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Anwalt - neue und gute Antworten

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Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Anwaltsschreiben von Katja Günther wegen Online Content Ltd.?

anonym
beantwortet von kuetti am 25. Juli 2008 17:12
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Hey Engelchen111 ...Hier ist Kütti... Mein Schreiben vom 25.07.2008 lautet wie folgt...

Keine Angst ist ein bißchen viel...Kannst es dir in ein Word Dok.kopieren & dann zu Gemüte ziehen ...Bey Kütti


---> Sehr geehrte Damen & Herren von "Online Content LTD"

Am 16.06.2008 ist angeblich ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen & meiner Person zustande gekommen.

Eine letzte Mahnung habe ich heute (Freitag /25.07.08erhalten. Ihre heutige Aufforderung lautet: ---" Letzte Mahnung ----unsere Rechnung [........] vom16.06.2008 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 01.07.2008 nach wie vor nicht ausgeglichen.

Wir fordern Sie daher ausdrücklich auf, den nachfolgenden Betrag incl. Mahnkosten. (Rechtschreibfehler)durch unverzügliche zu Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des o.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen. Nachfolgenden Text kennen Sie....

Verwendungszweck: [.......]

Meine Feststellung zu diesem Schreiben:

1) Keine Auftragsbestätigung schriftlich erhalten! 2) Keine Rechnung schriftlich erhalten! 3) Keine 1.& 2.Mahnung schriftlich erhalten ! 4) ausgewiesene Mehrwertsteuer fehlt ---Rechnung unwirksam!


Meine Forderung an Sie!

1) Sofortige Zusendung des Vertrages aus Juni/2008 (p.Post - keine Mail) 2) Sofortige Zusendung der Rechnung aus Juni/2008 Original Rechnung in Kopie (p.Post) 3) Sofortige Zusendung der Zahlungserinnerung vom 01. Juni/2008(die Kopie vom Original p.Post)


Ihre Vertragsmodalitäten:

Verbraucher Anschrift nicht vollständig !

Drohung mit negativ Schufa-Eintrag unzulässig!--Anzeige wegen Nötigung folgt---

AGB Hinweis Ihrerseits, hat der Verbraucher (meine Person) nicht schriftlich erhalten(p.Post)

Verweis auf Ihr Inkasso Büro ----Erpressung/ Nötigung---- unzulässig nach 5 Wochen

Fazit: Der Vertrag ist unzulässig. Aufgrund Ihrer Nötigung (Schufa-Eintrag / Inkassobüro) behalte ich mir ebenfalls vollgende Schritte vor:


1.Anzeige wegen Nötigung

2.Prüfung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz Deutschland/ Europa

3.Prüfung des Inkassobüro/ Rechtsanwaltbüro ---Celine Lührmann, sowie AK Katja Günther----

Vereitelung dieser Anwaltsschaft durch trügerisches Verhalten, in Ihrem Auftrag zu agieren.

Desweiteren einen Link der User, die sich mit der gleichen Problematik beschäftigen & Ihren Unmut über Ihre Geschäftsgebaren im Forum kundtun. online contend - Google-Suche

und ein Beispiel von dem AG in München, in dem die Klage bei Nichtzahlung abgewiesen wurde.

Sollten Sie es dennoch vorziehen, Rechtliche Schritte einzuleiten, ist die Erfolgschance doch eher gering für Sie, diesen Prozess am Ende zu gewinnen.

Hochachtungsvoll verbleibe ich!

Anlage:

Schriftlicher Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen p. Einschreiben zu.

Weiterleitung der Angelegenheit an: -RA- Büro -Presse/Rundfunk -Internet-Forum -Bundesaufsichtsamt De/ Europa -Finanzamt

PS.:Überprüfen Sie IhreOnline-Datenbank---*ttp://www.grafik-archiv.com

Meldung: Seite nicht verfügbar…Account nicht einsehbar!


Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Beispiel einer Geschädigten Person aus dem Internet Forum -Rechtsurteil

Versteckt eine Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

Die Klägerin(Firma) betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beklagte(FRAU) ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste.

Die Klägerin(Firma) war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis(für die Geschädigte Frau) wirksam vereinbart worden.

Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

Fazit: Meine Sichtweise

Der User der sich informierte & wissentlich auf einen verwaisten Link gelangt und nach Aufforderung, seine pers. Daten eingeben muss, erkennt nicht, dass es sich bereits in diesem Moment Vertraglich bindet. A.K.


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Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 25. Juli 2008 12:50
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IT??? Reiserecht!!!!


erfolgreicher Anwalt gegen Billigflieger, Ryanair gesucht

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 25. Juli 2008 10:35
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www.frag-einen-anwalt.de

Ich würde dort recherchieren. Du kannst bei der Fragestellung eingrenzen, dass der Anwalt, der Dich vertritt, bereits Erfahrungen mit Ryanair gesammelt haben muss.


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anonym
beantwortet von Muentel am 25. Juli 2008 08:16
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Vielleicht sollten wir uns zusammentun. Bin auch im Rechtschutz, gleiches Problem. Wohne im Raum Bremen. Irmchen


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Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. Juli 2008 20:37
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Das kann jeder Anwalt übernehmen. Bezüglichh der Buchungsprobleme am Rechner wird man ggf. einen Gutachter bemühen. Hol Dir erstmal einen Rechtsberatung. Deinen Karten stehen nach meiner Meinung sowieso nicht so gut, da Du für die zweite Buchung einen anderen Termin gewählt hattest. Damit hat die Gegenseite einen mächtigen Trumpf in der Hand und Deine Schilderung klingt dadurch nicht besonders plausibel.




Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 24. Juli 2008 20:42

Da hast du allerdings Recht. Wenn man von der eindeutigen Fehlermeldung absieht, haben wir nur eine Zeugenaussage. Zu dem anderen Termin: Um so eine Schlußfolgerung aus dem Weg zu räumen, habe ich Ryanair angeboten, den Flug ihrer Wahl zu streichen. Darauf sind sie nicht eingegangen .. Ich denke, ich suche mal nach Verkehrs/Reiserecht, danke dir !


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regideur
beantwortet von regideur am 24. Juli 2008 20:30
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Ich würde einen für Vertragsrecht nehmen.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 24. Juli 2008 20:42

Danke für deinen Rat!


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SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 24. Juli 2008 20:29
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Einen Anwalt für Reise und Verkehrsrecht würd ich mal sagen.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 24. Juli 2008 20:42

Danke dir auch !


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Résistance
beantwortet von Résistance am 24. Juli 2008 20:29
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Warum versuchst Du nicht erst einmal, Dein Problem bei Ryanair zu lösen, anstatt gleich einen Anwalt auf den Plan zu rufen.

Kommentar von 9db444f7a3b8ba8f817647de53b7a6fesmall Résistance am 24. Juli 2008 20:33

Du hast bei Deiner damaligen Frage sehr gute Tipps bekommen. Wenn Du die beherzigt hättest, wäre das Geld schon wieder auf Deinem Konto?

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 24. Juli 2008 20:40

Nein, alle gut gemeinten Tipps haben nichts gebracht !? Ryanair hat nun endgültig abgelehnt, auf den Fall einzugehen. Was bleibt mir also übrig? Kopf in den Sand und Ungerechtigkeit walten lassen oder zum Anwalt. Da gehe ich lieber zum Anwalt.

Kommentar von 9db444f7a3b8ba8f817647de53b7a6fesmall Résistance am 24. Juli 2008 20:41

Du hättest nur den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen müssen.

Kommentar von 28bf5e8e2dbea4042b9af2f413016c86smallCintaini am 24. Juli 2008 20:44

Habe ich doch, aber MasterCard hat das wieder revidiert, mit der Begründung, dass ich keine schriftlichen Beweise bezüglicher der Fehlermeldung habe! Das habe ich gestern erfahren, ich war ziemlich geschockt. Dachte, MasterCard steht da erstmal hinter dem Kunden .. Also wird der Betrag nun doch auf dem Konto gebucht, und zwar ... heute :-(


Wer hat auch Ärger mit der Anwältin Katja Günther aus München?

anonym
beantwortet von Lucy5 am 24. Juli 2008 19:07
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meine schwägerin hat auch ärger mit der anwältin katja günther.jetzt kam schon der 3.brief.meine schwägerin wird letztmals aussergerichtlich aufgefordert 77,63€ zu überweisen(hat bei iqfight mitgemacht).man müsste sich mal zusammen schliessen und gerichtlich gegen die firma und die anwältin katja günther vorgehen.....


Anwaltsschreiben von Katja Günther wegen Online Content Ltd.?

anonym
beantwortet von Eddy21 am 24. Juli 2008 13:38
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ich würde Antworten dass Dir von einem Vertragsverhältnis nichts bekannt sei!Du Dir jede weitere Belästigung verbittest, Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft zuleiten wirst !

Mit noch freundlichen Grüßen



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