Arbeitslos - neue und gute Antworten

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von isomatte isomatte

    Grundsätzlich hast Du erst Anspruch auf Leistungen,ab den Tag der Arbeitslos Meldung auf dem Amt,Rückwirkend werden weder ALG 1- noch ALG 2 - gezahlt ! Folgen für Dich hätte es in sofern,das Du keine KV - Beiträge an Deine KK - abführen kannst,was das Amt für Dich übernehmen würde,sobald Du Dich Arbeitslos meldest . Diesen Beitragsrückstand,müsstest Du Privat nachzahlen,weil es seid 2007 eine Lückenlose Beitragspflicht für die KK -gibt . Sollte Deine Kündigung selbst Verschuldet sein und Du deshalb eine 3 Monatige Sperre des ALG 1- bekommen,steht Dir für diese Zeit ALG 2 - zu,mit der 1. Stufe der Sanktionsmöglichkeiten die es bei ALG -2 - für selbst Verschuldete Kündigungen gibt . ( 30 % Sanktion,des Regelsatzes von 374 € ) . Dies gilt aber nur,wenn Du schon eine Abgeschlossene Berufsausbildung hast,sonst würdest Du auch keinen Anspruch auf ALG-2-haben . ( da bekommt man bei Selbstkündigung oder Kündigung durch Selbstverschulden,ebenfalls eine 100 % Sanktion der Regelleistung ) , in diesem Fall,könntest Du Dir Lebensmittelgutscheine beantragen,Deine Warmmiete würde dann trotzdem übernommen,wenn Dir sonst durch Nichtzahlung der Miete die Obdachlosigkeit drohen würde . Die Miete würde in diesem Fall,direkt an Deinen Vermieter überwiesen .

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    ach Gottchen nein so schlimm ist es nicht, ich bin bei einer Leihfirma die im Moment keine Aufträge hat. Deswegen wurde ich gekündigt. Von mir aus würde ich morgen sofort weiter arbeiten.

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    Bitte nennen Sie eine Tätigkeit im Berufsleben in der stehen Fehlanzeige,-nur sitzen gefordert ist
    Antwort von Grenada Grenada

    Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und eine Umschulung machen. Vielleicht als Bürokraft oder ähnliches? Und immer dran bleiben, nicht aufgeben und sich nicht entmutigen lassen. Finde es sehr gut, dass du selbst Interesse und Eigeninitiative zeigst. Viel Glück!

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Einen Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben zu stellen,- ist gleichzusetzen mit (Den Staat verklagen und eine Tätigkeit vor Gericht fordern) oder?

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Danke. Es war sehr hilfreich. Ich habe mir deine Antwort selbst beantwortet.

    http://www.zweite-chance.info/berufliche-rehabilitation/antrag-stellen-leicht-gemacht/

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    Bitte nennen Sie eine Tätigkeit im Berufsleben in der stehen Fehlanzeige,-nur sitzen gefordert ist
    Antwort von Honeybee89 Honeybee89

    Wie wäre es mit Büro?

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Kannst du mir Berufe im Büro nennen, in dem ich eine Tätigkeit in Vollzeit oder eine Ausbildung mit dem Hauptschulabschluss machen kann?

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    Bitte nennen Sie eine Tätigkeit im Berufsleben in der stehen Fehlanzeige,-nur sitzen gefordert ist
    Antwort von Reservist Reservist

    Sowas wie Bauzeichner, Technischer Zeichner, etc pp

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Danke für deine Antwort.

    Ich befürchte das als Bauzeichner und Technischer Zeichner eine bessere Qualifikation als der Hauptschulabschluss gegeben sein muss.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Nö, das geht teilweise. Musst du einfach probieren, gerade wenn es als Umschulung bezahlt wird.

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    Bitte nennen Sie eine Tätigkeit im Berufsleben in der stehen Fehlanzeige,-nur sitzen gefordert ist
    Antwort von Chorsaenger Chorsaenger

    Wir wissen auch nicht, was du willst.

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Ich interesse mich eigentlich nur für Berufe im Handwerk. Auf dem Bau oder auf einer Werft. Als was, dort wäre ich sehr flexibel.

    Es ist nur leider nicht mehr machbar.

    Was ich will, kann ich Dir noch nicht einmal beantworten, da ich nicht genau weiß, was überhaupt noch möglich ist bzw. in welchen Beruf ich mein Geld verdienen (außer) Staplerfahrer oder im Bereich der Bewachung

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von helrich helrich

    Eben Deine Kündigung bekommen? Etwa eine fristlose?

    Warten bringt Dir nix. Wenn Du Unterlagen von Deinem jetzigen Chef vorzeigen mußt, steht das korrekte Datum da. Und tu Dir selbst einen Gefallen und versuche nicht, das Amt zu betrügen. Wenn die dahinter kommen, bekommst Du erst recht Sanktionen und eventuell noch ein Verfahren wegen Betruges an den Hals.

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    am 22.05. losgeschickt per Einschreiben, heute bekommen, und ich hab 2 Tage Kündigungsfrist.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    2 Tage??? Nee, da stimmt doch mit Deinem Arbeitsvertrag was nicht. 14 Tage sind für eine ordentliche Kündigung sogar in der Probezeit das Mindeste. Mehr darf im Arbeitsvertrag eingeräumt werden, aber nicht weniger. Und damit hättest Du locker den 1. Juni noch als Arbeitnehmer erreicht. Der Kündigung solltest Du widersprechen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    laut igz vereinbarung sind in den ersten 5 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses 2 Tage Kündigungsfrist. Leiharbeit halt... -.-

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Grenada Grenada

    Du mußt dich leider umgehend beim Arbeitsamt melden. Einfach ein paar Tage warten ändert dein Problem leider nicht. Deine Kündigung greift ja trotzdem. Kopf hoch!

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    hab eben mit meinem (Ex) Chef telefoniert, er weiss nich mal was von der Kündigung, er klärt das, dann ruft er mich wieder an.

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von ReVoDLX ReVoDLX

    Geh Sofort hin! Habe das auch leider schleifen lassen mit dem Arbeitslos melden und hatte damals eine "Strafe" beim ALG bekommen ....Strafe -> 2 Wochen keine Zahlung des ALG

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    mhhh, da hast du recht, Danke. 3 Wochen ohne Bezahlung kann ich mir nicht leisten.

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Shadma Shadma

    Du musst dich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden, sonst können die dich für 3 Monate sperren.

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    Jobs mit kurzer Ausbildungsdauer
    Antwort von DerHans DerHans

    Eine Ausbildung über ein paar Wochen oder Monate endet dann in einem Hilfsarbeiterjob.

    Was heißt, dass das Arbeitsamt keine große Hilfe ist?. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kannst, wäre die Rentenversicherung dein Ansprechpartner. Da könntest du eine 6-wöchige Berufsfindungsmaßnahme absolvieren.

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    Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst???
    Antwort von DerHans DerHans

    Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden. Wenn du die Zwischenzeit so überbrücken kannst, ist es alleine deine Entscheidung, ob du dich arbeitslos meldest.

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    Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst???
    Antwort von nugue nugue

    Zu 100% sicher ist es erst wenn du den Vertrag in deinen Händen hast und ja, melde dich. Oder such dir vorher schon etwas Neues (bevor du mit dem Bundesfreiwilligendienst fertig bist) wo du dir ganz sicher bist, die Ausbildung auch machen zu wollen.

    Bin in einer Werbeagentur tätig, wenn du möchtest kann ich dir gerne Tipps für Bewerbungen geben.

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    Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst???
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Melde dich sicherheitshalber arbeitslos.

    Nimmst du den Lehrvertrag an, ist die Meldung hinfällig ohne Negativfolgen für dich.

    Bist du arbeitslos, dann kann das Nichtmelden als Sanktionstatbestand (verspätete Meldung) gelten, hätte also negative Folgen.

    Also geh hin und melde dich ab Ende des BUFDI arbeitslos.

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    Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst???
    Antwort von captjens captjens

    Auf jeden Fall. Damit du später keine Lücken in deiner sozialen Absicherung hast. Krankenversichert wärest du sonst auch nicht.

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    Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst???
    Antwort von Jelindreal Jelindreal

    Zwingend notwendig ist es nicht. Wirklich schaden kann es aber nicht sondern ist eher von Nutzen, solltest du dich gegen die Ausbildung entscheiden bist du abgesichert und krankenversichert. Solltest du dich für die Ausbildung entscheiden, meldest du dich beim Amt wieder ab und die Sache ist durch.

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    Alg2 nach Fristloserkündigung?
    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Wenn du krangeschrieben warst und aus diesem Grund gekündigt wurdest, ist dieses schonmal ein wichtiger Grund. Eine Sanktion (nicht Sperre) sollte daher ausgeschlossen sein. http://www.arbeitsagentur.de/nn_549772/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Gru...

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    Jobs mit kurzer Ausbildungsdauer
    Antwort von SiViHa72 SiViHa72

    Jo, Metaller und Frau, das ist nicht immer leicht (ich hör ja, was mein Freund mir da so erzählt, der hat gleiche Ausbildung wie Du.. fast keine Frauen und die die kommen, habens mal nicht so einfach in der Männergesellschaft. Und dabei ist er bei ner großen Firma, wo man denkt, da isses einfacher?) In welche Richtung möchtest Du denn, irgendwelche Neigungen, Vorlieben, Vorkenntnisse?

    Ich selber hab (aber mit Jahren Vorerfahrung in dem Bereich) vor paar Jahren eine Massnahme vom Amt gekriegt, 6 Monate Vorbereitung in Vollzeit, dann externe IHK-Prüfung und nun bin ich Bürokauffrau. Waren insgesamt so ca 25 leute, vom KFZ-Mechaniker über Friseurin bis hin zu Techniker. Ohne den Kurs hätt ichs wohl nicht geschafft.. mit ihm wars knackig.. aber dafür hatte ich dei Ausbildung eben in 6 Monaten.

    Wenn Du Rückenprobleme hast.. gibts da Möglichkeiten zur Umschulung? Da werden oft genau solche Massnahmen dann angeboten, also verkürzt, intensiv und mit Abschluss.

    Vielleicht war der eine oder andere hilfreiche Gedanke dabei.. Viel Erfolg und alles Gute!

    Kommentar von Affentheater AffentheaterAffentheater

    Ob große Firma oder kleine Firma... Sind eben alles Kerle ;D Ist zwar nicht ganz so leicht sich durchzusetzen, aber eigentlich ging es immer recht gut und ich mache meine Arbeit sehr gerne.

    Irgendwo im Büro zu sitzen oder Verkäuferin zu sein, wäre leider überhaupt nichts für mich. Hab ich beides schon hinter mir und ich fand es schrecklich. Eine Umschulung dauert leider auch 2 Jahre.

    Ich möchte am Liebsten ohne viel Schnick-Schnack an einem Beruf rankommen... Sogar eine Ausbildung bei der Polizei habe ich in Betracht gezogen, ist zwar auch eine lange Ausbildungszeit, es ist gar nicht mal so einfach, aber naja... mein Bandscheibenvorfall und meine Kurzsichtigkeit kamen mir eh in die Quere und haben mir die Entscheidung abgenommen.

    Tja, und was meine Vorlieben angeht... fühle ich mich im technischen Bereich sehr wohl, aber da würde ich mich nur im Kreis drehen.

    Ich habe keine großen Verpflichtungen (bis auf meiner Katze und meiner "Eigentumswohnung"), von daher würde ich auch Montagetätigkeiten o. Ä. erwägen. Aber da kenne ich mich auch gar nicht aus.

    Ich weiß zwar, was ich nicht will, aber was ich will, weiß ich nicht... Sehr schwierig alles.

    Vielen Dank für deine Antwort!

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    Alg2 nach Fristloserkündigung?
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du diese Kündigung nicht zu vertreten hast (wichtiger Grund), wird daraus keine Sanktion erfolgen. Du musst dich natürlich dem ARBEITSMARKT( auch für kurzfristige Jobs) zur Verfügung stellen.

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    Unterhalt an arbeitslose Ex-Freundin absetzbar?
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn deine Freundin sonst kein zu versteuerndes Einkommen hat, erreicht sie mit dem Unterhalt wohl kaum 8.004 € im Jahr. Sie wird also wohl kaum den Unterhalt versteuern müssen. Außerdem zahlst du ja wohl den Unterhalt für dein Kind.

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    Unterhalt an arbeitslose Ex-Freundin absetzbar?
    Antwort von DaCruel DaCruel

    Also erstmal vielen lieben dank,für die schnellen Antworten...nun bin ich allerdings verwirrt,da der eine sagt es geht und der andere sagt eben nicht... Ich nutze das Program von WISO und dort ist extra ein Menüpounkt zwecks dem Unterhalt...Ja,es geht explizit um den Unterhalt an meine Ex-Freundin.Also wenn sie dieses Formular ausfüllt (irgendwas mit U-Formular glaub ich'),wird sie mehr Steuern zahlen müssen?

    Danke im voraus

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Deine Frage kann ja wohl kaum anhand der Fähigkeiten deiner Software und der dortigen Menuepunkte beantwortet werden. Meinst du nicht, dass ausschlaggebend vielmehr das ist, was im Gesetz steht?

    Und da steht, dass der Unterhalt an geschiedene Ehegatten absetzbar ist, unter bestimmten Umständen auch der an Lebenspartner. Da steht aber nichts davon, dass auch der Unterhalt an Ex-Freundinnen absetzbar wäre.

    Na klar, den meintest du ja auch gar nicht, sondern den für's Kind. Antwort: Kinder werden durch Kinderfreibetrag und Kindergeld steuerlich berücksichtigt und nicht durch das Absetzen etwaiger Unterhaltszahlungen. Anders ist das auch gar nicht zu lösen, denn was sollten sonst Leute tun, die keinen Unterhalt zahlen, sondern ihr Kind noch im eigenen Haushalt großziehen? Um also dem Problem gerecht zu werden, dürfen diese nicht irgendwelchen fiktiven Unterhalt absetzen, sondern vielmehr erhalten auch Leute wie du den anteiligen Kinderfreibetrag und haben den anteiligen Kindergeldanspruch, der ja auch bei der Bemessung des Unterhalts bereits berücksichtigt wird.

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