Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, wurdest du als Kraftfahrzeugführer während einer Polizeikontrolle positiv auf Amphetamine getestet, hattest aber kein Weiteres bei dir gehabt?
1.) Gründsätzlich muss man zunächst unterscheiden, ob man dir das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit (also ohne Ausfallerscheinungen) vorgeworfen hat oder eine Trunkenheitsfahrt nach dem Strafgesetzbuch (also mit Ausfallerscheinungen). Wenn du deinen Führerschein vorerst behalten durftest, dann vermutlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
2.) Auch wenn der bloße Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, besteht dennoch der Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Für die Polizei stellt sich bei der Kontrolle nämlich die Frage nach einem vorherigen Besitz und Herkunft des Amphetamin und du musst deswegen als Beschuldigter belehrt werden. Somit gelangst du bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige. Wenn du keine Angaben zur Herkunft und Besitz gemacht hast und kein weiteres Amphetamin bei dir hattest, muss die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen dich einstellen; was ja bereits geschehen ist.
3.) Nach Einstellung des Strafverfahrens geht die Ermittlungsakte zur Bußgeldbehörde. Diese schauen in der Ermittlungsakte nach dem Wert, welcher die Blutprobe ergeben hat. Hast du zum Tatzeipunkt noch aktive Werte von Amphetamine im Blut gehabt, wirst du ein Bußgeld und Fahrverbot auferlegt bekommen. Sollten die Blutwerte negativ oder nur Abbauwerte vorhanden sein, dann wird auch das Bußgeldverfahren eingestellt.
4.) Unabhänig davon unterrichtet die Polizei gleichzeitig auch die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) über den Vorfall. Sollte die Blutuntersuchung bei dir positiv verlaufen sein, so wird sich die Fahrerlaubnisbehörde bei dir melden und eine MPU fordern. Hierzu ist die Faherlaubnisbehörde verpflichtet und ist unabhängig vom Straf- oder Bußgeldverfahren.
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt und bewusst auf die Nennung der einzelnen Rechtsvorschriften verzichtet. Falls du diese haben möchtest, kann ich sie gerne nachreichen.
Abschließend hoffe ich aber, dass du nie wieder unter dem Einfluss von Alkohol oder BtM mit einem Auto fahren wirst ;-)
zu ende von 2) und zu anfang von 3)
es wurde nicht ein strafverfahren, sondern das ERMITTLUNGSVERFAHREN eingestellt.
zu 3)
Blutprobe.......... Hatte meinen Anwalt gefragt ob ich mir meine werte aus der von ihm angeforderten Akte ansehen könnte und er zeigte mir ne leere akte mit einem din-a4 blatt auf dem nur leere tabellen drauf waren, sowie der eingangsstempel der kanzlei. Er meinte er könne mir die akte nicht zeigen weil da nix drinn wäre. komisch oder?????
zu 4) ich dachte die staatsanwaltschaft gibt nach ihrem urteil die sache weiter an die führerscheinstelle??? das lese ich eigentlich bei beinahe jedem dem hier ähnlichem threat und auch mein anwalt meinte das es sich damit erledigt hätte und aufgrund der einstellung des verfahrens würde die staatsanwaltschaft das auch nicht weiter schicken.
zu deinem abschließenden:
Ich habe egal ob ich da mit glück rausgekommen bin oder nicht daraus gelernt und bin seit dem tag der kontrolle clean und werde es auch bleiben. das habe ich vor allem mir versprochen. denn rückwirkend betrachtet hatte ich anstatt meine probleme zu verdrängen sie nur größer und schlimmer gemacht und dadurch beinahe alles verloren. ich habe mit dem zeug und den sogenannten "freunden" abgerechnet und absolut alles davon aus meinem leben geworfen
Du scheinst daraus gelernt zu haben....
Das Ermittlungsverfahren kann auch Strafverfahren genannt werden (nur wortspielerei). Letztlich hast du keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Die Staatsanwaltschaft ist nur für das Strafverfahren (Ermittlungsverfahren) zuständig. Die Ordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss ohne Ausfallerscheinungen) wird nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der Bußgeldbehörde durchgeführt. Hierfür gibt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte an die Bußgeldbehörde ab.
In der Regel leitet die Polizei eine Mehrfertigung der Ermittlungsakte an die Führerscheinstelle weiter (§ 2 Abs. 12 StVG; Straßenverkehrsgesetz) und nicht die Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde von sich aus. Allerdings kann es sein, dass die Polizei der Führerscheinstelle keine Zweitschrift/Mehrfertigung zusendet, sondern nur die Mitteilung macht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft. Dann fordert die Führerscheinstelle die Akten bei der Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde an. Diese bekommen dann auch Akteneinsicht.
Ich möchte dir keine Angst machen, aber es kann durchaus sein, dass in den nächsten Wochen noch Post von der Bußgeldbehörde und / oder von der Führerscheinstelle bekommst.
Das mit der Akteneinsicht ist aber schon ein wenig komisch. Es hängt halt alles von den Blutwerten ab, welche die Untersuchung ergab.....
Wie Du völlig richtig schreibst, kann noch Post kommen. Das muss aber nicht unbedingt der Fall sein.
Jetty, zerbrich Dir doch nicht weiterhin Deinen Kopf mit Spekulationen. Das macht Dir Dein Leben nur unnötig schwer.
@DerandereAchim
Stimme dir vollkommen zu, jetzt erstmal kein Kopfzerbrechen und den Kopf auch dann nicht hängen lassen, falls noch etwas kommen sollte.
Viel Glück
genau da liegt ja meine angst und der hund begraben....
weil ja trotz geforderter akteneinsicht durch meinen anwalt nix kam. also weder sind irgendwelche blutwerte dabei noch irgend eine bezeichnung für irgendwas das ich verbrochen oder getan habe.
ich weis nicht ob mein anwalt was falsch gemacht hat oder ob vielleicht wirklich ein ermittlungsfehler irgendwo geschehen ist und die deshalb nix in die akte gepackt haben.
das ist alles so depremierend wenn man einfach unklarheit hat und nix 100%-ig ist.
und das gerade in unserem so peinlich genauem und pingelichen bürokratischen deutschland, in dem auf jedes noch so kleine wörtchen und jeder punkt exakt aufgebracht und in doppelter - dreifacher auflage erstellt wird.
die hätten doch einfach reinschreiben können, "hat sich alles erledigt, herzlichen glückwunsch und viel spaß beim auto fahren" oder "ätsch, sie sind dran!"
wäre mir liebver gewesen