Agentur für Arbeit - neue und gute Antworten

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Probleme können immer auftreten. Die kann niemand vorhersagen.

    Rechtlich gesehen, gibt es für Dich ebensowenig Beschränkungen wie für jeden anderen Bürger. Es gilt das Freizügigkeitsgebot des Grundgesetzes.

    Vor dem Umzug solltest Du Dich bei der bisherigen Agentur abmelden und nach dem Umzug bei der neuen anmelden.

    Wenn sie Formulare ausgefüllt haben wollen, werden sie Dir das mitteilen.

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    Hatte jemand schonmal eine Berufliche Rehabilitation bzw einen Berufswechsel aufgrund von Krankheit?
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Es stimmt,die Rentenversicherung ist nicht für Dich zuständig.

    Auch hier kann ich Dir nur raten,wende Dich an den VDK und mache ordentlich Druck bei der Agentur für Arbeit.

    Du kannst einen Berfufsfindungslehrgang machen,wenn Du noch nicht weißt,was Du machen willst.

    Du solltest Dir aber ruhig schon vorher Gedanken machen.

    Vielleicht einen Beruf, wo Dein erlernter Beruf von Vorteil ist.

    MFG

    johnnymcmuff

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit. Du kannst also hinziehen, wo du willst.

    Etwas anderes ist es, wenn du auf Zuschüsse oder Darlehen angewiesen bist, für den Umzug und die Wohnungssuche. Dann geht das grundsätzlich nur, wenn du VORHER die entsprechenden Anträge stellst. Genehmigt wird das nach aller Voraussicht aber nur, wenn du ein konkretes Job-Angebot am neuen Wohnort vorlegen kannst. Betonung liegt auf ANGEBOT. Wenn du bereits einen Vertrag unterschrieben hast, läuft nichts mehr mit ZUschuss.

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von mamalarsi mamalarsi

    Hallo,

    ich habe es damals bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit gesagt, dass ich zu meinem jetzigen Mann ziehen möchte, immerhin knapp 500 km. Die sagten mir nur, dass sie keine Kosten erstatten, da ich nicht wegen eines Jobangebotes umziehe und ich mich dann umgehend beim neuem Amt vorstellen muss. Dies hab ich vorweg schon per Mail gemacht und dann ganz schnell per Post im neuen zu Hause einen "Vorstellungstermin" erhalten. Dann kam die Abmeldung vom alten Amt. Das war eigentlich ziemlich unkompliziert obwohl ich mit mehr Theater gerechnet hatte. Also auf jeden Fall rechtzeitig dort anmerken, dann kann nichts passieren.LG mamalarsi

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von brummhummel brummhummel

    Dann darf die Wohnug inkl der Nebenkosten nicht teuerer sein als die jetzige bleibe - und du solltest eine genehmigung einholen . Wenn du einen Job Hast darfst du deiner arbeit hinterherziehen .

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von Julian718 Julian718

    Such dir hald Arbeit in dem neuen Bundesland dann gehts

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Natürlich kannst Du jederzeit umziehen. Hast Du bereits eine neue Arbeitsstelle wird der Umzug auf Antrag und Anfrage finanziert. Ist noch kein neuer Arbeitsplatz in Sicht, mußt Du die Kosten des Umzuges tragen.

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    ist bei bezug von arbeitslosengld ein umzug in ein anderes bundesland problemlos möglich ?
    Antwort von tapri tapri

    am besten du sagst denen dass du in dem anderen Bundesland eine Arbeit gefunden hast. denn dann klappt das auch (vorausgesetzt es stimmt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    3 Monate mit Nix,das ist die Sperre bei Kündigung einer Arbeit.Ich habe mir immer erst etwas Neues gesucht,wenn ich wechseln wollte.Bin aber auch noch nie Arbeitslos gewesen.

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von stelari stelari

    Die Sperrzeit erstreckt sich dabei i.a.R. über 12 Wochen, während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Leistungen - es wird nichts nachbezahlt, es besteht keine Krankenversicherung, es besteht keine Rentenversicherung, die Anspruchsdauer aber mindert sich um die Dauer der Sperrzeit.

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von pasmalle pasmalle

    Die Sperrfrist für Arbeitslosengeld beträgt 3 Monate. Diese Sperrfrist schließt auch für den gleichen Zeitraum den Bezug von anderen staatlichen Sozialleistungen aus.

    Falls du also ohne einen wichtigen Grund dein Arbeitsverhältnis kündigst bevor du eine neue Stelle gefunden hast, solltest du dir eine "fette" finanzielle Reserve angelegt haben.

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Natürlich bekommst du das nicht nachgezahlt.

    Die Länge der Sperre ist unterschiedlich. Das hängt großteils davon ab, wie lange du ALG I längstens beziehen könntest.

    http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von socialgirl socialgirl

    Die Sperrfrist beträgt 3 Monate, in dieser Zeit gibt es kein Geld vom Amt. Umgehen kann man diese Sperrfrist nur, wenn man eine ärztliche bescheinigung vorlegen kann, die attestiert, dass du gesundheitlich nicht weiter in der Lage bist dort zu arbeiten.

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von margarita87 margarita87

    man bekommt 3 monate kein geld vom amt. allerdings frage ich mich grade wer da die miete zahlen soll..... denn ansonsten ist man schnell nicht nur arbeitslos, sondern auch noch obdachlos ;))

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Die volle Sperrfrist dauert 12 Wochen.

    Du bekommst überhaupt keine Leistungen, bist auch nicht krankenversichert.

    Und: Eine Sperrfrist im ALG1 schliesst den Bezug von ALG2 aus, also bekommst du nicht einmal Lebensmittelgutscheine.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Es kann aber Sozialgeld beantragt werden und in Sachleistungen genehmigt werden - arm sterben dürfen wir alle, jedoch nicht dem Hungertod!

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von lama63 lama63

    Sperrfrist ist drei Monate

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von TheHeckler TheHeckler

    Sperrfrist bedeutet, das dieses Geld anteilig abgezogen wird. Es wird also nicht nachgezahlt. 1 Monat Sperrfrist = 1 Monat gar kein Geld.

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    Arbeitslosengeld - Kündigung Arbeitnehmer - Sperrzeit
    Antwort von NiloracHolle NiloracHolle

    3 monate bekommst du kein geld.

    Kommentar von hazzarad hazzaradhazzarad

    Selber kündigen und dazu noch ohne triftigen Grund ist definitiv das wohl schlechteste was du machen kannst. Also solltest du dich entweder vorher schon mal damit auseinandergesetzt haben direkt wieder woanders anzufangen oder du musst halt aufs Geld verzichten, zurecht wie ich finde.

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    Bewerbungsschreiben wen der Arbeitgeber unbekannt ist?
    Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Du brauchst zwei Briefumschläge für das Bewerbungsschreiben (falls du es mit der Post schickst). Auf den äußeren schreibst du die Adresse der Agentur f. Arbeit und den Namen/ das Abteilungskürzel deiner Sachbearbeiterin und auf den inneren die Chiffre-Nummer oder den Code der Firma, mit der du in Verbindung treten willst. Die Arbeitsagentur darf das innere Schreiben nicht öffnen! Und dann sollte die Zustellung klappen. Erkundige dich nach 2-3 Tagen auf jeden Fall, ob dein Schreiben bei der Agentur eingegangen ist und bearbeitet wurde - die Faulheit und das Desinteresse von Arbeitsagentur-Mitarbeitern ist Legende, der ganze Laden eines der schlechtesten Unternehmen in Deutschland.

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