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ja die arge zahlt die autoversicherung... weiss aber nicht ganau ob sie das nur bei aufstockung als werbungskosten zahlen oder an alle. da fragste am besten mal deinen sachbearbeiter. die 30 euro pauschale gibt es zusätzlich für alle alg2 empfänger, wenn sie zb. eine private haftpflicht und/ oder hausratversicherung haben.

Komisch, mich hat das nie gekümmert, bin mal ein halbes Jahr woanders gewesen, ok Post ging natürlich an jemanden, die mich dann angerufen hatt wenn was war.
Allerdings muß ich zu meiner Schande gestehen, daß ich mir über Versicherung nie den Kopf zerbrochen habe.
du musst einen businessplan erstellen und wenn der abgesegnet ist bekommst du für 9 monate alg &300.-- danach kann man nochmal für 6 monate einen zuschuss bekommen evtl. zusatzbedarf (z.b. auto)kann man noch zusätzlich beantragen sollte man aber nicht gleichzeitig machen und gut vorbereitet sein
Siehe in der Checkliste Werbungskosten: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/werbungskoste...
Bleibst du dort denn über Nacht? Und wie kommst du dort hin? Normal musst du dich nur abmelden, wenn du länger weg bist und nicht erreichbar per Post. Wenn du dich einen Tag von deinem Wohnort entfernst, ist das ja kein Urlaub.
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Am einfachsten rufst du deinen Sachbearbeiter an und erklärst die Situation. Ich denke nicht, dass sie dir im Wege stehen.
nein ich bleibe nicht über nacht. ich fahre in berlin los, bleibe dann ein paar stunden und fahre dann wieder zurück..
Dann dürfte das eh kein Problem sein, da es ja vor allem darum geht dass du per Post erreichbar sein musst und du den Brief ja spätestens am Abend liest. Sonst könntest du ja nichtmal einen Tag ins Schwimmbad oder so
Genau richtige Antwort, wenn Du abends wieder zu Hause bist, kannst Du fahren, da es um Deine berufliche Zukunft geht.
Lass Dir am Besten von der Uni eine schriftl. Bestätigung geben, dass Du dort einen Termin wahrgenommen hast.
Ich würde es dem Amt wegen dem Versicherungsschutz melden.

Das dem Amt melden. Wegen Versicherung.
Da man nicht bettlägerig geschrieben ist, darf man dahinfahren.
Super, genauso habe ich mir das auch gedacht, wenn ich am Montag fahr,e sollte es ja auch ausreichen montag morgen dort anzurufen. Hoffentlich..also danke nochmal

es kommt auf die Art der Krnakheit , nicht jede Krankheit ist zum zuhause bleiben...
du fährst ja dahin um aus der arbeitslosigkeit raus in ein neues tätigkeitsfeld zu kommen. du willst student werden. sag denen einfach was sache ist, schildere ehrlich deine lage, sag das dir das wichtig ist und das dus nicht hinter deren rücken machen willst. ehrlich währt am längsten. sogar bei arge beamten. die werden dir schon keine steine in den weg legen.
Hm, es ist Dein Verschulden, also musst Du dafür gerade stehen. Falls Dein Vermieter Dich aber jetzt kündigt (oder schriftlich damit droht), kannst Du beim Wohnungsamt ein Darlehen erhalten, wenn anders die Wohnung nicht zu halten ist und Du obdachlos werden würdest.
die können dich nicht mittellos dastehen lassen, außer du hast vermögen. sie müssten dir einen vorschuss geben oder zumindest ein darlehen bis dein widerspruch bearbeitet ist
Also Wie seht ihr das ich sitze hier in einem Kurs seit einer Woche und lerne eindeutig nix Wir haben einen Lagerkurs belegen müssen in dem wir leider nur 5Leute sind und dadurch das wir so wenig sind wurden wir in eine Gruppe gesteckt die gerade deutsch gelernt bekommen! Nun habe ich versucht mich dagegen zu wehren und da ich anscheinend zu sehr auf das recht poche was gelernt zu bekommen will man mich nun nächste Woche in ein Praktikum als Reifensortierer stecken! Mann muss dazu sagen das ich 28bin 3Aubildungen habe und außerdem 2Jahre in einem Lager gearbeitet habe Wie findet ihr so etwas ….ich sage nur hier werden die Steuergelder sinnlos rausgeschmissen Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte und sagen kann wie ich mich wehren kann!

du bekommst pauschal für versicherungen 30€ im monat lg malli
Ich war heute wieder beim Jobcenter und die sagen mir, das sie nichts machen können. Ich muss abwarten bis der Rücklauf der Bank wieder da ist. Das kann bis mitte Dezember dauern. Das ist echt wahnsinn, das man so lange auf sein Geld warten muss. Klar ist das mein Fehler gewesen, aber wenn das Amt will, könnten sie mir das Geld auch bar auszahlen. Denn das Geld kommt so oder so wieder zurück und dann haben sie es ja auch wieder.

sie kann und soll es auch tun. die ämter sträuben sich gerne und wollen vieles verhindern. wenn sie es gemacht hat dann kann sie niemand aus einer wohnung herausschmeissen oder sonstwas.dürfen sie auch nicht.
ob es vorschüsse gibt oder nicht hängt einfach von der willkühr des sachbearbeiters ab... nur so als beiläufiges beispiel:meine mama hat schon 2 monate einen antrag gestellt und immer noch keinen vorschuss erhalten und das als schwerbehinderte person. die finden immer was um dir zu schreiben dass nicht der ganze aktenkram in ordnung sei... lasst euch also nicht einschüchtern und tut was ihr tun müsst ;-)
Da der Umzug unumgänglich ist, kann sie umziehen. Jedoch sollte sie, wenn sie eine Wohnung findet, darauf achten, dass diese im Angemessenheitsrahmen liegt und das von ihrer Fallmanagerin wenigstens mündlich absegnen lassen. Sie sollte aber einberechnen, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird, allerdings kann ich dafür unter den beschriebenen Umständen keinen Grund sehen.
Einen Vorschusses kann sie beantragen, ob er gewährt wird, solange eine Kostenübernahme geprüft wird, kann keiner voraussagen. Eventuell kann ihr ein Darlehn gegeben werden. Für eventuelle Kaution gibt es sowieso nur Darlehn.
Also, du solltest auf jeden Fall Schriftlich per Einschreiben (Beleg!) das JobCenter an die Zahlung der Miete erinnern. Die MÜSSEN das übernehmen. Es gibt hier im Internet übrigens ein sog. Hartz IV Forum - da könntest du auch mal fragen. Wenn die sich damit weiterhin Zeit lassen, würde ich eine kostenlose Rechtsberatung (Bürgeramt oder anderswo) in Aspruch nehmen. Evtl. muss eine Sozialklage gestartet werden. Frag im Hartz IV Forum - in Berlin, wo ich wohne kenne ich einen guten Rechtsanwalt speziell hierfür. Viel Erfolg!

Das ist eine recht komplizierte Angelegenheit. Die Banken haben es sich damit ja jetzt auch ziemlich einfach gemacht. Denn seit dem 01.11.2009 bist Du als einzahlende Person bei Überweisungen im Falle eines Zahlendrehers selbst verantwortlich. Die Bank ist nicht mehr verpflichtet die Kontonummer mit dem Empfänger abzugleichen. Nun ist es ja in Deinem Fall so, dass Du der ALG 2 Stelle offensichtlich die falsche Kontonummer gegeben hast. Und die werden jetzt möglicher Weise das gleiche Problem haben das falsch überwiesene Geld zurück zu fordern. Wenn Du aber mit all dem ganzen garnicht mehr weiter kommst solltest Du schnellstens einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Als ALG2 Empfängerin erhälst Du PKH (Prozesskostenhilfe).
mit "bitte" kommst du auch nicht weit. bei dem sauhaufen musst du richtig radau machen, damit die ihr popöchen bewegen. ist leider so. mal abgesehen davon müssen DIE doch eigentlich dafür geradestehen, wenn die bockmist verzapfen... wieso lässt du dich so einfach abwimmeln?
notfalls nimm Dir einen Anwalt, aber paß auf, nicht das Dir gleich noch Geld aus der Tasche ziehen will - wie meiner es auch grad versucht bei mir.
genau.... spreche den anwalt gleich auf prozesskostenhilfe an. dann zahlst du maximal 10 euro für irgend so ein blödes formular, das du beim gericht abholen musst.
aus der eigenen Tasche bezahlen !
carsten67 am 19. November 2009 23:22 Blöde Antwort: Wie soll sie das bitteschön machen vom Regelsatz bei ALG2????
geb der arge nen anonymen tip. beweise brauchst du nicht. die werden deine schwester dann besuchen und werden schon finden was sie brauchen um ihr das nachzuweisen.