Lohnsteuer je nach Entgelt und Steuerklasse anhand der aktuellen Lohnsteuer-Monats-Tabelle. Daraus ergibt sich auch KiSt und Soli. KV 8,2 % PV 0,975 % (außer Sachsen -> 1,475 %) Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahe 0,25 % RV 9,8 % AV 1,5 %
das gilt natürlich nur, sofern dein Arbeitsentgelt 800,00 € übersteigt.
Ja, ich weiss. Aber wo steht das, wieivel Abzüg nach Gesetz geregelt ist?
Wie gesagt, Lohnsteuertabellen sind die gesetzliche Grundlage für den Abzug der Lohnsteuer. Die sind verbindlich. Da kann man sich die Spalte heraussuchen mit dem aktuellen Bruttolohn. Die Prozentsätze der gesetzlichen Sozialversicherungen und der Arbeitslosenversicherung sind auch gesetzlich geregelt und können auch von einem Laien ausgerechnet werden.
Wo sind sie geregelt?
Sind sie im ZGB oder im OR, oder sonst wo geregelt? Wo steht, dass man diese Beiträge bezahlen muss?
Hier wird dieses erläutert: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/sozialversicherungbeitraege2010/index.html