Moin!
also die 3 Wochen vom 11.04 - 01.05 hattest du noch Anspruch aber hast durch irgendeine Nichterfüllung, hier eine Sperre bekommen. Kein Geld für den Zeitraum.
Zudem ist jede weitere Zahlung (auch nach der Sperrzeit) aufgehoben worden, da du scheinbar vergessen hast zu melden, dass du umziehst / umgezogen bist.
Die Jobcenter sind soweit ich weiss stets lokal, also die Stadt in der man aktuell lebt, zahlt für dich. Hättest Du einen Umzug gemeldet, hätte die das für dich geregelt mit dem JObcenter aus der Stadt wo du jetzt wohnst. Solltest Du noch immer in der selben Stadt wohnen, hast du wohl ne Klausel in dem 300 Seiten langen Mist übersehen, in der das stand, dass du auch das melden musst....
Also wenn du umgezogen bist, melde dich so schnell wie möglich im jobcenter deiner stadt und beantrage alg neu! Wenn nicht klär das, dass du es vergessen hast, vll. bleibts dann bei den 3 wochen sperre und geht danach weiter.
ich habe mit denen leider zurzeit auch zu tun - ich wurde noch nie so schlecht behandelt wie dort... und so schlecht beraten. is ja verständlich bei sovielen asis die sie dort auch vor ort haben aber da kann ich echt nur den kopf schütteln, was da läuft. die leute am epfang machen mir alle selbst den eindruck aus langer zeit hartz4 nun dort beschäftigung gefunden zu haben, lachhaft.
Ich wünsch dir aufjedenfall viel glück und erfolg...
mfg,
§159 sgb III / §159abs.4 nr.1 sgb III
entscheidung beruht auf §§159,148 drittes sozialgesetzbuch(sgbIII) §48 abs 1 satz 2 nr 4 sgb X
Öhm - hast du eine Maßnahme nicht angenommen oder gar abgebrochen? oder verschweigst du was - denn:
(4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt
Ich denke, dass hier doch wohl eher Abs 6 anzuwenden wäre mit einer Woche - denn:
(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
Ob das nun die komplette Aufhebung des Verwaltungsaktes nach § 49 SGB X begründet wage ich doch sehr zu bezweifeln - hier würde sich ein Überprüfungsantrag oder ein Widerspruch durchaus lohnen
das mit der maßnahme ist wohl war ich hab von vornherein zu meiner ehemaligen vermittlerin gesagt das ich mich auf jedenfall ummelden werde nach berlin bloß hatte die mir so ne maßnahme draufgedrückt die vom 17-27 oder so ging da war ich aber schon in berlin und hatte nur auf meinen personalausweis gewartet das ich meinen wohnsitz ändern und mich beim arbeitsamt melden darf da diese ja so einen schönen aufstand machen wenn der perso mal 3 tage abgelaufen ist und sie kein blatt papier entgegen nehmen
Tja, dann ist der Drops ja gelutscht... schlicht die A-Karte gezogen! aus der Nummer kommst du nicht raus und am neuen Wohnort droht eine erneute Sperre von vorne herein ...