Anrechnung - neue und gute Antworten

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    Wird auf ALG I, BAB oder Ausbildungsgehalt des Partners angerechnet?
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Der Sohn erhält ALG II. Die Freundin zieht mit ihm zusammen, beide bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

    Die Wohnung des Sohnes darf jetzt ca. 45 qm groß sein, mit Freundin etwas 60 und mit Kind etwa 70 qm.

    Alle Einnahmen werden zusammengezählt ( ALG I, BAB, Kindergeld, Lohn ...)

    Der Bedarf wird ermittelt: 2 Personen, Schwangerschaft, Alter des Kindes, angemessene Kosten der Unterkunft.

    Wenn Geld fehlt, wird ALG II gezahlt.

    Auf jeden Fall Antrag stellen, Erstausstattung für Wohnung und Kind beantragen.

    Kommentar von Hessen26 Hessen26

    vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! Ich leite es weiter. :-)

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    Wird auf ALG I, BAB oder Ausbildungsgehalt des Partners angerechnet?
    Antwort von anjaanuschka anjaanuschka

    bin kein exoerte, aber kann dir bzw. deinem sohn und dessen freundin nur raten, dass einer von den beiden als hauptwohnsitz nicht die gemeinsame wohnung angibt, sondern dass bspw. dein sohn immer noch bei euch lebt....ich glaub, da bekommt er mehr geld. und seine freundin sollte behördengänge erledigen, um die komplette finanzielle unterstützung zu bekommen, auf die eine werdende mutter anspruch hat.

    ich denke mal keiner hier wird dir deine fragen komplett beantworten können, von daher geh zum verbraucherschutz oder ruf dort an....1 euro pro anruf zahlst du und wenn du selber zur beratung gehst, dann ist es glaube kostenlos, aber die haben da anwälte und experten sitzen für jeden sachverhalt, wenn es dir einer genausten beantworten kann dann die! ich wurde schon so oft angelogen auf ämtern und von behörden auch wegen BAB damals und bafög etc. und die verbraucherschutzzentrale hat mich aufgeklärt und bin dann mit der schriftlichen bestätigung zu den ämtern und habe das geld bekommen was mir zustand und wie du dir denken kannst war das fast doppelt so viel als die mir ursprünglich geben wollten.

    Kommentar von Hessen26 Hessen26

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Leider kann mein Sohn aus Platzgründen nicht hier bei uns wohnen, er wohnt schon seit seinem 18. Lebensjahr alleine (zudem in einer anderen Stadt) Ich fände es auch nicht in Ordnung, wenn sich die Freundin woanders wohnhaft meldet, aber dennoch eine gemeinsame Wohnung mit ihm beziehen würde. Da die Wohnung meines Sohnes derzeit nur 35qm misst, ziehen beide in eine gemeinsame, größere Wohnung. Zudem möchte er ja auch sein Kind täglich um sich haben, wenn es denn im Herbst geboren wird.

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    Wird auf ALG I, BAB oder Ausbildungsgehalt des Partners angerechnet?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Bei ALG 1 wird nichts angerechnet.

    Kommentar von JohannesJ54 JohannesJ54JohannesJ54

    Stimmt,

    Das ALG I wird ca. 1 Jahr gezahlt, es wird nichts drauf angerechnet.

    Das ALG I wird aber auf das ALG II abgerechnet.

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    frage betrunken
    Hilfreichste Antwort von polarfuchs polarfuchs

    Hallo maussonja,

    wenn jemand in der Ausnüchterungszelle sitzt, dann ist das um ihn vor sich selbst und anderen zu schützen, weil er nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Das ist weder eine Bewährungsstrafe noch wird es im Führungszeugnis stehen.

    Es werden lediglich die Übernachtungskosten in diesem speziellen Hotel fällig - so um die 50 Euro. Weitere strafrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben ,es sei denn, er hat in seinem betrunkenen Zustand Mist gebaut und wird deswegen strafrechtlich angeklagt.

    LG vom Polarfuchs

    Kommentar von polarfuchs polarfuchspolarfuchs

    Danke für's Sternchen ;)

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    frage betrunken
    Antwort von rainier27 rainier27

    Also normalerweise nicht , ich war schon öfters in der ausnüchterungszelle und hatte eine bewährung offen . Es kommt aber immer darauf an wegen was er in der zelle sitzt. Nur wegen alkohol , oder wegen etwas was er durch den alkoholkonsum angestellt hat , weil letzteres geht er ab . Ich war nur drinnen weil ich null plan hatte und total zugeschossen war , ich konnte nicht nachhause und gar nichts ..die haben mich nur aufgelesen und am nächsten mogen konnte ich wieder gehen . Hatte keine folgen .

    Kommentar von maussonja maussonja

    ja wegen alkohol und weill er rum geschriehen hat deswegen saß er in der ausnüchterungszelle

    Kommentar von rainier27 rainier27rainier27

    naja wegen herumschreien passiert eigentlich nichts , aber was hat er den herumgeschriehen ? Wenn es vielleicht etwas verfassungswidriges war dann sieht es schlecht aus, oder wenn ihn ein anwohner angezeigt hat ..dann sieht es auch übel aus . Aber am besten mal bei der polizei mal nachfragen .

    Kommentar von maussonja maussonja

    ok werde ich machen danke

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    frage betrunken
    Antwort von Destroyer69 Destroyer69

    ??? bitte überprüfe nochmals deine frage. besser wäre bei fragen, dass andere sie auch verstehen können

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, eine BU-Rente von einem Träger der Sozialversicherung wird angerechnet, eine Versicherungsleistung von einer privaten BU-Versicherung zählt nicht zu den anrechenbaren Bezügen.

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wer zahlt die BU-Rente? Die gesetzliche Rentenversicherung?

    Bei Rentnern besteht meistens eine Pflichtversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist eher selten. Wurde die Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) von der Krankenkasse bei Rentenantragstellung geprüft?

    Wovon wurden vor Beginn der BU-Rente die Beiträge berechnet?

    Gruß

    RHW

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR besteht dann, wenn man in der 2. Hälfte des Berufslebens nicht zu 90% Mitglied einer GKV war, egal ob Pflicht oder freiwillig. Dies trifft vor allem auf viele Mitglieder der PKV zu.

    Darüber hinaus prüft nicht der Rentenversicherungsträger ob eine Pflichtmitgliedsschaft in der KVdR besteht, sondern die KK, bei der man als Rentner versichert werden will. Der Rentenversicherer richtet sich ausschließlich nach den Angaben der KK.

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Die Krankenkasse darf bei freiwillig Versicherten alle Einkommen zur Beitragsberechnung hinzuziehen. Also alles, was Du zum Lebensunterhalt nutzen könntest zählt zum Einkommen. So auch Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, geringfügige Beschäftigungen, private Renten, privat an Dich gezahlter Unterhalt, Gewerbeeinkommen, Gewinne aus Aktien... einfach alles an Geldmitteln.

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von Lissa Lissa

    Dein Krankenkassenbeitrag errechnet sich aus allen deinen Einkünften und eine BU-Rente zählt auch mit dazu.

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Ja,darf sie!

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Na klar.

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    Anrechnung von Bezügen durch die Krankenkasse bei BU Rente
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    leider ja, sie wird seit 2009 komplett als Einkommen angerechnet. Wenn du allerdings sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, wird die BU -Rente nicht mehr angerechnet.

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    Wieviel Geld rechnet die ARGE an?
    Antwort von Falli2008 Falli2008

    Phhhhhh....

    Heftig ist das schon. Nun denn. Leider werde ich mein Ausbildung erst diesen Jahres August weiter machen. Ich habe die Ausbildung unterbrochen. Wie sieht das denn dann aus, da ich momentan aus gesundheitlichen Gründen NICHT arbeiten kann (voraussichtlich bis zum Beginn der Schulausbildung). Das habe ich auch schon attestiert bekommen, dass ich nicht arbeiten kann. Heißt das, mein Freund muss (neben seinen Hauptjob) noch einen weiteren Job annehmen, damit wir über die Runden kommen? Auch wenn er das selbe Geld bekommt, wenn er diesen Nebenjob Pizza ausfahren) nicht machen würde???

    Ich finde das ziemlich ungerecht. Meine Ausbildung setze ich nun im August weiter fort, da ich sie aus gesundheitlichen Gründen leider unterbrechen musste. Ich war bislang NICHT MEHR als ein halbes Jahr arbeitslos und die Ausbildung geht ja auch bald weiter, jedoch habe ich schon von der ARGE erfahren, dass ich mindestens 10 Bewerbungen JEDEN Monat schreiben muss (auf VOLLZEIT), sonst kürzen die das Geld zu 100 %. KANN DAS SEIN?

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    Wieviel Geld rechnet die ARGE an?
    Hilfreichste Antwort von ivonne82 ivonne82

    das kommt drauf an ob ihr eine bedarfsgemeinschaft bildet.

    wen ihr getrennt wirtschaftet (getrennet konten usw.) und kein gemeinsames kind habt, darf das jobcenter im ersten jahr keine bg unterstellen (also aufpassen was ihr meldet). keine bg= keine anrechnung seines einkommens auf deinen bedarf. nach diesem 1 jahr müsst ihr dann dem jobcenter beweisen das keine bg vorliegt... könnt ihr das nicht kann sein einkommen angerechnet werden.

    wenn ihr eine bg bildet wird der gesamtbedarf ermittelt ... 90% regelsatz für dich, 90% regelsatz für ihn + kosten der unterkunft und heizung (ggf. regelsätze für kinder, mehrbedarfe usw.). davon wird dann das anrechenfähige einkommen (netto abzüglich freibetrag) abgezogen und falls dieses nicht ausreichend ist, gibt es aufstockende leistungen bzw. vorrangige leistungen. der freibetrag errechnet sich wie folgt: 100 euro grundfreibetrag, 100-1000 euro (brutto) 20%, 1000-1200 (mit minderjährigen kindern im haushalt bis 1500 brutto) 10%. bei euch wären das 300- 330 euro. der grundfreibetrag kann sich jedoch auf antrag erhöhen wenn entsprechende werbungskosten nachgewiesen werden.

    falls das anrechenfähige einkommen deines freundes bedarfsdeckend wäre, gäbe es keine leistung mehr für dich. bekommst du keine leistungen mehr, musst du dich selbst krankenversichern. solltet ihr durch zahlung der kassenbeiträge bedürftig werden, kann ein zuschuss beim jobcenter beantrag werden.

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    Wieviel Geld rechnet die ARGE an?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Wenn ihr zusammmen wohnt bidet ihr für das Amt eine Eheähnliche Gemeinschaft. Somit Bedarfsgemeinschaft. Dabei wird alles Einkommen der Mitglieder also euer beider zusammen berücksichtigt zur Berechnung. Bei dem Gehalt(Lohn ) werdet ihr Alg II mit Sicherheit nichts bekommen. Wie es bei ALG I aussieht ist mir nicht bekannt.MfG Rudi

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