Zusammenzuziehen ist finanziell nachteilig: erstens sinkt Dein Regelbedarf, zweitens fällt der mögliche Alleinerziehendenzuschlag weg.
Neu zu beantragen gibt es nichts, da Ihr beide schon Sozialleistungen bezieht.
Es wird einfach nur weniger sein.
Zusammenzuziehen ist finanziell nachteilig: erstens sinkt Dein Regelbedarf, zweitens fällt der mögliche Alleinerziehendenzuschlag weg.
Neu zu beantragen gibt es nichts, da Ihr beide schon Sozialleistungen bezieht.
Es wird einfach nur weniger sein.
Du musst Deinen Freund auf dem Amt mit angeben ! Auf dem Amt das Formular Veränderungsmitteilung holen und Deinen Freund darauf eintragen . Da muss das Datum des Einzugs angegeben werden,kann auch sein das Einkommen auch . Die Miete + Nebenkosten geht dann durch 3 und nicht mehr durch 2 Personen,wie bisher ! Du bekommst dann nur noch 2/3 der Warmmiete vom Amt gezahlt,das andere 1/3,muss Dein Freund tragen . Wenn das Kind nicht von Ihm ist und Ihr getrennt Wirtschaftet, ( getrennte Konten ) , darf Euch das Amt im 1 Jahr des Zusammenlebens nicht gemeinsam Veranlagen . ( das heißt,das Einkommen von Deinem Freund,darf im 1 Jahr nicht auf den Bedarf von Dir und Deinem Kind angerechnet werden ) , erst nach diesem 1 Jahr,darf das Amt Sein Einkommen auf das Eure anrechnen . ( das nennt sich dann Einstandsgemeinschaft ) . Die andere Frage,wurde ja schon Beantwortet !
Beschränke mich aufs BAföG:
Dein Freund sollte dann den Auszug bei seiner Mutter dem BAföG-Amt baldmöglichst mitteilen, da sich dadurch die Förderung erhöht.
Du müsstest sicherlich den neuen Mitbewohner dem JobCenter o.ä. melden.
seit wann is arbeiten nen hobby ihr spasten det is doch lächerlich denn selbstständigkeit kann och nen full time job sein egal ob man anfangs noch unterstützung vom arschamt bekommt oder nich .... und jeder mit nem gesunden menschenverstand fängt kleen an bei ner selbstständigkeit und da verdient ma erstma keene unsummen "rolleyes" !!!
Es gibt in unserem Land auch noch Sozialhilfe und Grundsicherung. Hartz4 muss nicht unbedingt beantragt werden...auch wenn das gerne so dargestellt wird.... da gibts noch ne andere GG und SSG Verordnung , die diesen Tatbestand stuetzt...nur find ich den grad net....
Ja, ich weiss. Aber für SGB XII Sozialhilfe müsste sie arbeitsunfähig sein. (Zumindest nach dem momentanen Gewäsch) Das will sie aber ja gar nicht. Ihre Stunden arbeitet sie ja gerne... Sie dreht nur immer dann durch wenn sie zu den Schikane-Terminen ins AMT muss. Alle 2 Wochen trotz Teilzeitjob! Das ist ja dsa kuriose!!! Sollte man echt verfilmen! Ich hab ihr beim letzten Termin jemanden von der ZEB(den ich zufällig kenne ;-) zur Seite gestellt und komischerweise war der Termin nach 5 min beendet. Kurze Aufklärung des Beistandes über Möglichkeiten der Frau X, ihn privat für solche unverhältnismässigen Termine zur Rechenschaft zu ziehen. Paragraph genannt welcher Arbeit vor ARGE Termin nennt und dann war sie wieder raus. Sie meinte in Zukunft nur noch SO, und war ganz glücklich! ;-) geht doch!