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Ich bin auch unter 25 während der Schulzeit bzw schulischen Ausbildung von zu Hause ausgezogen. Das Amt bezahlt, wenn er es zu Hause wirklich nicht mehr ertragen kann. Ich habe ein Attest von meinem Hausarzt gebraucht, in dem stand, dass ich es psychisch nicht aushalte mit meiner Mutter in einem Haushalt zu leben. Da der Arzt meine Mutter halbwegs kannte und meine Probleme mit ihr, hat er es gemacht. Bei mir hat es so zum Glück geklappt. Liebe Grüße

Es gibt vom Jugendamt wohnprojekt.
abber wenn Du ne eigene Wohnung hast wäre es auch hilfreich für den mänschen das er besuchsweise bei dir wohnt. und bei seiner mutter trotzdem sein Zimmer hat.
Nee, ich hab leider keine eigene Wohnung. Ich bin ja "erst" 17, wohne bei meinen Eltern und gehe auch zur Schule
IsegrimWisobir am 3. Dezember 2009 13:34 dann solte dein freund zum jugendamt gehen.
Er ist 20 und damit zu alt für die Angebote des Jugendamts.

Er könnte sich mal beim Arbeitsamt erkundigen und dann noch beim Wohnungsamt, wenn die selber nichts wissen, dann wissen die aber an wen er sich wenden kann. Denn wenn er noch zur Schule geht, dann kommt vielleicht sogar noch das Jugendamt in Frage.

Er müsste meines Wissens ALG II beantragen. Er kann beim örtlichen Sozialamt / Arbeitsamt nachfragen. Die Eltern sind während der Erstausbildung Unterhaltspflichtig, aber wenn sie sich nicht verstehen hilf vielleicht nur ausziehen und die Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen.
ALG II bekäme er unabhängig von den Eltern erst, wenn er mindestens 25 Jahre alt wäre. Seine Eltern sind unterhaltspflichtig, solange er noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert.

Da ist mir nichts bekannt. Aber vielleicht kann er bei einem Freund oder gar bei dir unterkommen?
Ja, das wäre eine einfach Lösung, aber ich wohne auch noch bei meinen Eltern und uns trennen 90 km...
ich glaube nicht, dass es hierfür eine Aufbewahrungspflicht gibt, aber so etwas wirft man eigentlich nicht weg, dass gehört ins Stammbuch.

Frage doch beim Heimatort/Bürgerort nach.
Igitta am 2. Dezember 2009 03:35 Gegebenenfalls kannst du dort ein Duplikat verlangen.
Wieso... nimmt die Urkunde soviel Platz bei Dir weg, das Du sie loswerden willst??? Oder meinst Du die Frist, die für das Amt bindend ist, bevor sie die Papierberge aus der Behörde entsorgen dürfen??

mindestens 10 jahre. aber ich finde sowas schmeißt man nicht weg für einen "zettel" hat man immer platz außerdem ist es immer gut sowas zu haben zb wenn der ehepartner stirbt, denn bei der eigenen bestattung wird die dann auch benötigt
JA??? Ich sehe schon, wie Du bei deiner eigenen Bestattung noch schnell das Formular zückst....! Ob du das wirklich benötigst....?
traenenmaedchen am 2. Dezember 2009 03:35 :D das wäre auf jeden fall einzigartig. bei eheleuten braucht man die unbedingt damit die eigene sterbeurkunde auch geschrieben werden kann. und es ist für deinen bestatter eine ewige arbeit die neu zu beantragen. außerdem können auch situationen entstehen wo man die einfach noch mal braucht

Ob es da direkt eine Frist gibt,weiß ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht-Aber man braucht sie bei gewissen Amtswegen,natürlich nur wenn man verwannt war,das betrifft den engen Famielienkreis.

Wer zahlt denn die Wohnung wirklich??
Das Bundesamt für Zivildienst, die Unterhaltssicherungsbehörde oder die Zivildienststelle, bei der er arbeitet?
Bevor das nicht klar ist, kann man diese Frage gar nicht korrekt beantworten.
Die Unterhaltssicherungsbehörde zahlt die Wohnung
JoWaKu am 29. November 2009 17:15 Dann handelt es sich wohl um eine normale Wohnung mit normalem Mietvertrag, zu dem die Unterhaltssicherungsbehörde einen Beitrag zahlt?
In diesem Fall ist Besuch unproblematisch. Bei einem regelmäßigen Mitbewohnen wäre die Lage sicher anders.
Schaut halt auch mal, ob dazu was im Mietvertrag steht.
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Frag am Besten schriftlich an. Um den ständigen Nachfragen(die ja auch beantwortet werden müssen) zu entgehen, wird Dein Antrag dann sicher auch schneller bearbeitet. Wer sich meldet, ist immer im Vorteil!

möglich ist es, jedoch selten sinnvoll. Man bekommt fast immer nur eine hinhaltende Antwort.
Du kannst sicherlich nachfragen, musst aber damit rechnen, nicht grad sehr freundlich angesprochen zu werden. Du musst Dir vorstellen, wenn alle Leute nachfragen, kommen die ja nie zu ihrer Arbeit und es dauert immer noch länger.

Nein, ist nicht immer erwünscht---aber machs mal. Vielleicht bekommst Du ne Antwort!
Möglich schon, erwünscht nie. Das erinnert die öffentliche Verwaltung immer in unangenehmer Weise daran, dass sie für das Geld, das andere erwirtschaften, eigentlich arbeiten sollten.
kann ich mir nicht vorstellen, dass es da Vorschriften gibt, du bist ja im Grunde genommen "nur Besuch".
Ja das sage ich auch, aber mein Freund macht sich Sorgen, dass wenn es eine Kontrolle gäbe, meine Sachen die ich bei ihm habe, daraus schließen lassen, ich würde dort wohnen. Aber das darf ich doch, mein Sachen da lassen. Er kann ja in seiner Wohnung entscheiden, ihm kann doch keiner vorschreiben was er da rein reinbringen darf und was nicht. Das ist doch egal wieviele Sachen ich da lasse oder was ich da lasse.
das ist richtig. Es kann ihm keiner vorschreiben wer ihn besucht und wie lange. Wenn ihr verheiratet wärt, würde die Wohnung auch bezahlt, das ist eben während der Zivildienst so. Hat man eine eigene Wohnung werden die Kosten übernommen.
ich hab den damlas ganz allein beantragt und abgeholt. da war niemand mit dabei.