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Arbeitsagentur - neue und gute Antworten Arbeitsagentur - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ist ein Erbe Vermögen oder Einkommen, auf HartzIV bezogen?

SquadStein
beantwortet von SquadStein am 9. Dezember 2009 09:08
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Diese Frage kommt immer wieder. Die Antwort etwas überspitzt: Es kommt darauf an, was der zuständige Richter zum Frühstück gegessen hat.

Nein, im Ernst: Bitte den ersten Absatz hier lesen: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/sozialhilfeempfaenger.jsp#anre... Da steht das noch einmal exakt und mit Belegen.


Ist ein Erbe Vermögen oder Einkommen, auf HartzIV bezogen?

anonym
beantwortet von rici14071987 am 8. Dezember 2009 17:50
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sie muss es aufbrauchen, bevor sie weiteres geld vom amt bekommt.


Ist ein Erbe Vermögen oder Einkommen, auf HartzIV bezogen?

anonym
beantwortet von JeanRutti am 8. Dezember 2009 17:50
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Ist das Erbe für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen? Wenn man währen des Bezuges von ALG II erbt, egal ob verwertbare Sachwerte oder Geld, stellt dieses Erbe Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar und wird von der ARGE als einmaliges Einkommen auf das ALG II des Erben angerechnet. Auszug aus: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php


Ist ein Erbe Vermögen oder Einkommen, auf HartzIV bezogen?

wim50
beantwortet von wim50 am 8. Dezember 2009 17:50
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Erbschaft ist Einkommen und wird angerechnet.


Ist ein Erbe Vermögen oder Einkommen, auf HartzIV bezogen?

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 8. Dezember 2009 17:47
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Es wird als Einkommen gerechnet. Ab dem Zeitpunkt, an dem es erhalten wird.


Wo kann ich eine Umschulung bzw. Reha (von der Arbeitsagentur) zur Logopädin machen?

anonym
beantwortet von marilda am 7. Dezember 2009 18:30
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Vorschlag. Termin beim Arbeitsamt ausmachen und gleich Vorschlag für ausgesuchte Schule machen. Das Arb.Amt spart Zeit und Mühe und die sehen das du es wirklich machen willst, also dahinten stehst. Wahrscheinlich vergeben die auch Terminen für Abends für diejenigen die Arbeiten.


Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?

anonym
beantwortet von Elli05 am 6. Dezember 2009 22:23
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Um Arbeitslosengeld I zu bekommen, musst Du ein Jahr lang fest und ununterbrochen gearbeitet haben. Das ist nach Deinen Ausführungen nicht gegeben, daher vermute ich mal nein...


Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?

anonym
beantwortet von Regina3 am 6. Dezember 2009 22:22
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Ich kann es nicht beantworten, schreibe aber hier, weil mich die Antwort in beruflichem Zusammenhang ebenfalls interessiert und ich so leichter auf die Antworten Zugriff habe ...


Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 6. Dezember 2009 22:21
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du hast nur anspruch auf ALG 1, wenn du ein jahr lang ununterbrochen auf steuerkarte gearbeitet hast.


Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I ?

anonym
beantwortet von Kreis112 am 6. Dezember 2009 22:20
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glaube nicht. am besten einfach mal bei der agre nachfragen


Rahmenfrist zur Berechnung von ALG1 (2 oder 3 Jahre?)

anonym
beantwortet von Morti am 2. Dezember 2009 14:18
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Was meinst du den für eine Rahmenfrist?
Wenn du in den letzten 2 Jahren 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, bist du ALG1-berechtigt.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Ar...

Kommentar von Apfelmelone am 2. Dezember 2009 14:54

Genau das meinte ich mit der Rahmenfrist.

Kommentar von Morti am 2. Dezember 2009 15:05

ok


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

anonym
beantwortet von Denis1993 am 1. Dezember 2009 20:47
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na toll also muss er sich nach dem amt richten??? das sowas von ungerecht.. man darf nicht lernen wo man will man darf nicht wohnen wo man will wegen arbeit und ausbildung.. naja dauert nicht mehr lange dann gehen immer mehr leute aus deutschland auswandern..

Kommentar von JeanRutti am 1. Dezember 2009 20:50

er muss sich nicht nach dem amt richten. er kann eine ausbildung machen wo er möchte, das amt muss es bezahlen. aber geh mal auf die elo seite, die können dir sogar sagen auf welches gesetz es sich stütz.

Kommentar von Denis1993 am 1. Dezember 2009 20:53

okay danke


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

anonym
beantwortet von JeanRutti am 1. Dezember 2009 20:43
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die arge soll froh sein, das er eine stelle bekommen wird. so viel ich weiss kann er die fahrkarte bezahlt bekommen durch das vermittlungsbudget. aber schau mal bei dem forum vorbei, die wissen wirklich viel www.elo-forum.org

Kommentar von C02c9dbf1d3200881684985886cf8c49smallTessa13 am 1. Dezember 2009 20:58

die Arge soll froh sein...???na Gute Nacht und er will als Versager und Sozialschmarotzer rumlaufen,das soll toll sein,ist es schon so weit???Man ich könnte ko...

Kommentar von JeanRutti am 1. Dezember 2009 22:01

er will ja kein schmarotzer werden, er will ja weg von der arge. sei doch froh das er sich um eine ausbildung bemüht oder willst du das er bis zu r rente davon lebt?


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

anonym
beantwortet von mellary am 1. Dezember 2009 20:42
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naja, wenn ihm die Arge die Auflagen macht... Du müsstest rauskriegen, ob er genau wie seine Eltern verpflichtet ist, in eurem Ort zu bleiben oder eine Genehmigung vom Amt einzuholen. Sollte das nämlich so sein und er darf laut Amt nicht runter, dann kann er leider nix machen...

Alerdings weißich nicht genau, wie es sich mit unter 18jährigen verhält...


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

anonym
beantwortet von mellary am 1. Dezember 2009 20:42
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ups- falscher knopf!


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

quasimodo60
beantwortet von quasimodo60 am 1. Dezember 2009 20:42
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mit 16 kann er sowieso noch keinen führerschein machen, besser wärs, wenn er zuerst eine andere ausbildung macht. Berufskraftfahrer kann er später immer noch werden.


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

anonym
beantwortet von Denis1993 am 1. Dezember 2009 20:42
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Bevor er die stelle annehmen kann.. muss er erstmal das praktikum absolvieren und er weis nicht wo er daoben wohnen soll und woher er das geld dafür nehmen soll..

Kommentar von JeanRutti am 1. Dezember 2009 20:45

hat der ag nicht einen tipp, wo er dort vielleicht umsonst unter kommen kann?


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

stef1601
beantwortet von stef1601 am 1. Dezember 2009 20:40
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Er soll die Stelle annehmen. Finanziell wird er ja unterstützt, wenn die Arge ihm das zusichert! Außerdem verdient man ja in der Ausbildung auch etwas Geld und wenn man z.b. in einem WG Zimmer unterkommen kann, wäre das doch super.


Eltern beziehen Harz4, Der sohn hat chance auf ausbildung in München als berufskraftfahrer

zj1000
beantwortet von zj1000 am 1. Dezember 2009 20:40
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Die Arge hat Recht

Kommentar von JeanRutti am 1. Dezember 2009 20:44

woher willst du das wissen? weils die arge ist hat sie immer recht, oder wie??

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 1. Dezember 2009 20:44

Aus welchem Grund sollte die Allgemeinheit hier die Kosten tragen ?

Kommentar von JeanRutti am 1. Dezember 2009 20:46

damit die allgemeinheit nicht die nächsten 20 jahre für ihn bezahlen muss

Kommentar von 8ceaf547caa0fdb71e782a23465ff39asmallMakes am 1. Dezember 2009 21:15

zj1000 ist ein opfer


Wie lange kann die Agentur für Arbeit, ein falsch berechnetes BAB zurückfordern?

anonym
beantwortet von zerebrum am 30. November 2009 09:12
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Ja aber wie lange haben die das Recht es zurück zu fordern!?



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