Du hast kein Recht auf ALG II.Du mußt einen Antrag stellen beim Wohngeld (WG),ob du etwas bekommst steht ihn den Sternen. mit fg
Arbeitslosengeld 2 - neue und gute Antworten
-
0Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?
Das kannst du dir nicht aussuchen. AlG 2 wird nachrangig gezahlt. Wenn du incl. Wohngeld deine Grundsicherung erreichst, hast du keinen Anspruch auf Aufstockung.
-
0Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?Antwort von
Sonicaka Ok Alg bekomme ich ca 492€..wohnung kostet 405€.. Was ist den jetzt besser alg2 oder wohngeld beantragen?
-
-
0Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?Antwort von
sasalunasasaluna
du kannst bei arge 1 wohngeldzuschuss beantragen ,ansonsten bekommst du nur noch evtl. gez befreiung ,die ich dir anrate ,denn das ist das teure wenn man weniger geld bekommt und reisst ganz schön rein ,das kannst du evtl. noch beantragen ,sonst musst du warten bis harz4 ,da bekommst du dann die miete -gez-heizpauschalen-unterhaltsgeld-und 1 versicherung übernehmen sie ,weiß aber nicht genau welche und krankenversicherung übernehmen sie glaube ich auch und alles ander erfährst du dann ,wenn es so weit ist . also,ich hoffe es hilft dir und viel glück.
-
1Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?Antwort von
gustekowalskigustekowalski
ALG 2 steht Dir nicht zu, dafür verdienst Du zu viel
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen: 374.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 405.00 €
- Summe der Einkünfte: 820.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 0.00 €Wohngeld bekommst Du 17,48 € ..
Also WOHNGELD..
PS: KAnn man alles selber berechnen im WWW
Kommentar von
Sonicaka Summe der Einkünfte war mal 820€ Von Alg1 bekomme ich ja nur 60% sprich ca.492€ wohnung alleine kostet ja schon ca. 405€ warm
-
0Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?Antwort von
dirodadiroda
Wohngeld, hat weniger Einschränkungen.
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf ... und weniger Leistungen ^^
Kommentar von
casileincasilein genau: Kein Geld vom Staat beantragen = keine Einschränkungen = totale Freiheit. ;-)
-
1Arbeitslosengeld 1 und 2 oder Wohngeld?Antwort von
Speed1Speed1
Alg 2 ist Hartz4 und kann erst nach einem Jahr Berufs Untätigkeit beantragt werden. Somit fällt ALG 2 schon mal weg. Ich weiß nicht ob du Wohngeld beantragen kannst frag doch einfach lieb beim Arbeitsamt nach die können dir weiter helfen ;)
Kommentar von
gustekowalskigustekowalski DIESE ANTWORT IST FALSCH !
RICHTIG WÄRE :
ALG2 ist SOZIALHILFE !!! Wenn man zu wenig verdienst bekommt man auch als Arbeitnehmer, oder ALG 1 Empfänger ZUSÄTZLICH ALG2 ....
Kommentar von
sasalunasasaluna das stimmt ,habe ich bei bekannten mit bekommen ,aber er hat abzüglich der angegebenen kosten noch 415€ übrig ,wovon noch strom -versicherung-telefon-abgehen,die die arge nicht interessiert ,deshalb bekommt er wahrscheinlich nur etwas wohngeld und liegt noch im regelsatz ,oder ?
Kommentar von
Speed1Speed1 Upps sorry dann habe ich mich falsch geäußert habe es grad nachgelesen...
-
-
1Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
GerdausBerlinGerdausBerlin
Nur mal zum Durchkauen im Trockendock:
Strafgesetzbuch § 263 Betrug: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."
Danach lese man Wikipedia-Strafmaß - http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmaß -, da stehen alle Urteils-Möglichkeiten und - Wahrscheinlichkeiten aufgelistet,
von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldbuße im minder schweren Fall
über Bewährungsstrafen, die üblich sind in einfachen Fällen, wenn man noch keine einschlägige Vorstrafe hat, also wegen Betrugs,
bis hin zu Sozialstunden, die man leisten muss, um eine Strafe abzuwehren,
und natürlich die üblichen Tagessätze an Geldstrafen, bei Langzeitarbeitslosen also meist 10,- pro Tag,
und manchmal gibt es auch Knast, meist in ganz schweren Fällen, aber auch da selten beim ersten Mal,
und dann gibt es noch Freigang nach einer Weile Haft, und zudem noch frühere Entlassung wegen guter Führung.
Knast wird also selten so heiß gegessen, wie er geurteilt wird, und geurteilt wird er auch nicht so oft wie gedacht. Zumindest nicht bei Ersttätern.
Gruß aus Berlin, Gerd
-
1Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
Svegolas Also an Deiner Schilderung kann ich noch keinen Betrug feststellen... Nur weil er sich überwiegend bei Dir aufgehalten hat, hat er dennoch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung....
Ganz dringend zum Anwalt gehen!!!
-
0Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?
Betrug ist Betrug. Da kommt es nicht in erster Linie auf die Höhe des "erschlichenen" Betrages an. Die Strafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Leider schützt ihn da seine Mittellosigkeit nicht. Wenn er nicht zahlen kann, wird die ersatzweise Haftstrafe fällig.
Wenn die Sache aber tatsächlich so gewesen ist, wie du sie hier schilderst, kann er ja vielleicht auf eine einsichtige Staatsanwaltschaft oder einen milden Richter hoffen.
Wer hat euch denn daran gehindert, diesen Antrag ordnungsgemäß zu stellen?
Kommentar von
thinking1thinking1 Er hat halt gedacht, er hat ein Recht auf ALG II mit seiner eigenen Wohnung. Ich wollte mit dem Arbeitsamt nichts zu schaffen haben und habe keinen Antrag gestellt damals. Meinst Du, mein Freund muss ins Gefängnis? Er könnte doch anstelle einer Geldstrafe Sozialstunden abarbeiten müssen?
-
2Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
Eddy63Eddy63
Ganz ehrlich ,ich kann mir nicht vorstellen das da gross was raus kommt ,dein Freund hat ja den Jobcenter nicht geschadet,lasst euch nicht bange machen ,entweder es kommt eine Geldstrafe raus oder was ich aber eher glaube das es eingestellt wird.
Kommentar von
thinking1thinking1 Das macht mir schon etwas Mut, danke für die Antwort.
-
2Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?
Tach,
was soll denn da Betrug sein?
Zum Betrug gehört es, sich vorsätzlich einen so genannten Vermögensvorteil zu Laste Anderer zu verschaffen.
Die Blödheit von dem Freund will ich hier nicht bewerten.
Einen Vermögensvorteil hat er sich nach deuner Schilderung offenbar nicht verschafft.
Geswchädigt wurde scheinbar auch keiner, weil der Anspruch möglicherweise sogar höher gewesen sein kann.
Weiterhin gehört zum Betrug unbedingt der Vorsatz.
Versehentlich betrügen gibts nicht.
Man müsste als auch nachweisen, dass der sich extra bereichern wollte.
Der Vorworf dürfte, nach deiner Schilderung, sowohl an der Bereicherung, als auch an der Nachweisbarkeit des Vorsatzes scheitern.
Ihr solltet aber unbedingt zu nem Anwalt gehen.
Beratungshilfe und PKH kann man beim örtlichen Amtsgericht beantragen.
Kommentar von
thinking1thinking1 Ja, das stimmt, einen Vorteil hatte nur das Arbeitsamt, weil sie weniger zahlen mussten. Und jetzt machen sie auch noch Ärger deswegen. Vielen Dank für die interessante Antwort.
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Ja, das stimmt, einen Vorteil hatte nur das Arbeitsamt,
Eine bermerkenswerte Argumentation: dein Freund braucht sich nicht an geltendes Recht zu halten, weil der Staat dadurch möglicherweise Geld spart ...
Diesen Gedanken sollte man weiterspinnen: weil Verwarn- und Bußgelder möglicherweise nicht kostendecken sind, sollte man drauf verzichten ... und Knast ist auch ziemlich teuer ... hey .. verzichten wir doch auf solch teure Eskapaden ... Rechtsdurchsetzung nur noch, wenn dem Staat pekuniär etwas einbringt ...
Man, man, man ...
Kommentar von
Meinereiner67Meinereiner67 dein Freund braucht sich nicht an geltendes Recht zu halten, weil der Staat dadurch möglicherweise Geld spart
Das würde ja bedeuten, dss man vepflichtet wäre, sämtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. mann MUSS ja nix beantragen.
Was ich an der Schilderung der Fragestellerin alledings nicht verstehe, ist, wie der Jobcenter darauf kommt.
Wen der Freund doch nur für sich alleine Hartz 4 bekommt und selbst ne Wohnung hat, hat doch die Freundin mit dem Kind da gar nix mit zu tun.
Jeder Hartzer kann Freunde besuchen und auch da übernachten.
Oder hat sich der Freund soo dämlich angestellt, das irgendein neidischer Nachbar Stasi gespielt hat?
Wie gesagt, auch als Hartzer darf man bei Bekannten o. Freunden übernachten.
Lt Mietrecht geht das problemlos bis zu 6 Wochen.
Wenn der also 1 - 2 mal die Woche in der "eigenen Wohnung" gepennt hat, dürfte das kein Problem sein.
Damit hätte der Freund seine egene Haushaltsführung und damir anspruch auf sein Hass 4.
Was die Freundin macht ist dabei völlig egal, wennn die selbst nicht Hass 4 bezieht.
Mit der eigenen Wohnung des Freundes, die er ja auch bewohnt besteht selbstverständlich keine Bedarfsgemeinschaft mit der Freundin.
Wie gesagt, vorübergehend darf der wohnen bei wem er will.
Das bedarf aber einer "richtigen" Argumentation.
Scheinbar ist der Freund etwas unterbelichtet. - Ich vermute, der hat sich irgendwo verplappert.
Dass der seine "eigene Wohnung" möglicherweise nicht bewohnt, muss ihm erstmal nachgewiesen werden.
Dazu reicht es nicht, wenn ein Stasischerge behauptet, "den hab ich schon n paar Wochen nicht gesehen."
Wie hätte ich das zu verstehen?
Wenn ich Hartzer bin, bin ich an die Wohnung gefesselt? Muss ich mich auch an- und abmelden wenn ichmal weg bin?
Darf ich als Hartzer nicht bei Bekannten oder Freunden übernachten?
Das setzt selbstverständlich voraus, dass der Hartzer, bzw in diesem Fall der Freund der Fragestellerin, seine Post mindestens alle 2 Tage holt und auch erreichbar ist.
Wenn natürlich in der Wohnung des Freundes der Postkasten nie geleert wird und der Übervoll ist, sollte das zu denken geben.
Wenn dadurch evtl Termine verschlampt wurden usw. muss mn sich nicht wundern dass der Sachbearbeiter des Jobcenters reagiert.
Wenn Termine verschlampt werden und Post nicht beantwortet wird, schickten die vom Jobcenter auch gerne und durchaus berechtigt den Außendienst zur Kontrolle raus.
Wie gesagt, ich kann mir das nur so vorstellen, dass der Freund etwas untebelichtet ist und durch verschlampte Termine und nichtbeachtete Post vom Jobcenter die Munition selbst liefert.
Der Außendienst des Jobcenters fragt selbstverständlich dann auch bei den Nachbarn usw. wann u. wie oft der "Kunde" daheim ist.
Ergeben sich daraus Unklarheiten, wird logischerweise reagiert.
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Das würde ja bedeuten, dss man vepflichtet wäre, sämtliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. mann MUSS ja nix beantragen.
Das bedeutet: WENN man etwas beantragt, DANN hat man sich an das zugrunde liegende Recht zuhalten.
Ansonsten hast du mit deinen übrigen Ausführungen Recht: das Jobcenter muss nachweisen, dass der Lebensmittelpunkt woanders als an der Meldeadresse liegt bzw. muss einen Verstoß gegen die EAO dezidiert nachweisen.. Ist faktisch nur möglich, wenn sich der Antragsteller unglaublich dämlich anstellt.
Kommentar von
thinking1thinking1 Sehr ausführliche Antwort, vielen Dank. Wir vermuten auch, dass irgendjemand meinen Freund verpetzt hat. Er hat eben jeden Tag in meiner Wohnung geschlafen und nie in seiner. Außerdem hat ja das Arbeitsamt seine Kontoauszüge. Da kann man sehen, dass er nur 7 Euro monatlich für Strom bezahlt. Am Stromverbrauch können die auch sehen, dass er wirklich nie daheim ist.
Kommentar von
Meinereiner67Meinereiner67 Moin,
die geringen Stromabschläge sind zwar verdächtig, aber für sich noch kein Indiz.
Für den Strom muss er sebst aus den Regelleistungen sorgen, d.h. das geht den Jobcenter garnix an, wie er Licht in die Bude kriegt.
-
1Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
OntarioOntario
Man geht da von einer Lebensgemeinschaft aus und evtl. auch davon, dass du deinen Freund während des Bezuges von ALG II unterstützt haben könntest. Er somit weniger ALG II bekommen hätte. Das wird ihm wohl angelastet. Da er sich überwiegend bei dir aufgehalten hat, geht das Amt auch davon aus, dass ihm dadurch weniger Kosten entstanden sind und er demzufolge zuviel ALG II bezog. Er hat dem Amt diese Situation offenbar verschwiegen und da kennen die kein Pardon. Welche Strafe da zu erwarten ist, kann man so nicht sagen. Hat er absichtlich verschwiegen, dass er bei dir wohnt ? Dann wäre das auch eine Frage wegen des Wohngeldzuschusses usw. Er soll sich einen Anwalt nehmen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht stellen. Dann kostet ihn der Anwalt nichts.
Kommentar von
thinking1thinking1 Er hat nicht absichtlich verschwiegen, dass er sich bei mir aufhielt. Er ist der Ansicht, dass er nach 20 Jahren Arbeit und ohne eigenes Geld ein Recht auf ALG II hat. Er wusste gar nicht, dass es Ärger gibt, wenn er immer bei mir ist.
Kommentar von
OntarioOntario Für das Amt spielt es keine Rolle, welche Ansicht dein Freund vertritt. Klar hat er ein Recht auf ALG II, so er arbeitslos wird. Die Höhe des ALG II ist aber auch an Bedingungen geknüpft und darüber kann das Amt Auskunft geben. Unwissenheit schützt nun mal nciht vor Strafen. Es gibt seitenlange Scripten über die Bedingungen beim Bezug von ALG II. Da wird auch daraufhingewiesen, wann mit Kürzungen ect. zu rechnen ist. Wie schon in meiner vorausgegangenen Antwort erwähnt. Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Der Anwalt wird dann alles weitere mit euch besprechen.
Kommentar von
Meinereiner67Meinereiner67 So wird das wohl sein, dass der Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht.
Er ist der Ansicht, dass er nach 20 Jahren Arbeit und ohne eigenes Geld ein Recht auf ALG II hat
Unglaublich!
Das bestärkt meine Ansicht, dass der Freund offenbar etwas unterbelichtet ist.
Als er Hass 4 beantragt hat, ist er belehrt worden und hat dem auch zugestimmt, dass er jede Änderung von sich aus mitteilen muss.
-
1Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
Kaka2006Kaka2006
Schwer zu sagen. Das alles müsstet ihr beweisen.
Wenn Menschen z.B. arbeitslos sind und getrennte Wohnungen haben und das Arbeitsamt erfährt dann auf einmal, dass sie eigentlich einen gemeinsamen Haushalt haben, dann droht ärger. In eurem Fall könntest du so argumentieren, das du von deinem ersparten lebst. Es kann aber vor Gericht so ausgelegt werden, das du deinen Freund finanziell hilfst, also warum sollte er dann das gleiche Arbeitslosengeld bekommen.
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ihr den Gegenbeweis erbringen müsst.
Am besten ihr redet mit eurem Anwalt.
-
1Vor Gericht wegen Betrug (ALG II), welche Strafe zu erwarten?Antwort von
eiermaiereiermaier
Der muss auf jeden Fall das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen. Und evtl noch ein Bußgeld. Und da das Strafgelder sind, kann er nicht mal ein Privatinsolvenzverfahren machen. Man könnte ihn für unzurechnungsfähig erklären lassen. Dann kommt er straffrei weg. Das muss aber erst mal durch die Behörden durch. (Viel,, Spass.")
Kommentar von
user1260user1260 Hast überhaupt ne Ahnung was du da laberst?????????
Man könnte ihn für unzurechnungsfähig erklären lassen.Wenn die das machen kommt er in die Klapse!! Weisst du was unzurechnungsfähig bedeutet?????? ERST denken DANN schreiben!
Kommentar von
eiermaiereiermaier troll dich
Kommentar von
user1260user1260 Wenn dann wohl DU!!
Kommentar von
eiermaiereiermaier ......................................Niemand kommt in die Klapse ,weil er unzurechnungsfähig ist. Dann muss höchstens ein Betreuer für ihn Anträge unterschreiben. Die schreibt ja selbst, dass der krank wäre. Und jetzt. Troll dich.
-
0Anforderungen bei Arbeitslosengeld 2 Bezug???Antwort von
ivonne82ivonne82
"wie ist das in dem Fall ob ich dann überhaupt das Geld bewilligt bekomme in dem Punkt die ich vielleicht in einer zu großen Wohnung wohne? "
ja du bekommst das geld bewilligt (ausser du bildest mit deinen mitbewohnern eine bg und die haben genug einkommen...zb. du unter 25 bist untermieter bei deinen eltern oder so). sollte das jobcenter feststellen das die wohnung nicht angemessen ist, musst du erstmal zum umzug aufgefordert werden. danach wird dir eine angemessene frist gewährt (meist 6 monate) in der auch eine unangemessene wohnung voll bezahlt wird. schaffst du es trotz nachgewiesener ausreichender suche nicht eine angemessene wohnung zu finden wird die frist in der regel verlängert. hat das jobcententer zum umzug aufgefordert können auf antrag auch umzugs- und renovierungskosten übernommen werden.
wegen den 70m² würd ich mir aber erstmal keine gedanken machen... du lebst ja schließlich icht alleine da.
-
0Anforderungen bei Arbeitslosengeld 2 Bezug???Antwort von
isomatteisomatte
das mit den qm könnte ein problem werden,das geld würde vielleicht gerade noch im rahmen liegen . aber ich würde mir noch mindestens 2 weitere mietangebote einholen um dem amt zu beweisen das es keine günstigere wohnungen gibt .
Kommentar von
Coldplaygirl Also ehrlich: Ich fühle mich in der Wohnung wo ich jetzt wohne sowieso nicht wohl und würde gerne umziehen.
-
0Anforderungen bei Arbeitslosengeld 2 Bezug???Antwort von
karinah War auch mal in dieser lage.unsere wohnung war zu teuer. wir mussten den rest (ca. 40,-€) selber dazu zahlen. umzug ect. hätte die arge nicht übernommen. glaube aber nicht das es immer gleich ist. frag am besten nach. Sie in der miete von 385 euro die nebenkosten drin?
Kommentar von
Coldplaygirl Ja da wären auch die Nebenkosten mit drin.
-
0rückzahlung vom arbeitslosen geld 2Antwort von
abcStefanieabcStefanie
Nein, Arbeitslosengeld 2 muss nicht zurückgezahlt werden. Ist ja kein Darlehen, wie Bafög. Wenn du eine Bedarfsgemeinschaft (BG) mit ihm bildest, kann er übers Jobcenter Sozialgeld beziehen http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru.... Wenn ihr aber keine BG seit bzw. er alleine wohnt, kann er wenn die Rente zu gering ist Sozialhilfe (beim Sozialamt) beantragen.
-
1Einkommensbereinigung wegen 3monatigem Einkommen?Antwort von
DerHansDerHans
30 € werden von sonstigem Einkommen abgezogen als (Versicherungspauschale). Diese 30 € werden also NICHT gegen die Leistung aufgerechnet. Wenn dann der "normale" Leistungssatz wieder zum Tragen kommt, erhältst du die volle Grundsicherung von 374,00 € plus deiner tatsächlichen Warmmiete.
Kommentar von
Held44 Na aber ich hab ja gar kein Einkommen, laut Bescheid bekomm ich jetzt 30 Euro weniger als zuvor das kann doch nicht sein!
Kommentar von
DerHansDerHans Dann musst du da (persönlich) hin, und sie sollen es dir erklären.
Kommentar von
Held44 Schaute grad nochmal den Bescheid an, mir wurden bei der Miete 30 Euro nicht gezahlt. Die wurden vorher bezahlt!
Immer wieder muss ich lesen mit welchem Unwissen du glänzt... Ich frage mich echt wie du auf die guten Bewertungen gekommen bist...
Ich KANN mich entscheiden ob ich ALG2 ODER Wohngeld beantrage... und nix anderes......
In dem Fall hat Hans recht. Natürlich kann man sich entscheiden, welchen Antrag man stellt - aber Alg2 wird nicht bewilligt, wenn man incl. Wohngeld aus dem Bezug käme. Und die meisten Behörden, die für Wohngeld zuständig sind, verweigern ebenfalls die Bewilligung, wenn es mehr Alg2 gäben würde.