Anwaltskosten - neue und gute Antworten

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Inkasso Inkasso

    Zunächst ist einmal ganz klar, dass Ihre Tochter zwar keine Kopie der Rechnung erhalten kann, jedoch jederzeit Einsicht erhalten muss. Das zum Thema Kopie Rechnung.

    In Sache Gebühren vom Anwalt ist hier doch einiges nicht richtig. Zunächst dürfen Verzugskosten die dem Vermieter entstehen erst dann berechnet werden wenn Ihre Tochter auch im Verzug war. Dieses war wohl so nicht. Ihren Angaben zufolge wurde die Tochter erst mit dem Schreiben des Anwaltes in den Verzug gesetzt. Somit sind hier auch keine Kosten erstattungsfähig, ist gesetzlich so geregelt.

    Dann zu der Höhe der von Ihnen angegebenen Rechtsanwaltsforderung: Sollte hier Verzug vorgelegenhaben so sind hier max eine 1,3 Gebühr sowie Auslagenpauschale in Höhe von 20% aus der 1,3 er Gebühr berechenbar. Das hießt ganz genau 1,3 Gebühr aus dem Streitwert von € 300,00 betragen hier € 32,50 zuzüglich 20% Auslagenpauschale aus der Gebühr ´sind € 6,50, gesamt € 39,00 zuzüglich eventueller Mehrwertsteuer in Höhe von 19% € 7,41, dann mit MwSt. gesamt € 46,41.

    Weiters, wenn hier gemahnt worden wäre kämen eventuell noch Zinsen hinzu, etwa ein Paar Cent sowie Mahngebühren max. jedoch € 10,50.

    Somit ist ganz klar, dass hier derlei Gebühren niemals für ein Mahnschreiben entstehen können. Ich empfehle Ihnen hier dem Anwalt zu schreiben und aufzufordern wie er auf solch eine dubiose Summe kommt und dass der die Forderungssache so lange ruhen lässt bis klar nachgewiesen werden kann was tatsächlich der Rechnungsbetrag für den Wasserhahn ist. Weiters soll er Ihnen nachweisen, dass Sie vom Vermieter in den Verzug gesetzt wurden.

    Das müsste helfen. Den Betrag in Höhe der geforderten Rechnung € 60,00 würde ich mir dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" direkt an den Vermieter leisten.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    SEHR guter Rat. Daumen hoch.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von guinan guinan

    Ich halte die Kosten auch für zu hoch. Außerdem kommt ja noch dazu, dass der Aufforderung deiner Tochter, die Rechnung zu zeigen, nicht nachgekommen wurde. Damit hat ja der Vermieter eine Mitschuld.

    Gar nicht reagieren geht nicht. Also erstmal freundlich antworten und den Sachverhalt schildern. Wiederspruch einlegen und schreiben, eventuelle weitere Gründe werden nachgeliefert. Dann selbst einen Rechtsanwalt fragen, was angemessen ist. Aber nicht einen Brief aufsetzen lassen, den selbst aufsetzen um Kosten zu sparen.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ob der Wasserhahn generell von der Tochter oder dem Vermieter zu zahlen ist, hängt vom Grund des Austausches ab. Hat sie es verursacht oder jemand anderes?

    http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/wirtschaft/Wasserhahn-Austausch-muss-Mieter-nicht-zahlen;art2819,3364675#.T74dQ1JSQg8

    Kommentar von Actinia Actinia

    Oh. Das habe ich jetzt erst gesehen.

    Der Wasserhahn hat tatsächlich einfach wegen "Altersschwäche" aufgegeben und ließ sich nicht mehr aufdrehen.

    Danke für den link.

    Kommentar von Actinia Actinia

    Dankeschön.

    Ich werde ihr raten, erst einmal die 60,00 Euro zu bezahlen, aber den Anwaltskosten erstmal zu wiedersprechen und sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.

    (ist jetzt doppelt gepostet, aber ich muss mich ins forum erstmal reinfinden)

    Dankeschön für die zahlreichen Antworten. .)

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Hier noch ein Link. Nicht mehr aufdrehen lassen würde ja eigentlich durch die häufige Nutzung verursacht, oder?

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von likesmoke likesmoke

    Mieterschutzbund aufsuchen, ganz schnell. Ich meine auch, dass er die Rechnung zeigen muss.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Ist sie überhaupt verpflichtet, die Reparatur des Wasserhans zu bezahlen?

    Falls ja, hat sie keinen Anspruch auf die Handwerkerrechnung. Dazu hätte sie den selbst beauftragen müssen. Nur wenn die Rechnung wesentlich zu hoch ist, könnte sie die beanstanden - das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.

    Falls sie zur Zahlungs verpflichtet ist, kann sie die 60 Euro direkt an den Vermieter überweisen und die Inkassogebühren des Anwalts als unbegründet zurückweisen. Dafür reicht eine Mail, da ihn das sowieso nicht interessieren wird. Er wird weiter mahnen und irgendwann aufgeben. Ich wurde trotz zahlreicher Drohungen noch nie auf Mahnkosten verklagt.

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von merci27 merci27
    1. Nein manchmal verlangen Anwälte sogar bis zu 250 € für eine Brief.
    2. Dem Vermieter schriftlich dazu auffordern.
    3. Einen Anwalt einschalten.
    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    zu 3 .... noch einen Anwalt mitverdienen lassen? ^^

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    1. Mahnung vom Anwalt - Anwaltskosten doppelt so hoch
    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Die Originalrechnung kann sie beim Vermieter einsehen, der muss sie ihr zeigen.

    Die Gebühren für den RA sind OK.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Wenn deine erste Aussage stimmt, braucht sie den RA nicht zu bezahlen.

    Kommentar von Actinia Actinia

    Dankeschön.

    Ich werde ihr raten, erst einmal die 60,00 Euro zu bezahlen, aber den Anwaltskosten erstmal zu wiedersprechen und sich beim Mieterschutzbund schlau zu machen.

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von stelari stelari

    Eine Zahlungsaufforderung ist erst mal nur eine Aufforderung - gleich einer Bitte - und der muss man nicht folgen, nur einem Zahlungsbefehl muss folge geleistet werden. Besteht der Anspruch zu recht, dann tut man aber gut dies zu tun, denn der Anspruchsteller hätte ja auch die Möglichkeit gleich einen GV zu schicken - was i.a.R. sogar billiger kommt. Der Schuldner trägt alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beitreibung des Anspruchs entstehen - so auch die Anwaltskosten.

    Das du auf Montage warst oder sonst was ist völlig irrelevant - sobald das in deinem Briefkasten liegt ist es in deinem Einflussbereich und die Fristen laufen. Wie auch ein auf der Post niedergelegtes Schriftstück bspw ein Einschreiben gilt dann trotzdem als zugestellt. Mahnung sind nicht zwingend vorgeschrieben, das ist reine Kulanz des Anspruchstellers - ist eine Frist abgelaufen, dann ist die Schuld fällig es muss nicht angemahnt werden.

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von hannes50 hannes50

    Ok das kommt noch hinzu, der Beklagte hatte dem Kläger Bescheid gegeben, dass er auf Montage geht, Zeugen sind auch vorhanden, noch kommt dazu dass der Kläger dem Beklagten gedroht hat mit ausländischen Geldeintreibern, im gleichen Moment war er aber auch beim Anwalt. Die Drohung kam in Schriftform, nur hat der Beglagte das erst nach seiner Rückkehr mitbekommen. Der Anwalt wusste davon aber nicht laut Telefonat mit dem Anwalt.

    Der Brief vom Anwalt kam zum 10.04., Zahlung sollte bis zum 24.4. gemacht werden.

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Normalerweise bekommst du immer erst Mahnungen bevor sich ein Anwalt einschaltet. Wenn du eine Rechnung erhälst, dann hast du auch zuvor eine Leistung oder Ware erhalten und wusstet davon, dass die Rechnung kommt und musst sie zahlen oder jemanden beauftragen sie zu zahlen. Folglich musst du auch die Kosten zahlen.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Normalerweise bekommst du immer erst Mahnungen

    ein Mythos... Mahnungen sind keine Pflicht, sie sind Kulanz des Anspruchstellers

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von Werther Werther

    Der Beklagte hätte wissen können dass eine Zahlungsaufforderung kommt. Damit hätte er Vorsorge treffen können. Die entstehenden Kosten sind zu übernehmen. Der Beklagte hätte ja auch eine Weltreise von 10 Monaten antreten können, was kann der Kläger dafür, der sein Geld haben will?

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Die Frage muss richtig lauten : wann hätte die Zahlung erfolgen müssen !!!! Welches Datum ist das fälligkeitsdatum ? Wenn das dafor liegt dann ja ! Ich vermute dass es um eine Rechnung geht Lg

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von newcomer newcomer

    wenn er mit seinen Zahlungen so lange wartet bis ein Anwalt eingeschaltet wurde muss er für diesen aufkommen. Warum kauft jeniger was ohne die Zahlungsfrist nicht einzuhalten ?

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    Sobald das Schreiben im Briefkasten ist gilt die Zahlungsaufforderung als zugestellt und muss beglichen werden. Alle Folgekosten die daraus resultieren müssen dann ebenfalls vom Angeklagten bezahlt werden wenn die Zahlung zu spät gekommen ist. Man gehört in Zahlungsverzug entweder 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder sobald das auf der Rechnung angegebene Zahlungsdatum verstrichen ist

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von kaka321 kaka321

    Nein, wenn er beweisen kann, dass er sich nicht gedrückt hat, sonder beweisen kann, dass er auf Montage war, dann muss er es nicht bezahlen.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    selten so gelacht...

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    Wenn ein Beklagter eine Zahlungsaufforderung bekommt, er aber auf Montage ist
    Antwort von Magic66 Magic66

    Ja, denn Du bist verantwortlich dafür, das die Post Dich auch erreicht...!!!

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    Wieviel nimmt der Anwalt bei einem Erbstreit?
    Antwort von liese05 liese05

    Das wird prozentual berechnet! Ich denke, das werden 10% der Gesamtsumme sein!

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    Wieviel nimmt der Anwalt bei einem Erbstreit?
    Antwort von Morgrain Morgrain

    .. rechne mal pro Monat mit etwa 300-500 Euro, kommt ganz drauf an, um was es geht, wieoft Du Dich mit Deinem Anwalt kurzschließt und welche Aufgaben der Anwalt übernimmt (Telefonate, Gespräche, Recherche und dergleichen)

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