Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Kommt drauf an was für Aktien du hast. Bei den normalen Aktien aus den großen Indizes wie DAX, MDAX, SDAX sind die Märkte jedenfalls liquide, es gibt immer genug Käufer. Aber wenn du mit irgendwelchen exotischen Pennystocks handelst kann es dir passieren dass es mal keine Käufer gibt.
Diese Steuer heisst jetzt 'Abgeltungssteuer' und beträgt 25%. Sie fällt aber nur an wenn man im Jahr mehr als 801 Euro an Einnahmen aus Kapitalvermögen hat (Sparerfreibetrag).
Es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Die Abgeltungssteuer fällt immer an.
Die Bank führt die Steuer sogar von sich aus für dich ab, und erstellt dir am Jahresende einen Bericht aus dem ganz detailliert hervor geht was du bekommen hast und was aus Finanzamt gezahlt wurde.

Deine Fragen klärst Du am besten mit der Bank ab.
die antwort von wetwilly passt schon. zeitverschiebung dabei beachten.
Der Preis geht bald noch weiter nach oben, wenn die Ferien anfangen, (VORHER TANKEN)
Habe am Samstag noch 0,885 für den L Diesel in Luxemburg (20 Km) bezahlt.(Seit 20 Jahren)
Super 98 kostet 1,099 /l Super 95 1,076 /l
da ich die Preise in D jeden Tag "beobachte" kann ich mich echt dem 1. Antworter anschließen!

Der Benzinpreis ist ja mehr oder weniger unabhängig vom Ölpreis.
Preissteigerungen beim Ölpreis werden über den Benzinpreis unmittelbar an den Kunden weiter gegeben - Preissenkungen nicht. ;-P
Ist doch klar! Die großen Raffinerien können bei steigendem Ölpreis ja gut über gestiegene Rohstoffkosten jammern. ;-)
Bei sinkenden Rohstoffkosten freuen die sich nur über Mehreinnahmen für sich und schweigen stille.
Steigen nun die gesunkenen Ölpreise wieder, dann kann man wieder jammern, weil man ja nicht mehr so viel einnimmt wie gestern. ;-P
Naja - eigentlich hat der Rohölpreis ja nur einen geringen Anteil am Benzinpreis. Viel mehr Anteil haben da die Steuern und so.

Jahaa, da soll einer Schlau draus werden, der Rohölpreis steht bei der Hälfte des Vorjahreshochs an dem das Benzin genauso viel gekostet hat wie heute. Reine Profitgier der Konzerne, und unser Staat wird einen Teufel tun da was dran zu ändern, denn die verdienen ja mit!!!
Lakonischer Kommentar von mir: Stichwort Komplizenehre - die Ölkonzerne sind die einen Verbrecher, der Staat ist meiner Meinung nach der andere Verbrecher. Alte Komplizenehre, dass Komplizen einander redlich teilen und sich nicht gegenseitig bei der Schmiere verpfeifen.
lenin74 am 14. Dezember 2009 21:43 oder: die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ;-)

also ich hab heute 1,26 fürn liter benzin gezahlt, das geht doch....
Questor am 14. Dezember 2009 21:34 Bei uns 1,21 .

Nein, hier in D auf keinen Fall. Wenn ich höre wie die Benzinpreise in Spanien sind, dann klappt sich bei mir das Messer auf

tagesform des pächters auf einer skala von 0-10 multipliziert mit der windstärke abzüglich aussentemperatur zum quadrat dividiert durch die körbchengröße seiner samstagnacht-bedienung zzgl. steuern als fixes element
sunpoint am 14. Dezember 2009 21:32 Der Pächter hat nichts, aber auch gar nichts mit den Spritpreisen zu tun...
das wird alles unter den Mineralölkonzernen "vereinbart".
maxmuster1 am 14. Dezember 2009 21:36 na gut, dann ersetze "pächter" durch "ölkonzern"

Weil sie uns verarschen! Mindestens dreiviertel des Spritpreises sind Steuern, da wundert es mich eigentlich nicht.

Naja, die Ölkonzerne lassen sich gerne Zeit, um die Preise "an die Kunden weiterzugeben". Was eigentlich heißt: wenn der Preis fällt, können wir günstiger produzieren und gleich teuer verkaufen - super, dann haben wir noch mehr in der Kasse ...
Bei einer AG kauft man Anteile nur direkt wenn das Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchführt, ansonsten muss man immer von einem Altaktionär kaufen. Eine Bank muss das nicht unbedingt vermitteln.
Es gibt 2 Gründe Insolvenz anzumelden: Illiquidität und Überschuldung. Überschuldung tritt ein, wenn die Verschuldung den Gesamtwert des Unternehmens übersteigen oder anders ausgdrückt das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Bei Illiquidität sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten höher als die liquiden Mittel.
Weil Samstags und Sonntags die Börsen geschlossen haben, gibt es keinen Handel und keine Kurse.
lohnt sich bei Volks- und Raiffeisenbanken, sofern man dort Kunde ist kann man mit begrenzter Zahl von Anteilen dort Mitglied mit lukrativer Verzinsung werden, ansonsten bei Unternehmen einfach nachfragen, ob stille Teilhaberschaft möglich ist und wie die Gewinnprognosen sind.

Schreibst Du:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich erst jetzt festgestellt habe, ist bei der Erstellung der Erklärung 2008 ein Übertragungsfehler geschehen. Statt 31.3.2007 habe ich 31.3.2008 als Kaufdatum für xxxx Aktie angegeben. Die Belege lagen der Erklärung bei. Bitte berichtigen Sie diese Offenbare Unrichtigkeit.
Nebenbei, das sind keine Mieteinnahmen, sondern Anlage SO Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Vor 2007 nach 2008 galt noch die Jahresfrist.
Anmerkung: Guck mal auf Seite eins des Bescheides, unterhalb der Anschrift, steht da irgendwo... Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO ? Dann ist der Bescheid sowieso änderbar. Steht da nur ...nach § 165 AO teilweise vorläufig, dann kann er hier nur über §129 AO geändert werden. Die Paragraphen brauchst Du nicht mit angeben.
Wo soll das ein 129er sein? Welchen Fehler hat das FA denn begangen? Dass es sich die Unterlagen nicht angesehen hat?
Könnte klappen.
Wenn die Unterlagen wirklich dabeilagen.
Die Gebühren für die Führung eines Depot sind wirklich meist nicht beachtenswert. Sieh dir die Order-Kosten an und vergleiche die Reaktionszeit der Depot-Bank. Ich habe mei Depot beispielsweise bei Cortal Consors und bin auch durchaus zufrieden. Vielleicht ist ja auch dersBroker der Sparkasse etwas für dich: http://tagesgeld-konto.net/sparkasse.html Hier ist die Gebührenstruktur auch sehr übersichtlich, es gibt für Neukunden eine Reduzierung der Ordergebüren und das KontoPlus wird zusätzlich mit 2% verzinst.
Ist in einem Steurbescheid durch so ein Übertragungsfehler enthalten, kannst Du einfach eim FA formlos Berichtigung gem. AO § 129 beantragen - keinen Einspruch einlegen! Für solche Fehlerkorrektur endet die Frist 1 Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Schadenersatz bei falschem Steuerbescheid
Jeder kann sich irren, auch die Steuerbeamten. Wenn ein Steuerbescheid unrichtig ist, liegt das nicht selten am Finanzamt. Ärgerlich ist ein falscher Steuerbescheid dann, wenn er Ihnen zu Unrecht Kosten aufdrückt. Anstatt sich zu ärgern, sollten Sie Schadenersatz vom Amt verlangen. Voraussetzung: Der Finanzbeamte muss die Ihnen gegenüber „obliegende Amtspflicht“ schuldhaft verletzt haben.
Zu den Amtspflichten der Beamten gehört beispielsweise:
auch Umstände zu berücksichtigen, die für Sie günstig sind (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.11.1992 – 18 U 160/92);
die erforderlichen Kenntnisse für die Führung seines Amtes zu haben oder sie sich zu verschaffen;
die Grundlagen der Besteuerung von Amts wegen zu ermitteln.
Der Finanzbeamte muss nicht einmal vorsätzlich gehandelt haben. Auch wenn er nur einen Flüchtigkeitsfehler macht, haftet das Finanzamt.
Kann hier keinen Schaden erkennen. Das FA hat genau so veranlagt wie die Erklärung es aussagte. Wo ist da ein Schaden, den das FA verursacht hätte?
Du musst die vergleichen anhand der Ordergröße, die du beabsichtigst. Die Depotgebühr ist eher zweitrangig. Aber bei DKB z.B. kannst du nicht am selben Tag verkaufen, was du gekauft hast! Das bedeutet, dass du auch ein Stoploss erst am nächsten Tag eingeben kannst. Schau dir auch mal comdirect an. Und achte auf die Einlagensicherung!
Zieht die Bank bei Verkäufen SOFORT die fällige A-Steuer ab?
Oder erst am Jahresende wenn klar ist ob es 801 Euro nun überschritten hat oder nicht?