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Es gibt keinen Unterschied, die offizielle Bezeichnung ist Altenpfleger.
Die 3-jährige Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Teil (Berufsfachschule Altenpflege) und einen praktischen Teil in einer Einrichtung der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege.
Bislag gab es zumindest auch in Niedersachsen die Möglichkeit Pflegehelfer zu werden. Durch eine Gesetzesänderung wird diese 1-jährige Ausbildung durch eine 2-jährige Pflegehelferausbildung abgelöst. Hier sind verschiedene pflegehilfsberufe zusammen gefaßt. Infos bei www.mebino.de