Altenpflege - neue und gute Antworten

  • 0
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von Matzel23 Matzel23

    Juten Tach,

    Wie du schon beschriebn hast sieht das eine Gericht das Verwenden dieser Software als unzulässig und das andere Gericht halt als zulässig an. Ob das mit der 3 Sekunden-Überbietung nur mit Software möglich ist zwielfle ich mal an. Denn. Wenn ein Nutzer von Ebay seinen Gebotsvorgang genau in den 3 Sekunden durchzieht wo du überboten wurdest und er dabei den Gebotsvorgang auf der Ebay Plattform nutzt hast du einfach nur Pech Gehabt. Die Tatsächliche Vermutung das der Nutzer, der dich überboten hat, ein Programm wie Biet-O-Matic benutzt, würde all jene unter Verdacht stellen die auf E-Bay Unterwegs sind. Auf Ebay habe ich die Möglichkeit mein Höchtgebot abzugeben und wen ich Glück habe dann bin ich ne weile Höchstbietender was den Preis zum Nachteil anderer in die Höhe Treibt. Bei Biet-O-Matic ist das anders. ich Tippe mein Höchtgebot ein und es wird Bspw. 3 Sekunden vor ende der Auktion abgegeben. Dabei wird aber ständig, im Rythmus den ich einstellen kann, das Aktuelle Gebot im Programm aktualisiert um zu sehen wie sich der Preis für den Artikel entwickelt. Und ich kann mein Voreingestelltes Gebot anpassen wenn ich will, ABER. Ich habe noch keine Garantie das ich den Artikel erhalte denn: wenn ein nutzer Über E-Bay ein Höchtgebot von 150€ eintipp und er ist damit Höchtbietender, so dass Bspw. der Aktuelle Preis 53,95 beträgt so weiß der Nutzer von Biet-O-Matic nichts über das Höchstgebot. Auch die Nutzer die Über die Ebay Plattform bieten wissen es nicht. Gibt das Biet-O-.Matic Programm 3 Sekunden vor Ende der Auktion sein Gebot von Bspw. 145 Euro ein so hat der Nutzer von Biet-O-Matic Pech. Biet-O-Matic ist insoweit auch hervoragend für die die Arbeiten sind und sich nicht dierekt an der Auktion per Internetplattform beteiligen können, aber trotzdem den Versuch Starten wollen einen Begehrten Artikel zu erhlaten.

    Nun gut, eben wegen der oben beschriebenen Ausführungen und der Geteilten Meinungen der Gerichte, gehe ich davon aus das Biet-O-Matic zulässig ist.

    so,

    fertsch ;-)

  • 0
    Ausbildung Altenpflegerin Erfurt
    Antwort von friedaAfragen friedaAfragen

    Hallo Marlen, du kannst dich an die Qualifizierungsberaterin der Parität, Frau Nicole Walther wenden. Sie informiert dich über deine Möglichkeiten und wie diese finanzierbar sind.

    Tel/Fax: 036202-26-281 Fax: 036202-26-234 nwalter@paritaet-th.de

    Antje Krone Integrationsbegleiterin Projekt friedA fragen Jugendberufshilfe Thüringen e.V.

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von Artus01 Artus01

    Du hast absolut richtig gehandelt und musst Dir keine Vorwürfe machen.

    Sicher braucht die Kollegin Hilfe. Allerdings kann nur Menschen geholfen werden die sich auch helfen lassen wollen! Wenn die Kollegin absolut nicht bereit ist sich zu öffenen ist ihr nicht zu helfen. Trotzdem müssen die Patienten vor weiteren Übergriffen geschützt werden, das hat zunächst Vorrang.

    Sicher wird man Deiner Kollegin von Seiten der Pflegedienstleitung entsprechende Hilsangebote, auch in Form von Therapieangeboten (Alkoholproblem z. B.) machen. Zeigt sie sich nicht einsichtige und entgegenkommend, bleibt letztlich nur die Kündigung.

  • 0
    Gewalt in der Pflege (Altenheim). Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Für mich hat das nichts mit "Kollegenschweinen" zu tun. Ich hakte es für Zivilcourage, dass Du so gehandelt hast. Das Dir das nicht leicht gefallen ist, zeigt, dass Du nicht skrupellos bist. Vielleicht findet die Heimleitung ja einen Weg mit der der Kollegin, wie ihr zu helfen ist. Es ist für mich klar, dass die Kollegin Hilfe braucht, auch wenn sie sich zurzeit -noch- nicht helfen lassen will. Vielleicht ergibt sich ja daraus ein Anstoß für die Kollegin etwas zu tun, um aus ihrer schwierigen Situation herauszukommen. Trotz schwieriger Situationen darf niemand ihm anvertraute Personen verletzen oder quälen. Das mag die "Schuld" reduzieren, aber ein solcher Notstand muss beendet werden. Dir wünsche ich weiterhin viel Kraft, um Deine Situation gut durchzustehen.

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Dass Du Dich schlecht fühlst ist klar, trotzdem war es fraglos richtig, was Du getan hast. Sonst würde alles ja so weiterlaufen wie bisher und tatsächlich würden ja aller Wahrscheinlichkeit nach die Übergriffe Deiner Kollegin immer stärker ausfallen - das liegt ja nun mal in der Natur der Dinge. Wer will so etwas verantworten? Das muss aufhören und zwar sofort, und Du bist den einzigen möglichen Weg gegangen.

    Deine Kollegin wird nun die Wahl haben, entweder zu ihrer Krankheit zu stehen und einen Entzug zu machen etc. - oder sich nach anderer Arbeit umzusehen. Wäre natürlich besser, sie würde mit dem Trinken aufhören und sich helfen lassen, aber das liegt nun mal nicht in Deiner Macht. Das ist ganz allein ihre Entscheidung. Und eigentlich solltest Du Dir auch noch einmal bewusst machen: tatsächlich hören die meisten Alkoholiker erst dann mit dem Trinken auf, wenn sie keine andere Wahl mehr haben und sie alles verloren haben - ohne Dein Eingreifen wäre also mit Sicherheit nie etwas besser geworden.

  • 2
    Gewalt in der Pflege (Altenheim). Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von MB2819 MB2819

    Du hast genau das richtige getan! Nicht du hast einen Fehler gemacht, sondern deine Kollegin. Und wenn sie mit dem Job überfordert ist, muss sie sich etwas anderes suchen. Sie darf ihre Sorgen und ihren Frust nicht an den Patienten bzw. alten, hilflosen Menschen auslassen. Du hast das Beste gemacht, was du tun konntest, nämlich diesen Vorfall zu melden. Wie nun über die Zukunft deiner Kollegin entschieden wird, liegt nicht in deiner Hand. Du warst offenbar die einzige, die den Mut hatte, auszusprechen, was schon viele andere beobachtet und gesehen haben. Du hast deine Augen nicht verschlossen, vor dem, was da passiert ist. Sondern gehandelt. Und darauf kannst du stolz sein.

    Kommentar von wanda0102 wanda0102wanda0102

    Danke

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Das ist ein schwieriges Thema.

    Ich kann nur von mir sprechen. In diesem Fall, wenn ich das gesehen hätte wie du die Situation mit dem Essen...., ich hätte sie ruhig angesprochen und sie gebeten, mal eine kurze Pause einzulegen. Dann hätte ich den Löffel genommen und selbst diese Dame gefüttert. Damit wäre ihr schon erst einmal geholfen und die "Luft raus".

    Wenn dir schon länger bekannt ist, dass die Kollegin schwere Probleme hat,

    Erstmal vorab, eigentlich mag ich diese Kollegin, trotz ihrer mir bisher bekannten Probleme, ist nett und hilfsbereit>

    dann hättest du, wenn du ihr helfen wolltest, längst vor dieser Eskalation mit der Wohnbereichsleitung sprechen müssen und nicht erst, nach dem es vorgefallen ist.

    Das macht nämlich den feinen Unterschied zwischen Kollege oder Kollegenschwein aus.

    So aber hast du dafür gesorgt, dass sie vielleicht entlassen wird, statt dass sie professionelle Hilfe bekommt.

    Kommentar von wanda0102 wanda0102wanda0102

    Ich weiß das schon öfters Gespräche mit der Hausleitung statt gefunden haben. Es wurde ihr auch schon öfters Hilfe angeboten doch sie nimmt keine Hilfe an.

    Kommentar von wanda0102 wanda0102wanda0102

    Und gestern der Vorfall hat mich total schockiert.

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Die Heimleitung ist auch befugt, sie zu beurlauben. Ist das gemacht worden? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Heimleitung nach diesen Informationen nichts getan hat.

    Kommentar von wanda0102 wanda0102wanda0102

    Der Vorfall war gestern Abend, da war die Heimleitung nicht mehr im Haus. Die Wohnbereichsleitung mit der ich gestern gesprochen habe wird sich heute sofort mit der Heimleitung in Verbindung setzen.

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Ich weiß das schon öfters Gespräche mit der Hausleitung statt gefunden haben.>

    Davon rede ich. Ist nach diesen Gesprächen die Mitarbeiterin beurlaubt worden?

    Kommentar von wanda0102 wanda0102wanda0102

    Nein, aber der Vorfall der Gewalt war auch vorher nicht. Es ging immer "nur" darum das sie überfordert ist und soweit mir erzählt wurde geht das schon einige Jahre so, ich selbst bin noch nicht so lange dort beschäftigt.

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von Silkchen Silkchen

    Du hast das richtige getan, finde ich. Es geht für eine Pflegekraft GARNICHT, dass sie gewalttätig ist zu den alten Menschen, die ja KEINE Möglichkeit haben sich zu wehren!!! Bedenke das bitte auch.

    Wenn deine Kollegin keine Hilfe annehmen will (du schreibst ja, dass sie abblockt), dann kann man ihr nicht helfen. Ich gehe davon aus, dass es Gespräche mit der PDL und der Hausleitung geben wird. Vielleicht rüttelt dass deine Kollegin wach.

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von WeiseAlte WeiseAlte

    Du hast genau richtig gehandelt, ich hätte es ebenso gemacht. Es ist eher traurig, dass es schon schlimmere Vorfälle gab und niemand etwas unternommen hat.

    Du hast jetzt ein schlechtes Gewissen der Kollegin gegenüber, aber stell Dir Dein Gewissen den Bewohnern gegenüber vor, wenn Du nichts unternommen hättest.

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von bvay2000 bvay2000

    Hi,

    für mch gibts da überhaupt keine Diskussion. Du hast absolut richtig gehandelt. Sowas muss man melden. Aber auch deiner Kollegin sollte auf irgendeine Art und Weise geholfen werden.

  • 1
    Gewalt in der Pflege (Altenheim). Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Du hättest erst mal mit ihr reden sollen und ihr unmißverständlich klarmachen sollen, dass Du das beim nächsten Mal melden musst.Die Dame müsste mal zu einer Erziehungskur. Und Pflegstellen sind reichlich gesät, die kriegt schon wieder Arbeit.Mir ist nur unklar, wie eine Alkoholkranke als Pflegkraft arbeiten darf und die Chefs das dulden?

  • 1
    Gewalt in der Pflege . Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von klaumi klaumi

    Mitteilung an die Heimverwaltung ist geboten !

  • 0
    Gewalt in der Pflege (Altenheim). Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von Snake34 Snake34

    Man kann aber nicht wegsehen, denn wie Du schon sagtest, kann die Dame sich nicht wehren. Seinen Frust und Ärger kann man ja wohl nicht an den Pflegebedürftigen auslassen. ich finde es wichtig und richtig wenn man einschreitet. Du bist sicher keine Petze, sondern eher sehr mutig. Gewalt in der Pflege ist ein absolutes No Go und gehört zur Sprache gebracht.

  • 0
    Gewalt in der Pflege (Altenheim). Wie hättet ihr euch verhalten?
    Antwort von Danip2212 Danip2212

    Du hast absolut richtig gehandelt und brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben!!

    Wenn deine Kollegin grob oder gewalttätig gegenüber den Bewohnern ist, muss sie sich einen anderen Job suchen!!

  • 0
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von dialea1170 dialea1170

    Wieso nur mit Biet-O -Matic ? Der andere war vielleicht nur schneller oder sein Maximalgebot lag von anfangan höher als deins und schon gewinnt der andere die Auktion.

  • 0
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von Zeitmeister57 Zeitmeister57

    Versuchen wir mal selbst zu denken, also mit dem eigenen Kopf:

    Würde es tatsächlich funktionieren, würden es alle benutzen. Benutzen es alle, hätte es keinen Effekt mehr......

    Kommentar von kraehe031 kraehe031

    Vielleicht wird es nicht von jedem genutzt, weil es nicht zulässig ist. Habe gedacht.

  • 2
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von kluetje kluetje

    Kann nur mit einem wie o.g. Programm funktionieren.

    Nöö...funktioniert auch manuell ...

  • 1
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von ErnstWilkinson ErnstWilkinson

    Wieso kann das NUR mit so einem Programm funktionieren? Ich biete auch immer in den letzten Sekunden... wie millionen andere auch...

  • 2
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von ErdeerSahne ErdeerSahne

    kein plan was ein Biet-O-Matic ist aber das ist halt glücksache, vielleicht die schnelligkeit deiner Internetleitung. Wenn du es doch so dringend haben wolltest, hättest du vielleicht einfach mehr bieten sollen

  • 0
    Ebay Biet-O-Matic zulässig?
    Antwort von spaniennetz spaniennetz

    Versuch mal "Buyertools Reminder", damit haben wir gute Erfahrungen - kostenlos zum Download > http://www.buyertools.de/

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.