Ärger - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Ohje. Brauche eure Hilfe :-/ Hab ziemlichen Mist gebaut...
    Antwort von BlnSteglitz BlnSteglitz

    du hast nicht das Telefon blockiert sondern er! Er hätte das Gespräch jederzeit abbrechen können -mit dem Hinweis darauf dass er dienstlich erreichbar sein muss. Das muss er also beim Chef allein ausbaden. Merke: Dienst ist Dienst und Privat ist Privat....

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    Ohje. Brauche eure Hilfe :-/ Hab ziemlichen Mist gebaut...
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Wo ist jetzt das Problem ? Er hätte das Gespräch ja beenden können.

    Kommentar von XXsaseXX XXsaseXXXXsaseXX

    ja...er hat ja manchmal gesagt "ich glaub ich muss auflegen...bevor ich noch ärger bekomme.." aber ich hab so weiter gelabert. klar hätte er so auflegen können. aber das hätte er nie getan um mich nich zu verletzen und dass ich nich alleine da stehe mit meinem problem

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    ist es schlimm wenn ich jemanden disse der mich nährft-was tun
    Antwort von haxx0rlol haxx0rlol

    Also schön, Guido Heffels, nachfolgend meine Textempfehlung für das Blindtextbuch. Sie mögen denken, aus welchem Anlass es unbedingt eine solche poesiealbumhafte Antiquität sein muss, und genau das sollen Sie ja auch. Wenn Sie den Text lange genug mit Fleiss bestaunen, können Sie die Nuss knacken. Denn wenn mein Gag auch nicht mit schnellem Auge zu entdecken ist - eine geduldige Seele muss die Lösung doch finden. Wenn Sie es geschafft haben, dann klingeln Sie mich doch bitte noch einmal an, d...

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Hilfreichste Antwort von ramona1971 ramona1971

    Die Haftpflichtversicherung reguliert, soweit sie die Haftung anerkennt. Soweit aus der Sicht des KFZ Versicherers die Haftung nicht klar ist, wird sie den Schaden abwehren und somit passiven Rechtsschutz leisten.

    Dies ist hier allerdings nicht der Fall, so dass Sie jetzt nur die Möglichkeit hätten zivilrechtlich dagegen vorzugehen... Nur mine Meinung!

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    Hat jemand mal was mit Gewinnprofi zu tun gehabt?
    Antwort von Angela1858 Angela1858

    Ein liebes Hallo,ja leider,wenn die Unterlagen mache ich vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von ChrisEf ChrisEf

    ihre ja. habe aber selber eine wohnung wo wir nun zusammen einziehen wollen ich fahre auch mehmals nach hause in der woche manchmal nur ein paar stunden aber auch mal über nacht bin also kein dauer besucher und welche schritte er einleiten will schreibt er nicht sondern nur das er sich welche vorbehalten tut weiss halt nun nicht ob wir angst haben müssen das er uns beim amt anschwärzen tut oder was er will aber wir bescheissen das amt nicht so wie andere diesich extra ne kleine wohnung nehmen wegen kosten das aber bei ihrer frau wohnen wer ich ja blöd habe eine teure 3zimmer wohnung und meine frau ne 2zimmer wohnung also wer ich ja blöd blos wir wollen zeit miteniander verbringen was ja nicht falsch ist oder und das die neben kosten hoch gehen ist uns klar aber das müssen wir halt dann bezahlen wenn die abrechnung kommt

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von KaeteK KaeteK

    Wird deine Wohnung vom Amt bezahlt - ich frage nur ...

    Kommentar von ChrisEf ChrisEf

    ihre ja. habe aber selber eine wohnung wo wir nun zusammen einziehen wollen ich fahre auch mehmals nach hause in der woche manchmal nur ein paar stunden aber auch mal über nacht bin also kein dauer besucher und welche schritte er einleiten will schreibt er nicht sondern nur das er sich welche vorbehalten tut weiss halt nun nicht ob wir angst haben müssen das er uns beim amt anschwärzen tut oder was er will aber wir bescheissen das amt nicht so wie andere diesich extra ne kleine wohnung nehmen wegen kosten das aber bei ihrer frau wohnen wer ich ja blöd habe eine teure 3zimmer wohnung und meine frau ne 2zimmer wohnung also wer ich ja blöd blos wir wollen zeit miteiander verbringen was ja nicht falsch ist oder und das die neben kosten hoch gehen ist uns klar aber das müssen wir halt dan bezahlen wenn die abrechnung kommt

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    äger mit der polizei, mein roller wurde still gelegt. die kollegen von der polizei sind krank ?????
    Antwort von DocSchneider DocSchneider

    Du solltest mal ein bisschen über dein Verhalten nachdenken.

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Antwort von FH2012 FH2012

    Lieber User,

    eine Einschätzung erfolgt aufgrund Ihrer Schilderung. Einer genauere Prüfung der Umstände kann allerdings auch zu einem anderen Ergebnis führen.

    Eine Haftpflichtversicherung dient auch zur Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und wird dann (vergleichbar einer Rechtschutzversicherung) den Rechtsstreit für Sie führen. Ihre Kfz-Versicherung hat ihrem Text zufolge den Schaden bereits beglichen. Es ist hier auch möglich, dass die Schadensumme (aus Sicht des Versicherers) nicht hoch ist und dann die Erstattung günstiger war, als einen Rechtsstreit zu führen.

    Für eine genaue rechtliche Prüfung Ihres Falles, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.

    Sie können die Höherstufung Ihrer Schadenklasse in aller Regel verhindern, wenn Sie rechtzeitig die von der Versicherung geleistete Summe zurückzahlen. Dieser "Schadenrückkauf" ist an Fristen gebunden, welche Sie den Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung entnehmen können.

    Der Ombudsmann kann die Entscheidung Ihrer Versicherung prüfen. Ob das Ergebnis allerdings von der Entscheidung ihrer Versicherung abweichen wird, ist fraglich.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Floyd Hammock

    ungebundener Versicherungsfachmann (IHK) mit Erlaubnis gem §34d Abs.1 GewO

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von Kinnear Kinnear

    Hallo,

    der Vermieter kann sich Schritte vorbehalten wie er will, das bringt ihm gar nichts!!! Er kann es weder Verbieten, noch deswegen die Grundmiete erhöhen, auch kann er der Kündigung nicht widersprechen, wenn ihr fristgerecht gekündigt habt. Also was will er denn genau machen?

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    äger mit der polizei, mein roller wurde still gelegt. die kollegen von der polizei sind krank ?????
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    die bekommen 3 oder 4 tausend euro im monat

    Bekommt der gewöhnliche Polizist eben nicht ... die bekommen viel weniger und müssen sich von einem Gernegroß wie dich noch anpflaumen lassen .... Krankkann jeder werden auch du ... Pech wenn die noch nicht den Bericht schreiben und die Akte fertig machen konnten ... da mußt du nunmal warten ... ich hoffe noch lange!

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    äger mit der polizei, mein roller wurde still gelegt. die kollegen von der polizei sind krank ?????
    Antwort von freede freede

    Komische Story...

    Es gibt einen "Mängelbericht der Polizei". Wenn der Ausgefüllt wurde hättest du eine Durchschrift bekommen. Hast du ein Sicherstellungsprotokoll über deine Papiere und das Kennzeichen erhalten?

    Irgendwas schreibst du hier nicht so ganz richtig...

    Und zum Schluß: Wer die Musik bestellt... Hättest du deinen Roller in ordnungsgemäßem Zusatnd gehalten, wäre dir der ganze Ärger erspart geblieben (falls es denn wirklich so passiert ist).

    Kommentar von Kunibert93 Kunibert93Kunibert93

    ich hab bis auf einen zettel wo drauf steht, wie ich vorgehen muss, wenn ich mein fahrzeug wieder schnell in betrieb nehmen möchte (also zum tüv rennen) nix bekommen. hat sich jez aber auch weitgehenst erledigt, bin zum landratsamt gerannt und hab mir das teil dort geholt . . . die haben es wohl da hin geschickt !

    sonst is alles richtig ;)

    klar war das nicht ganz ok.... aber nun ja !

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass eine vorübergehende Belegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muss.

    Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Antwort von turbo666 turbo666

    da geht man zu senem Anwaölt und lässt den das wieder geradebiegen - und zwar hurtig! Oder man zahlt und hat was gelernt: Ohne Rechtsschutzversicherung Autofahren ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit.

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Die Nebenkosten der Freundin werden durch deinen regelmäßigen Aufenthalt steigen. Verbieten kann der Vermieter deinen Besuch in der Form nicht.

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    wie lange darf ich mich bei meiner Freundin aufhalten obwohl ich eine eigne Wohnung habe
    Antwort von Schweinezucht Schweinezucht

    Bleib einfach so drin wohnen, weiß doch keiner das du dort schläfst, falls du mal rede und antwort stehen musst dann sag du gehst spät abends immer wieder los so gegen 23 - 24 Uhr da schlafen nämlich die meisten schon und können nicht widerlegen ob du da wirklich immer losgehst :D

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Was die Polizei so sagt und schreibt, ist nicht immer ganz ernst zu nehmen. Der Anscheinsbeweis spricht nach Deiner Schilderung klar gegen den Sohn ("... ganz leicht ein parkendes Auto angefahren...") - da tut die Versicherung gut daran, zu zahlen, ehe die Sache vor Gericht landet und zusätzliche Kosten verursacht. Wenn ihr jedoch handfeste Beweise (und nicht etwa nur das Protokoll der Polizei) habt, dass der Sohn den Schaden nicht verursacht hat, lohnt sich natürlich eine Intervention. Allerdings käme das jetzt auch etwas spät: Ihr seid verpflichtet, dem Versicherer umgehend alle relevanten Informationen zum Schadenhergang und zur Schadenhöhe zukommen zu lassen. Wenn ihr damit wartet, bis der Schaden bezahlt ist, habt ihr gegen diese Aufklärungsobliegenheiten verstoßen und habt Euch die daraus entstehenden Nachteile selbst zuzuschreiben.

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Die Polizei kam und nahm ein Protokoll zu Gunsten meines Sohnes auf. Man sagte, das der Schaden nicht mit unseren Wagen entstanden sein konnte, da die Stoßstangenhöhe gar nicht stiimmte.

    Und damit ist das Thema durch....was wollen sie jetzt noch ?

    Warum nicht vor Gericht ? Bessere Zeugen wirst Du niemals bekommen

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    Ärger mit der KFZ-Versicherung
    Antwort von DetiMeier DetiMeier

    Hallo,

    vielleicht wäre es sinnvoller, diese Frage dem Anwalt Deines Vertrauens zu stellen - der kann auch die richtigen Massnahmen ergreifen.

    Grüsse + viel Erfolg - Deti

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    äger mit der polizei, mein roller wurde still gelegt. die kollegen von der polizei sind krank ?????
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Pech gehabt. Fahr Bus.

    Kommentar von Kunibert93 Kunibert93Kunibert93

    hahaha, genau ! lustig. sowas kann man sich auch sparen !

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Nein Rheinflip hat Recht !

    Sowas wie Dich darf man einfach nicht Roller fahren lassen.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Wenn diu Roller fährst, wie du hier schreibst und kommentierst, dann sollte das busfahren eine Dauersache bei dir bleiben. Du blaffst die Polizisten an und wunderst dich über langsame Bearbeitung. Da fragt man sich, wer da krank ist.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Was mich wundert: seit wann haben Fahrzeuge die nur VS-Kennzeichen brauchen einen Fahrzeugschein und -brief??

    Vor allem: wer führt den Brief (od. Zul.besch Teil 2) schon mit? Und den dürften die dann gar nicht einziehen...

    Und wenn ich schon abgefahrene Reifen höre... Etwa Lust, beim nächsten Regenguss frontal gegen einen Lkw zu rutschen?? Schon mal an die Leute gedacht, die dann dein "Gulasch" von der Straße fegen müssen?

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