Eine Gerichtsverhandlung ist ja genau dazu da, den Sachverhalt aufzuklären und zu beurteilen, ob sich der Täter wirklich strafbar gemacht hat. Der Umstand, daß es hier zu einer Anklage gekommen ist, legt den Schluß nahe, daß Du schon öfter aufgefallen bist oder eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt hast.
Wenn Du den Richter von Deiner Geschichte überzeugen kannst, wirst Du vermutlich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können, da für eine Straftat auch immer Vorsatz vorliegen muß. Und der ist hier nicht so richtig zu erkennen.
Daß Du IM Laden aufgehalten wurdest spielt übrigens für den Tatvorwurf leine Rolle. Ein Diebstahl ist immer bereits dann vollendet, wenn der Täter an der Sache eine "Gewahrsamsenklave" gebildet hat. Das kann auch schon im Laden der Fall sein. Das Einstecken in die eigene Tasche deutet darauf hin. Es wird hier wohl sehr darauf ankommen, wie gut oder schlecht sichtbar für einen Außenstehenden die Spiele noch waren.
Dich gegen den Tatvorwurf wehren kannst Du dann in der Verhandlung. Bis dahin wirst Du wenig machen können. Von einem Anwalt rate ich aber ab, der ist sehr teuer und wird wenig nützen.
joah danke für die, auch wenn späte, antwort.Bisher hat die Schufa noch nicht angerufen und die Polizei war auch noch nicht da :D . Aber trotzdem danke auch für die, die vllt das gleiche Problem haben werden.