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Dass die Beträge gesetzlich festgelegt sind, ist mir bekannt. Also hängt das wirklich nur von meinem Arbeitsvertrag ab!? Ich bekomme für das Ausland die gesetzlichen Beträge für Inland erstattet. muss der Arbeitgeber, wenn er schon erstattet, dann die gesetzlichen verwenden?

Leider ist für dich der Arbeitsvertrag entscheidend. Allerdings sollte dir der Arbeitgeber mindestens alle notwendingen Auslagen erstatten, wenn er dich irgondwo hin schickt, was nicht deine übliche Arbeitsstelle ist. Ansonsten kannst du diese Mehraufwendungen u.U. bei der steuer geltend machen.
Pauschalbeträge sind gesetzlich festgelegt. Zum Beispiel auch im Ausland, die haben auch Paschalbeträge. Der Chef muss zahlen wenn du aushalb deiner Arbeitsstätte bist
Hallo finna,
die Reiskosten betragen ab 8 Stunden aber weniger 14 Stunden 6,- € und ab 14 Stunden aber weniger 24 Stunden 12,- € und ab 24 Stunden betragen sie 24,- €.
Die Abwesenheitszeit bemisst sich auf die Wohnung, wenn keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. Ansonsten muss die Abwesenheitsdauer von der Wohnung oder dem Betrieb erfüllt sein, je nachdem von wo die Auswärtstätigkeit angetreten wird.
Bei Fahrtkosten mit dem PKW wird oftmal 0,30,- € bezahlt bei uns aber zu 0,36,- €.
Hoffe könnte dir weiterhelfen. Gruß Tremendous
Hallo, ich kann nur sagen, ich halte das für normal. Ich wohne in einem kleinen Häuschen mit Gasheizung. Als ich die Abrechnung bekam wollte ich es nicht glauben. 700 qm umgerechnet um die 7000 kWh für 8 Monate. Jetzt habe ich meine Heizung geprüft. Die ist 1992 gebaut worden ohne Fühler, Regler nach außen. Das heißt die Heizung ist im Sommer angesprungen, da alle Heizkörper auf Frost stehen. Der Verbrauch waren 60 qm für nichts. Also ich denke, Du solltest mal jeden Tag ablesen und kontrollieren, was Du an Heizkörpern an hast und was nicht. Da ich vom Fach bin, weiß ich allerdings genau, dass ich den Abschlag von 180 Euro nicht akzeptiere. Ich denke hier rechnet das System falsch.

Du kannst Dich ja mal an den Preisen der Online-Dienste orientieren. Allerdings wüde ich nicht nur die nackte Abrechnung kalkulieren, sondern auch den Zeitaufwand für Rückfragen seitens der Mieter.

Wie lange brauchst Du denn dafür?
Wenn's glatt läuft, d.h. alle Belege und Daten ordentlich zusammen sind, schätzungsweise 1-2 Stunden!
Maximus40 am 11. November 2008 21:18 gg - Dann verrat es nicht weiter! :-) Ich denke fürs erste Mal kannst Du 60 Euro verlangen. Solltest Du länger benötigen, würde ich bis auf 100 Euro hochgehen. Da wäre bei mir so die Schmerzgrenze.
und alle Mietverträge durchgelesen sind ..... was umgelegt werden kann und was nicht.....
also ich bezahle der zeitwert gmbh dafür 170 € im jahr..
Laß Dich nicht durch die hiergenannten Euros verwirren. Entscheidend sind die kWh!
Frage mal Deine Hausmitbewohner nach deren kWh-Verbräuchen, qm und Personenzahl. Das gibt Dir am ehesten einen Anhaltspunkt, ob etwas mit Deinem Zähler mengenmäßg nicht stimmen sollte. Du kannst Deine Nachbarn auch nach deren Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr fragen. Dann erst solltest Du zu Deinem Gasversorger gehen.

"Zapft" jemand Deine Gasleitung an? Ich weiß zwar nicht wie das geht - bei E-Leitungen soll das aber möglich sein
hm die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Angeblich hätte ich letztes Jahr nen Ablesefehle gemacht, aber das kann nicht sein, ich kontrolliere lieber einmal mehr als wenig meine Zählerstände. Ich bin echt sauer, das die einem ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Stromverbrauch ist normal, obwohl die Kästen dafür unten im Keller sind und wohl fast jeder ran kann, aber Gasleitungen anzapfen wäre mir allerdings neu, das Ding hängt nämlich in der Küche drin????
Ja muss er, sonst ist es Steuerhinterziehung, weil der Chef diese Kosten von Steuern befreit sind.