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hmm das ist so natürlich schwer zu beantworten... wenn dir damals die Bezüge gekürzt wurden, müsste das doch vom Amt richtig berechnet worden sein. Du hast denen ja nichts vorenthalten oder so. Kann natürlich sein, dass deine Vertretungsstelle nun nicht mehr als solche angesehen wurde, da du dort ja weiter gearbeitet hast. Ich würde an deiner Stelle einfach mal die Sachbearbeiterin anrufen (oder vorbei gehen) und nachfragen. Wenn du Glück hast, haben die einen Fehler gemacht. Zumindest kann die dir dann erklären, wie es dazu kommt!

Du bist vom Amt wahrscheinlich überzahlt worden,da dein Arbeitgeber dich da schon angemledet hat. Also mußt du das Geld zurückzahlen. Aber wenn du die Woche Urlaub hast, geh doch mal mit dem Schreiben zum Amt in die Leistungsabteilung. Evtl. kannst du es in Raten zurückzahlen.
princAss am 18. Dezember 2009 17:17 aber mein vertrag geht doch erst ab dem 06.04.! und dazu verdienen darf man doch auch. - außerdem ist das alles damals geklärt worden!
Sofort beim Arbeitsamt melden. Im Fragebogen zum ALG1 anspruch sind Fragen zur vermittelbarkeit im Bezug auf Gesundheit zu beantworten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt würde ich eine Beratung im Arbeitsrecht aufgrund der Kündigung in anspruch nehmen. Eventuelle Abfindung ?

sicher hast du anspruch auf algI
jetzt schon zum amt gehen, arbeitssuchend melden und antrag ausfüllen
wenn wird das amt ein gutachten erstellen wollen und da wirst du eine schweigepflichtsbefreiung unterschreiben können und die fordern dann deine unterlagen an...

gehe jetzt schon zum arbeitsamt und beantrage dein arbeitslosengeld

Die Einarbeitung hat ja nix mit dem Job zu tun. Schau im Vertrag mit welcher Frist Du kündigen kannst und schick es los. Was bringt es, die Einarbeitung vollständig laufen zu lassen wenn Du wegen Kinderbetreuung dann doch aufhören musst?
Werend der Probezeit - ohne Gründen und sofort.
Sunny7777 am 16. Dezember 2009 12:12 Nur beim Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Im normalen Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gemäß § 622 BGB.

Also das wäre tatsächlich arg dumm, zum Einen, weil du falls du Leistungen bekommst, eine Speere bekommst und zum Anderen weil du Zeit und Einsatz vergeudet hast und du wirst doch wohl Menschen in deinem Umfeld haben die bereit sind aufzupassen
Kündige besser jetzt als später. Der AG wird Dir dankbar dafür sein, daß Du ihn von einem potentiellen Problem erlöst.
Ja kannst du. Warum du den Job überhaupt angenommen hast, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
Wieso nicht? Die "Probzeit" gilt für beide Seiten!
@weisstraube, dann geht es denen ja noch gut, oder habe woanders eine Geldquelle!!! aber da würde ich mich nicht einmischen sobald die HArtz4 sind müssen die alles offen legen , auch von ihren Eltern , egal wie alt man ist!
@redefine: wenn ARG 1 aufgebraucht ist, dann muss man 2 Jahre in ARBEISLOSENkasse einbezahlen um 12 monate zu beanspruchen sonst wird es ausgerechnet...definitiv weniger als 12 monate
Das kann schon sein. Er war ein Jahr arbeiten. Dann steht ihm 1 Jahr ALG I zu dann. Dann war er wieder 1 Jahr arbeiten und ihm steht wieder 1 Jahr ALG 1 zu. Da er nach 10 Monaten wieder für 6 Monate eine Job hatte steht ihm noch 2 Monate Rest zu vom ALG I. Ab einem bestimmten Alter bekommt man längeres ALG I.
@weisstraube; nein der bekommt definitiv kein ARGE 1 mehr und ich denke er bekommt direkt Hartz4 ..
ja glaub ich auch mit einem zuschlag

man muss 1 jahr in die av (arbeitslosenversicherung) einzahlen um 1 jahr alg1 zu beziehen ist dies aufgebraucht muss man alg2 beantragen
also in dem fall sollte soweit ich das überblicken kann schon alg2 laufen
am besten mit dem amt sprechen weil dies wenn es rauskommt zu einer rückzahlung führen kann
muß arbeitsamt ja wissen, ich glaub das auch nicht wahrscheinlich möchte man die wahrheit nicht sagen.
redefine am 15. Dezember 2009 11:07 auch das arbeitsamt macht fehler aber eigtl sehr selten das man einen zu unrecht geld gibt meist eher im sinne von "oh wir haben vergessen zu überweisen"
HÄÄÄÄ???? also wenn du 4 jahre in beschäftigung warst , und z.b.der Vertrag läuft aus und es gibt keine andere beschäftigung ist man erstmal für 12 monate ARG1 sollte man dazwischen arbeit finden aber nicht für ein Jahr rechnet die ARGE den REst von deiner Arbeitlosigkeit vom ersten an..d.h. nach 6 monate arbeitslosikeit und danach eine beschäftigung und danach wieder arbeitslos, dann hast du noch 6 monate arge1..ich glaube da sollte aber trotzdem ein expert sagen also die vom arbeitsamt ob er überhaupt noch anspruch hat , ich glaube nicht , außer er ist über 55 Jahre dann hat er 18 monate ARGE1, aber ich glaube du wurdest etwas hinterm Licht geführt:-)
derjenige ist inzwischen 56 also kriegt man ja 18 monate aber doch nicht nach einem jahr krankengeld wieder 18 monate oder?
nein gibts definitiv nicht
leben aber immer noch gut, haben 2 autos, große wohnung und müssen auch nicht sparen
Eigentlich ist es doch egal, ob sie jetzt Hartz IV oder ALG I bekommen. Wenn sie es sich leisten können, dann lass sie doch einfach.
ja lass ich ja auch besser kann mans doch nicht haben als gut zu leben auf kosten der anderen.

Neue Arbeit!
sorry blöde Antwort
Frage an User wasserschlange- warum ist die Antwort von firstguirdian blöd ??? stimmt doch- wer arbeiten will -findet auch Arbeit