Arbeitsamt - neue und gute Antworten

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    epileptischen Anfall... hilfe vom arbeitsamt
    Antwort von isomatte isomatte

    Du musst zusehen,das Du Deine Ausbildung beendest !!! Wenn Deine Krankheit nicht Heilbar ist ( was ich leider Annehme ),würde ich als erstes nach Abschluss Deiner Ausbildung,einen Antrag auf dem Versorgungsamt stellen . Welches Amt für Dich zuständig ist,erfährst Du im Internet und Kannst Dir den Antrag auch zuschicken lassen . Die stellen dann mit Hilfe der Klinik oder Ärztebefunde fest,ob Du eventuell einen Behinderungsgrad bekommst und ob Du weiterhin Deinen erlernten Beruf ausüben kannst . ( Wenn nicht,bist Du dann Berufsunfähig ),wenn Du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hast,würde die dann zahlen . Auf alle Fälle hättest Du dann bessere Unterstützung von der ARGE - oder vom Jobcenter,eine geeignete Arbeit zu finden,eventuell auch eine neue Ausbildung . Deine Freundin wird ja sicherlich Bafög beantragen und Ihr Kindergeld , Du bekommst Unterstützung vom Amt .

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    epileptischen Anfall... hilfe vom arbeitsamt
    Antwort von ricardo1988 ricardo1988

    das ist halt das problem ich würde mir alles zutrauen das ist ja auch letzendlich mein problem das ich mich immer übernehme ich weiß auch das ich das reduzieren muss doch ih sage es mal hart ausgedrückt im betrieb wo ich arbeite in aachen ist super und ich hätte mir nichts besseres vorstellen können und das handwerk ist wie für mich gemacht doch bin ich momentan nur ein hindernis auf der baustelle ich darf nicht alleine bleiben nicht auf leitern nicht fahren nicht schwer schleppen etc.. und ganz ehrlich wenn ich an der stelle von meinem chef wäre würde ich den jungen nicht übernehmen weil er nur 40% erwirtschaftet.hört sich hart an aber leider ist es heut alles nun mal so

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    Nach der Ausbildung, erster Monat, Geld von der ARGE?
    Antwort von isomatte isomatte

    Das kannst Du jetzt schon Beantragen,wenn Feststeht das Du ab 1.9.Arbeitslos bist und darüber Nachweise hast . ( Ausbildungsvertrag + Bafög ) . Du bekommst da Unterstützung für diese Zeit, entweder ALG-1 oder ALG-2,aber Anspruch hast Du in jedem Fall .

    Kommentar von em1990 em1990em1990

    "und ich werde im Anschluss gleich einen Job haben"

    Er/Sie hat keinen Anspruch auf ALG1 oder 2

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    epileptischen Anfall... hilfe vom arbeitsamt
    Antwort von ricardo1988 ricardo1988

    ich habe nämlich absolut keinen plan was ich machen muss ich weiß auch nicht wie viel mir zusteht etc und wenn wir zusammen wohnen brauchen wir halt auch eine Wohnung..

    Kommentar von Grenada GrenadaGrenada

    Hier im Forum läßt sich das nur schwer in 3 Sätzen beantworten. Im Dschungel der ganzen Bürokratie blickt auch keiner so wirklich durch. Zumindest nicht ohne Hilfe. Mache auf jeden Fall unbedingt deine Ausbildung zu Ende. Das ist elementar. Wie geht es dir denn gesundheitlich? Könntest du dir vorstellen - wenn auch nur kurz - zu arbeiten. Oder schaffst du das überhaupt nicht?

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    Nach der Ausbildung, erster Monat, Geld von der ARGE?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Wenn du die Arbeit am 1.9. anfängst, bist du nicht arbeitslos. Du könntest dir auf den Lohn etwas leihen oder (notfalls) den AG um einen Vorschuss bitten.

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    epileptischen Anfall... hilfe vom arbeitsamt
    Antwort von Grenada Grenada

    Auf jeden Fall gibt es da Hilfe! Man kann eine berufliche Reha beantragen. Quasi eine Umschulung. Du bist ja nicht selbstverschuldet krank geworden. Es gibt da wirklich jede Menge qualifizierte Hilfsangebote. Du mußt dich im Vorfeld aber gut beraten lassen. GANZ WICHTG!

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    Nach der Ausbildung, erster Monat, Geld von der ARGE?
    Antwort von em1990 em1990

    Wann endet deine Ausbildung denn, am 30.09.? Dann kannst du für einen Monat ALG beantragen.

    Endet sie später kannst du Bafög noch verlängern lassen.

    Kommentar von Sponge7885 Sponge7885

    Die Ausbildung endet zum 31.08. un das erste Gehalt würde dann zum Oktober kommen.

    Kommentar von em1990 em1990em1990

    Also bekommst du im August noch dein Ausbildungsgehalt und Bafög und im September (ich vermute zum 31.) bekommst du dann den Lohn von deinem Arbeitgeber, richtig?

    Kommentar von Sponge7885 Sponge7885

    richtig.

    Kommentar von em1990 em1990em1990

    Und du kommst mit Ausbildungsgehalt plus Bafög nicht bis zum 31.09. aus?

    Dann hilft dir nur deinen Arbeitgeber um einen Vorschuss zu bitten, das wird aber sicherlich nicht so gut ankommen... Vom Amt wirst du keine Unterstützung bekommen, da du kein Auszubildender mehr bist und auch nicht arbeitslos.

    Kommentar von Sponge7885 Sponge7885

    Ich habe nur Bafög. Also meine Ausbildung ist eine rein schulische Ausbildung gewesen. Ich werde mal die Agentur für Arbeit kontaktieren.

    Kommentar von em1990 em1990em1990

    Wohnst du denn alleine oder noch bei deinen Eltern?

    Wenn du alleine wohnst wird es schon hart für dich, aber das interessiert das Amt herzlich wenig. So ist es eben auf dem Arbeitsmarkt, da kann man leider nichts machen...

    In deinem Elternhaus hast du ja nicht so viele Ausgaben, vielleicht klappte es wenn du sehr sparsam bist. Ansonsten einfach von den Eltern Geld leihen.

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    Kennt sich jemand mit beruflicher Reha aus?
    Antwort von Bellax90x Bellax90x

    Eigentlich hat "Roeschen001" deine Frage schon sehr gut beantwortet nur möchte ich dir von meinen Erfahrungen erzählen.

    Also Ich selbst hab im Einzelhandel gearbeitet hab immer wieder bemerkt das ich das seelisch/psychisch nicht schaffe.(Beruf kann ich zwar super ausüben aber mit der Zeit merkte ich ,das ist nicht der Beruf mit dem ich glücklich werde ).

    Nun ich war immer wieder krank, ich war auch einmal in der Reha deswegen. Hab dann aber ein sehr gutes Jobangebot bekommen und dachte mir "Das packst du". Brach also die Reha ab und begann wieder zu arbeiten.

    Schlussendlich war ich dort 3Monate und wurde wieder krank, da war mir klar so kann es nicht weitergehen. Schlussendlich bekomm ich nun eine Umschulung bezahlt.

    Sprich mach nicht den gleichen Fehler wie ich! Kümmer dich erstmal um deine Gesundheit und dann kannst du immer noch durchstarten ;-).

    Geh zu deinem Arzt schildere ihm deine Situation und lass dich am besten krankschreiben/arbeitsunfähig ,bitte ihn dich bei der Beantragung einer REHA zu unterstützen(Damit geht es schneller). Such dir ggf. jetzt schon vor Ort einen Therapeuten.

    Und wenn du dann in der REHA warst, kannst du ein Gutachten erstellen lassen, das du für deinen Beruf nicht geeignet bist(wenn es so ist), damit bekommst du weiterhin Unterstützung vom Amt und ggf. sogar eine Umschulung bezahlt.

    Wünsche dir eine gute Besserung!

    Kommentar von Pukilina Pukilina

    Hallo Bellax90x,

    danke für deine Antwort. Ja ich verstehe dich, das spielt bei mir auch noch mit rein. Ich bin da total am falschen Platz... und deshalb habe ich als letzte Tätigkeit nur eine 24-std. Woche in einem etwas anderen Umfeld gemacht um mich einfach wohler fühlen zu können. Und dann war bald darauf wieder das Problem da, da dazu noch ein direkter Kollege seine Launen an mir ausgelassen hat. In Therapie war ich schon vor 1-2 Jahren für mehrere Termine und seit kurzem wieder... diesmal bei einem anderen.

    Nur in einem Punkt hast du mich falsch verstanden. Die berufliche Reha bedeutet in meinem Fall, ich bin ab jetzt in der Obhut vom Arbeitsamt, bekomme AG1, bekomme aber keine Stellenangebote mehr. Dann wird in den nächsten Wochen geprüft, ob ich eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen brauche, welche passt und Chancen bietet... Dann bekomme ich Hilfe für die Zeit bis ich den neuen Beruf gelernt habe. Eigentlich eine tolle Sache! Wenn es genehmigt wird..

    Ihr habt recht, dass ich gesund werden muss. Meint ihr dass ich in oben beschriebenen Fall wirklich eine Krankschreibung bekommen sollte? Immerhin habe ich eine Art "Schutz" von meinem Berater bei der AfA und da das alles länger dauern kann als 6 Wochen, würde ich dann Krankengeld bekommen, was nur 60 % vom Arbeitslosengeld wäre. So viel Geld bekomme ich eh schon nicht... :( Außerdem muss man dann bei Gesundschreibung einen komplett neuen Antrag auf AG stellen.

    Es ist alles so kompliziert.. mein Kopf platzt jetzt schon. Wahrscheinlich sollte ich das mit der Stelle erstmal wirklich lassen und mir mehr Zeit geben.. Immerhin bin ich wegen Resturlaub offiziell erst am 28. arbeitslos (mit Bezug)... Das wären nicht mal 2 Wochen Arbeitslosigkeit bis zur Neuanstellung.. das geht alles ganz schön flott.. Ich hatte gehofft mir wenigstens überlegen zu können wie ich nun weiter mache und wie es weiter gehen soll, nach diesem Erlebnis. Und dann geht alles so schnell =)

    Danke für Eure Hilfe! Wäre schön, wenn ihr auch hierzu was schreibt..

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von isomatte isomatte

    Grundsätzlich hast Du erst Anspruch auf Leistungen,ab den Tag der Arbeitslos Meldung auf dem Amt,Rückwirkend werden weder ALG 1- noch ALG 2 - gezahlt ! Folgen für Dich hätte es in sofern,das Du keine KV - Beiträge an Deine KK - abführen kannst,was das Amt für Dich übernehmen würde,sobald Du Dich Arbeitslos meldest . Diesen Beitragsrückstand,müsstest Du Privat nachzahlen,weil es seid 2007 eine Lückenlose Beitragspflicht für die KK -gibt . Sollte Deine Kündigung selbst Verschuldet sein und Du deshalb eine 3 Monatige Sperre des ALG 1- bekommen,steht Dir für diese Zeit ALG 2 - zu,mit der 1. Stufe der Sanktionsmöglichkeiten die es bei ALG -2 - für selbst Verschuldete Kündigungen gibt . ( 30 % Sanktion,des Regelsatzes von 374 € ) . Dies gilt aber nur,wenn Du schon eine Abgeschlossene Berufsausbildung hast,sonst würdest Du auch keinen Anspruch auf ALG-2-haben . ( da bekommt man bei Selbstkündigung oder Kündigung durch Selbstverschulden,ebenfalls eine 100 % Sanktion der Regelleistung ) , in diesem Fall,könntest Du Dir Lebensmittelgutscheine beantragen,Deine Warmmiete würde dann trotzdem übernommen,wenn Dir sonst durch Nichtzahlung der Miete die Obdachlosigkeit drohen würde . Die Miete würde in diesem Fall,direkt an Deinen Vermieter überwiesen .

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    ach Gottchen nein so schlimm ist es nicht, ich bin bei einer Leihfirma die im Moment keine Aufträge hat. Deswegen wurde ich gekündigt. Von mir aus würde ich morgen sofort weiter arbeiten.

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    Kennt sich jemand mit beruflicher Reha aus?
    Antwort von stelari stelari

    Hmmm seltsam - ich habe meine berufliche Reha selbst anleiern müssen - fordert die AfA dazu schriftlich auf oder wird selbst tätig, dann müssen sie auch die Kosten dafür tragen und das glaube ich eher weniger...

    So wie du das schilderst mit psychisch / seelischen Problemen, sehe ich ein 85% Chance auf Ablehnung der Maßnahme... ich selbst habe mittlerweile 60% und habe körperliche Probleme und wurde abgelehnt...

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von helrich helrich

    Eben Deine Kündigung bekommen? Etwa eine fristlose?

    Warten bringt Dir nix. Wenn Du Unterlagen von Deinem jetzigen Chef vorzeigen mußt, steht das korrekte Datum da. Und tu Dir selbst einen Gefallen und versuche nicht, das Amt zu betrügen. Wenn die dahinter kommen, bekommst Du erst recht Sanktionen und eventuell noch ein Verfahren wegen Betruges an den Hals.

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    am 22.05. losgeschickt per Einschreiben, heute bekommen, und ich hab 2 Tage Kündigungsfrist.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    2 Tage??? Nee, da stimmt doch mit Deinem Arbeitsvertrag was nicht. 14 Tage sind für eine ordentliche Kündigung sogar in der Probezeit das Mindeste. Mehr darf im Arbeitsvertrag eingeräumt werden, aber nicht weniger. Und damit hättest Du locker den 1. Juni noch als Arbeitnehmer erreicht. Der Kündigung solltest Du widersprechen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    laut igz vereinbarung sind in den ersten 5 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses 2 Tage Kündigungsfrist. Leiharbeit halt... -.-

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Grenada Grenada

    Du mußt dich leider umgehend beim Arbeitsamt melden. Einfach ein paar Tage warten ändert dein Problem leider nicht. Deine Kündigung greift ja trotzdem. Kopf hoch!

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    hab eben mit meinem (Ex) Chef telefoniert, er weiss nich mal was von der Kündigung, er klärt das, dann ruft er mich wieder an.

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von ReVoDLX ReVoDLX

    Geh Sofort hin! Habe das auch leider schleifen lassen mit dem Arbeitslos melden und hatte damals eine "Strafe" beim ALG bekommen ....Strafe -> 2 Wochen keine Zahlung des ALG

    Kommentar von SutraftGini SutraftGiniSutraftGini

    mhhh, da hast du recht, Danke. 3 Wochen ohne Bezahlung kann ich mir nicht leisten.

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Shadma Shadma

    Du musst dich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden, sonst können die dich für 3 Monate sperren.

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    Kennt sich jemand mit beruflicher Reha aus?
    Antwort von Roeschen001 Roeschen001

    Die Frage müsstest Du mit Deinem Arzt klären. psychische Erkrankungen sind ein weites Feld, deren Ursachen erst einmal klar sein müssten. Beim neuen Arbeitgeber müsste klar definiert werden, was Du dort zu tun hast ect. Ist Deine Krankheit stressbedingt und Du hast auf der neuen Arbeitsstelle wieder Stress, bringt Dir dies gar nichts. Wenn Dein neuer Arbeitgeber (die ZA-Firma) erfährt, dass Du in nächster Zeit eine REHA geplant hast, stellt er Dich entweder nicht ein oder wenn Du es nicht gleich sagst, entlässt er Dich garantiert innerhalb der Probezeit. Es sei denn, Du machst eine ambulante REHA-Maßnahme. Ist der Antrag auf REHA angenommen, bekommst Du von der Rentenversicherung Bescheid, wann es los geht. Noch kennst Du sicher Deinen neuen eventuellen Arbeitsplatz nicht. Ich würde zusehen, dass ich erst wieder gesund werde, und mich dann um einen neuen Arbeitsplatz kümmern. Es ist sicher auch noch eine ambulante Nachsorge vorgesehen. Fakt ist, Du bist im Moment nicht fit für den Arbeitsmarkt. Gib Dir Zeit zum gesund werden, alles andere bringt keinem wirklich etwas. Sind die Sympthome einmal, da tauchen Sie meist immer wieder auf. Zur Durchsetzung Deines Antrages kann auch Dein Arzt viel beitragen. Wenn er glaubt, Du bist im Moment nicht arbeitsfähig, könnte er Dich auch arbeitsunfähig schreiben - eigentlich sollte er das auch tun.

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    Wie hoch darf die Miete bei 2 bzw. 3 Personen sein?
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Das Recht ist auf eurer Seite,aber die KM muss der Regelleistung anpassen.Bei einer 3 Zimmer Mietwhg. muß die KM 451.- EUR (nicht drüber),es kann auch höher ausfallen den es kommt drauf an wo ihr Wohnt (Stadt , Stadtteil,Benachbarte Orte ).Hollt euch die Mietlisten mit den Mietstuffen II , III und IV vom Job Center.mit fg

    Kommentar von KatrinHalle KatrinHalle

    KM 451,-€???? das ist aber hoch....??? Dankeschön!

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    Fragen zum Arbeitslosengeld 1
    Antwort von Zackenking Zackenking

    Das wäre ja sehr schön, wenn man ein ganzes Jahr rumgammeln könnte. Aber dem ist nicht so. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, bekommst Du mehrere Formulare, die Du gründlich durchlesen solltest. Dann bekommst Du einen neuen Termin, um Dich beim Arbeitsamt wieder vorzustellen. Denn solltest Du strikt einhalten. Zwar nicht auf die Minute, aber zumindest die vereinbarte Stunde. Zudem bekommst Du die Auflage, Dich selber nach einer Arbeitsstelle umzusehen, obwohl das Arbeitsamt das Gleiche für Dich macht. Findet das Arbeitsamt eine Stelle, die Dir zuzumuten ist, musst Du diese nach Möglichkeit annehmen. Ansonsten kann es passieren, dass man Dir für ein Vierteljahr das Arbeitslosengeld streicht.

    Viel Glück.

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    Fragen zum Arbeitslosengeld 1
    Antwort von kanga kanga

    Ich fände es erschreckend, wenn man nicht verpflichtet wäre, sich nach einer neuen Arbeit umzuschauen... Selbstverständlich musst man sich so schnell wie möglich aus Eigeninitiative und auch mit Vorstellungen / Bewerbungen bei Jobvorschlägen vom Arbeitsamt darum bemühen aus dem ALG I herauszukommen. Schließlich ist es (und sollte es auch bleiben) eine NOTlösund bzw. Überbrückung bis man eine neue Stelle gefunden hat.

    kopfschüttel

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    Fragen zum Arbeitslosengeld 1
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Das letztere musst Du auf alle Fälle. Das erstere darfst rein rechtlich eigentlich nicht.

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    Fragen zum Arbeitslosengeld 1
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung

    Das is wohl ein Witz? Die 360 Tage sind die maximale Bezugsdauer. Selbstverständlich hat man alles dafür zu tun, dass man einen Job findet und muss das auch nachweisen. Bei Zuwiderhandlung gibts Sperre.

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Ach Mensch ,merkst Du nicht ,dass das nicht ganz ernst gemeint war? Gleich wieder dieses reflexhafte,,Ihr seid doch alle Schmarotzer"?!

    Kommentar von notorya notorya

    Er verdammt was er nicht versteht, nicht sehr intelligent

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