Mach dich mal schlau bei wikipedia.de oder bei http://www.abtreibung-avortement.info Da findest du auch viele Berichte von Frauen, wo du siehst, dass es nicht darum geht "los raus damit" und dass es nicht vor allem junge Mädchen sind, die ungewollt schwanger werden.
Abtreiben - neue und gute Antworten
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0beratungsstelle ? abtreiben?!Antwort von
BlackWoodruffBlackWoodruff
Wenn man abtreiben möchte, muss man zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Dort wird neutral über die Abtreibung gesprochen. Wenn die Betroffene noch unschlüssig ist, wird gemeinsam überlegt, wie man vorgehen kann, evtl. können auch Folgetermine ausgemacht werden. (falls es z. B. eine hohe psychische Belastung darstellt). Wenn die Frau sich doch für das Kind entscheidet, wird auch überlegt, ob es Hilfen gibt, die eventuell hilfreich sein könnten. Wichtig ist: es gibt das Vorurteil, dass die Beraterinnen der Beratungsstelle gegen eine Abtreibung sind (oder wahlweise gibts auch Vorurteile, dass sie dafür sind) - keins davon ist wahr. Es handelt sich um eine neutrale Beratung, die in keine Richtung drängt! Manchmal kommt auch der Partner mit zur Beratung und da ist es dann auch Aufgabe der Beraterin, zu sehen, ob die Entscheidung zur Abtreibung wirklich von der Frau selbst kommt oder ob sie z. B. vom Partner dazu gedrängt wird.
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annemarie37annemarie37 Die Beratung ist nur in Deutschland Pflicht, in der Schweiz nur für Mädchen unter 16 und in Österreich gar nicht, in diesen beiden Ländern sagt das Gesetz nur, der Arzt muss die Frau beraten.
UND: Vorsicht: nur die staatlich beauftragten Stellen beraten neutral (z.B. Pro Familia). Es gibt aber diverse Stellen, die werden von Anti-Abtreibungsorganisationen betrieben. Die bieten zwar Hilfe beim Austragen an (was ja löblich ist), beraten aber überhaupt nicht neutral, sondern vermitteln Fehlinformationen über den Schwangerschaftsabbruch und seine Folgen.
Wenn du sachliche Informationen suchst, findest du vieles hier: http://www.abtreibung-avortement.info
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0beratungsstelle ? abtreiben?!Antwort von
blondie1705blondie1705
Du bist erst 15 Jahre alt. Hast Du eigentlich schon mit Deinen Eltern darüber geredet? Das sollte der erste Weg sein. Wenn Ihr dann gemeinsam entschieden habt, dass Du wirklich abtreiben willst, geht Ihr zu einer Beratungsstelle. Dort wirst Du beraten, was für Möglichkeiten es für Dich gibt. Es ist nur ein Gespräch, Du musst also keine Angst davor haben.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir die richtige Entscheidung.
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deinemutter567 nein ich bin weder schwanger noch würde ich abtreiben wollen! ich will das alles wissen für die schule weil ich ein referat darüber halten möchte und mich das SEHR interessiert !
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blondie1705blondie1705 Sieh doch mal hier:
http://www.profamilia.de/erwachsene/ungewollt-schwanger.html
Da kannst Du bestimmt was finden. Ich hab jetzt einfach mal die erste angeklickt. Du kannst natürlich auch in Deiner Nähe eine aussuchen
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1Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
IndiviaIndivia
und Fristenlösung mit BeratungspflichtDer Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Es ist jedoch nach § 218a StGB in einer Reihe von Ausnahmefällen Straffreiheit möglich. Diese sind:1. Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) zulässig. 2. Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist (die so genannte kriminogene Indikation). Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen zulässig. 3. Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch eine Abtreibung abgewendet werden kann (die so genannte medizinische Indikation). Dieser Fall ist nicht an eine zeitliche Frist gebunden. In jedem Fall darf der Abbruch nur mit Einwilligung der Schwangeren und nur von einem Arzt ausgeführt werden.In den Ausnahmefällen 2 und 3 ist der Abbruch ausdrücklich nicht rechtswidrig. In der Fassung des § 218a StGB vom Juli 1992 war auch im Fall 1 der Abbruch nicht rechtswidrig; dies wurde jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, dass in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt. Damit ist der beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar (Quelle: www. abtreibung.de) Ich hoffe das beantwortet deine Frage, Abtreibung bis zu 12ten Woche geht als nach einem beratungsgespräch sozusagen immer.
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deinemutter567 dankeschön
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0Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
LanaliLanali
Ich weiss nicht was für Voraussetzungen nötig sind um ein Kind zu töten.
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0Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
blondie1705blondie1705
Du musst erst mal zu einer Beratungsstelle. Dort wirst Du alles erfahren.
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deinemutter567 ich kann aber nicht dahin weil ich nicht schwanger bin ich will das alels aber wissen
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blondie1705blondie1705 Wenn Du das gleich geschrieben hättest, hättest Du sicherlich andere Antworten erhalten. Die meisten Abtreibungen sind die soziale Indikation. Das heißt, dass die Frauen kein Geld haben oder viel zu jung sind.
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deinemutter567 Also wenn ich jetzt alt genug wäre z.B 30 jahre alt udn abtreiben will muss icjh nur zu einer berautungstelle gehen obwohl das kind gut aufwachsen könnte?
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blondie1705blondie1705 Theoretisch schon, ich hoffe, dass es Dich in der Praxis nicht treffen wird. Eine Abtreibung ist kein Kinderspiel und viele Frauen haben ihr Leben lang darunter gelitten.
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deinemutter567 ich weiß ich möchte das auch nicht ich möchte halt nur alles darüber wissen für ein referat :)
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0Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
mareike28mareike28
Wenn man sich sicher ist das kind nicht zu wollen ... oder unter garkeine umständen damit leben kann ... oder zu jung is das wird aber ne weile besprochen bevor es zu handlung kommt .
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3Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
stylaqueenstylaqueen
unter welchen Umständen ? ich denk mal du solltest schwanger sein ;) aber mehr brauchts auch nicht..das ist ja die Entscheidung von jedem selbst. ich könnte das zum Beispiel nie im Leben aber es kommt immer auf die Person an denk ich :)
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deinemutter567 also wenn ich jetzt schwanger wäre und das kind nicht will kann ich es einfach so rausholen lassen? die einzige voraussetzun gist, dass ich mich noch in der 11.ssw befinde?
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stylaqueenstylaqueen ja :D also so hat mir das meine Frauenärztin mal gesagt :D
also soll jz nicht heißen dass ich schon mal schwanger war xD
da muss man so weit ich weiß halt zur Untersuchung ob man schwanger ist und hat dann ein Gespräch welche Möglichkeiten man hat, weil es ja nicht nur Abtreibung gibt :)
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0Abtreiben! unter welchen umständen?Antwort von
DerCowboyDerCowboy
Du kannst zu einer Beratungsstelle gehen und sagen "Los, raus damit!".
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deinemutter567 und was macht man dann in der beratugsstelle? muss man da fragen beantwortetn oder wie?
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0Freund Volljährig - kann man ohne Wissen der Eltern abtreiben?Antwort von
McCherry Tjaja, so is das in Deutschland... Der Vater hat nichts zu bestimmen, wenn es darum geht, ob ein Kind geboren werden soll oder abgetrieben, ob es behalten wird, oder zur Adoption freigegeben. Das liegt allein bei der werdenden Mutter, wenn diese minderjährig ist, mit Zustimmung der Eltern meine ich. ab 18 kann man, was das angeht, machen was man will, bzw, wozu man fähig ist. Es ist beileibe keine leichte Entscheidung, ein Kind abzutreiben, erst recht nicht, wenn man noch so jung ist. Eine Freundin von mir ist mit 15 schwanger geworden, von einem Klassenkameraden. Sie hat abtreiben lassen... heute wacht sie immer noch schweißgebadet auf, und wünscht sich inzwischen, die hätte es nicht abtreiben lassen, aber das lässt sich ja nun nicht mehr ändern.
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0Baby AbtreibungAntwort von
Reika123Reika123
ich versteh die frage nicht ganz, also der freund würde sich freuen aber man selbst will dass kind nicht oder wie?
es kommt immer auf dir psyche an es gibt eben leute die es "einfach" so machen und damit dann keine probleme haben aber es gibt auch leute die dann ihr leben lang schuldgefühle oder sogar depressionen bekommen
ich finde persönlich man sollte abtreibungen ganz verbieten (außer wenn dass kind nicht lebensfähig wär oder nur unter schmerzen leben könnte wegen irgend welchen krankheiten) das kind kann nichts dafür dass die eltern so blöd sind zu verhüten und deshalb abgeschlachtet wird, die meisten mädchen die dann abtreiben werden dann bemittleidet wie arm sie doch wären usw. deshalb sollte man dass kind bekommen und wenn man wirklich überhaupt nicht damit klar kommt kann man dass kind immer noch zur adoption frei geben denn es gibt viele leute die sich ein kind wünschen aber keins bekommen können
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0hilllffeee zu jungAntwort von
xxLeylaxxxxLeylaxx
Ich würd sagen deine Freundin geht zum Frauenartz alles andere wäre spekulation und würde euch noch mehr sorgen bereiten.
Kommentar von
carmansido wenn sie aber in den nächsten wochen ihre periode bekommt heisst das doch das sie 100 pro net schwanger ist oder?
Kommentar von
xxLeylaxxxxLeylaxx Ja
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0hilllffeee zu jungAntwort von
suesse2222suesse2222
das ist ganz normales scheidensekret,weil eine frau/mädchen bei erregung eben auch sehr feucht werden. an eine schwangerschaft braucht ihr nicht zu denken,es wird bestimmt alles okay sein!! es ist einfach eure unerfahrenheit..keine sorge...wenn euch das nicht beruhigt,könntet ihr ja zur sicherheit einen schwangerschaftstest machen,obwohl ich denke,dass da nichts ernstes passieren wird!! lg suesse
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carmansido endlich mal ne gescheite antwort !!! danke. ja das kann gut sien das es unsere unerfahrn heit ist. weil wir beide noch net lange sex habn . :D
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2hilllffeee zu jungAntwort von
iselleiselle
iel zu jung um ein kind zu bekommen.
Nicht nur dafür.
Sondern auch zu jung um Sex zu haben.Ihr habt ja noch nicht mal eine Ahnung,
wie euer Körper funktioniert und was beim Sex alles geschieht!Lasst euch lieber aufklären, anstatt etwas zu tun, wovon ihr keine Ahnung habt.
Zu der Frage:
Auch die Frau gibt ein Sekret ab!
Habt ihr danach getestet ob das Kondom ein Loch hat (zb Wasser reinlaufen lassen)?Kommentar von
carmansido wir wiissen beide wie es funktionier. aber so extremer scheidenfluß hatten wir beide halt noch nie gesehen. und so weiss war es auch noch net
Kommentar von
iselleiselle Ich sag dazu nur:
Frauenarzt -> lasst euch aufklären
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0hilllffeee zu jungAntwort von
AnneDelfin96AnneDelfin96
das kann auch von ihr sein, Frauen haben auch Ausfluss.......ihr seid definitif zu jung!
Kommentar von
carmansido des wissen wir, nur du sagst selebr es kann. es kann genauso gut ... sein
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0hilllffeee zu jungAntwort von
Lollipop1999 Das is ziemlich sicher Scheidensekret aber um sicher zu gehen mact doch IN 1-2 Tagen einen Schwangerschatstest.
LG Lollipop
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carmansido warum ist des auch so weisss???
Kommentar von
AnneDelfin96AnneDelfin96 das ist normal bei Frauen, sollte deine Freundin eig. wissen!
Kommentar von
carmansido ja wissen wir beide eig. nur dass es so viel isch aufeinmal. des war ja net unser erstes mal und sonst war es heller nud net so viel
Kommentar von
PirkkoPirkko @Lollipop: Ein, zwei Tage nach dem Sex gibtt kein Schwangerschaftstest der Welt eine sichere Auskunft, da läuft ja quasi noch die Befruchtung. Ein Rat zur Pille Danach wäre sinnvoller.
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1hilllffeee zu jungAntwort von
HopeforLPHopeforLP
es gibt ja auch sowas wie einen schwangerschaftstest aber pssst is geheim!
-.-'
Kommentar von
carmansido ab wann kann man den machn?
Kommentar von
HopeforLPHopeforLP den kann man immer machen
Kommentar von
PirkkoPirkko @HopeforLP : Machen kann man ihn immer, aber zuverlässig ist er erst nach etwa drei Wochen nach dem fraglichen GV.
Kommentar von
suesse2222suesse2222 nach ein paar tagen..
Kommentar von
carmansido okey also ich hol den mal so in 4tagen :D
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0Abtreibung, URKUNDE???Antwort von
annemarie37annemarie37
Von wem hast du das denn "erfahren"? Offenbar war das nur ein Gerücht, wenn du herausfinden willst, ob das stimmt.
Ich finde es schon voll daneben, dass du da ohne ihr Wissen irgend was heraus spionieren willst. Wenn dir das wichtig ist, gibts nur eins: du fragst sie selbst.
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0Baby AbtreibungAntwort von
annemarie37annemarie37
Was soll denn diese Frage??? Du bist ja offenbar nicht selbst in dieser Situation. Da kann dir wohl niemand sagen, wie du dich fühlen würdest, wenn...
Sachlcih gesehen sind "Folgen und Nebenwirkungen" eines selbst entschiedenen Schwangerschaftsabbruchs minim. Das ist ein Fakt. Infos dazu findest du auf http://www.abtreibung-avortement.info
Nur die betroffene Frau selbst kann entscheiden, ob und wann und warum eine Schwangerschaft abgebrochen werden soll oder nicht. Da gibt es keine generellen Antworten. Jede Frau empfindet wieder anders.
Übrigens, soweit ich weiß, ist dieser Termin bei der Beratung Pflicht. Erst danach darf die Abtreibung vorgenommen werden - und das auch noch mit einer gewissen Frist Wartezeit / "Überdenkzeit"
Wie kommst du darauf, bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung wird neutral über die Abtreibung gesprochen? Im Gesetz steht das anders:
§ 219
Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.
Da steht aber im Schwangerschaftskonfliktgesetz auch noch:
(1) Die nach § 219 StGB notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Fau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. [...]
(2) [...] der Beratungscharakter schliesst aus, dass die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird;
Tönt halbwegs neutral. Jedenfalls ist es in der Praxis so, dass an den anerkannten Stellen objektiv-sachlich informiert wird und nicht Schauermärchen erzählt werden.