Eine endgültige Abfindung wegen eines evtl. Dauerschadens kann (auch im Sinne des Verletzten !!) erst nach 12 Monaten errechnet werden. Alle vorherigen "Angebote" solltest du mit Vorbehalt genießen. Wenn du einmal eine Abfindung unterschreibst, bist du außen vor.
Nichts desto Trotz kann dein Anwalt eine Abschlagsforderung an den Versicherer stellen. Begründung Mehraufwand durch deine Verletzung. Ein "Schmerzensgeld" gibt es nur wenn dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das hat nichts mit dem Schadensausgleich zu tun. In Deutschland wird ein solcher Schaden entweder mit einer Rente oder einer einmaligen Abfindung geregelt.
na klar offen und ehrlich! Allianz hat mich noch zur Zeit meines KH-Aufenthaltes angeschrieben. Sie kommen mir bei der Schadensregulierung des Fahrrads, Krankenhausrechnungen und etc schnell zur Hilfe! Mein Anwalt (Fachanwalt für Vehrkehrsrecht) hat auf der Abschrift schon einen Schmerzensgeldabschlag von 2300€ errechnet! Will wissen wie viel Zeit ins Land zieht bis Versicherung wirklich ins Rollen kommt!
wer soll Dir das jetzt mit Sicherheit beantworten ?
Red mit dem Anwalt dass er Druck macht.