Alg1 - neue und gute Antworten

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    Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?
    Antwort von NamenSindDoof NamenSindDoof

    in 2 Stunden macht das Amt auf, sieh zu das du gleich einer der ersten dort bist und geb den Kram ab. Wenn du wieder zu Hause bist ruf sicherheitshalber noch mal dein Sachbearbeiter an und sag ihm warum du 2 Tage zu spät bist.

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    Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?
    Antwort von chailatte chailatte

    Mit der Wahrheit fährst Du Denke ich am besten, auch wenn auf den Ämtern wahrscheinlich viele Arschlöcher rumhocken Denke ich das Sie in dieser Situation Verständnis haben, ansonsten evtl. Kürzungen des Alg1.

    Kommentar von weissvonnix weissvonnix

    Unf für wie lange wird das ALG1 dann gesperrt?

    Kommentar von chailatte chailattechailatte

    so weit ich weis wird es nicht komplett gesperrt sondern gekürzt dürften glaube ich 30% sein aber lese das am besten noch mal nach.

    Kommentar von weissvonnix weissvonnix

    Danke. Oje, und für wie lange?

    Kommentar von chailatte chailattechailatte

    ich glaube 3Monate aber wie gesagt Frage da am besten noch mal nach bzw. lies Dir die Erklärungen auf dem Antrag durch...

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    Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?
    Antwort von Dosar Dosar

    das steht in der rechtsfolgebelehrung. - aber ich würde einmal mit meinem jobvermittler reden. - vllt. hat er ja verständnis dafür.

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    Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?
    Antwort von schildi schildi

    vor allem nicht Lügen , sage die Wahrheit , damit kommt man am weitesten

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    Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ihr noch Kinder habt, hättet ihr vielleicht noch einen Anspruch auf aufstockend AlG 2. Bei zwei Personen ganz sicher nicht. Dass ihr Schulden habt und KFZ-Versicherungen zahlen müsst, hat damit nichts zu tun.

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    Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Euer Bedarf beläuft sich auf 2 x 337 EUR + Kosten der Unterkunft (ohne Strom; außer er ist zum Heizen).
    => 674 EUR + KdU

    Dein anrechnungsfähiges Einkommen beträgt etwa 1100 ./. 300 EUR = 800 EUR; sein Einkommen beträgt 360 EUR ./. 30 EUR = 330 EUR

    Irgendwelche privat veranlassten Schulden oder Darlehen sind vollkommen uninteressant:

    Das heißt, ihr werdet allenfalls einen minimalen Leistungsanspruch haben (außer, du hast in deinem Job sehr hohe Werbungskosten im Sinne des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II).

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    Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wenn die Einnahmen für zwei Personen sind,dann ist es defintiv zu hoch.

    Ihr könnt Wohngeld beantragen!

    Hier mal ein Hartz IV Rechner:

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

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    Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Ihr verdient zusammen 1460 Euro. Würde man Anrechnungsfreie Lohnanteile deines Einkommens abziehen, dann ist das nicht so viel weniger. Bevor wir lange Rechnen sagen wir Pi-mal-Daumen ihr habt so 1.200 bereinigtes Einkommen.

    Damit liegt ihr aber zusammen immer noch weit über dem, was eine zweiköpfige Gemeinschaft als Regelbedarf hat (90% des Regelsatzes * 2 + Kaltmiete einer angemessenen Wohnung bis zu 50qm).

    Was ihr aber versuchen könnt, ist Wohngeld zu beantragen. Das steht einem auch mit etwas höherem Haushaltseinkommen noch zu.

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    Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?
    Antwort von Dingenskirchen Dingenskirchen

    Sobald ihr zusammen unter der Grundsicherung seid, habt ihr Anspruch auf Aufstockung. Welche Belastungen ihr da mit reinnehmen könnt, hängt nicht zuletzt vom Sachbearbeiter ab.

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    Frage zu Alg1 - Versicherungen/Übernahme
    Antwort von rena101955 rena101955

    Beiträge werden erst gezahlt, wenn der Antrag bewilligt wurde. Dann aber ggf. auch rückwirkend. Du solltest Dich daher mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und mitteilen, dass der Antrag gestellt wurde. Überwiesen wird dann immer zum 1. eines Monats. MfG Renate

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    Frage zu Alg1 - Versicherungen/Übernahme
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, die AA wird erst dann in die Leistung einsteigen, wenn der Bewilligungsbescheid ergangen ist. Bis dahin muss die Krankenkasse warten, ggf. aber solltest Du Dich zwischenzeitlich bei der KK freiwillig versichern. Gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung.

    Bei der Rentenversicherung sieht es ganz anders aus. Dort wird entweder zum Jahresende hin Dir eine Beitragsbescheinigung ausgehändigt, in welcher die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten und Beträge enthalten sind. Diese Meldung kann aber auch innerhalb eines Jahres geschehen, wenn der Bezug von AlG 1, aus welchen Gründen auch immer, eingestellt wird. Bitte hinterher bei nächster Gelegenheit den Versicherungsverlauf der GRV dahingehend unbedingt prüfen.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    ALG I und ALG II sind Sozialleistungen. Man "ist" also nicht ALG I oder II, sondern man erhält ALG I oder II! Und zwar je nach den Voraussetzungen, die man erfüllt - und 18 Jahre alt zu sein gehört nicht zu den Voraussetzungen ...

    Sondern: Für ALG I muss man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

    Für ALG II muss man zusammen mit seiner Bedarfsgemeinschaft einen Bedarf haben. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Eltern, deren Partner und deren Kinder bis 25, wenn diese alle in einem Haushalt leben: § 7 SGB II Absatz 3 - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Leben dort Mama, Papa, du und weitere Geschwister unter 25, wird deren Bedarf an ALG II zusammengerechnet, genauso wie deren Einkommen, grob gesagt. Ist der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft (BG) dann größer als das Einkommen von allen, gibt es aufstockend ALG II.

    Für alle. Sonst nicht.

    Oder erst ab 25: Da ist das Einkommen der Eltern dann fast wurscht (Ausnahme, mögliche: § 9 SGB II Absatz 5).

    Oder unter 25, wenn man auszieht. Dann gibt es aber kein ALG II für Miete und Heizung. Ausnahme: § 22 SGB II Absatz 5.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von DerHans DerHans

    AlG 1 bekommst du nur wenn du bereits mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Warum findest du nichts? Warst du bei der Arbeitsagentur? Die haben eine extra Beratung für Leute unter 25. Hast du dich beraten lassen? Ein Bewerbungstraining gemacht? Andere Berufe probiert? Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist super im Moment. So viele Firmen suchen händeringend, der Einzelhandel, der Pflegebereich.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von Kyokushinkai Kyokushinkai

    ALG I bekommt man wenn man gearbeitet hat und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat. ALG II bekommt man erst ab 24 Jahren!

    Gehe doch weiter zur Schule! Dann bekommste Bafög!

    Oder es bleibt nur der Weg zum Sozialamt oder es droht die Obdachlosigkeit!

    Kommentar von Silli0815 Silli0815Silli0815

    Im Sozialamt gibt es Grundsicherung und die erhält nur, weil zu krank ist zum arbeiten. Also erwerbsunfähig! Und Schüler Bafög erhält nicht jeder, das kommt auf die Schulform an!

    Kommentar von Kyokushinkai KyokushinkaiKyokushinkai

    Nein, es kommt auf das Einkommen der Eltern an! Zumindest in NRW.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von amigo06 amigo06

    Alg1 ist eine Versicherungsleistung und da du noch nichts in diese Versicherung eingezahlt hast, bekommst du kein Alg1. Und wenn du noch keine Ausbildung hast, müssen deine Eltern noch für dich sorgen und du bekommst möglicherweise noch Kindergeld.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von jockl jockl

    Zunächst werder noch und ggf. könntest Du ALG2 werden.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von Det1965 Det1965

    ALG2 oder umgangssprachlich Hartz4. Normalerweise sind aber weiterhin deine Eltern für dich verantwortlich.

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von raika811 raika811

    alg 2 da du vorher noch nicht gearbeitet hast!! nur wen man mind. 1 jahr gearbeitet hatt is man alg 1 berechtigt!! :)

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    ALG1 ODER 2
    Antwort von Steve0037 Steve0037

    ich denk mal alg2 da du ja noch nicht gearbeitet hast

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