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Keine Macht den Drogen!
Ein Fachanwalt für Strafrecht wäre wohl der Richtige!

Dann nach Betäubungsmittelrecht suchen. Und ....Hände weg von Drogen :-) Wer kiloweise Herion herumträgt und evtl. damit handelt, begeht eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Was haste denn verbrochen?
Fachanwalt für Strafrecht.
tradaix am 1. Oktober 2008 12:48 DH ;-)

Du weißt aber , daß das nur nachgestellte Szenen sind?
klar, bescheuert bin ich noch nicht. aber es sind echte anwälte/richter und ich fand die szene einfach so zum gackern ^^ ich bin mir völlig im klaren, darüber, dass es alles blödsinn ist. (das ist schlechter geschauspielert als so manche soap)

Für solchen TV-Müll wäre doch jeder Datenträger viel zu schade.
ja, so issse...DH
Es gibt in der Tat eine Möglichkeit sich als Vermieter vor höheren Kosten zu schützen - über eine sehr hoch verzinste Mietkaution! Hier mein Tipp: www.mietersparstrumpf24.de dort unter der Rubrik Mietkaution - Für Vermieter - in jedem Fall mit dem dort angebotenen ms24-Zinsrechner vergleichen - Es lohnt sich! Viel Erfolg - pretzi100
ICH kenne einen!!! Dr detlev otto binder in der loebellstr. weißeß haus er ist sehhr nett, er hat auch schon spieler von Arminia Bielefeld verteidigt. kannst ja mal vorbeischauen. ich und mein nachbar (14 und 15 Jahre) hatten stress mit unsere nachbarin und die wollte uns grundlos anklagen, da haben wir ihn gefragt und er hat für uns einfach so einen brief an die frau geschickt mit siegel und allem (kostenlos natürlich!!!!!)

Eine Rückwirkende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht !
Es gibt den Vermieter-Rechtsschutz, kostet bei 8 Wohnungen schon etwas ! Ich gönne deinem Schwaager das Glück, dass der Mieter auszieht und die Wohnung räumrt ! Alles andere kostet zusätzliches Geld ! Da wird nichts zu holen sein ! Ich würde ruhe bewahren und beten das Sie auszieht, nachher kann er immer noch versuchen an sein Geld zu kommen ! Ein wirklich gut gemeinter Rat von mir !

Es gibt einen Rechtschutz für Vermieter, der aber die Mieten als Grundlage der Tarife hat. Er ist sehr teuer und den Bereich Mieten einklagen ist im Leistungsbereich arg eingeschränkt. Wird von allen großen Gesellschaften angeboten. Ich habe aber in lanjähriger Praxis nicht einen Vertrag gesehen. Die Kosten sind auch nicht umlegbar !
bitmap am 28. September 2008 21:04 Und wie siehts da mit den Wartezeiten aus? Bei den ''normalen'' RSV gibts doch ne gewisse Wartezeit (3 Monate?) bevor die was übernehmen. Und wenn der Rechtsfall schon besteht, ist es zu spät dann noch ne RSV abzuschließen. Oder?
Samml am 29. September 2008 06:17 Ja die Wartezeit besteht bei Neuabschluss immer und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist ist es eh Vorvertraglich und kommt nicht zur Geltung. Die Wartefrist kann ausgeschaltet werden, wenn im anderen Bereich eine RSV besteht, z.B. VerkehrsRS beim ADAC, was viele haben.