Amphetamin - neue und gute Antworten

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    Einstellung des Verfahrens bez. BtmG. Was kommt jetzt? (Führerschein)
    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, wurdest du als Kraftfahrzeugführer während einer Polizeikontrolle positiv auf Amphetamine getestet, hattest aber kein Weiteres bei dir gehabt?

    1.) Gründsätzlich muss man zunächst unterscheiden, ob man dir das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit (also ohne Ausfallerscheinungen) vorgeworfen hat oder eine Trunkenheitsfahrt nach dem Strafgesetzbuch (also mit Ausfallerscheinungen). Wenn du deinen Führerschein vorerst behalten durftest, dann vermutlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

    2.) Auch wenn der bloße Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, besteht dennoch der Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Für die Polizei stellt sich bei der Kontrolle nämlich die Frage nach einem vorherigen Besitz und Herkunft des Amphetamin und du musst deswegen als Beschuldigter belehrt werden. Somit gelangst du bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige. Wenn du keine Angaben zur Herkunft und Besitz gemacht hast und kein weiteres Amphetamin bei dir hattest, muss die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen dich einstellen; was ja bereits geschehen ist.

    3.) Nach Einstellung des Strafverfahrens geht die Ermittlungsakte zur Bußgeldbehörde. Diese schauen in der Ermittlungsakte nach dem Wert, welcher die Blutprobe ergeben hat. Hast du zum Tatzeipunkt noch aktive Werte von Amphetamine im Blut gehabt, wirst du ein Bußgeld und Fahrverbot auferlegt bekommen. Sollten die Blutwerte negativ oder nur Abbauwerte vorhanden sein, dann wird auch das Bußgeldverfahren eingestellt.

    4.) Unabhänig davon unterrichtet die Polizei gleichzeitig auch die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) über den Vorfall. Sollte die Blutuntersuchung bei dir positiv verlaufen sein, so wird sich die Fahrerlaubnisbehörde bei dir melden und eine MPU fordern. Hierzu ist die Faherlaubnisbehörde verpflichtet und ist unabhängig vom Straf- oder Bußgeldverfahren.

    Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt und bewusst auf die Nennung der einzelnen Rechtsvorschriften verzichtet. Falls du diese haben möchtest, kann ich sie gerne nachreichen.

    Abschließend hoffe ich aber, dass du nie wieder unter dem Einfluss von Alkohol oder BtM mit einem Auto fahren wirst ;-)

    Kommentar von Jetty2012 Jetty2012

    zu ende von 2) und zu anfang von 3)

    es wurde nicht ein strafverfahren, sondern das ERMITTLUNGSVERFAHREN eingestellt.

    zu 3)

    Blutprobe.......... Hatte meinen Anwalt gefragt ob ich mir meine werte aus der von ihm angeforderten Akte ansehen könnte und er zeigte mir ne leere akte mit einem din-a4 blatt auf dem nur leere tabellen drauf waren, sowie der eingangsstempel der kanzlei. Er meinte er könne mir die akte nicht zeigen weil da nix drinn wäre. komisch oder?????

    zu 4) ich dachte die staatsanwaltschaft gibt nach ihrem urteil die sache weiter an die führerscheinstelle??? das lese ich eigentlich bei beinahe jedem dem hier ähnlichem threat und auch mein anwalt meinte das es sich damit erledigt hätte und aufgrund der einstellung des verfahrens würde die staatsanwaltschaft das auch nicht weiter schicken.

    zu deinem abschließenden:

    Ich habe egal ob ich da mit glück rausgekommen bin oder nicht daraus gelernt und bin seit dem tag der kontrolle clean und werde es auch bleiben. das habe ich vor allem mir versprochen. denn rückwirkend betrachtet hatte ich anstatt meine probleme zu verdrängen sie nur größer und schlimmer gemacht und dadurch beinahe alles verloren. ich habe mit dem zeug und den sogenannten "freunden" abgerechnet und absolut alles davon aus meinem leben geworfen

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Du scheinst daraus gelernt zu haben....

    Das Ermittlungsverfahren kann auch Strafverfahren genannt werden (nur wortspielerei). Letztlich hast du keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

    Die Staatsanwaltschaft ist nur für das Strafverfahren (Ermittlungsverfahren) zuständig. Die Ordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss ohne Ausfallerscheinungen) wird nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der Bußgeldbehörde durchgeführt. Hierfür gibt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte an die Bußgeldbehörde ab.

    In der Regel leitet die Polizei eine Mehrfertigung der Ermittlungsakte an die Führerscheinstelle weiter (§ 2 Abs. 12 StVG; Straßenverkehrsgesetz) und nicht die Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde von sich aus. Allerdings kann es sein, dass die Polizei der Führerscheinstelle keine Zweitschrift/Mehrfertigung zusendet, sondern nur die Mitteilung macht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft. Dann fordert die Führerscheinstelle die Akten bei der Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde an. Diese bekommen dann auch Akteneinsicht.

    Ich möchte dir keine Angst machen, aber es kann durchaus sein, dass in den nächsten Wochen noch Post von der Bußgeldbehörde und / oder von der Führerscheinstelle bekommst.

    Das mit der Akteneinsicht ist aber schon ein wenig komisch. Es hängt halt alles von den Blutwerten ab, welche die Untersuchung ergab.....

    Kommentar von DerandereAchim DerandereAchimDerandereAchim

    Wie Du völlig richtig schreibst, kann noch Post kommen. Das muss aber nicht unbedingt der Fall sein.

    Jetty, zerbrich Dir doch nicht weiterhin Deinen Kopf mit Spekulationen. Das macht Dir Dein Leben nur unnötig schwer.

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    @DerandereAchim

    Stimme dir vollkommen zu, jetzt erstmal kein Kopfzerbrechen und den Kopf auch dann nicht hängen lassen, falls noch etwas kommen sollte.

    Viel Glück

    Kommentar von Jetty2012 Jetty2012

    genau da liegt ja meine angst und der hund begraben....

    weil ja trotz geforderter akteneinsicht durch meinen anwalt nix kam. also weder sind irgendwelche blutwerte dabei noch irgend eine bezeichnung für irgendwas das ich verbrochen oder getan habe.

    ich weis nicht ob mein anwalt was falsch gemacht hat oder ob vielleicht wirklich ein ermittlungsfehler irgendwo geschehen ist und die deshalb nix in die akte gepackt haben.

    das ist alles so depremierend wenn man einfach unklarheit hat und nix 100%-ig ist.

    und das gerade in unserem so peinlich genauem und pingelichen bürokratischen deutschland, in dem auf jedes noch so kleine wörtchen und jeder punkt exakt aufgebracht und in doppelter - dreifacher auflage erstellt wird.

    die hätten doch einfach reinschreiben können, "hat sich alles erledigt, herzlichen glückwunsch und viel spaß beim auto fahren" oder "ätsch, sie sind dran!"

    wäre mir liebver gewesen

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    Einstellung des Verfahrens bez. BtmG. Was kommt jetzt? (Führerschein)
    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    muss ich mich auf einen weiteren brief bezüglich der sogenannten trunkenheit am steuer einstellen?? und auf mpu????

    Wenn Du schon einen Anwalt hast, dann hältst Du mehr von der Meinung von (zumeist) ahnungslosen Gute-Frage-Kommentatoren als von ihm? Das ist aber optimistisch.

    Was hilft es Dir im Vorfeld Dir den Schädel über ungelegte Eier zu zerbrechen? Könntest Du im Vorfeld zu einer eventuellen MPU denn irgendetwas ändern? Wohl nichts. Höchstens Deinen Amphe-Konsum.

    Also bleib geduldig. Und zuversichtlich. Falls es geht auch clean...

    Kommentar von Jetty2012 Jetty2012

    ich bin halt einer dieser leute die sich immer 100% sicher sein wollen. Denn ich kann mir nicht vorstellen das ich der glückspilz schlecht hin sein soll, bei dem irgendwas mit der blutprobe schief gegangen sein könnte und ich jetzt somit aus der sache raus bin.

    Gott in ehren, sollte es wirklich so sein!!!

    Zum Konsum:

    Ich habe seit dem tag der kontrolle den konsum komplett eingestellt und außer einen beinahe rückfall (Dank an dieser stelle an norbert, welcher mir den kopf gehörig gewaschen hat und so es verhindert hatte) absolut kein verlangen mehr nach dieser lebens-zerstörenden substanz. ich bin echt froh davon und von den leuten weg zu sein. ich habe mittlerweile 11kg zugenommen, mein gesamtes äußeres hat sich um 180 grad gedreht und ich seh wieder richtig top und ausgeschlafen aus. auch bin ich keinen meter mehr schlecht gelaunt oder aggressiv, was ich persönlich super finde.

    Zudem mache ich aktiv bei der selbsthilfe mit und gehe zu drogenberatungsstellen und ich werde auch im falle das ich vielleicht wirklich raus aus der sache sein sollte, weiterhin dort erscheinen und mit den betreuern weiter daran arbeiten.

    Kommentar von DerandereAchim DerandereAchimDerandereAchim

    Nachdem @istdochegaltom die Rechtslage ausführlich und zutreffend dargestellt hat, möchte ich mich seinem abschließenden Rat sowie dem von @aXXLJ anschließen. Über Deine Entwicklung seit dem Vorfall freue ich mich.

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    Einstellung des Verfahrens bez. BtmG. Was kommt jetzt? (Führerschein)
    Antwort von DerandereAchim DerandereAchim

    Ich wundere mich auch, dass Dein Anwalt keine Akten erhalten hat.

    Wenn das Verfahren eingestellt wurde, heißt das, dass die Beweislast für den gegen Dich gerichteten Vorwurf nicht ausreicht - aus welchen Gründen auch immer. Somit sollte diese Angelegenheit für Dich juristisch betrachtet erledigt sein.

    Wurde die Einstellung des Verfahrens an Auflagen geknüpft?

    Wurde Dein Führerschein vorübergehend eingezogen? Wenn ja - wurde er Dir jetzt wieder ausgehändigt?

    Kommentar von Jetty2012 Jetty2012

    ich habe meinen anwalt mindestens 30 mal gefragt ob er sich mit allem sicher ist und er beteuerte immer wieder der fall sei ab jetzt mit diesem brief TOD und würde als akte ab jetzt verstauben. Nach der frage ob ich die Akte auch einsehen könne wegen den werten zeigte er mir ne leere akte mit nem blatt auf dem leere tabellen waren. DAS WAR ALLES

    Welche Auflagen bzw. was meinst du genau?? Im ersten Schreiben (die Vorladung) stand nur drinn vorwurf wegen trunkenheit am Steuer (und in klammern irgendwas mit infolge fahrunsicherheit) und noch verdacht des verstoß nach §29 Btmg (also handel / erwerb / besitz).

    Im zweiten Brief stand jetzt nur das oben geschriebene mit der Einstellung des Verfahrens. Sonst nichts mehr. Es wurde auch nicht auf einen der beiden im ersten brief erwähnten vorwurfe expliziert eingegangen. Also nicht zum beispiel das nur der verstoß gegen §29 eingestellt wäre.

    Führerschein wurde mir nach dem Besuch auf der wache nach der blutprobe sofort wieder gegeben mit dem hinweis das auto nicht mehr vor 00:00 zu bewegen.

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    Einstellung des Verfahrens bez. BtmG. Was kommt jetzt? (Führerschein)
    Antwort von Susanna1995 Susanna1995

    Verfahren eingestellt heisst, die haben nichts gegen dich gefunden, also kann auch der Führerschein nicht abgenommen werden. Das geht nur, wenn du beim fahren erwischt wirst und verbotenes drin hast.

    Kommentar von Jetty2012 Jetty2012

    das problem ich wurde positiv bei einer verkehrskontrolle getestet und danach gings ab zum blut abnehmen.

    dann kam ne weile nix dann ne vorladung wo mein anwalt für mich sich gemeldet hatte und jetzt den oben erwähnten brief.

    zur info es ging um amphetamin und der letzte konsum war ca 2 bis maximal 3 stunden vor der kontrolle.

    heist das jetzt das sie was flasch gemacht haben mit meinen blutwerten? oder das sie einen fehler generell gemacht haben??

    muss ich mich auf einen weiteren brief bezüglich der sogenannten trunkenheit am steuer einstellen?? und auf mpu????

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    Amphetamin/Speed zum schnellen Abnehmen?
    Antwort von Butt3rfly Butt3rfly

    Es verändert dein Wesen.

    Es macht dich kaputt.

    Es macht dich süchtig.

    Aber, es macht dich auch schlank :D

    Deine Entscheidung, jeder muss seine Erfahrungen selbst machen ;)

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