Im Prinzip sind Mahnkosten gerichtlich durchsetzbar. 40 € sind allerdings absolut überhöht, er müsste nachweisen dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind.
Amtsgericht - neue und gute Antworten
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1Sind die reinen Mahnkosten auch gerichtlich Durchsetzbar?Antwort von
InkassoInkasso
Hier kommt es tatsächlich darauf an wie sich die Mahnkosten zusammensetzen. Sind es nur Mahnspesen für das Erstellen einer oder mehrer Mahnungen so ist dieser Betrag viel zu hoch und tatsächlich nicht durchsetzbar.
Sind die Mahnkosten jedoch mit Fremdkosten wie z. B. Ermittlung des Kontoinhabers, Ermittlung der aktuellen Adresse oder erweiterte Bankspesen wegen Rücklastschrift dann kann der Betrag tatsächlich entstehen und ist vor allem auch rechtlich durchsetzungsfähig.
Ich rate hier beim Gläubiger eine Aufstellung der Mahnkosten anzufordern und diese genau zu überprüfen. Für Mahnungen sprechen die meisten Amtsgericht hier maximal € 10,50 dem Gläubiger zu. Weitergehende Kosten nur auf Vorlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
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1Sind die reinen Mahnkosten auch gerichtlich Durchsetzbar?Antwort von
phlox1979phlox1979
Warum sollten die nicht anerkannt werden, wenn sie gerechtfertigt sind? Klar, wenn du 10€ bezahlen musst, die aber gleich 100€ für Inkassogebühren draufschlagen, könnte das Gericht das als unangemessen bewerten. Aber so schein mir, als hättest du die Mahnung bekommen und einfach so nur das bezahlt, was du denen eh schon seit Längerem schuldest, ohne deren Mehraufwand zu berücksichtigen. Und ohne vorher den Gläubiger zu kontaktieren und dich zu entschuldigen? Klar ist er sauer. Aus seiner Sicht hältst du dich nicht an den Kaufvertrag.
Ich glaube nicht, dass du da so einfach rauskommst. Viele Kunden würden sich überhaupt nicht mehr an irgendwelche Zahlungstermine halten, wenn die Mahngebühren nicht wären. Das ist ein echtes Problem für viele Läden. Nach dem Motto: ok, ich kauf mir jetzt Klamotten, bekomme aber erst in 6 Monaten Urlaubsgeld und zahl eben erst dann, auch wenn sie mir bis dahin Mahnungen und Gebühren draufhauen.
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0Sind die reinen Mahnkosten auch gerichtlich Durchsetzbar?Antwort von
Labello89 doch doch das geht, er wird sich einen gerichtlichen mahnbescheid besorgen
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0Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
Peter501Peter501
Nun mußt du dir aber den Vorwurf der Dummheit gefallen lassen.Wenn man schon auf Bewährung verurteilt wird sollte man die Angelegenheit ernst nehmen.Das die Bewährung widerrufen wurde, deutet ja darauf hin,dass dein Verhalten nicht einwandfrei war bzw. du deine Auflagen nicht erfüllt hast.Jetzt willst du unter erschwerten Bedingungen im Knast wegen guter Führung eine Haftverkürzung erreichen.Das wird sicher nicht einfach aber es ist durchaus möglich.Man muß nur sehr konsequent und zielstrebig sein Ziel verfolgen. Viel Glück und Erfolg.Peter501
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0Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
SquallLeonheartSquallLeonheart
Du schaffst es ja noch nicht einmal, dich während einer Bewährung zu benehmen... Daher sehe ich für eine vorzeitige Entlassung wegen guter Führung ehrlich gesagt schwarz... Möglich ist es aber.
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1Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
skyfly71skyfly71
Die Strafe kann frühestens nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden - das sind aber die absoluten Ausnahmefälle. Deutlich häufiger ist es, daß die Strafe nach 2/3 zur Bewährung ausgesetzt wird. http://dejure.org/gesetze/JGG/88.html Das kommt auch immer drauf an, ob Du irgendwelche Maßnahmen, Schule u.ä. machst. Da wird häufig entlassen, wenn die Maßnahme zu Ende ist.
Um die Chancen auf vorzeitige Entlassung zu vergrößern, solltest Du Dich in der Jugendanstalt IMMER an die Regel halten und Dich zum Strafantritt selbst stellen. Wenn man Dich erst mal per Haftbefehl einfangen muß, ist das nicht gerade förderlich.
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0Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
Dackelmann888Dackelmann888
Das kommt auf deine Führung an,wie du Dich machst.Sonst Laufen ist doch gut.Ein Bekannter von mir war dort Wärter.Das ist aber auch letzte Chance.Aber ein Jahr ist schon lange,da hast Du auch viel Mist gebaut.
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2Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
Andrea2009Andrea2009
Na klar! Du hast beim ersten mal Mist gebaut - Bewährung bekommen. Beim zweiten mal noch einen drauf gesetzt - Haftstrafe. Und nun willst du eine VORZEITIGE Entlassung???
DA sei Gott davor!!!
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narezza schon schade das man bei manchen leute nicht um rat fragen kann sondern immer nur nochmehr einen drauf bekommt es gibt leute die können sich bessern aber manche wollen es einfach nicht einsehen -.-
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Andrea2009Andrea2009 Du musst es einfach mal lernen - dich an die EINFACHSTEN Regeln zu halten. !!!
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0Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
NicoBang17 also wenn du früher rauskommen willst sei Nett zu allen bau keine Scheiße und dann kann es sein dass du 3-7 Monate früher rauskommen kannst
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1Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
bistabista
Naja wenn deine Bewährung weg ist und du rein musst hast du ja wohl was ausgefressen????Dann wäre ja "gute führung" etwas lächerlich Oder????
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narezza jaa schon aber die gute führung beginnt ja erst wen man die haft antritt
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bistabista Achso du machst jetzt eins auf lieber ganz lieber Junge???Viel Spass....Wird hart...
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Andrea2009Andrea2009 Na sicher! : "aber die gute führung beginnt ja erst wen man die haft antritt..." VORHER können wir ganz gepflegt noch eine Tankstelle ausräumen...
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1Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
rikairyokurikairyoku
Eine Bewährung wird in der Regel nur dann widerrufen, wenn weitere Straftaten erfolgt sind... Vorzeitige Entlassung ist (fast) immer möglich.
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1Bewährung widerrufen jetzt ein Jahr Jugendstrafe!!!Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
theoretisch ja, aber ne glaskugel haben wir nicht.
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narezza jaa aber um wie viel zeit kann das verkürtzt werden und was muss man dafür tun ??
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3Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
MamasusMamasus
Hallo,
ich versuche mal nach dem ganzen Chaos an antworten hier objektiv zu antworten. Zunächst einmal nimmt kein Jugendamt einem die Kinder weg, erst recht nicht ohne Grund. Wenn das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nimmt, dann nur wenn es vorher alle anderen Möglichkeiten abgewogen hat und keine Alternative gesehen hat. Leider geht man grundsätzlich davon aus, dass ein Kind in einer Herkunftsfamilie besser aufgehoben ist als wo anders. Dabei wird abgewogen ob eine Herausnahme des Kindes größere Folgen für das Kind hätte als es unter nicht optimalen Bedingungen in der Familie zu lassen. Das JA gibt dabei seine Eindrücke und Empfehlungen einem Richter gegenüber wieder, der darauf hin einen Beschluss erlassen kann. Grundsätzlich ist die Herausnahme damit rechtens. Selbstverständlich steht es jedem frei dagegen rechtlich vorzugehen. Es ist falsch zu behaupten das ein Kind in dem Alter ohne traumatische Folgen wieder problemlos in seine Herkunftsfamilie gelassen werden kann. Die ersten Jahre im Leben eines Kindes prägen sein ganzes Bindungsverhalten. Gerade in dem Alter ist eine feste Bezugperson enorm wichtig. Ja es stimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass ein Kind nach einer gewissen Zeit in der Pflegefamilie verbleiben darf und dies auch mit der Option einer Adoption. Leider weiß ich gerade nicht den Paragraphen in dem dies beschrieben ist. Ein Zeitraum wann dies der Fall ist wird aber nicht genannt. Das wird immer individuell geprüft. Da sich deine Ex Freundin nicht sonderlich für das Kind zu interessieren scheint und du offensichtlich Auflagen des JA bekommen hast würde ich einschätzen, dass deine Chancen auf das Sorgerecht bzw das Aufenthaltbestimmungsrecht eher schlecht stehen. Überlege dir genau wie du weiter vorgehen möchtest. Sicherlich würde ich mich von einem Anwalt für Familienrecht ausführlich beraten lassen. Ich möchte mir kein Urteil erkauben über dich oder deine Lebenssituation. Aber ein Kind hat das Recht auf eine glückliche und stabile Umgebung und auf Erwachsene die liebevoll mit ihm umgehen und sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Ein Kind hat auch das Recht auf seine Eltern, aber es ist nicht immer der beste Weg. Ich wünsche dir und deiner Tochter alles Gute
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chrischue Dank dir für deine Antwort.
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1Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
auriLici0usauriLici0us
Ich lese heraus, das die Mutter ziemlich jung ist. Du vermutlich auch..
Ich denke mal wieder: Dummheit zahlt sich aus. hättet ihr verhütet, gäbe es diesen Stress nicht.. Sorry. Aber wirklich..
Also.. ne.. ohne Worte !!!!
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chrischue Wenns Kondom kaputt geht bringts ein nichts.
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2Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
konny27konny27
Wen deine Ex dir Sorgerecht abtreten würde,wäre es für das Jugendamt schon etwas schwieriger dir das Kind wegzunehmen. Die meisten Jugendämter ticken eben so,stönen immer kein Geld,dann sollen sie doch,wenn die Möglichkeit besteht,den Eltern die Kinder wieder zurück geben. In vielen Pflegefamilien geht es den Kindern nicht besser,als in der eigenen Familie. Seh zu,das du dieses Training zu ende bekommst und laß ja keine Besuchzeit ausfallen.Du möchtest so oft es geht deine Tochter besuchen.
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chrischue Danke für deine Antwort. Vorallem wenn unsere Tochter irgedwann erfährt das die Pflegeeltern nicht die wahren Eltern sind würd sie sich täglich die Frage stellen was mit ihren leiblichen Eltern ist und sie Treffen wollen. Glaub darüber machen sich Jugendämter aber nie Gedanken was man einem Kind damit antun kann...
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0Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
kinirokiniro
Kinder sollten dort sein und bleiben können wo es ihnen gut geht.
Da du kein Sorgerecht hast, bleibt dir nur das Umgangsrecht - dieses ist unabhängig vom Sorgerecht. Muss ja schon ziemlich heftig gewesen sein, dass dein Ex das alleinige Sorgerecht hat. Das wird nicht einfach so vergeben.
Ansonsten empfehle ich den Gang zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht.
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kinirokiniro Merke gerade, dass ich ein E vergessen habe: soll deinE Ex heißen.
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chrischue Nee das nur meine Ex das Sorgerecht hat ist normal da Mütter es ab der Geburt automatisch haben und wenn man nicht verheiratet ist muss man das gemeinsame Sorgerecht gemeinsam beantragen. Aber Danke für deine Antwort.
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1Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
driochae Am liebsten würde ich ein impotent-machendes Virus auf die Menschheit loslassen, damit das Elend endlich ein Ende hat und jeder den Wert der Fortpflanzung versteht.
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0Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
driochae Ich kann es nicht jedem Sturkopf rechtmachen und ihn mit der Realität konfrontieren, wenn er nur das lesen will, was er erwartet und sich allem anderen verschliesst.
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chrischue Hättest du richtig gelesen wird gar kein Streit mehr zwischen mir und meiner inzwischen Ex entstehen können da sie sich nicht mehr ums Kind kümmern will und wir ja auch nicht mehr zusammen sind was ja das Wort Ex verrät. Diesen Kurs den ich machen soll mach ich ja auch.
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driochae Warum hat sie denn dann das Sorgerecht?
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chrischue Weil die Frau das Sorgerecht ab der Geburt des Kindes automatisch hat!? Da wir nicht verheiratet sind hätten wir hingehen müssen und es beantragen das ich es bekomme was im allgemeinen so ist
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driochae Und warum ist deine Tochter dann bei einer Pflegefamilie?
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chrischue Anfang Dezember hatten wir heftigen Streit wo meine Ex nachhause fuhr. Das Jugendamt von ihr sagte das sie erstmal nicht möchten das sie wieder zu mir fährt. Da aber Weihnachten war wollten wir es gerne zusammen verbringen weswegen meine Ex bei meinem Jugendamt anrief da die symphatischer rüberkommen und dort wurde ihr gesagt das er zwar nicht für sie zuständig ist aber da sie ja 18 ist das es ihre Entscheidung ist ob sie fährt nur das falls wir uns wieder streiten sollen das sie dann selber Schuld ist. Als ihr Jugendamt erfuhr das sie bei mir ist kamen die sofort mit Beschluss das Kind wegnehmen dürfen, sagten das mein Jugendamt dazu nichts zu sagen hat und angeblich hiess es die hätten gesagt das wir uns nur treffen dürfen wenn einer vom Jugendamt dabei ist und das wenn sie zu mir fährt das uns das Kind weggenommen wird was aber nie gesagt wurde soweit ich weiss
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driochae Hergottnochmal. Der Klügere sollte nachgeben.
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driochae Richtig. Es hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, sondern um die Streitereien. So unvernünftig du hier diskutierst, hast du bestimmt eine Menge auf dem Kerbholz.
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chrischue Und das gibt einem Jugendamt das Recht sich Lügen auszudenken und ein dann eventuell nicht mehr das Kind wieder zu geben später mit der Begründung weil man es nicht mehr aus der Pflegefamilie reissen will weil es sich dort zu gut eingelebt hat obwohl man sich gebessert komplett selber hat?
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driochae Warum sollte das Jugendamt so ein Interesse haben?
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chrischue Woher soll ich das denn wissen? Vielleicht hat der Typ der uns die wegnahm irgendwelche privaten Probleme und muss seine Macht in seinem Beruf ausleben was mich nicht wundern würde so leicht Aggressiv und zu gleich wie Stolz er hier ankam, hat sich aufgeführt als wär der hier der King vom Block
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driochae Vielleicht war er einfach nur genauso sauer wie ich, als er das mit dem heftigen Streit hörte. Man kann auch nicht von jedem in jeder Situation Professionalität erwarten. Für ihn stand wohl nur deine Tochter im Mittelpunkt seiner Interessen. Warum sonst ist er Beamter im Jugendamt geworden? Ich denke eher, dass sie selbst irgendwie betroffen waren und nun anderen Kindern helfen wollen. Wenn du meinst, dass er seinen privaten Stress in seinem Beruf ablässt, dann würde ich das sehr persönlich nehmen und alles tun um das Problem zu korrigieren und mich nicht an Personen auf gutefrage.net wenden. Sammel dich und geh zu einem Anwalt.
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kinirokiniro Einfach so? Ohne Familiengericht?
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kinirokiniro Dass ihr nicht verheiratet ward, hättest du schon zu Beginn hinschreiben können.
Dann wäre meine erste Antwort etwas anders ausgefallen.
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chrischue Hab ja geschrieben das nur sie das Sorerecht hat deswegen ging ich von aus das man von ausgeht das wir nicht verheiratet sind weil wären wir es hätte ich ja Sorgerecht, aber sorry an der Stelle dann dafür wenn es nicht ganz klar war. Nee also Jugendamt war natürlich beim Gericht um sich den Beschluss zu holen. Naja ich hatte dem zuständigen Gericht einen Brief geschrieben aber das einzige was die getan haben war es an das Jugendamt zu übergeben... Aber ja so wie er sich hier aufführte würde ich echt sagen für ihn war das so ein Machtspiel. Bei den meisten Jugendbeamten hat man doch eh kaum das Gefühl das es denen wirklich ums Wohl der Kinder geht, eher das die was zutun haben und ihr Geld verdienen. In so einer Situation sollte man aber Professionalität erwarten.
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2Kind vom Jugendamt nicht wieder bekommen weil sich in Pflegefamilie zu gut eingelebt hat?Antwort von
EpicNeoEpicNeo
das schlimme ist, das kind kann noch nicht seine meinung äußern... wäre es 5 jahre alt schon eher, aber im moment muss man sehen was am besten für das kind ist... und im alter von 7 monaten wird das noch kein traumatisch belastendes erlebnis sein, wenn man nach ein paar monaten wieder in die richtige familie kommt. eher schlimm wird es sein, wenn man dem kind später erzählt, was damals passiert ist. kann ja sein das da was schief gelaufen ist, aber ich bin mir sicher, dass das kind am wenigsten leidet, wenn es jetz wieder in die richtige familie kommt. und ganz ehrlich: in diesem fall sollte den pflege-eltern am wenigsten aufmerksamkeit geschenkt werden, da diese nicht die leidtragenden sind. sie wollten helfen und das tun sie ja momentan VIELLEICHT! hoffe du kannst meine antwort im grunde nachvollziehen...
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chrischue Ja klar versteh ich und sehe es ja auch so
Deswegen ja, ich finde es auch total Überhöht und entspricht nicht der Realität