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Ja es besteht der Anspruch auf Taschengeld, kann mit Hilfe des Einrichtungsleiters/der Verwaltung in der Einrichtung auch schon vor Aufnahme beantragt werden... Es sthen jedem Bewohner 123 Euro zu und wird bei nicht ausreichender Rente vom Sozialamt gezahlt
Ja, auch h eimbewohner haben einen Anspruch auf ein Taschengeld, wofon sie ihren persönlichen Bedarf wir z.B. Hygieneartikel bezahlen müssen.

Sogar meine Mutter (Schwerste Form von Alzheimer)Bekam 123 Euro Taschengeld von Der Rentenanstalt,das ich als Vormund für sie auf einGirokonto eingezahlt habe.Damit habe ich Hygieneartikel und Reinigung der persönlichen Wäsche bezahlt.w Wenn deine Oma noch fit ist,darf sie über den Betrag frei verfügen!
Also, wenn jemand im Heim lebt, ist die Reinigung der Wäsche im Preis mit inbegriffen. Lies mal den Heimvertrag gründlich durch...

sie hat Anspruch auf Taschengeld, wieviel hängt von der konkreten finaziellen Situation ab, aber in der Regel sind es mindest 10 Euro pro Woche zur absolut freien Verfügung
vollimleben am 25. Juli 2008 17:44 Du bist aber knauserig!!!!(Lach) Nein es sind 123 Euro,die jährlich sogar um1 ,34 Euro erhöht werden!
bommel65 am 25. Juli 2008 17:52 Wirklich? Wo kann ich das nachlesen, gibt es da feste Sätze?
Danke, "Vollimleben" ...

vielleicht findest du hier was: http://www.pflegen-online.de/kontakt/leserbriefe/altenheimbewohner-reform-tasche...
Ich denke schon, sonst wär das ja `n Verstoss gegen die Menschenrechte.
