aus :https://www.fh-frankfurt.de/de/international/studierenanderfh/rundums_auslaenderstudium/studienfinanzierung0/bafg.html
auch Studierende aus Drittstaaten können einen BAFöG-Anspruch besitzen. Mit der speziellen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (nach § 16 (1) Aufenthaltsgesetz) ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen möglich: Entweder Sie waren vor dem Studium in Deutschland schon 5 Jahre berufstätig.** Oder ein Elterteil von Ihnen hat hier in den letzten 6 Jahren mindestesn 3 Jahre gearbeitet (in Härtefällen genügt auch nur ein halbes Jahr).**
also mein Vater hat ja schon immer gearbeitet und kriegt jetzt Rente oder hat es schon bekommen ! bzw,er war Krankgeschrieben und konnte nicht mehr arbeiten !
Ich verstehe es so Du solltest der Ausnahmefall sein , da Dein Vater auch als Rentner ja reguläre Bezüge hat, welche er sich in den ca. 40zig Jahren hier erarbeitet hat....helfen kann Dir sicher das Personal beim/auf dem Bafög-Amt, besorge ihr schon mal die entsprechenden Belege (Rentenbescheid) von Deinem Vater, dann hast Du beim Antrag auf Bafög schon mal was in der Hand..m.l.G. h.
Dankeee himako
Gerne und alles Liebe Dir ;)
Dankee du bist der beste :) Respekt