Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Diese Frage kommt immer wieder. Die Antwort etwas überspitzt: Es kommt darauf an, was der zuständige Richter zum Frühstück gegessen hat.
Nein, im Ernst: Bitte den ersten Absatz hier lesen: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/sozialhilfeempfaenger.jsp#anre... Da steht das noch einmal exakt und mit Belegen.
sie muss es aufbrauchen, bevor sie weiteres geld vom amt bekommt.
Ist das Erbe für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen? Wenn man währen des Bezuges von ALG II erbt, egal ob verwertbare Sachwerte oder Geld, stellt dieses Erbe Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar und wird von der ARGE als einmaliges Einkommen auf das ALG II des Erben angerechnet. Auszug aus: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

Es wird als Einkommen gerechnet. Ab dem Zeitpunkt, an dem es erhalten wird.
Vorschlag. Termin beim Arbeitsamt ausmachen und gleich Vorschlag für ausgesuchte Schule machen. Das Arb.Amt spart Zeit und Mühe und die sehen das du es wirklich machen willst, also dahinten stehst. Wahrscheinlich vergeben die auch Terminen für Abends für diejenigen die Arbeiten.
Um Arbeitslosengeld I zu bekommen, musst Du ein Jahr lang fest und ununterbrochen gearbeitet haben. Das ist nach Deinen Ausführungen nicht gegeben, daher vermute ich mal nein...
Ich kann es nicht beantworten, schreibe aber hier, weil mich die Antwort in beruflichem Zusammenhang ebenfalls interessiert und ich so leichter auf die Antworten Zugriff habe ...

du hast nur anspruch auf ALG 1, wenn du ein jahr lang ununterbrochen auf steuerkarte gearbeitet hast.
glaube nicht. am besten einfach mal bei der agre nachfragen
Was meinst du den für eine Rahmenfrist?
Wenn du in den letzten 2 Jahren 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, bist du ALG1-berechtigt.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Ar...
Genau das meinte ich mit der Rahmenfrist.
ok
na toll also muss er sich nach dem amt richten??? das sowas von ungerecht.. man darf nicht lernen wo man will man darf nicht wohnen wo man will wegen arbeit und ausbildung.. naja dauert nicht mehr lange dann gehen immer mehr leute aus deutschland auswandern..
er muss sich nicht nach dem amt richten. er kann eine ausbildung machen wo er möchte, das amt muss es bezahlen. aber geh mal auf die elo seite, die können dir sogar sagen auf welches gesetz es sich stütz.
okay danke
die arge soll froh sein, das er eine stelle bekommen wird. so viel ich weiss kann er die fahrkarte bezahlt bekommen durch das vermittlungsbudget. aber schau mal bei dem forum vorbei, die wissen wirklich viel www.elo-forum.org
Tessa13 am 1. Dezember 2009 20:58 die Arge soll froh sein...???na Gute Nacht und er will als Versager und Sozialschmarotzer rumlaufen,das soll toll sein,ist es schon so weit???Man ich könnte ko...
er will ja kein schmarotzer werden, er will ja weg von der arge. sei doch froh das er sich um eine ausbildung bemüht oder willst du das er bis zu r rente davon lebt?
naja, wenn ihm die Arge die Auflagen macht... Du müsstest rauskriegen, ob er genau wie seine Eltern verpflichtet ist, in eurem Ort zu bleiben oder eine Genehmigung vom Amt einzuholen. Sollte das nämlich so sein und er darf laut Amt nicht runter, dann kann er leider nix machen...
Alerdings weißich nicht genau, wie es sich mit unter 18jährigen verhält...

mit 16 kann er sowieso noch keinen führerschein machen, besser wärs, wenn er zuerst eine andere ausbildung macht. Berufskraftfahrer kann er später immer noch werden.
Bevor er die stelle annehmen kann.. muss er erstmal das praktikum absolvieren und er weis nicht wo er daoben wohnen soll und woher er das geld dafür nehmen soll..
hat der ag nicht einen tipp, wo er dort vielleicht umsonst unter kommen kann?

Er soll die Stelle annehmen. Finanziell wird er ja unterstützt, wenn die Arge ihm das zusichert! Außerdem verdient man ja in der Ausbildung auch etwas Geld und wenn man z.b. in einem WG Zimmer unterkommen kann, wäre das doch super.

Die Arge hat Recht
Ja aber wie lange haben die das Recht es zurück zu fordern!?