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Alg1 - neue und gute Antworten Alg1 - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

ALG 1 und 'dazuverdienen'

anonym
beantwortet von snowflake82 am 18. Dezember 2009 17:18
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hmm das ist so natürlich schwer zu beantworten... wenn dir damals die Bezüge gekürzt wurden, müsste das doch vom Amt richtig berechnet worden sein. Du hast denen ja nichts vorenthalten oder so. Kann natürlich sein, dass deine Vertretungsstelle nun nicht mehr als solche angesehen wurde, da du dort ja weiter gearbeitet hast. Ich würde an deiner Stelle einfach mal die Sachbearbeiterin anrufen (oder vorbei gehen) und nachfragen. Wenn du Glück hast, haben die einen Fehler gemacht. Zumindest kann die dir dann erklären, wie es dazu kommt!


ALG 1 und 'dazuverdienen'

Pauli1965
beantwortet von Pauli1965 am 18. Dezember 2009 17:15
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Du bist vom Amt wahrscheinlich überzahlt worden,da dein Arbeitgeber dich da schon angemledet hat. Also mußt du das Geld zurückzahlen. Aber wenn du die Woche Urlaub hast, geh doch mal mit dem Schreiben zum Amt in die Leistungsabteilung. Evtl. kannst du es in Raten zurückzahlen.

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 18. Dezember 2009 17:17

aber mein vertrag geht doch erst ab dem 06.04.! und dazu verdienen darf man doch auch. - außerdem ist das alles damals geklärt worden!


ALG u arbeitsunfähig

anonym
beantwortet von sinuscon am 16. Dezember 2009 23:51
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Sofort beim Arbeitsamt melden. Im Fragebogen zum ALG1 anspruch sind Fragen zur vermittelbarkeit im Bezug auf Gesundheit zu beantworten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt würde ich eine Beratung im Arbeitsrecht aufgrund der Kündigung in anspruch nehmen. Eventuelle Abfindung ?


ALG u arbeitsunfähig

diegoere83
beantwortet von diegoere83 am 16. Dezember 2009 23:46
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sicher hast du anspruch auf algI

jetzt schon zum amt gehen, arbeitssuchend melden und antrag ausfüllen

wenn wird das amt ein gutachten erstellen wollen und da wirst du eine schweigepflichtsbefreiung unterschreiben können und die fordern dann deine unterlagen an...


ALG u arbeitsunfähig

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 16. Dezember 2009 23:43
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gehe jetzt schon zum arbeitsamt und beantrage dein arbeitslosengeld


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

Sunny7777
beantwortet von Sunny7777 am 16. Dezember 2009 12:10
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Die Einarbeitung hat ja nix mit dem Job zu tun. Schau im Vertrag mit welcher Frist Du kündigen kannst und schick es los. Was bringt es, die Einarbeitung vollständig laufen zu lassen wenn Du wegen Kinderbetreuung dann doch aufhören musst?


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

anonym
beantwortet von aldiadler am 16. Dezember 2009 12:09
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Werend der Probezeit - ohne Gründen und sofort.

Kommentar von A9e7cf6ec9a35eec918607fa313d9690smallSunny7777 am 16. Dezember 2009 12:12

Nur beim Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Im normalen Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gemäß § 622 BGB.


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

treulose
beantwortet von treulose am 16. Dezember 2009 12:08
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Also das wäre tatsächlich arg dumm, zum Einen, weil du falls du Leistungen bekommst, eine Speere bekommst und zum Anderen weil du Zeit und Einsatz vergeudet hast und du wirst doch wohl Menschen in deinem Umfeld haben die bereit sind aufzupassen


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

anonym
beantwortet von ThomasBeh am 16. Dezember 2009 12:08
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Kündige besser jetzt als später. Der AG wird Dir dankbar dafür sein, daß Du ihn von einem potentiellen Problem erlöst.


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

anonym
beantwortet von Hollabeck am 16. Dezember 2009 12:08
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Ja kannst du. Warum du den Job überhaupt angenommen hast, wird wohl dein Geheimnis bleiben.


Ich habe einen Nebenjob bei dem ich eine Einarbeitungszeit von 14 Werktagen habe

anonym
beantwortet von MaF2111 am 16. Dezember 2009 12:08
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Wieso nicht? Die "Probzeit" gilt für beide Seiten!


Wo kann ich mich erkundigen?

anonym
beantwortet von weiwei am 15. Dezember 2009 22:52
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Du kannst direkt bei den Arbeitgebern nachfragen.


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von Baby55 am 15. Dezember 2009 10:53
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@weisstraube, dann geht es denen ja noch gut, oder habe woanders eine Geldquelle!!! aber da würde ich mich nicht einmischen sobald die HArtz4 sind müssen die alles offen legen , auch von ihren Eltern , egal wie alt man ist!


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von Baby55 am 15. Dezember 2009 10:51
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@redefine: wenn ARG 1 aufgebraucht ist, dann muss man 2 Jahre in ARBEISLOSENkasse einbezahlen um 12 monate zu beanspruchen sonst wird es ausgerechnet...definitiv weniger als 12 monate


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 15. Dezember 2009 10:51
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Das kann schon sein. Er war ein Jahr arbeiten. Dann steht ihm 1 Jahr ALG I zu dann. Dann war er wieder 1 Jahr arbeiten und ihm steht wieder 1 Jahr ALG 1 zu. Da er nach 10 Monaten wieder für 6 Monate eine Job hatte steht ihm noch 2 Monate Rest zu vom ALG I. Ab einem bestimmten Alter bekommt man längeres ALG I.


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von Baby55 am 15. Dezember 2009 10:50
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Hilfreichste Antwort

@weisstraube; nein der bekommt definitiv kein ARGE 1 mehr und ich denke er bekommt direkt Hartz4 ..

Kommentar von weissetaube am 15. Dezember 2009 10:52

ja glaub ich auch mit einem zuschlag


wie lange alg 1?

redefine
beantwortet von redefine am 15. Dezember 2009 10:44
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man muss 1 jahr in die av (arbeitslosenversicherung) einzahlen um 1 jahr alg1 zu beziehen ist dies aufgebraucht muss man alg2 beantragen

also in dem fall sollte soweit ich das überblicken kann schon alg2 laufen

am besten mit dem amt sprechen weil dies wenn es rauskommt zu einer rückzahlung führen kann

Kommentar von weissetaube am 15. Dezember 2009 11:02

muß arbeitsamt ja wissen, ich glaub das auch nicht wahrscheinlich möchte man die wahrheit nicht sagen.

Kommentar von 71d1d417b3e2b12e26618150715d247dsmallredefine am 15. Dezember 2009 11:07

auch das arbeitsamt macht fehler aber eigtl sehr selten das man einen zu unrecht geld gibt meist eher im sinne von "oh wir haben vergessen zu überweisen"


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von Baby55 am 15. Dezember 2009 10:42
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HÄÄÄÄ???? also wenn du 4 jahre in beschäftigung warst , und z.b.der Vertrag läuft aus und es gibt keine andere beschäftigung ist man erstmal für 12 monate ARG1 sollte man dazwischen arbeit finden aber nicht für ein Jahr rechnet die ARGE den REst von deiner Arbeitlosigkeit vom ersten an..d.h. nach 6 monate arbeitslosikeit und danach eine beschäftigung und danach wieder arbeitslos, dann hast du noch 6 monate arge1..ich glaube da sollte aber trotzdem ein expert sagen also die vom arbeitsamt ob er überhaupt noch anspruch hat , ich glaube nicht , außer er ist über 55 Jahre dann hat er 18 monate ARGE1, aber ich glaube du wurdest etwas hinterm Licht geführt:-)

Kommentar von weissetaube am 15. Dezember 2009 10:47

derjenige ist inzwischen 56 also kriegt man ja 18 monate aber doch nicht nach einem jahr krankengeld wieder 18 monate oder?


wie lange alg 1?

anonym
beantwortet von ralf512bbi am 15. Dezember 2009 10:40
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nein gibts definitiv nicht

Kommentar von weissetaube am 15. Dezember 2009 10:43

leben aber immer noch gut, haben 2 autos, große wohnung und müssen auch nicht sparen

Kommentar von Sonnenblumen84 am 15. Dezember 2009 10:53

Eigentlich ist es doch egal, ob sie jetzt Hartz IV oder ALG I bekommen. Wenn sie es sich leisten können, dann lass sie doch einfach.

Kommentar von weissetaube am 15. Dezember 2009 10:58

ja lass ich ja auch besser kann mans doch nicht haben als gut zu leben auf kosten der anderen.


Wo bekomme ich noch Geld zum Leben her?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. Dezember 2009 11:13
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Neue Arbeit!

Kommentar von wasserschlange am 11. Dezember 2009 11:23

sorry blöde Antwort

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 11. Dezember 2009 11:39

Frage an User wasserschlange- warum ist die Antwort von firstguirdian blöd ??? stimmt doch- wer arbeiten will -findet auch Arbeit



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