Abschleppen - neue und gute Antworten

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    Vermieter will Auto abschleppen lassen.
    Antwort von hondaautofan hondaautofan

    Wenn er zu viel Geld hat, kann er es abschleppen lassen. Allerdings gehen diesbzgl. alle Kosten auf ihn. Inkl. event. Schadenersatzansprüche.

    Auf deinem gemieteten Parkplatz kannst du parken lassen wen du willst.

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    Wer hatte schon mal das Vergnügen:-(( mit Aktiv Transport ?
    Antwort von Forenmitglied Forenmitglied

    Ich wurde heute, am 22.5.2012 von der allseits, und seit langem als Betrüger-Firma bekannten "Aktiv-Transport" abgeschleppt. Aus vielen TV-Berichten ist deren GESETZESWIDRIGE Vorgehensweise bekannt, aber nun hats auch mich erwischt.

    Ort: Penny-Supermarkt HH.-Schnelsen, Holsteiner Chaussee 272, 22457 Hamburg.

    Mercedes 320, Blau, SF51 FGO (Englisches Kennzeichen)

    Ich war Kunde im Penny-Markt, habe nach Kauf meine Eltern (siehe Anschrift) im Nebenhaus besucht. Auf einen Zettel schrieb ich für Ankunftszeit 12:40 "12:30" und meine Mobil-Telefonnummer. Diesen Zettel (habe in meinem Englischen Fahrzeug keine Parkscheibe) legte ich auf das Armatourenbrett. Nach ca. 30 Min. fuhr ich mit meinem Vater in die Frohmestrasse zu einer Schlachterei Essen holen. Die beiden sind über 80, kochen nicht mehr. Ich stand also jeweils unter 1 Stunde auf dem Parkplatz. Der Parkplatz war nur zu ca. 20% belegt; die meisten Plätze frei. Ich habe niemanden behindert. Ich saß im Wohnzimmer meiner Eltern, als ich eine Auto-Alarmanlage hörte. Ich guckte vom Balkon, und erschrak, als ich meinen Wagen fast auf dem Abschleppwagen sah, lief schnell runter, und sagte sie sollen meinen Wagen wieder ablassen. Es wurden 212,5o gefordert, die ich nicht zahlen wollten (und auch nicht hätte können, nicht einen Euro dabei hatte, weil erst gestern aus England zu Besuch gekommen). Daraufhin sprang ich auf den Abschleppwagen, und blockierte so den GESETZESWIDRIGEN Abschleppvorgang, der mehr als unnötig war ! Die beiden Angestellten (Einer in einem schwarzen Smart, und der Abschleppwagenfahrer) telefonierten die ganze Zeit mit Ihrer Firma in HH.-Bahrenfeld, was deutlich mehr kostete, als wenn die beiden mich angerufen hätten. Meine Mobil-Rufnummer lag ja auf dem Armatourenbrett. ICH rief die Polizei, die dann auch kam. 2 nette Beamte, von denen mir einer im Vertrauen sagte, diese Firma sei der Polizei seit langem ein Dorn im Auge, und jeden Tag müßte die Polizei Streitigkeiten schlichten, weil Leute regelrecht abgezockt werden. Der eine Beamte entschuldigte, das er nichts machen könne, weil es Privatgrund sei, und empfahl mir zu zahlen, und den Betrag wieder einzuklagen, was umständlich, aber der einzigste Weg sei.

    Auch als mein Vater mit Bargeld kam, wollten die beiden meinen Wagen nicht wieder ablassen, meinten, sie hätten mit mir schon viel Zeit verloren, weil ich solchen Aufstand gemacht hatte. Ich mußte mich von meinem Vater nach HH.-Bahrenfeld fahren lassen, und meinen Wagen gg. Bar: € 212,5o auslösen. Die beiden Angestellten hatten alles fotografiert / gefilmt, und meinten solchen Zirkus hätte noch nie jemand gemacht. Sehe ich als Kompliment, nicht blöde zu sein.

    Lustiges am Rande: In der Zeit, wo ich auf die Polizei wartete haben mir 3 Anwohner erzählt, auch sie wurden abgeschleppt, hätten geklagt, und die Firma mußte jeweils € 100,- zurück zahlen. Auch die Inhaberin des im Haus ansässigen Fitness-Studios erzählte mir, das andauernd Kunden abgeschleppt werden. Gegen solche Abzocker, die regelrecht nur auf Opfer warten MUSS rechtlich vorgegangen werden. Eine schlechte "Reklame" auch für Penny. Meine Familie wird dort nie wieder einkaufen, und ich werde das ganze Internet vollschreiben und Penny DEUTLICH erwähnen, die solche bösartigen, Mafia-ähnlichen Strukturen noch durch Vergabe von einem Rahmenvertrag unterstützt. Ich werde also weiterhin einen Riesen-"Zirkus" machen ! Hier MUSS ENDLICH mal auf ein Verbot / Schließung dieser Betrüger-Firma geklagt werden.

    Insbesondere ärgert mich, das diese extrem deutlichen Abzocker sich nicht um die gesetzlich vorgschriebene Schadensminderungs-Pflicht kümmern. Ein kurzer Anruf hätte mir € 212,5o (plus Abholkosten) erspart. Telefonisch sind die lt. Briefbogen nur von 12:00 - 13:00 erreichbar, obwohl 24 Stunden die Firma bestzt ist. An Anrufen sind die nicht interessiert, und Ausweis, Geld müßen durch Gitter gereicht werden. Es wird keine Tür geöffnet, was wohl seine Gründe hat... Es geht denen NUR darum zu kassieren. Der mit abgeschleppten Autos überfüllte volle Verwahrhof hinter deren Schranke sagt alles...

    Ich klage selbstverständlich. Im Internet finden sich viele Anwälte die schon erfolgreich gg. diese Extrem-Abzocke vorgegangen sind, es werden sehr viele Urteile von Amts -und Landgerichten genannt, die zu Gunsten der Abgeschleppten ausgingen.

    Freundliche Grüße

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    Feuerwehrumfahrung "öffentliches" Privatgelände
    Antwort von drrossi drrossi

    Danke für die raschen Antworten. Da die Fahrzeuge abgeschleppt werden, bevor etwas passiert, sehen es einige eben nicht ein einen Fehler gemacht zu haben. "wenn man mir ne mail schreibt oder mich anruft fahr ich doch weg" und diese wollen dann auch noch klagen und oder verweigern die übernahme der Abschleppkosten. Muss man denn mit meiner Meinung nach so eindeutigen Sachverhalten auch noch zum Anwalt tingeln ? Ich suche eine Behörde/Instanz/bestehendes Urteil in dem der Sachverhalt eindeutig geregelt ist oder wo eine fachlich fundierte Aussage getroffen wird. Eventuell ist ja doch das Ordnungsamt und die Polizei mit von der Partie und kann nicht einfach sagen ....Privatgrundstück geht mich nichts an ......

    Kommentar von Nordmann2000 Nordmann2000Nordmann2000
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    Feuerwehrumfahrung "öffentliches" Privatgelände
    Antwort von Dethklok Dethklok

    Wieso sehen die das Problem beim Besitzer?Dem besitzer des Fahrzeuges oder des Gebäudes?Wenn es gekennzeichnet ist,dass dort das Abstellen eines Fahrzeugs verboten ist,dann ist das auch verboten.Sollte es mal zu einem Einsatz kommen und da stellt einer sein Fahrzeug vorher hin,muss derjenige für jeden Schaden,den die Feuerwehr nicht verhindern konnte aufkommen...egal ob Sachschaden oder Personenschaden...

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    Feuerwehrumfahrung "öffentliches" Privatgelände
    Antwort von hazzarad hazzarad

    Netter Text aber ich kann nirgendwo ne Frage erkennen.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Ich gehe davon aus, dass ein "Spassvogel" dich hier ärgern bzw. provozieren will. Der Vermieter würde sich schriftlich direkt per Post an dich richten. Es gibt solche Mieter, (u. andere Menschen) die eigennützig sowas machen oder einfach nur stänkern wollen. Beachte das nicht und parke wie dir zugesichert im Hinterhof. Es mag ja ein Privatparkplatz des Vermieters sein, allerdings den Mietern des Hauses gewidmet. Nur Besucher oder Fremde (Nichtmieter) wären betroffen und dürften u. U. abgeschleppt werden. Das Verhalten des Zettelanbringers ist eine Rechtsanmaßung, die unzulässig und rechtlich ahnbar ist. Der Vermieter wird wohl überhaupt nichts davon wissen. Sammle die "Brieflein" und schau mal öfters, evtl erwischst du den Verursacher und kannst ihn dann anzeigen.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von velodog velodog

    Derjehnige der auf privatem Grund ein Fahrzeug abschleppen läßt muß das erst einmal selbst bezahlen. Spätestens da werden heldenhafte Zettelschreiber dann plötzlich ziemlich keinlaut.

    Du hast dafür bezahlt da parken zu dürfen und hast das auch schriftlich.

    Ich würde mir da keine Sorgen machen, tatsächlich ein fremdes Fahrzeug abschleppen zu lassen von dem man im Grunde nicht genau weiß ob es nicht doch da stehen darf trauen sich die wenigsten, weil sie dann doch Muffe haben erstens auf den Abschleppkosten sitzenzubleiben und zweitens noch Ärger mit dem Fahrzeugbesitzer zu bekommen.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von bvay2000 bvay2000

    Da dieser Hinterhof Privatgrund ist, wird erst einmal die Polizei nicht abschleppen. Wenn ein Privatmann ein Auto abschleppen lassen will, muss der Auftraggeber sofort die Kosten dafür zahlen. Das verauslagte Geld müsste er sich dann von dir wieder holen. Nachdem du ja anscheinend berechtigt auf diesem Hinterhof stehst, wirst du nicht feiwillig zahlen. Damit müsste dich derjenige verklagen, der das Auto abschleppen ließ. Tja und dann wird sich vor Gericht entscheiden, wer Recht hatte.

    Vielleicht kennt man dein Auto aber gar nicht und niemand weiß, dass du dort parken darfst. Habt ihr einen Hausmeister oder eine Hausverwaltung, die evtl. diese Zettel anbringen lässt???

    Wenn das nur ein Mieter ist, der glaubt einen Anrecht auf seinen bestimmten Stellplatz zu haben, weil er dort schon immer parkt, dann sei vorsichtig, dass dir nicht noch das Auto zerkratzt wird, weil abschleppen trauen sich die meisten dann doch nicht, wenn sie erst zahlen müssen.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von Ballaburger Ballaburger

    Glaube kaum das der Vermieter der Zettelschreiber war, eher ein unwissender Nachbar. Beim abschleppen von Privatgrundstücken, muß erst mal der Eigentümer die Kosten vorstrecken, weshalb wohl kaum mit einer Nacht&Nebel- Abschleppaktion zu rechnen ist!

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von Marcels04 Marcels04

    Natürlich darfst du da parken, wenn niemand einen festen Parkplatz zugewiesen bekommen hat.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von Takezo Takezo

    Leg einen Zettel hinter die Windschutzscheibe, auf dem steht dass du Mieter bist (Name und Adresse) und für einen Stellplatz im Hinterhof bezahlst. Wenn das wirklich alles so ist und du sonst niemanden behinderst darfst dein Auto natürlich nicht abgeschleppt werden. Sollte das doch passieren so muss derjenige, der das Abschleppen veranlasst hat die Kosten übernehmen.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von norbi22 norbi22

    da kannst du nur vor Gericht gehen! Aber vielleicht legst du einen Zettel ins Auto, dass du Mieter bist und berechtigt parkst!

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von teuto47 teuto47

    Das musst du mit deinem Vermieter abklären. Wenn dein Auto abgeschleppt wurde kannst du herausfinden wer der Auftraggeber war. Und dann weißt du hoffentlich was zu tun ist.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Rede mit demjenigen, der dir den Zettel ans Auto macht. Jeder kann abschleppen lassen, aber nur auf eigene Rechnung.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von daCypher daCypher

    Vielleicht weiß derjenige, der den Zettel an den Auto hängt einfach nicht, dass es dein Auto ist. Du kannst ja einfach mal sicherheitshalber nen Zettel mit deinem Namen aufs Armaturenbrett legen, damit derjenige weiß, dass du da parken darfst.

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    Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?
    Antwort von ErsGuteHardware ErsGuteHardware

    Guten Tag,

    Laut Mietvertrag habe ich anrecht auf einen "Stellplatz auf dem Hinterhof" und bezahle jeden Monat 20€ dafür.

    Du zahlst für also kann und darf dich keiner abschleppen. Und falls doch muss er den ganzen Mist zahlen.

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    Darf man ein Fahrzeug mit CVT Getriebe abschleppen?
    Antwort von IXXIac IXXIac

    Hallo

    siehe Betriebsanleitung weil nicht jede CVT ist gleich aufgebaut einige komme völlig ohne Ölversorgung aus und sind Abschleppbar (DAF Variomatik, FIAT/Lancia Subaru mit Magentfeldkupplung) andere wie zb die Zexxel/Denso Reibrad CVT sind ohne Ölversorgung schon nach wenigen Metern beschädigt. Wieder ander haben eine Ölpumpe auf der Sekundärseite und können dann mit wenig Tempo über kurze Strecken geschleppt werden

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    Vermieter will Auto abschleppen lassen.
    Antwort von Amunrirora Amunrirora

    Ich bin 4o Jahre lang Immo-Verwalter gewesen: Was Du hier schreibst erlebe ich das erste mal, d.h. solltest Du in Deinem Mietvertrag nicht jrgend eine Klausel haben, betrifft: Parking d.h. dass nur Du und Deine Familien-Angehörigen auf diesem Parkplatz parkieren dürfen, kann es diesem kleinbürglichen Vermieter gleich sein, dass Heiri und Hans dort parkieren! Lass ihn nur das Auto Deines Freundes abschleppen, dann kommt dieser dumme Kerl auf die Welt und vor dem Kadi hat er 0 Chance, muss alles berappen: Hat dieser Mensch nichts anderes zu tun als kontrollieren der Parplätze, evtl. kontr.er auch noch viel anderes mehr! Dazumal hatte ich ca. 30 Parkplätze und nie mit einem Vermieter schwierigkeiten gehabt, insofern bezahlt wurde. Also mein lieber Freund, wie gesagt: Mietvertrag einhalten und der Vermieter ignorieren. gell!!!

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    Vermieter will Auto abschleppen lassen.
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Wenn du Mieter des Parkplatzes bist, geht es dem Vermieter nichts an wer darauf parkt. Auch deine Besucher dürfen dort problemlos parken.

    Was er aber untersagen könnte, wäre, wenn du ein abgemeldetes Auto eines Bekannten dort abstellst.

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    Vermieter will Auto abschleppen lassen.
    Antwort von Mikeh Mikeh

    Hat dein Vermieter keine Hobbys ? Frag ihn mal !!!! Solange wie du keinen Ölwechsel auf seinem Privatgrundstück machst kann ihm egal sein....wer da steht !!! wenn er wieder kommt ,dann isses eben dein auto......und basta.....

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