Wenn du eh nur 200€ vom HartzAmt kriegst,dann kannst du dich da ja abmelden,wenn du nen 400€ Job hast...
ALG II - neue und gute Antworten
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0ALG-II und Schüler-BafögAntwort von
MB2819MB2819
Wenn du Bafoeg bekommst, egal ob Schülerbafoeg oder für ein Studium, dann fällt das ALG2 weg. Die Miete wird beim Schülerbafoeg nur Anteilig übernommen. Evtl. könntest du aber Wohngeld beantragen.
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0ALG-II und Schüler-BafögAntwort von
tipps4scheidungtipps4scheidung
- Nein. Transferleistungen nach SGBII schliessen alle weiteren Leistungen aus.
- s.o.
- Ja, das wird sie. Da du dem ersten Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehst, ändert sich daran nichts.
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0400€ job anrechnung bei unterhaltsvorschusszahlungenAntwort von
Weise1957 Moin Es sind alles sehr schöne Anworten, erts ein mal beträgt der Selbsterhalt in der BRD 930,00 €. Das der 400,- € mit 160,- € berechnet wird ist auch richtige, wo bitte ist dann ein überschuss in euren Berechnungen. Also ein gespräch mit der/M Sachbearbeiter dürfe dieses Problem aus der Welt zu schaffen sein. Gruß aus Leck
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0Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
SteelerSteeler
Ich gehe mal davon aus, dass Du die zweijährige FOS machst, deren Besuch einen Berufsabschluss nicht voraussetzt.
So lange Du bei den Eltern - oder einem Elternteil - lebst, bist Du definitiv nicht BAföG-berechtigt.
Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du nicht mehr bei Ihnen lebst. In der Regel ist BAföG dann nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Klasse, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von der Wohnung Deiner Eltern (beider Elternteile!) aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen). Familienbedingte Hintergründe zählen dabei in aller Regel nicht. Ausbildungsbedingte Gründe - z.B. die Ausrichtung - können hingegen schon zählen.
Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich gerne einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.
Da diese Regelungen nun mal nicht unkompliziert sind, wäre es aber auch nicht falsch, sich vom BAföG-Amt beraten zu lassen.
Wenn grundsätzlich kein BAföG, wärest Du allerdings nicht automatisch wegen einer BAföG-Ausbildung von HartzIV oder WG ausgeschlossen; beides zusammen geht aber wohl nicht. Wie es mit diesen Ansprüchen dann konkret aussähe, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.
Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).
Das Einkommen Deiner Eltern ist grundsätzlich anzurechnen.
Das KG sollte Dir zus. zustehen.
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0Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Ganz einfach - entweder dein Vater nimmt dich mit oder zahlt dir genug Unterhalt, der zusammen mit dem Unterhalt von deiner Mutter für Wohnung und Leben reichen muss.
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0Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
rmnstr Und er hat dir nicht angeboten, mit ihm in das neue Haus umzuziehen? Ziemlich rücksichtslos von ihm...
Notfalls könntest du bei anderen Familienmitgliedern einziehen, es wird doch sicherlich welche geben, die für deine Lage Verständnis haben.
Mit Förderungen und so weiter kenne ich mich in Deutschland leider nicht aus.
Kommentar von
weibWesen der erste satz: DH
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1Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
Michel76Michel76
Grundsätzlich musst du bei deinem Vater mit einziehen, bzw. ist er für ich verantwortlich, auch finanziell.
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0Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
weibWesen wie sieht es den aus mit: warten bis man eben genug geld hat anstatt dem staat auf der tasche zu liegen. oder ein wg zimmer- selber finanziert versteht sich
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0Kriege ich eine eigene Wohnung, wenn meine Eltern ausziehen?Antwort von
zombiiezombiie
wenn du dir eine eigene wohnung leisten kannst dann kannst du auch alleine ziehen.
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0Muss ich folgende Dokumente nochmal vorlegen?
Dadurch, dass du Dokumente vorher einreichst, wird der Termin für die persönliche Vorsprache im Zweifel nicht überflüssig. Das heißt, es kommt schon auf den genaue Wortlaut der vorgeblichen Alternativen an.
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0400€ job anrechnung bei unterhaltsvorschusszahlungenAntwort von
isomatteisomatte
Angerechnet wird das sicherlich vom Jugendamt ! Du hast als Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen Selbstbehalt von 770 € . Durch Deinen 400 € Job könnte sich diese Summe noch etwas erhöhen . Du bekommst 374 € Regelsatz + Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung .Wenn die Warmmiete unter 360 € liegt,könnte selbst der Selbstbehalt von 770 € noch gekürzt werden . Wenn Du eine Warmmiete von angenommen 360 € hast + 374 € Regelsatz + 160 € Freibetrag ( von dem 400 € Job ) = 894 € im Monat . Wie gesagt,durch Deinen 400 € Job wärst Du ja Teilweise Berufstätig und somit würde Dir auch Anteilig ein höherer Selbstbehalt zustehen . ( Selbstbehalt bei Vollzeitbeschäftigung,knapp 1000 € Netto ) . Wenn Du, sagen wir mal 54 € durch Deinen 400 € Job mehr Selbstbehalt hättest,stünden Dir 770 € + 54 € = 824 € Selbstbehalt zu . 894€ - 824 € = 70 € . Sollten die 133 € Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt der volle Satz für das Kind sein,was Deine EX - bekommt,könnte es sein das Du die 70 € die über Deinem Selbstbehalt liegen,an Deine EX -zahlen müsstest und Sie nur die Differenz bis zu 133 € vom Jugendamt bekommen würde .
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0400€ job anrechnung bei unterhaltsvorschusszahlungenAntwort von
esteriveresteriver
Sorry , Unterhaltsvorschuß wird genauso wie Kindergeld als Einkommen angerechnet . Trotzdem bleiben Dir von den 400,- Euro noch 160.- über .
Kommentar von
berndt80 ich hab mich falsch ausgedrückt. meine frage ging um den 400€ job. ich bin der vater und muss den unterhalt zahlen.
Kommentar von
esteriveresteriver Nein . Das Geld wird nicht angerechnet !!!! Dir bleiben von den 400.- ja nur der erlaubte Satz von 150.- bis 160.- . Geh doch bitte einfach mal zu einer Sozialstation ( AWO , DRK ) oder eine Selbsthilfeberatung für Hartz 4 Empfänger . Die können Dich noch besser beraten wie wir alle hier .
Bekomme auch Hartz 4 !
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2Werden meinen Großeltern oder mir ALG 2 abgezogen, wenn ich bei denen lebe ?Antwort von
GerdausBerlinGerdausBerlin
1.) Die Wohn- und Heizkosten von zusammenlebenden Verwandten werden laut Bundessozialgericht kopfteilig berechnet. Wenn also ein Enkel zu seinen Großeltern zieht, kriegen dir genau ein Drittel weniger Geld für Miete und Heizung vom Jobcenter in Form von ALG II.
2.) Ob der Enkel ALG II bekommt und wieviel, das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn er ohne Zusicherung des Jobcenters zu Hause ausgezogen ist, dann kriegt er unter 25 im Normalfall nur ein geringes ALG II und kein Geld für Miete und Heizung. Siehe Absatz 5 § 22 SGB II.
Deshalb empfielt sich vor einem Umzug ein Antrag nach § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Wenn man unter 25 ist. Über 25 empfielt sich ein Antrag nach Absatz 4!
Und für alle empfielt sich ein Antrag nach Absatz 6, wenn man eine Umzugswagen benötigt und eine Kaution usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
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0Werden meinen Großeltern oder mir ALG 2 abgezogen, wenn ich bei denen lebe ?Antwort von
Det1965Det1965
Wenn du als Minderjähriger offiziell bei deinen Großeltern wohnst, wird dein Kindergeld mit ins gemeinsame Einkommen eingerechnet. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Kommentar von
turan31turan31 Schon oben habe ich erwähnt volljährig zu sein.
Kommentar von
Det1965Det1965 Mit den Großeltern zusammen wirds normalerweise bei Volljährigkeit keine Bedarfsgemeinschaft, das zählt dann so wie eine WG. Also kann jeder sein Geld behalten. Allerdings könnte deinen Großeltern ein Teil der Miete abgezogen werden, weil du ja dann ein Zimmer bewohnst. Man muß aber nicht immer alles angeben.
Kommentar von
turan31turan31 Was würdest du an meiner Stelle machen ?
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Natürlich nicht.
Großeltern und Enkel bilden NIEMALS eine BG; vollkommen egal, wie alt der Enkel ist.
Man, man, man ... wenn man keine Ahnung hat.
Kommentar von
Det1965Det1965 Und wenn der Enkel minderjährig ist und bei den Großeltern wohnt? Eventuell mit Sorgerecht und so. Dann wird es eine Bedarfsgemeinschaft, oder etwa nicht?!
Die Erwähnung der Volljährigkeit habe ich anfangs nicht mitbekommen.
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Nein.
Ab 15 hat der Enkel grundsätzlich einen eigenen Leistungsanspruch.
Unter 15 kann er nur Leistungen nach dem SGB XII beziehen.
Eine BG zwischen Enkel und Großeltern Ist formal nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II nicht möglich. Das Sorgerecht ist unerheblich.
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0Werden meinen Großeltern oder mir ALG 2 abgezogen, wenn ich bei denen lebe ?Antwort von
Susanna1995Susanna1995
eigendlich müssten die mehr bekommen, wenn du auch da wohnst
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0zu wenig ALG 1
Selbstverständlich kannst du dein Alg1 + Minijob mit Alg2 aufstocken; ob und was du kommst, hängt von deinen sonstigen Lebensumständen, die deinen genauen Bedarf definieren, ab; da du keine Sperre im Alg1 wegen des Ausbildungsabbruchs bekommen zu haben scheinst, ist eine Sanktion im Alg2 unwahrscheinlich, sodass zumindest von dieser Seite einem Alg2-Anspruch wohl nichts entgegensteht.
Wohngeld dürfte es nicht werden, da dein Einkommen mutmaßlich nicht einmal deinen Regelbedarf deckt. -
0zu wenig ALG 1Antwort von
TitusPulloTitusPullo
Also erstmal würde ich ein Antrag auf Wohngeld stellen, sollte es dann immer noch nicht reichen musst du wohl auf ALG2 zurückgreifen.
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3Kein Geld vom Arbeitsamt
Hallo, ich habe ALG II beantragt aber keinen Anspruch darauf da ich irgendwo 4000 Euro zuviel habe.
Lassen wir uns doch dieses Sprüchlein auf der Zunge zergehen. 4000 EUR zuviel heißt, 4000 EUR über deinem Vermögensfreibetrag (150 EUR pro Lj. (bis zu einer Höchstgrenze) zzgl. 750 EUR für besondere Anschaffungen). Das aber nur der Vollständigkeit halber; nicht, dass der Eindruck entsteht, du würdest von heute auf morgem am Hungertuch nagen.
(an die komm ich allerdings nur mit Verlusten ran was ja niemanden interessiert).
Das ist falsch, mein Freund.
Zumutbare Verluste interessieren niemanden; ist der Verlust unzumutbar bzw. eine Verwertung unwirtschaftlich, darf die Verwertung des Vermögens nicht gefordert werden und es fliegt aus der Betrachtung vollkommen raus, darf also auch nicht dem Freibetrag zugeschlagen werden.Die Verwertung von Sachen und Rechten ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn im Ergebnis unter Berücksichtigung der Verwertungskosten der Verkehrswert (z. B. bei einer Lebensversicherung der Rückkaufswert) nur geringfügig (i. d. R. bis 10%) unter dem Substanzwert (z. B. bei einer Lebensversicherung die Summe der eingezahlten Beträge) liegt. Zukünftige Gewinn- bzw. Renditeaussichten können nicht berücksichtigt werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
Alles klar?
Kommentar von
SnapWay ja, wenn ich mir´s recht überleg: ich hab nicht mal 4000 Euro zuviel sondern gerade mal weiss nicht vielleicht 2000...
und 750 EUR pro Lebensjahr gibts bei mir nicht da die Lebensversicherung in wenigen Jahren ausgezahlt wird. (und da bin ich nicht mal 35 ...
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf 750 EUr gubte es zu dem 150 pro Lj. extra.
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0Kein Geld vom ArbeitsamtAntwort von
geckobrunogeckobruno
ich glaube du kannst 150 Euro Pro Lebensjahr gespart haben, das Geld kannst du behalten, alles andere leider nicht....und nein, deine Schulden interessieren niemanden.....und ich kenne Leute die ihre Lebensversicherungen auch verkaufen mussten, allerdings darf das nicht mit zu hohen Verlusten sein.
Leg Widerspruch ein, oder laß dich von einem Anwalt beraten (du kannst dir einen Beratungshilfeschein holen - beim Amtsgericht - und dann brauchst du höchsten 10 Euro beim Anwalt zu zahlen)
Danke für die schnelle Antwort. Resultierend daraus, stellt sich mir eine weitere Frage: Da bei Bezug von Bafög der Anspruch auf ALG-II wegfällt, ich aber trotzdem von ALG-II wegkommen möchte, bekomme ich dann bei einer Kombination von Bafög und Wohngeld im Endeffekt weniger Geld als bei der normalen ALG-II-Regelleistung + Mietübernahme zzgl. Nebenkosten? Ich möchte nämlich im Endeffekt nicht mit weniger Geld dastehen, als es ohnehin schon der Fall ist, was bestimmt verständlich ist.
Das wäre eine Frage der Berechnung. Dazu müsste man wissen, wie hoch der Anspruch auf Bafög ist und wie hoch der Anspruch auf Wohngeld ist. Vermutlich ist es günstiger, bei ALGII zu bleiben, da es auch noch sein kann, dass das Bafög später zurückgezahlt werden muss.