in 2 Stunden macht das Amt auf, sieh zu das du gleich einer der ersten dort bist und geb den Kram ab. Wenn du wieder zu Hause bist ruf sicherheitshalber noch mal dein Sachbearbeiter an und sag ihm warum du 2 Tage zu spät bist.
Alg1 - neue und gute Antworten
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0Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?Antwort von
chailattechailatte
Mit der Wahrheit fährst Du Denke ich am besten, auch wenn auf den Ämtern wahrscheinlich viele Arschlöcher rumhocken Denke ich das Sie in dieser Situation Verständnis haben, ansonsten evtl. Kürzungen des Alg1.
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1Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?Antwort von
DosarDosar
das steht in der rechtsfolgebelehrung. - aber ich würde einmal mit meinem jobvermittler reden. - vllt. hat er ja verständnis dafür.
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1Konsequenzen Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät?Antwort von
schildischildi
vor allem nicht Lügen , sage die Wahrheit , damit kommt man am weitesten
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0Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?Antwort von
DerHansDerHans
Wenn ihr noch Kinder habt, hättet ihr vielleicht noch einen Anspruch auf aufstockend AlG 2. Bei zwei Personen ganz sicher nicht. Dass ihr Schulden habt und KFZ-Versicherungen zahlen müsst, hat damit nichts zu tun.
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0Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?Antwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Euer Bedarf beläuft sich auf 2 x 337 EUR + Kosten der Unterkunft (ohne Strom; außer er ist zum Heizen).
=> 674 EUR + KdUDein anrechnungsfähiges Einkommen beträgt etwa 1100 ./. 300 EUR = 800 EUR; sein Einkommen beträgt 360 EUR ./. 30 EUR = 330 EUR
Irgendwelche privat veranlassten Schulden oder Darlehen sind vollkommen uninteressant:
Das heißt, ihr werdet allenfalls einen minimalen Leistungsanspruch haben (außer, du hast in deinem Job sehr hohe Werbungskosten im Sinne des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II).
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0Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?Antwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
Wenn die Einnahmen für zwei Personen sind,dann ist es defintiv zu hoch.
Ihr könnt Wohngeld beantragen!
Hier mal ein Hartz IV Rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
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0Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?Antwort von
GoaSkinGoaSkin
Ihr verdient zusammen 1460 Euro. Würde man Anrechnungsfreie Lohnanteile deines Einkommens abziehen, dann ist das nicht so viel weniger. Bevor wir lange Rechnen sagen wir Pi-mal-Daumen ihr habt so 1.200 bereinigtes Einkommen.
Damit liegt ihr aber zusammen immer noch weit über dem, was eine zweiköpfige Gemeinschaft als Regelbedarf hat (90% des Regelsatzes * 2 + Kaltmiete einer angemessenen Wohnung bis zu 50qm).
Was ihr aber versuchen könnt, ist Wohngeld zu beantragen. Das steht einem auch mit etwas höherem Haushaltseinkommen noch zu.
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0Zusätzlich zu ALG1 noch ALG2?Antwort von
DingenskirchenDingenskirchen
Sobald ihr zusammen unter der Grundsicherung seid, habt ihr Anspruch auf Aufstockung. Welche Belastungen ihr da mit reinnehmen könnt, hängt nicht zuletzt vom Sachbearbeiter ab.
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0Frage zu Alg1 - Versicherungen/ÜbernahmeAntwort von
rena101955 Beiträge werden erst gezahlt, wenn der Antrag bewilligt wurde. Dann aber ggf. auch rückwirkend. Du solltest Dich daher mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und mitteilen, dass der Antrag gestellt wurde. Überwiesen wird dann immer zum 1. eines Monats. MfG Renate
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0Frage zu Alg1 - Versicherungen/ÜbernahmeAntwort von
VersBeraterVersBerater
Hallo, die AA wird erst dann in die Leistung einsteigen, wenn der Bewilligungsbescheid ergangen ist. Bis dahin muss die Krankenkasse warten, ggf. aber solltest Du Dich zwischenzeitlich bei der KK freiwillig versichern. Gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung.
Bei der Rentenversicherung sieht es ganz anders aus. Dort wird entweder zum Jahresende hin Dir eine Beitragsbescheinigung ausgehändigt, in welcher die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten und Beträge enthalten sind. Diese Meldung kann aber auch innerhalb eines Jahres geschehen, wenn der Bezug von AlG 1, aus welchen Gründen auch immer, eingestellt wird. Bitte hinterher bei nächster Gelegenheit den Versicherungsverlauf der GRV dahingehend unbedingt prüfen.
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1ALG1 ODER 2Antwort von
GerdausBerlinGerdausBerlin
ALG I und ALG II sind Sozialleistungen. Man "ist" also nicht ALG I oder II, sondern man erhält ALG I oder II! Und zwar je nach den Voraussetzungen, die man erfüllt - und 18 Jahre alt zu sein gehört nicht zu den Voraussetzungen ...
Sondern: Für ALG I muss man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Für ALG II muss man zusammen mit seiner Bedarfsgemeinschaft einen Bedarf haben. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Eltern, deren Partner und deren Kinder bis 25, wenn diese alle in einem Haushalt leben: § 7 SGB II Absatz 3 - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Leben dort Mama, Papa, du und weitere Geschwister unter 25, wird deren Bedarf an ALG II zusammengerechnet, genauso wie deren Einkommen, grob gesagt. Ist der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft (BG) dann größer als das Einkommen von allen, gibt es aufstockend ALG II.
Für alle. Sonst nicht.
Oder erst ab 25: Da ist das Einkommen der Eltern dann fast wurscht (Ausnahme, mögliche: § 9 SGB II Absatz 5).
Oder unter 25, wenn man auszieht. Dann gibt es aber kein ALG II für Miete und Heizung. Ausnahme: § 22 SGB II Absatz 5.
Gruß aus Berlin, Gerd
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0ALG1 ODER 2Antwort von
DerHansDerHans
AlG 1 bekommst du nur wenn du bereits mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
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0ALG1 ODER 2Antwort von
schwabinggirlschwabinggirl
Warum findest du nichts? Warst du bei der Arbeitsagentur? Die haben eine extra Beratung für Leute unter 25. Hast du dich beraten lassen? Ein Bewerbungstraining gemacht? Andere Berufe probiert? Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist super im Moment. So viele Firmen suchen händeringend, der Einzelhandel, der Pflegebereich.
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0ALG1 ODER 2Antwort von
KyokushinkaiKyokushinkai
ALG I bekommt man wenn man gearbeitet hat und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat. ALG II bekommt man erst ab 24 Jahren!
Gehe doch weiter zur Schule! Dann bekommste Bafög!
Oder es bleibt nur der Weg zum Sozialamt oder es droht die Obdachlosigkeit!
Kommentar von
Silli0815Silli0815 Im Sozialamt gibt es Grundsicherung und die erhält nur, weil zu krank ist zum arbeiten. Also erwerbsunfähig! Und Schüler Bafög erhält nicht jeder, das kommt auf die Schulform an!
Kommentar von
KyokushinkaiKyokushinkai Nein, es kommt auf das Einkommen der Eltern an! Zumindest in NRW.
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0ALG1 ODER 2Antwort von
amigo06amigo06
Alg1 ist eine Versicherungsleistung und da du noch nichts in diese Versicherung eingezahlt hast, bekommst du kein Alg1. Und wenn du noch keine Ausbildung hast, müssen deine Eltern noch für dich sorgen und du bekommst möglicherweise noch Kindergeld.
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0ALG1 ODER 2Antwort von
Det1965Det1965
ALG2 oder umgangssprachlich Hartz4. Normalerweise sind aber weiterhin deine Eltern für dich verantwortlich.
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0ALG1 ODER 2Antwort von
raika811 alg 2 da du vorher noch nicht gearbeitet hast!! nur wen man mind. 1 jahr gearbeitet hatt is man alg 1 berechtigt!! :)
Unf für wie lange wird das ALG1 dann gesperrt?
so weit ich weis wird es nicht komplett gesperrt sondern gekürzt dürften glaube ich 30% sein aber lese das am besten noch mal nach.
Danke. Oje, und für wie lange?
ich glaube 3Monate aber wie gesagt Frage da am besten noch mal nach bzw. lies Dir die Erklärungen auf dem Antrag durch...