Der Sohn erhält ALG II. Die Freundin zieht mit ihm zusammen, beide bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Die Wohnung des Sohnes darf jetzt ca. 45 qm groß sein, mit Freundin etwas 60 und mit Kind etwa 70 qm.
Alle Einnahmen werden zusammengezählt ( ALG I, BAB, Kindergeld, Lohn ...)
Der Bedarf wird ermittelt: 2 Personen, Schwangerschaft, Alter des Kindes, angemessene Kosten der Unterkunft.
Wenn Geld fehlt, wird ALG II gezahlt.
Auf jeden Fall Antrag stellen, Erstausstattung für Wohnung und Kind beantragen.
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort! Ich leite es weiter. :-)