ALG - neue und gute Antworten

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von helrich helrich

    Eben Deine Kündigung bekommen? Etwa eine fristlose?

    Warten bringt Dir nix. Wenn Du Unterlagen von Deinem jetzigen Chef vorzeigen mußt, steht das korrekte Datum da. Und tu Dir selbst einen Gefallen und versuche nicht, das Amt zu betrügen. Wenn die dahinter kommen, bekommst Du erst recht Sanktionen und eventuell noch ein Verfahren wegen Betruges an den Hals.

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Grenada Grenada

    Du mußt dich leider umgehend beim Arbeitsamt melden. Einfach ein paar Tage warten ändert dein Problem leider nicht. Deine Kündigung greift ja trotzdem. Kopf hoch!

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von ReVoDLX ReVoDLX

    Geh Sofort hin! Habe das auch leider schleifen lassen mit dem Arbeitslos melden und hatte damals eine "Strafe" beim ALG bekommen ....Strafe -> 2 Wochen keine Zahlung des ALG

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    Eine Woche warten bis zum Arbeitslos melden?
    Antwort von Shadma Shadma

    Du musst dich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden, sonst können die dich für 3 Monate sperren.

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    Finde keine Wohnung tzrotz Maklerschein
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Hast du es schon mal mit Inseraten in der Zeitung versucht? Oder Aushängen im Supermarkt? Viel Erfolg.

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    Finde keine Wohnung tzrotz Maklerschein
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    dann versuchs doch mal ohne makler und inseriere selbst...!???

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    Finde keine Wohnung tzrotz Maklerschein
    Antwort von Hexenblut66 Hexenblut66

    Bei uns hier in Herne nehmen sie gerne Arbeitslose,aber die Wohngesellschaften,weil das Jobcenter pünktlich zahlt.

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    Finde keine Wohnung tzrotz Maklerschein
    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Bei uns gibt es sowas wie Bauhilfe und Stadtwohnung und Wohnungsgesellschaften. Vielleicht bekommst du da eher was als bei "Privat-Vermietern". Die gehen halt lieber auf Nummer sicher. Ist auch irgendwie verständlich auch wenns für dich blöd ist.

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die Post der Arbeitsagentur darf ausdrücklich von der Post nicht nach gesandt werden. Du hast scheinbar versäumt, deine Adressänderung bekannt zu geben. Dann wird die Leistung erst einmal vorläufig eingestellt, und du erhältst Gelegenheit, dich dazu zu äußern. Das entsprechende Schreiben konnte dir anschenend ebenfalls nicht zugestellt werden.

    Erst wenn das Geld ausbleibt, meldet sich der Anspruchsteller dann wieder bei der Agentur. Ob dein Anspruch jetzt ganz aufgehoben wird, ergibt sich aus deiner Reaktion.

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von stelari stelari

    Leider Beides... welche Paragraphen sind denn in der Rechtsbelehrung angegeben?

    Du bist verpflichtet grundsätzlich alle Tatsachen anzugeben die die Bewilligung von ALG I beeinflussen können. ALG II brauchst du dann auch nicht beantragen - rückwirkend gibt es das eh nicht - denn eine Sperre von Leistungsbezug wirkt dort weiter. Du musst nun am neuen Wohnort die Leistung erneut beantragen auf der AfA...

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    §159 sgb III / §159abs.4 nr.1 sgb III
    entscheidung beruht auf §§159,148 drittes sozialgesetzbuch(sgbIII) §48 abs 1 satz 2 nr 4 sgb X

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Öhm - hast du eine Maßnahme nicht angenommen oder gar abgebrochen? oder verschweigst du was - denn:

    (4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt

    1. im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen

    Ich denke, dass hier doch wohl eher Abs 6 anzuwenden wäre mit einer Woche - denn:

    (6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

    Ob das nun die komplette Aufhebung des Verwaltungsaktes nach § 49 SGB X begründet wage ich doch sehr zu bezweifeln - hier würde sich ein Überprüfungsantrag oder ein Widerspruch durchaus lohnen

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    das mit der maßnahme ist wohl war ich hab von vornherein zu meiner ehemaligen vermittlerin gesagt das ich mich auf jedenfall ummelden werde nach berlin bloß hatte die mir so ne maßnahme draufgedrückt die vom 17-27 oder so ging da war ich aber schon in berlin und hatte nur auf meinen personalausweis gewartet das ich meinen wohnsitz ändern und mich beim arbeitsamt melden darf da diese ja so einen schönen aufstand machen wenn der perso mal 3 tage abgelaufen ist und sie kein blatt papier entgegen nehmen

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Tja, dann ist der Drops ja gelutscht... schlicht die A-Karte gezogen! aus der Nummer kommst du nicht raus und am neuen Wohnort droht eine erneute Sperre von vorne herein ...

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von dingba dingba

    Ich bin mir nicht sicher, ob das Alg 1 komplett aufgehoben werden kann, bloß weil man nicht gemeldet hat, dass man umgezogen ist. Das Amt entscheidet eben nicht gerne zugunsten des Bürgers. Warum auch immer.

    Wenn Du darum kämpfen willst:

    1. Widerspruch schreiben (Muster gibts im Netz)

    2. Zum Sozialgericht gehen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (Muster als Hilfe gibts im Netz). Mit Bitte um schnelle Entscheidung. (Abgeben bei der Antragsstelle)

    Eine einstweilige Anordnung ist wie eine verkürzte Klage. Der Richter gibt einen Beschluss heraus mit dem er eine Sperrzeit im besten Falle aufheben kann oder anordnen kann, dass Du den vollen Satz ausgezahlt bekommst.

    Trotzdem, um auf Nummer sicher zu gehen, wäre es gut, wenn Du Alg II zeitgleich beantragen würdest. Dazu brauchst Du den Ablehnungsbescheid von Alg I.

    Viel Glück und Nerven!

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von KurtFelixxx KurtFelixxx

    Moin!

    also die 3 Wochen vom 11.04 - 01.05 hattest du noch Anspruch aber hast durch irgendeine Nichterfüllung, hier eine Sperre bekommen. Kein Geld für den Zeitraum.

    Zudem ist jede weitere Zahlung (auch nach der Sperrzeit) aufgehoben worden, da du scheinbar vergessen hast zu melden, dass du umziehst / umgezogen bist.

    Die Jobcenter sind soweit ich weiss stets lokal, also die Stadt in der man aktuell lebt, zahlt für dich. Hättest Du einen Umzug gemeldet, hätte die das für dich geregelt mit dem JObcenter aus der Stadt wo du jetzt wohnst. Solltest Du noch immer in der selben Stadt wohnen, hast du wohl ne Klausel in dem 300 Seiten langen Mist übersehen, in der das stand, dass du auch das melden musst....

    Also wenn du umgezogen bist, melde dich so schnell wie möglich im jobcenter deiner stadt und beantrage alg neu! Wenn nicht klär das, dass du es vergessen hast, vll. bleibts dann bei den 3 wochen sperre und geht danach weiter.

    ich habe mit denen leider zurzeit auch zu tun - ich wurde noch nie so schlecht behandelt wie dort... und so schlecht beraten. is ja verständlich bei sovielen asis die sie dort auch vor ort haben aber da kann ich echt nur den kopf schütteln, was da läuft. die leute am epfang machen mir alle selbst den eindruck aus langer zeit hartz4 nun dort beschäftigung gefunden zu haben, lachhaft.

    Ich wünsch dir aufjedenfall viel glück und erfolg...

    mfg,

    Kommentar von dingba dingba

    Bei Alg I ist die Agentur für Arbeit zuständig. Nicht das JobCenter.

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    ich war schon beim neuen arbeitsamt die hat dann paar daten aufgenommen aber weis nich mehr ob ich de kontonummer angeben musste die nette dame wollte dann meine akten vom alten amt einfordern ich werd wohl morgen doch mal hingehen un fragen was phase ist

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von Shadaya Shadaya

    bevor du keinen neuen antrag gestellt hast bekommst du keine leistungen mehr. derzeit ist deine leistung auf eis gelegt, d.h. keine leistungen mehr von der arge.

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    hab mich schon beim neuen amt gemeldet un die haben gesagt das die meine akten einfordern

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von Terezza Terezza

    Steht doch da: Sperrzeit vom 11. April bis 1. Mai. Was ist daran nicht zu verstehen?

    Hast du dich inzwischen beim Amt gemeldet? Deine neue Adresse angegeben? Schließlich ist der 1. Mai auch schon verstrichen und du solltest schon wieder Geld bekommen haben, wenn du alles richtig gemacht hast. Wenn du dich nicht gemeldet hast, kann es gut auch eine Verlängerung der Sperre geben.

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    das alte amt hat den brief erst am 14 mai los geschickt und ja hab mich schon beim neuen amt gemeldet

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von solveyg solveyg

    ja, beides,

    ertesn wegen nicht Abmeldung oder so.

    dann weil du keinen neuen antrug gestellt hast. denk ich mal.

    geh hin und beantrage Hilfe oder Vorschuss. bis dein neuer antrug genehmigt ist.

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    hab mich beim neuen arbeitsamt gemeldet un die haben gesagt das die meine akten einfordern aber von abmelden haben die nichts gesagt

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von dingba dingba

    Geht es um Alg 1 oder 2?

    Kommentar von kimhoerhold kimhoerhold

    alg 1

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von radwor radwor

    ganz weg...

    du mußt dich mit der neuen anschrift, neu anmelden

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    sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben
    Antwort von rosequeeny rosequeeny

    Du bekommst für diesen Zeitraum kein Geld vom Amt

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    alg bei saisonjob
    Antwort von helrich helrich

    Mach das Gleiche, als wenn Du zu wenig Geld erhalten hättest: frag das Amt nach dem Warum.

    Irgendwann stoßen die drauf, wenn es eine Überzahlung ist und dann bekommst Du so ein "nettes" Schreiben: Sie haben zu Unrecht bezogen...

    Die vergessen dann gern, daß sie selbst immer wieder durch falsche Berechnungen Überzahlungen verursachen. Aber wenn sie es mitbekommen, verlangen sie es zurück.

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    Bekommt man direkt ALG II wenn man kündigt?
    Hilfreichste Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund bedeutet im Alg1 eine Sperre von 12 Wochen.

    Eine Sperre bedeutet, dass du möglicherweise keinerlei Einkommen hast. Hier greift die Fürsorgepflicht des Staates, sodass du zumindest während der Sperrzeit Alg2 beziehen kannst.

    Allerdings bekommst du im Alg2 eine parallel laufende Sanktion: bei erster Pflichtverletzung in Höhe von 30% oder 100% auf deinen inviduellen Regelsatz; du bekommst also nicht voll Alg2; bei 100%-Sanktion (für unter 25-Jährige) besteht ggf. Anspruch auf Lebensmittel- und Hygienegutscheine.

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