Wen interessiert die Abmahnung. Solltest Du wegen einer gelichgelagerten Verfehlung gekündigt werden, kannst Du die Abmahnung im Kündigungschutzprozess immer noch anfechten und vorher spielt sie doch überhaupt keine Rolle.
Abmahnung - neue und gute Antworten
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0abmahnung wegen urheberrechtsverletzung, ebay
Billiger als 200,- kann es höchstens werden, wenn man verhandelt - oder klagt und dabei an ein Gericht wie das OLG Brandenburg gerät: Dies entschied für ein Foto bei einer privaten Auktion, dass 20,- angemessen sind als Schadensersatz plus 20,-, weil der Urheber des Fotos nicht genannt wurde, also der Fotograf: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1877
Und dann bekam der Anwalt des Fotografen in Brandenburg auch nur 100,- laut UrhG § 97a Abmahnung, das könnten auch mehr sein in anders gelagerten Fällen - oder vor anderen Gerichten.
Damit wären wir bei 140,- statt bei 200,-. Wenn es gut geht. Offen bleibt aber noch, wer die Prozesskosten trägt. Selbst wenn die laut Urteil geteilt werden, ist man schnell über den 200,- für die Abmahnung.
Da könnte Verhandeln lukrativer sein. Aber man muss dennoch die Fristen beachten (soweit die angemessen sind)! Nach deren Ablauf ist eine Klage möglich, und da ist der Ausgang so ungewiss wie die Kostenverteilung.
Ein Schreiben wie "Die Hälfte kann ich bezahlen, wenn die Sache damit erledigt ist!" kann verlockend sein, zumal der Gläubiger ungerne Kosten vorstreckt, wenn der Gerichtsvollzieher am Ende nichts pfänden kann beim Schuldner.
Schreiben sollte man aber rechtzeitig, bevor die vom Anwalt genannten Fristen verstrichen sind - und danach auch gleich anrufen, wie es weiter gehen soll. Hat man die schriftliche Antwort, dass der Gläubiger mit der Hälfte (oder was auch immer) einverstanden ist, wenn das Geld bis ... überwiesen ist, dann überweise man das rechtzeitig vorher.
Gruß aus Berlin, Gerd
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1Arbeitgeber AbmahungAntwort von
stelaristelari
Abmahnungen sind so eine Sache für sich - gegen sie lohnt nur dann Einspruch zu erheben, wenn man auch selbst eine Art Beweisführung hat die die Vorwürfe des Arbeitgebers widerlegen können und das gelingt in den seltensten Fällen. Meine Erfahrung sagt mir, dass in 18 von 20 Verfahren die Abmahnung nicht zurück genommen werden muss das sich rausstellte, dass sie eben doch gerechtfertigt war.
Daher sollte man einen Widerspruch und auch ggf ein Verfahren wohl überlegen - was auf jeden Fall Sinn macht, wäre eine Gegendarstellung die zur Personalakte zugefügt wird. Hier kann man die Tatsachen aus eigener - nach Möglichkeit beweisbar - Sicht darstellen kann. Ein Widerspruch würde zu 99% damit enden - "Ihr Widerspruch wurde abgelehnt". Widersprechen tut man einem Bescheid oder einer Anordnung, nicht aber einer Abmahnung, da kann man es gleich für 50 Cent der Parkuhr erzählen..
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0Arbeitgeber AbmahungAntwort von
HennesfanHennesfan
Eigentlich ist diese Abmahnung ja dann nicht gerecht. Ich würde mal mit dem Arbeitgeber darüber reden, wie er denn auf diese Gründe für die Abmahnung kommt. Vielleicht ist er ja bereit sie zurück zunehmen.
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0Arbeitgeber AbmahungAntwort von
Patrick2009 Widerspruch habe ich gemacht die sagen nur dazu es musste sein weil der Kunde so wollte.
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1Arbeitgeber AbmahungAntwort von
Hasenbeck Lass Dir die Gründe für die Abmahnung schriftlich geben und nimm so exakt wie möglich Stellung dazu. Auch wenn du mal was vergaessen haben solltest kannst du auch mal dazu stehen und das einräumen, das kann nie und nimmer Grund für eine Abmahnung sein. Denke, es sind andere Gründe für die Abmahnung!
habt ihr einen Betriebsrat oder Ähnliches oder eine Vertrauensperson, dann würde ich mich an die wenden.
Viel Erfolg!
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1Arbeitgeber AbmahungAntwort von
ROMAXROMAX
Sichere Dich ab, indem Du schriftlich (und zwar fehlerfrei...) widersprichst und auf jeden Vorwurf mit einer entsprechenden Rechtfertigung eingehst.
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0Arbeitgeber AbmahungAntwort von
Labello89 Nicht unterschreiben und versuchen mit Ihm darüber zu sprechen.
Kommentar von
Patrick2009 Habe ich schon
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0Arbeitgeber AbmahungAntwort von
NicolasChamfortNicolasChamfort
In Zukunft Deine Arbeit ordentlich machen und nicht bis zur Kündigung weiterschlampern.
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1Arbeitgeber AbmahungAntwort von
CerealieCerealie
Wenn die Abmahnung nicht den Tatsachen entspricht, dann würde ich dagegen Widerspruch (schriftlich, per Einschreiben) einlegen.
Kommentar von
Patrick2009 Habe ich
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
Lilbi Jede Internetseite, egal welcher Art brauch ein Impressum, sofern sie Öffentlich zugängliche Inhalte hat.
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0abmahnung wegen urheberrechtsverletzung, ebay
Ehrlich gesagt - das "unwissenderweise" nehme ich dir nicht so ganz ab, mittlerweile ist es bis in die Grundschulen vorgedrungen, dass man ohne eine Erlaubnis kein fremdes Material verwenden darf - gerade auf Ebay wird es ja an jeder Ecke plakativ propagiert.
Unternehmen? - zahlen und gut is'!... eine modifizierte UE ist der eine Weg, doch die muss der Anspruchsteller nicht akzeptieren - ich würde sie ablehnen als Anspruchsteller... sie soll ja Strafcharakter haben und das haben die modifizierten eben nicht
Einen Anwalt selbst nehmen wäre Perlen vor die Säue - was der ggf an Abschlag bei der Strafe rausholen kann packt er in seiner Rechnung gerade wieder drauf und die zahlst du auch noch obendrein - was bei lächerlichen 200€ eh sehr unwahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass der Begehrende auf UL Ansprüche auf den Erlös aus der Auktion auch geltend machen kann wenn man dir gewerbsmäßiges Handeln nachweisen kann was leichter ist als man denkt.
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3Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
Karolina07 Wenn du keine Produkte anbietest ist es doch auch kein Online-Shop. Somit ist die Frage etwas komisch. Aber um sie dennoch zu beantworten, jede Internet-Seite muss ein Impressum haben, das ist so vorgeschrieben.
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
Fang8Fang8
Ja sicher. In nächster Zeit wird doch wohl Ware reingehen? Oder was war der Sinn dafür? So oder so gehört ein Impressum dazu. Schon allein wegen einer Kontaktadresse.
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
nettermenschnettermensch
versteh ich nicht, wenn du keine produkte drin ist, ist es kein onlineshop. ansonsten ist ein inpressum erforderlich
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
IsegrimWisobirIsegrimWisobir
ja wenn es gewrblich genutz wird
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2Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
Kuno33Kuno33
Ein Impressum ist erforderlich, auch wenn du nichts verkaufst.
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
PennergamereiPennergamerei
Ja, brauchst du. Ich mach mir jetzt auch einen Onlineshop, ohne Produkte... das wird boomen!
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0Braucht mein Onlineshop ein Impressum wenn ich keine Produkte drin habe?Antwort von
Agnes10Agnes10
Welche Ironie: onlineshop ohne Produkte?? Jede Homepage sollte oder muss ein Impressum haben!
Wenn alles nichts hilft, dann musst du zu einem Rechtsanwalt. Jedoch befürchte ich, dass du da wenig Chancen hast gegen anzugehen. Eine Abmahnung ist ja keine Beinbruch. Wenn de r Kunde meint du hättest deine Arbeit nicht korrekt erledigt, dann muss er dir in Zukunft evt. eben Unterschreiben, dass alles ordentlich gemacht wurde. So kann einer weiteren Abmahnung vorgesorgt werden.
Danke für den tip