Da bislang noch kein anders lautendes Urteil gefällt worden ist, wird solch ein Elektrorad (oder "E-Bike") nach wie vor wie ein herkömmliches Fahrrad behandelt. Das bedeutet, dass der Diebstahl solch eine E-Bikes über die Hausratversicherung ersetzt wird, sofern man den Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen hat.
Entgegen der Meinung einiger anderer Antwortgeber leistet die Hausratversicherung Schadenersatz zum Neuwert. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung den Neuwert des E-Bikes unter der Voraussetzung ersetzt, dass er auch ausreichend versichert ist. Gemeinhin versichert man den Fahrraddiebstahl in Prozent im Verhältnis zur Versicherungssumme, z. B. 1 % oder 2 %.
Trotz all dem empfiehlt es sich natürlich, sich für solch ein hochwertiges E-Bike über die hochwertigsten Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.
http://www.emotion-technologies.de/ebikes/grace/grace-one/
Toller Link,aber um welches Rad geht da speziell!! Typ usw!