ALG2 - neue und gute Antworten

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    Mit 63 in Rente
    Antwort von DerHans DerHans

    Zwangsweise muss niemand in Rente gehen. Wenn du aber gesundheitlich eingeschränkt bist, kannst du ja Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese würde dann mit Erreichen des Regelrentenalters in das Altersruhgeld umgewandelt. Ansonsten müsstet du mit 0,3 % Abschlag auf deinen jetzigen Rentenanspruch rechnen

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    ALG 2 - 1Jähres Frist beim zusammen Leben gilt die auch bei einer Ehe?
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Da gibt es kein Geld mehr.

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    ALG 2 - 1Jähres Frist beim zusammen Leben gilt die auch bei einer Ehe?
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nein, diese Frist gibts bei Verheirateten nicht. Denn mit der Heirat werden sich die Ehepartner einander unterhaltspflichtig. Das gibts bei Unverheirateten nicht, weshalb dann nach einem Jahr die Unterhaltspflicht vom Jobcenter künstlich angenommen wird, obwohl sie nach dem BGB gar nicht besteht.

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    ALG 2 - 1Jähres Frist beim zusammen Leben gilt die auch bei einer Ehe?
    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Ab dem Tag der Eheschließung gibts nichts mehr. Ist ja auch nicht nötig.

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    ALG 2 - 1Jähres Frist beim zusammen Leben gilt die auch bei einer Ehe?
    Antwort von sachsenqueen sachsenqueen

    Das gilt von dem Tag an, an dem du mit einem Partner zusammen wohnst. Egal wie lange oder kurz. Jobcenter ist da knallhart. Die prüfen auch nach.

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    Zahlt die Krankenkasse, wenn man bei ALG2 krank ist?
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Du beziehst weiterhin Geld in Höhe von Hartz IV.

    Wenn Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld IIarbeitsunfähig krank werden, behalten Sie den Schutz inder Sozialversicherung und erhalten Leistungen in Höhedes bisher gezahlten Arbeitslosengeldes II.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

    Kommentar von klauswernerl klauswernerlklauswernerl

    Danke für die aussagekräftige Information, Klaus

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    Was passiert mit den Kontoauszügen bei einem Weiterbewillungsantrag Hartz4???
    Antwort von elenore elenore

    Ja, für jeden Leistungsemfäger ist eine Akte angelegt, Zusätzlich wird jeder Leistungsemfänger dateimässig bei der ARGE in ihren PCs geführt. Wenn man Arbeit gefunden Hat, dann muss man als ehemaliger Leistungsemfänger nur eine schtiftliche Änderungsmitteilung zusenden.

    Grundsätzlich gilt, dass eine ARGE nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Zulässig ist die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen insbesondere bei der erstmaligen bzw. erneuten Beantragung von Leistungen, zur Klärung einzelner Angaben, wenn alternative Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung fehlen, oder bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Kopien einzelner Kontoauszüge dürfen nur dann zur Akte genommen werden, wenn sich aus diesen ein leistungsrelevantes Datum ergibt. Zudem haben Sie grundsätzlich das Recht, Buchungstexte von geringfügigen Soll-Buchungen zu schwärzen.

    Sozialdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie diese von der ARGE für die Aufgabenerfüllung benötigt werden (§ 84 II SGB X). Nach Einstellung der Leistung, sind die Daten grundsätzlich nach 5 Jahren zu löschen. Einen Antrag auf Löschung Ihrer Daten, brauchen Sie nicht zu stellen. Die Löschung muss automatisch erfolgen.

    https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf

    Kommentar von elenore elenoreelenore

    Sorry....soll heissen Leistungsempfänger....das p vergessen!!!!

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    wichtige frage zum kindergeld
    Antwort von dkunze dkunze

    wohne zuhause auch wo ich noch ALG 1 bekommen habe...

    Kommentar von dkunze dkunze

    meine eltern arbeiten beide vollzeit...

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    wichtige frage zum kindergeld
    Antwort von Halbwissender Halbwissender

    wohnst du alleine? wenn ja, auch schon zu Zeiten des ALG I Bezugs? - dann steht dir das KG zu...die Nachzahlung wird aber mit deinem ALG II verrechnet...

    wohnst du noch bei deinen Eltern und erhalten die ebenfalls ALG II, dann bekommen sie das Kindergeld, welches aber auch mit ihrem ALG II verechnet wird...

    so sehe ich das zumindest...

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    wichtige frage zum kindergeld
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, das dürfen die. Denn eigentlich sind die Eltern die Anspruchsberechtigten fürs Kindergeld. Nur dann, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt, hat es Anspruch darauf, von den Eltern wenigstens Zahlungen in Höhe des Kindergeldes zu erhalten.

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    Was passiert mit den Kontoauszügen bei einem Weiterbewillungsantrag Hartz4???
    Antwort von casilein casilein

    Eigentlich reicht es, wenn die Kontoauszüge einmal kontrolliert werden. Das wird dann dokumentiert. Wenn nix darauf festgestellt wird, müssen sie nicht in der Akte bleiben.

    Allerdings wollen div. Sachbearbeiter auf Nummer sicher gehen, um ihre Entscheidung nachvollziehbar zu machen, und bewahren sie auf. Der Streit darum, ob das erlaubt ist oder nicht, ist bislang ungeklärt. Du kannst aber alle nicht relevanten Angaben auf den Auszügen schwärzen. Die Kontobuchungen werden auf keinen Fall elektronisch gespeichert - die haben besseres zu tun, als unnötig Zahlen abzutippen.

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    Mit 63 in Rente
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, grundsätzlich musst Du nicht, aber ein Beratungsgespräch bei dem Rentenversicherungsträger kann Dir Klarheit darüber geben, welches ARG Du mit 65 bekämst oder heute mit 63 wegen Arbeitslosigkeit. Dort kann man Dir genau den Unterschied sagen und auch berechnen.

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    Mit 63 in Rente
    Antwort von opajoerg opajoerg

    NEIN !!!!!!!

    Denn durch das "früher in Rente gehen" hast du Abzüge, die dir bis zum Tode bleiben.

    Die hätten gerne das du in Rente gehst, da du dann aus der Arbeitslosenstatistik rausfällst.

    ....aber erstens: kann dich niemand zwingen und zweitens: Wenn du nicht Schwerbehindert bist dann spielt die Rentenversicherung bei "63" gar nicht mit.

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Solange im März kein Geld auf deinem Konto eingeht bzw. du deinen Lohn nicht zur Verfügung hast, wirst du für März den vollen Leistungsanspruch haben. Das heißt, geht ab 01. April Geld ein, ist leistungsrechtlich alles im grünen Bereich. Auf den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme kommt es nicht an.

    Kleiner Tipp an Rande: wenn du dem Jobcenter am 26. die Arbeitsaufnahme mitteilst (gerne auch schriftlich mit Nachweis), dann kommst du einerseits deinen Mitteilungspflichten nach, anderseits ist der Zahlungslauf für März schon durch und es lässt sich nur mit so großem Aufwand und unter Einschaltung direkt von Nürnberg die Zahlung stoppen, dass da kein normaler Sachbearbeiter mehr rangeht. ^^

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    vgl.: http://www.gutefrage.net/frage/hartz-4---wegen-arbeitsaufnahme-komplette-rueckza... Antwort von @VirtualSelf, @Ahnungslos0815 und andere ähnliche Antworten.

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von Mullemaus03 Mullemaus03

    dann bekommst du bis zum 26. febr hartz 4 und dann solltest du im märz sparsam leben . die meisten löhne bekommt man aber schon am 31. des monats, ersten des folgemonats oder am 10. das solltest du überleben und außerdem kannst du noch fahrtkostenbeihilfe beantragen wenn du einen längeren weg zur arbeit hast das wird 2 monate gezahlt.

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von MaximilianHab MaximilianHab

    Diese Frage beantwortest du dir am besten selbst, indem du überlegst, ob du dein ALG2 im Voraus für den Monat oder im Nachhinein gezahlt bekommst. Wenn du das nicht weißt, wäre es wahrscheinlich am besten, wenn du mal deinen Sachbearbeiter anrufst - der kann dir da bestimmt am besten weiterhelfen

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von lamenga lamenga

    ähm, ich meinte der 1. Lohn kommt erst Anfang April...

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von lama63 lama63

    du kannst eine Vorschuss beantragen , ging jedenfalls früher immer bei dem Arbeitsamt

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    Job in Aussicht, wie lange bekommt man noch ALG 2 ?
    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    sicher, aber das mußt du zurückzahlen. es gibt nix geschenkt

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Harz 4 muß nicht zurückgezahlt werden. Wenn der Lohn am 1.April eingeht kann im März Leistung empfangen werden. Sog. Zuflussprinzip. D.h. es zählt wann das Geld auf dem Konto ist. Meist ist das übrigens ungünstiger für die H4 Empfänger. Weil so z.B. die Einkommenssteuerrückzahlung "einkassiert" wird.

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