AGB - neue und gute Antworten
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1Ebay. Account erstellung . . Hilfe !!Antwort von
JorgfriedJorgfried
Du brauchst dir die AGB erst durchlesen, wenn du 18 bist. Bis dahin darfst du keinen Account erstellen. Jedes Geschäft von dir wäre Betrug.
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0Ebay. Account erstellung . . Hilfe !!Antwort von
elmarottoelmarotto
AGB durchlesen. Man muss auch ein gewisses Alter haben, ich glaube 18.
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0Kleinunternehmen und AGBAntwort von
klauswernerlklauswernerl
Schau doch einfach mal bei anderen herein, was für dich evt. zutrifft. Hier noch ein Muster für Impressum, sollte auch wichtig sein http://ungarn-info.jimdo.com/impressum/ Alles Gute
Kommentar von
dominiksobacki danke
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2Unverständliche Klausel, die erklärt werden möchte.Antwort von
alex004alex004
Das Registrieren ist Kostenlos aber dann gibts sowas wie um mit jemanden zu schreiben brauchst du Premium Rechte die aber Kostenpflichtig sind.
Kennst du vielleicht Flirtcafee das ist auch so.... registrierung kostenlos aber mit ein anderen user zu kommunizieren musst du geld bezahlen.
Kommentar von
Roxar Sehr gut danke :) Super schnell geantwortet. Ich gebs weiter.
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0Warum ändern alle ihre AGB?Antwort von
bbbssxbbbssx
Bei Google war eine Änderung nötig weil viele neue Dienste dazu gekommen sind (letzte Überarbeitung war 2009)
bei Facebook ist es das Geschäftsmodell das vorsieht für jedes Jahr eine neue (eine meist noch schlechtere als die Alte) AGB den Nutzern möglichst unbemerkt unterzuschieben (letzte Änderung Herbst 2011, neue kommt Sommer oder Herbst 2012)
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0Gratisartikel? Versandkosten?
Gehe in den AGB einfach drauf ein bezüglich Haftungsausschluss etc pp.
Nein. Müsste mich heute morgen auf Deutschlandfunk ab 10:10 Uhr schwer verhört haben gäbe es schon einen Grundsatz der zu einer Vorschrift führte. > Schau mal im Archiv nach was dazu zu hören und zu lesen ist auch wenn es um Apps ging. Er gab allgemein Antwort.
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0Warum ändern alle ihre AGB?Antwort von
TamaroTamaro
Das Internet und die Anforderungen an die Geschäftbedingen ändern sich ja ständig und entwickeln sich weiter. Von Zeit zu Zeit werden dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Nimm das Beispiel Google und YouTube. YouTube ist von Google aufgekauft worden, und daher haben sie bei Google alle angebotenen Dienste in einer AGB zusammengefasst, damit der User es einfacher überblicken kann, worauf er sich einlässt.
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0Warum ändern alle ihre AGB?Antwort von
ati11ati11
damit sie deine daten abfangen können und dir werbung schiken durfen
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0Gratisartikel? Versandkosten?Antwort von
Watgibbetes bist du doof? gratis artikel sende ich nicht kostenpflichtig zurück- ich schmeiß sie weg!
Kommentar von
St3f4nSSt3f4nS In den weiten des Internets muss man sich in allen Richtungen absichern. Besonders Clever fände ich es auch nicht, als "Verbraucher"
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0Frage zum Widerrufsrecht als bestehender KundeAntwort von
cheili Hallo :)
In der Regel ist es so, dass dein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn der Webhoster die Leistungen, welche dir der Webhoster zur Verfügung stellt, dir schon vor Ablauf der Widerrufszeit a) zur Verfügung stellt und b) du diese aktiv nutzen tust.
Wie von dir beschrieben hat der Hoster hier aber weder den Zugang bereitgestellt, ferner ein Server zur Verfügung gestellt. Die Behauptung, dass mit dem einloggen in das Webinterface das Widerrufsrecht erlischt halte ich für einen Schmarn!
Ich bin aber auch kein Jurist, sollte sich der Anbieter nicht auf Kulanzbasis eine Lösung einfallen lassen, kann dir hier wohl nur ein Anwalt weiterhelfen.
Aber bevor du diesen Weg einschlägst wurde ich dir empfehlen erst einmal den telefonischen Kontakt zu suchen, Aussagen die hier getroffen werden aber immer schriftlich bestätigen lassen!
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1wie sicher ist whatsapp??Antwort von
icksdeeXDicksdeeXD
Herunterladen
wichtiges Kommunikationsmittel, praktisch, schnell, günstig
Kommentar von
Charliefreak219Charliefreak219 jawol sir :) ...oder lady.. schwer zu sagen :D
Kommentar von
icksdeeXDicksdeeXD Lady!;)
wie wärs mit als hilfreichste Antwort auszeichnen ? :D
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1wie sicher ist whatsapp??Antwort von
AffenzuchtAffenzucht
Wenn du die App nicht hast, können dir auch Kosten durch Anrufe und SMS durch "Schadsoftware" entstehen - so what!?
Kommentar von
Charliefreak219Charliefreak219 ja schon!!! aber wer weis... also dann mach ichs...
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1Zu Jung für eBay .Antwort von
Eichbaum1963Eichbaum1963
Inwiefern eine Anmeldung mit falschen Daten eine strafbare Handlung darstellt, ist nicht eindeutig zu beantworten.
Fakt aber ist: meldet man sich mit den Daten eines anderen an, dann auf jeden Fall!
Es hat schon seine Gründe. warum bei ebay erst ab 18 Jahren gehandelt werden darf. Unter 18-jährige sind nur beschränkt geschäftsfähig.
Minderjährige bekommen die dort auch sehr schnell Ärger: spätestens wenn es beim Verkauf Probleme gibt, z. B. der Käufer vorgibt die Ware nicht erhalten zu haben und der Verkäufer aus Naivität ohne Sendungsnummer (ergo unversichert) verschickt hat. Ebay entscheidet dann zugunsten des Käufers.
Oder wenn die Minderjährigen etwas ersteigern, was sie gar nicht haben wollen und dann nicht zahlen. Prompt kommt ein Brief vom Anwalt und die Eltern fallen aus allen Wolken...
Dann kommen die Kids u. U. auch noch auf die schrägsten Gedanken und werden zu "Pappenverkäufern", d. h. sie verkaufen nur den Leerkarton, wobei aber der Anschein erweckt wird, dass es sich um das Gerät handelt. So einer sitzt bei uns gerade seinen Wochenendarrest ab - mit 14!
Das könnte man noch weiter so fortsetzen, aber fürs Romane schreiben werd ich nicht bezahlt. :D
Übrigens: Selbst manche volljährige haben bei ebay noch so ihre Probleme...
Und kommts raus bzw. es gibt Ärger, wars das für den Rest deines Lebens mit ebay, von evtl. Schadensersatzansprüchen gegen DICH ganz zu schweigen (der Junior mit dem Arrest darf noch 12.000 € abstottern)...
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0Zu Jung für eBay .Antwort von
Carola98Carola98
wenn du weißt dass in den agb steht dass man nich erst mit 18 anmelden kann warum fragst du dann noch?
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5Zu Jung für eBay .
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
Du kannst als Minderjähriger keine rechtsgültigen Kaufverträge ohne Zustimmung Deiner Eltern schließen. Den Stress das im Einzelfall jedesmal zu überprüfen spart sich Ebay, deshalb läuft da nichts unter 18.
Der Marktplatz ist zudem ein Haifischbecken. Illegal angemeldete Minderjährige fallen da auf die einfachsten Tricks von Betrügern und Abzockern herein. Da selbst mit gefälschten Daten dort angemeldet fällt dann eine polizeiliche Anzeige seitens der Minderjährigen flach...
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0Zu Jung für eBay .Antwort von
Abels1998 Und wie Siehts mit Amazon aus ? Da bin ich nähmluch schon angemeldet : /
Kommentar von
1081110811 lies mal das bgb und das stgb, gibt bis zu 5 jahren gefängnis , oder geldstrafe und ab 14 bist du strafmündig
Amazon.de bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
Kommentar von
chinafakechinafake Das BGB gilt in ganz Deutschland... Amazon verfährt da genauso wie Ebay...
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3Zu Jung für eBay .Antwort von
holzloeweholzloewe
§2 Anmeldung und Mitgliedskonto
1.
Die Nutzung der Teledienste der eBay-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden.
... und Volljährig bist Du erst mit 18 Jahren.
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1Zu Jung für eBay .Antwort von
AffenzuchtAffenzucht
Dann hast du dich mit falschen Daten angemeldet, damit täuschst du eBay, was unter bestimmten Vorausetzungen als Betrug ausgelegt werden kann.
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0Zu Jung für eBay .Antwort von
ShadowWolfx Ja darum stehts auch in der AGB!!!
Kommentar von
KilseKilse eBay hätte zwar gerne, dass die AGB das BGB ersetzten. Aber in Deutschland gilt immer noch das BGB und daran muss sich eBay (leider) halten.
Nochwas - wenn dich jemand belangt, ist der Anschlussinhaber mit dran, wegen Störerhaftung. Dann bist du sicher deinen Internetzugang los.