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''Gibt es gegenüber Nichtbehinderten Mitarbeitern Vorteile?''
Insofern nicht tarifvertraglich geregelt: Nein. http://www.gesetze-im-internet.de/alttzg_1996/index.html

Schau mal hier nach
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/Verk%C3%BCrzter+Anspruch+auf+Alterst...

Das kann dir dein Betriebsrat vor Ort besser beantworten.

http://www.personalabteilung.hu-berlin.de/themen-a-z/referat-iii-b/altersteilzei... .....hier habe ich mal was gefunden. vielleicht hilft es dir
bitmap am 14. November 2008 10:53 Das trifft zum großen Teil nur für den öffentlichen Dienst zu, weil der TV-ATZ einer der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst ist.
ja kann ich auch nix für. Dann such doch selber.
Der AG muß der RV eine Meldung schicken über die Statusänderung des AN. Der Status als normaler Angestellter ist ein anderer als der eines Angestellten in ATZ.
Der AG gibt üblicherweise dem AN eine Kopie dieser Meldung an die RV genauso wie die Jahresschlußmeldung über gezahlte RV-Beiträge.
Marat am 13. November 2008 19:52 Danke.

Wenn eine bestimmte Quote erfüllt ist, kann der AG ATZ verweigern!


Kann er schon, aber dann würde ich mich an den Betriebsrat wenden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es bereits eine Rechtsprechung zu dieser Frage?
MrsHyde am 13. November 2008 11:54 Da bin ich überfragt, aber ich hatte einen solchen Fall im Bekanntenkreis. Da wurde zunächst zwei Mitarbeitern Block-Altersteilzeit gewährt und als mein Bekannter ebenfalls einen Antrag stellte, wurde dieser abgelehnt. Damals hat er ihn aber mithilfe des Betriebsrats doch durchdrücken können.