Abschiebung - neue und gute Antworten

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von MrMoto MrMoto

    Als Franzose kannst du gar nicht abgeschoben werden. EU-Bürger genießen innerhalb der EU Freizügigkeit. Du kannst also so lange in Deutschland leben, wie du willst. Du müsstest schon in Frankreich jemanden ermorden, um ausgeliefert zu werden. Selbst wenn du nicht arbeitest, solltest du Verbleiberecht haben, da dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist.

    Ein Schulabschluss ist ansonsten schon eine ganz gute Idee. Vielleicht überlegst du dir ja mal, den irgendwann nachzumachen. Das wird allerdings nicht einfacher.

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von Astarte007 Astarte007

    Welche Nationalität steht denn in deinem Pass?

    Kommentar von lincoln08 lincoln08

    französischen / frankreich

    Kommentar von Astarte007 Astarte007Astarte007

    Dann schonmal gleich gar nicht. Du bist EU-Bürger, in Deutschland geboren und hälst dich über 8 Jahre hier auf. Du könntest dich sogar relativ unkompliziert einbürgern lassen.

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von KumpelSpucke KumpelSpucke

    nein, dazu müsstest du schon wiederholt straffällig werden, und selbst dann wird bei einem in deutschland geborenen "ausländer" von fall zu fall entschieden. geh mal davon aus dass deutschland dich nicht los wird

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Mach einen Abschluss, sonst bist du echt Ausschuss...egal wie.

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von XokiDefault XokiDefault

    Ich glaube solange du keine Probleme mit der Polizei hattest wird dir sowas nicht passieren.

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Du wirst doch in Deinem Pass die unbefristete Duldung haben, oder? So lange Du nicht straffällig wirst, kannst Du hier in Deutschland bleiben.

    Kommentar von lincoln08 lincoln08

    ne hab nur bis zum 15.04.13 1tag vor mein 18ten

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von fish0r1 fish0r1

    wenn man in dt.-land geboren ist , ist man ein deutscher bzw. man hat den deutschen pass

    Kommentar von dafee dafeedafee

    Nein, so ist das nicht!

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von atze651 atze651

    hast du ein deutschen pass?

    Kommentar von lincoln08 lincoln08

    ne leider nicht

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    Droht mir die Abschiebung?
    Antwort von mutzemandel mutzemandel

    Ich denke, du bist in Deutschland geboren...? und trotzdem bezeichnest du dich als Ausländer?

    Kommentar von lincoln08 lincoln08

    hab kein deutschen pass..

    Kommentar von dafee dafeedafee

    Auch wenn er in Deutschland geboren wurde, muss er ja nicht unbedingt die deutsche Staatsangehörigkeit haben! Wenn er diese nicht hat, gilt er als Ausländer!

    Kommentar von mutzemandel mutzemandel

    nur komisch, dass jemand sich als Ausländer** empfindet**, der hier geboren ist.

    Kommentar von ploccoson ploccosonploccoson

    Ich bin auch Ausländer, zwar hier geboren, aufgewachsen, kulturelle Identität, aber dennoch fühle ich mich nicht wie ein Deutscher :(

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    Abschiebung-was tun?
    Antwort von MrsRock MrsRock

    Zum Pass: alle jugo Pässe sind seit dem 1.1.2012 zum reisen nicht mehr gültig (auch wenn er über das Datum hinaus gültig ist) es kann also in diesen kein Aufenthaltstitel eingetragen werden. Warum die Behörde so eine Summe verlangt wurde ich mal nachfragen, ansonsten haben die doch keinen Grund das zu verlangen!

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    krimineller darf Wiedereinreisen trotz Abschiebung ??
    Antwort von dragance23 dragance23

    du bist ja nun einmal nur eine von vielen die net auf ihre Eltern gehoert haben als sie ihnen geraten sich net mit Kosovo Albanern, Tuerken, Arabern oder Moslems egal von wo sie kommen einzulassen, schon gar net sich von denen noch schwaengern zu lassen. Naja, jetzt kommt halt raus dass die dummen Eltern tooooootal Recht hatten als ihr so ca. 16 Jahre alt wart. jetzt tut es euch halt auch volle Kanne leid das diese beschnittenen Moslems euch auch noch ein Juwel d.h. einen Schatz also eure Jungfraeulichkeit geraubt haben. Ich kann euch nur eis sagen, Maedels lernt was draus und lasst eure Toechter eines Tages net denselben Fehler machen.

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    Abschiebung-was tun?
    Antwort von ronchifocus ronchifocus

    Tja-als Gast in Deutschland sollte man sich an die Gesetze halten und nicht straffällig werden.

    Aber Ihr werdet auch im Kosovo ein schönes Leben haben .....oder?

    Kommentar von ozlem72 ozlem72

    ja du hast vollkommen recht-benehmen sollte man sich überall! Allerdings ist weder er noch ich als GAST hier.Wir leben hier und sind hier aufgewachsen-ich bin sogar hier geboren.darum gehts ja auch nicht.Frage nur um Rat wegen der blöden Situation grade-und Rückgängig kann man nichts mehr machen.

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    Abschiebung-was tun?
    Antwort von lugosi67 lugosi67

    ist halt leider so in deutschland - hier ist man mit der abschiebung recht schnell bei der hand

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    Abschiebung-was tun?
    Antwort von flick112 flick112

    Was ist denn mit Heiraten oder Schwangerschaft?

    Kommentar von ozlem72 ozlem72

    ja-im kosovo möchte ich nicht leben-aber heiraten wollen wir ja sowieso nur grade gehts halt nicht wiel er ja nicht sien pass bekommt.wenn wir drüben heiraten würden-ist halt die frage ob er dann trotzdem zurück darf weil wenn nicht-bringts ja nichts wenn ich wieder allein zuruck muss.kenn mich mit dem Abschiebe und Ausländerrecht nicht so gut aus-habe ja keine Probleme mit sowas.

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    Kann mein Freund abgeschoben werden, obwohl ich schwanger bin?
    Antwort von jasminj92 jasminj92

    Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem;

    Mein Freund lebte etwa 7 Jahre illegal in Deutschland.

    Ich bin nun in der 18 Woche von ihm Schwanger. Obwohl die Beamten das wussten, haben sie ihn abgeschoben. Nun warten wir auf die Befristung der Ausweisung, aber die beamten lassen sich echt Zeit.

    Er darf spätestens zur Geburt wieder kommen, aber wir versuchen alles mögliche, dass er vorher da ist.

    Wir sind schon am verzweifeln.

    Nun frage ich mich, werden sie ihn wieder nach Deutschland lassen und wie kompliziert wird das alles?

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    krimineller darf Wiedereinreisen trotz Abschiebung ??
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Ich würde mich diesbezüglich mal an die Polizei wenden. Wenn der Typ nur für 2 Wochen wieder da ist, sollte es möglich sein, dich bei entsprechender Bedrohung durch ihn (was ja wohl der Fall ist) sicher unterzubringen oder ähnliches.

    Kommentar von liana2000 liana2000

    nun ja , heute war ich bei der polizei... alles was ich zu hören bekam war ''natürlich können wir im voraus nichts machen'' beim einwohnermeldeamt hatte ich auch kein glück denn ich wollte ne auskunftssperre machen, das geht aber nur mit einem schreiben von polzei, da die mir aber nichts austellen muss ich einfach da sitzen und abwarten..''vielleicht passiert ja doch nichts'', war deren aussage ! mit 10 euro... ,meinem vor und nachnamen , wird ihm einfach auskunft über mich erteilt und ich kann nichts dagegen tun... einfach nur WAHNSINN !

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    Abschiebung wegen abgelaufenem Aufenthaltstitel?
    Antwort von Bodensatz Bodensatz

    Laß dir keine Angst machen. Also abgeschoben wirst du nicht. Wegen verspäteter Antragstellung wirst du erst einmal eine Duldung bekommen. Ist nicht schlimm, verfall jetzt nicht in Panik. Du bekommst die Duldung deshalb weil die Ausländerbehörde ersteinmal deinen jetzigen Aufenthaltsstatus klären muß. Du bist hier geboren, hast deine Familie, sprich deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Nimm deine Zeugnisse mit zu dem Termin in der Ausländerbehörde, du musst nachweisen, dass du dich seit Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hast, daher die Zeugnisse Halbjahres- und Jahreszeugnisse mitnehmen. Die Niederlassungerlaubnis, sprich unbefristeten Aufenthalt, bekommst du tatsächlich erst nach weiteren 5 Jahren. Du hättest die NE mit Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten können, wenn du bis dahin immer im Besitz einer gültigen Aufenthalterlaubnis gewesen wärst.

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    Abschiebung wegen abgelaufenem Aufenthaltstitel?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Du musst im Hinterkopf behalten, dass Du in einem Verwaltungsverfahren bist. Das heisst: was Du sagst oder nicht sagst, ist soviel wert wie ein Lufthauch. Goethe brauchst Du nicht nur in der Abi-Prüfung, sondern auch im Leben: Worte sind nur Schall und Rauch!

    In der Akte des Ausländeramts könnte nun die Lage so aussehen: Du hast (vielleicht und vielleicht mehrfach) Schreiben erhalten, die darauf hinweisen, dass Deine Aufenthaltserlaubnis abläuft. Du hast mehrere Termine ignoriert.

    Du zeigst damit, dass Dir das Handeln der Behörde sch(...)egal ist. Wenn die Behörde nun Deine Abschiebung vorbereitet, hast Du dagegen keine Einwände!

    Wenn Du überhaupt nicht erreichbar bist und gar nicht kooperierst, kann es sogar erforderlich erscheinen, Dich zur Abschiebung festzunehmen, um Flucht zu verhindern. Dann wird - ggf. mitten in der Nacht - die Polizei vor Deiner Türe stehen und Dich mitnehmen. Du landest dann in einem Abschiebegefängnis. Ganz genau: wie eine Kriminelle!

    Dann wird nur ein sofort - noch am selben Tage - aufgesuchter und handelnder Anwalt die Abschiebung verhindern können. Vielleicht - eine Garantie gibt es auch dafür nicht.

    Ob Du bei Misserfolg dieser Massnahme angesichts Deiner Kooperationsbereitschaft wieder wirst einreisen können, kann ich nicht beurteilen.

    Ich schildere Dir hier den schlechtesten denkbaren Verlauf. Der so natürlich nicht eintreten muss. Aber eben kann.

    Genaueres kann ich Dir nicht sagen, da Deine gefühlsmässige Darstellung der Sache den Verwaltungsvorgang nicht darstellt. Niemand kann Dir hier ohne Ansehen Deiner Dokumente eine Rechtsveratung geben.

    Nur den Hinweis: nimm schleunigst - auch schriftlich - Kontakt mit der Behörde auf und erscheine unbedingt zu dem Termin.

    Dafür musst Du von der Schule auch freigestellt werden. Selbst, wenn da eine Prüfung ist.

    Vergiss nicht: im Abschiebegefängnis oder im Flughafen ist das Abitur auch zuende!

    Und nimm vor Ort Kontakt mit einer Flüchtlingsberatungsstelle auf.

    Kommentar von Bademeisterin BademeisterinBademeisterin

    Mach dem Fragesteller doch keine Angst, das ist unfair. Lies dir mal die Antwort von Bodensatz durch, denn genau so ist das nämlich

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Als "unfair" würde ich es empfinden, wenn ich mich in einem Abschiebegefängnis wiederfinden würde, weil es nicht so brav gekommen ist, wie jemand mir versichert hat.

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    Abschiebung wegen abgelaufenem Aufenthaltstitel?
    Antwort von thovos thovos

    du hast die wichtigkeit so verteilt wie du es für richtig hälst. ein türkischer staatsbürger der einen stempel oder eine neue aufenthaltserlaubnis braucht um legal hier leben zu dürfen,sollte sich anders verhalten

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    Abschiebung wegen abgelaufenem Aufenthaltstitel?
    Antwort von atze651 atze651

    du bist in deutschland geboren deine eltern haben dir kein tyrkisch beigebracht aber ein tyrkischen pass gegeben und nicht den deutschen??? da scheint jemand nicht sehr schlau gehandelt zu haben. und da du ja illegal hier im land bist darfst du auch eigentlich nicht mal dein abi machen. hoffe das ist dir klar.

    Kommentar von Enalita2 Enalita2Enalita2

    Wenn die Eltern türkisch sind, können sie ihr nicht nach Belieben einen deutschen Pass "geben". Erst seit einiger Zeit ist es automatisch, dass man ab Geburt zunächst erst einmal Deutsche(r) ist. Mit 16 muss man sich/die Eltern entscheiden, was man bleiben möchte. Sie ist tatsächlich im Moment illegal hier. Aber das Versäumte kann man nachholen. Ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht wäre gut dafür. Natürlich darf sie Abitur machen. Es gibt so viele Präzidenzfälle, Man kann allerdings auch mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn man die Aufenthaltsgenehmigung nicht rechtzeitig verlängern läßt.

    Und: türkisch wird mit "ü" geschrieben, icht mit "y"

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