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Also, als erstes danke ich euch allen herzlich für die Antworten. Ich habe mir auch sofort gedacht, dass der Mitarbeiter einfach keine Lust hat oder so =) Wollte mich nur noch einmal erkundigen,bevor ich zu einem Anwalt gehe ...
ja es ist nur die Obergrenze für einen Minijob wieviel man verdient hängt vom Lohn und von den Stunden ab.
Nachtzuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden sind steuer- und sozialversicherungsfrei und können auch für Minijobbler bezahlt werden. Es gibt Nachzuschläge in Höhe von 25% und 40% (je nach Uhrzeit) vom Stundenlohn. Die Zuschläge müssen ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Du darfst im Jahr nicht über 4.800 € "normalen" Lohn inkl. WG kommen. Die Nachtzuschläge zählen nicht dazu, solange sie steuerfrei ausgezahlt werden. Müsste aber auf der Lohnabrechnung ersichtlich sein.
Es gibt eine Sachbezugsgrenze von 44 € mtl. Sachbezüge bis zu diesem Bruttobetrag sind steuer- und svfrei. Aber wie du schon vermutest, darf dir dein Chef nicht das Geld auszahlen, sondern muss mit der Tankstelle einen Vertrag abschliessen. Du bekommst dann einen Tankgutschein von deinem AG, wo nur eine Literanzahl darauf stehen darf, und kein Euro-Betrag. Den löst du dann ein, und die Tankstelle stellt deinem AG eine Rechnung. Möglich ist auch, dass du mit einer Tankkarte zahlst, die bei der Tankstelle hinterlegt ist. So wie dein AG das bisher handhabt, handelt es sich nicht um einen Sachbezug sondern (Bar-)Geld und ist somit steuer- und svpflichtig.


Einfach ausgedrückt ist ein verlustiger Finger im Gegensatz zu einem versteiften nicht ständig im Wege, man stößt sich nicht daran , geht davon aus das sich der geschädigte daran gewöhnt ! Denke schon das eine Art Schmerzensgeld/Abpfindung hierfür gezahlt wird !
du brauchst ein ärztliches Gutachten; auf das stützt sich die BG;Unfallarzt fragen

Bin jetzt kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber es kann durchaus sein, daß der Verlust von Körperteilen als weniger schwerwiegend gewertet wird, als eine Versteifung. (Kenne das z.T. vom Schadenersatz.)
Ein Anwalt kann hier aber die Rechtslage erruieren.
Hallo, wegen den 20 euro kann man dich nicht von der Schule werfen, so einfach ist das nicht. Es sei denn du bist schon des öffteren auffällig gewesen. Ein Verweiß kann dir schön blühen, das denke wird es aber dann auch gewesen sein da du es einsiehst einen riesen Fehler gemacht zu haben.