Alleinerziehend - neue und gute Antworten

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    Alleinerziehend und nach Spanien auswandern
    Antwort von AuswandernOle AuswandernOle

    Hallo Sagnix84 und andere Interessierte, die nach Spanien auswandern möchten.

    ich heiße Dimitra Tsiagidou und bin als Redakteurin bei der Firma Davidson TV tätig. Für eine neue Sendung auf VOX, die keine Doku im Stil von die "Die Auswanderer" oder "Goodbye Deutschland" ist, suche ich Menschen, die vorhaben nach Spanien auszuwandern.

    Bei der Sendung handelt es sich um eine Game-Show, in der man die Chance hat, eine Art Starter-Paket für das Auswandern zu gewinnen. Bedingung ist, dass man als Duo in der Sendung auftritt. Das können z.B. Ehepaare (diese können auch repräsentativ für die mehrköpfige Familie antreten), Freunde, Geschwister, Pärchen etc. sein. In der Sendung spielen dann diese Duos wie schon erwähnt um eine Art Komplett-Paket, das den Neubeginn im Zielland um einiges erleichert. Konkret bedeutet das Unterstützung bei Umzug, Job, Wohnung und auch Finanzen. Unseren Aufruf dazu findet man unter http://www.davidsontv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=19...:auswanderer-fuer-neue-tv-show-gesucht&catid=39:sendungsaufruf.

    Bei Interesse würde ich mich über eine Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 0221 - 99 80 65 30 oder auch per Mail an dtsiagidou@davidsontv.de freuen.

    Viele Grüße

    Dimitra Tsiagidou

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    kann ich was ändern?was sind meine Rechte?
    Antwort von Molli112 Molli112

    hallo, ich kann mir sehr gut vorstellen, daß Du sehr verzweifelt bist besonders deshalb, weil Du niemand hast, der Dich seelisch unterstützen könnte. Erstens mußt Du zum Jugendamt, die Dinge schildern. Die werden Dir dann Wege zeigen, um Deinen Ex zum Zahlen zu bringen, notfalls mit dem Gericht. Ich kenne solche Probleme nur zu Genüge, ich habe ähnliches erlebt und ich weiß, wie Du Dich fühlst. Hast Du keine Freunde, die Dich da unterstützen könnten.? Für alles braucht man im Leben ja die Kraft das Richtige zu tun und die hast Du offensichtlich im Augenblick nicht. Du mußt aber fit und gesund bleiben für Dein Kind. Zeig Deinem Exmann mal die Zähne, damit er merkt, daß er nicht alles mit Dir machen kann. In jedem Fall das Jugendamt einschalten. Wünsche Dir viel Kraft, Alles wird gut. Liebe Grüße Molli112 .

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    kann ich was ändern?was sind meine Rechte?
    Antwort von 1f2in 1f2in

    lu25na...., das liest sich ja schrecklich.

    Dass du das Gefühl hast, es langsam nicht mehr auszuhalten, ist mehr als verständlich.

    Wie alt ist denn eigentlich euer Kind??

    Butterblume93 hat Dir gute Tips gegeben. Ebenso ivonne82.

    Ich würde sofort zum Jugendamt gehen, damit man dir dort die genauen örtlichen Anlaufstellen für Deine Rechte ! sagen kann.

    Rufe auf Deinem Gemeindeamt an, wenn Du das Jugendamt nicht im Telefonbuch finden solltest, dort wird man Dir weiterhelfen.

    Rufe dort an und schildere Dein Problem so wie du das hier auch getan hast und frage nach einem Termin, damit du dort persönlich vorsprechen kannst.

    Dass Dein geschiedener Mann deine Hilflosiogkeit nur ausnutzt, das hast du ja schon selbst bemerkt.

    Du brauchst dann nicht mehr deinen Ex betteln, du bekommst eine andere Hilfestellung durch das Jugendamt, wenn du so erschöpft bist und auch jede Hilfe die dir und deinem Kind zusteht.

    Die ungeregelten Zeiten, wo er das Kind abholt, ist auf Dauer nicht zum Wohl des Kindes und das ist dem Kind nicht zuzumuten und dir ebenso nicht! Auch das kann abgestellt werden!

    Das alleine ist schon deine Pflicht, dass das für dein /euer Kind in Zukunft anders geregelt wird!

    Auch das wird für dich das Jugendamt regeln.

    Wann hat der Exmann, die Schulden auf deinen Namen gemacht? War das noch während der Ehe?? Wenn es nach der Trennung war, hast du damit nichts zu tun!

    Also du kannst etwas ändern und du solltest keine Sekunde mehr länger abwarten, sondern das Telefonbuch und den Telefonhörer in die Hand nehmen.

    In Deutschland bekommst du für dein Proiblem, schnellstens Hilfe, das ist gesetzlich geregelt!

    Ich wünsche Dir Kraft und den Mut dir die Hilfe zu holen, die dir und deinem Kind zusteht!

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    kann ich was ändern?was sind meine Rechte?
    Antwort von Butterblume93 Butterblume93

    Hallo lu25na! Erstmal: Es tut mir Leid, dass du in einer solchen Situation steckst. So: Du kannst dir bezüglich des Unterhaltes Hilfe hohlen und Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn dein Ex-Mann dich belästigt, kannst du eine Unterlassungsklage beim Anwalt einreichen. Ich denke du bekommst auch dabei Prozesskostenbeihilfe. Dafür musst du einen Antrag auf Übernahme beim Amtsgericht stellen. Dann würde ich das alleinige Sorgerecht zum Wohl des Kindes beantragen. Mit dem Jugendamt solltest du dich vielleicht in Verbindung setzen, eventuell kann dir dort auch geholfen werden. Die Schulden musst du wahrscheinlich zahlen, da du sie auf deinem Namen laufen hast. Solltest du dem nicht zugestimmt haben, musst du beim Anwalt klären, in wie fern Betrug vorliegt. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und hoffe, dass bald Ruhe bei euch einkehrt! Gehe aber den Weg des Rechtsbeistandes und werde nicht selber kriminell

    In dem Sinne: Alles Liebe! Herzliche Grüße, Butterblume

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    kann ich was ändern?was sind meine Rechte?
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du fühlst dich schwach und überfordert, das ist in deiner situation vollkommen verständlich und ich finde es gut das du es selbst bemerkst und dir hilfe holen willst. von ihm wirst du aber nicht viel erwarten können. ich würde dir raten zum jugendamt zu gehen. die können dir in allen belangen behilflich sein. sei es in form einer familienhilfe die dich im alltag mit dem kind unterstützt, hilfe beim durchsetzen des unterhaltes und/oder das finden einer umgangsregelung.

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    kann ich was ändern?was sind meine Rechte?
    Antwort von Karpfenhai Karpfenhai

    Der Mann ist einfach nur pervers.Machen kannst du erst was,wenn er dich angreift.Hoffentlich tut er dem Kind nichts.Ich trau dem nicht. Geh weit weg von diesem Mann,sonst rennst du in dein Verderben

    Kommentar von 1f2in 1f2in1f2in

    also dass "Du alles weist", das bezweifle ich außerordentlich,

    denn lu25na muss ganz sicherlich nicht warten, bis er sie "angreift" !??

    Sie kann einiges machen, damit sich ihre Situation verändert, denn auch wenn mancher "pervers" sein sollte, so kann jenen hier in Deutschland Grenzen gesetzt werden! Man muss sich nur zu helfen wissen und Courage besitzen, "Perverse" in ihre Schranken zu verweisen. Aber das muss man halt wissen, wenn man nicht alles weis.

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    Aufstockung Hartz4 für Alleinerziehende
    Antwort von esteriver esteriver

    Nein , die Krippenförderung wird nicht angerechnet ! Es werden nur Einkünfte ( abzüglich der Freibeträge ) und Kindergeld angerechnet . Wenn Du eine Aufstockung beantragst , steht Dir ( wie selber erkannt ) kein Wohngeld zu . Mit der Aufstockung kommst Du auf jeden Fall besser klar . Auskünfte darüber geben Dir gerne Beratungsstellen des DRK , der AWO oder andere Sozialverbände . Weiter hilft Dir auch der komunale Dienst der Gemeinde / Stadt .

    Kommentar von birgit1217 birgit1217

    Danke für deine Antwort, aber ich meinte, ob die Aufstockung mir bei der Förderung wieder abgezogen wird:-)

    Kommentar von esteriver esteriveresteriver

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun . Wie schon gesagt , die Förderung wird nicht mit der Aufstockung verrechnet !

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    Aufstockung Hartz4 für Alleinerziehende
    Antwort von Angimarie Angimarie

    ich bin mein leben lang voll arbeiten gegangen, zwei kinder, nicht nur kassieren wollen, auch mal was tun...sonst schafft euch keine kinder an, wenn ich sowas lese...

    Kommentar von birgit1217 birgit1217

    nur zu deiner Info, ich habe immer voll gearbeitet, noch nie was beim Staat beantragt. Die Krippe hat nur bis 14:00 Uhr geöffnet und so lange gehe ich auch arbeiten. Einer andere Betreuung gibt es nicht. "!soviel zum nur kassieren wollen" Bilde nicht einfach eine Meinung über etwas das du nicht kennst!

    Kommentar von esteriver esteriveresteriver

    Kinderhasser und Partyeule . Habe auch 35 Jahre gearbeitet . Und bekomme HARTZ 4 . Auch nur , weil ein schwerbehindeter keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat . Kassiere ich deshalb auch ab ?

    Kommentar von Angimarie Angimarie

    das ist ein ganz anderes thema, dafür kann keiner was...

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    übernimmt das sozial amt hohe stromkosten für alleinerziehende mütter
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Stromkosten werden nur übernommen, wenn man elektrisch heizt. Hat also nicht mit allein erziehend zu tun.

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von isomatte isomatte

    Es kommt darauf an,was Ihnen als Einkommen zur Verfügung steht ! Zum Einkommen zählt unter anderem : Lohn durch Arbeit,Unterhalt fürs Kind,Kindergeld . Der Unterhalt und das Kindergeld werden auf die Zustehende Leistung voll Angerechnet ( wenn Sie kein Einkommen durch Arbeit erzielen,sind davon 30 € Pauschal für Versicherung abzuziehen,die werden dann auf den Bedarf nicht angerechnet ) . Sollten Sie jedoch Einkommen haben,fallen diese 30 € weg,weil Sie dann Freibeträge auf Ihren Bruttolohn haben,darin sind dann die 30 € schon enthalten . Wenn Sie Elterngeld beziehen,sind 300 € Anrechnungsfrei,alles was darüber liegt wird angerechnet . Sollte das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt sein,wird alles über 150 € im Monat angerechnet . Ihnen steht ein Regelsatz zu,der Beträgt zur Zeit 374 € +219 € für ein Kind bis zum 5 Lebensjahr,ab 6 Jahren,wären es 251 € + Ihre Miete inkl. Nebenkosten ( ohne Strom ) . Das sind also : 593 € Regelsatz für Sie und das Kind,dazu kommt dann noch Ihre Warmmiete ( ohne Strom ) .

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Irgendwie am Thema vorbei: es geht um Wohngeld und nicht um ALG II...

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Der Wohngeldbezug richtet sich nach dem Einkommen. Wenn das entsprechend gering ist, hat man u.U. Anspruch auf Wohngeld. Das gilt für alle Menschen jedes Familienstandes, mit oder ohne Kinder. Wichtig ist, dass man andere "Geldquellen" berücksichtigt. Z.B. schließen Leistungen wie ALG2 oder Bafög das Wohngeld mit ein.

    Kommentar von Hoppel1961 Hoppel1961Hoppel1961

    Der letzte Satz ist falsch - weder schließen ALG II noch BaföG das Wohngeld "mit ein". Beides sind vollkommen andere Instrumentarien, die mit Wohngeld recht wenig zu tun haben.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Dann lass es mich anders formulieren. Der Bezug von ALG2 oder Bafög schließt den gleichzeitigen zusätzlichen Bezug von Wohngeld aus! Das kommt auf dasselbe raus! Wo ist denn Dein RICHTIGER Beitrag @ Hoppel1961?

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von SebastianGrasho SebastianGrasho

    Kommt auf ihr Einkommen an. Sind Sie z.B. Hart IV-Empfaengerin, so muesste dieses bereits in den Leistungen enthalten sein. Sie koennen ja auch einmal in Ihrem Rathaus nachfragen. Das gibt es dann fruehestens ab Antragsstellung.

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von Shadaya Shadaya

    normalerweise sagt dir sowas die arge. frag selber bei der wohngeldstelle nach. es gibt kinderwohngeld.

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Beim örtlichem Sozial und/oder Wohnamt ... hast Du kein Telefon?

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Wohngeld kannst du beantragen, es hängt aber von deinen finanziellen Verhältnissen ab, ob es genehmigt wird.

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    alleinerziehend kann ich wohngeld beantragen
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig
    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    "Gut" ist relativ!

    Im Übrigen ist Deine Antwort keine Antwort und sicher nicht hilfreich! ;-)

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    darf man mich als alleinerziehende mutter meine Dienste wilkuerlich ändern?
    Antwort von YJYjY YJYjY

    Auch bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung, wo ausdrücklich geregelt ist das der Arbeitgeber maximal 4 Tage Dienständerungen mitzuteilen hat. Ansonsten regel ich das immer so, das ich bei meinem direkten Vorgesetzten wichtige Termine weit im Voraus melde! Ich denke auch dein Termin mit deiner Tochter steht seit längerer Zeit fest? Du hättest es daraufhin melden können, das du diese Termine extra auf die freien Tage gelegt hast und darum bittest das dies berücksichtigt wird. Wenn ein Arbeitgeber sowas rechtzeitig weiß, dann lässt es sich auch entsprechend planen. Hinterher kann ja jeder ankommen das er dies, das und jenes geplant hat. Freie Tage sind aber nicht mit geplanten Urlaub gleichzusetzen! Von daher denke ich, das du in dem Fall nicht im Recht bist und vermutlich keinen Anspruch auf diese Tage hast. Du solltest prüfen ob es eine Betriebsvereinbarungg gibt und zur Arbeitszeit eine Regelung getroffen wurde. Ansonsten mußt du eben den Termin verschieben und deinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren das du diesen Termin hast! Dann kann er dies auch im Schichtplan berücksichtigen und weiß, das diese freien Tage nicht verschoben werden dürfen.

    Alternative wäre, das du geplanten Urlaub nimmst und deine Termine in dieser Zeit legst.

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    darf man mich als alleinerziehende mutter meine Dienste wilkuerlich ändern?
    Antwort von kiniro kiniro

    Dich wird man nicht ändern. Ob dein Arbeitgeber dir einen anderen Dienstplan aufs Auge drücken darf, kann ich jetzt nicht sagen.

    Aber solange du deinen Mund nicht aufbekommst, wird sich nichts ändern.

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    krankenkasse, versicherungen nach elternzeit
    Antwort von Kunterbunt23 Kunterbunt23

    Bei Anspruch auf Alg oder Alg2 wirst Du über diesen Leistungsbezug versichert. Hast Du darauf keinen Anspruch, kannst Du Dich selbst freiwilllig versichern. Der Beitrag wird prozentual nach Deinem Gesamteinkommen berechnet und beträgt mindestens ca.145€/Monat. Dein Kind kann bei Dir kostenlos familienversichert werden.

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    darf man mich als alleinerziehende mutter meine Dienste wilkuerlich ändern?
    Antwort von imager761 imager761

    Niemand, auch ein alleinerziehende Mutter nicht, hat Anspruch auf bestimmte Dienstzeiten oder Urlaubstage. Auch besteht keinerlei Anspruch, Dienstplanänderungen abzulehnen und wegen privater Termie auf der ursprünglichen Fassung zu bestehen :-(

    Andererseits darf dies nicht leichtfertig oder gar willkürlich erfolgen.

    In dem Gespräch würde ich aber durchaus mal auf die ungleichmäßige Verteilung von Spätschichten hinweisen, mich mit dem Verdacht auf "Rachepläne" aber eher bedeckt halten. So etwas kommt bei den Dienstplanverantwortlichen wie Vorgesetzten überhaupt nicht gut an :-O

    G imager761

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