brauchst keinen wiederspruch zu machen bringt nix ...das zählt nun mal als behinderung egal ob der geweg 3 meter breit ist ein auto hat da nix zu suchen...sagt ja schon der name gehweg...spar dir das geld für den wiederspruch bringt nix kannst ja auc nicht auf nen behinderten parkplatz stehen wenn du keinen parkplatz findest ...da wirste sofort abgeschlept
Abgeschleppt - neue und gute Antworten
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0Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
encothomencothom
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1Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
zj1000zj1000
Aber man konnte auf jeden Fall noch problemlos an meinem Auto vorbei gehen auf dem Bürgersteig/vorbei fahren auf der Straße
Was sagt dazu der Rollifahrer oder die Frau mit dem Kinderwagen, die Oma mit dem Rollator und die Feuerwehr ?
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0Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
Kuno33Kuno33
M. E. hast du keine Chance. Wer einen Bürgersteig mit dem Auto sperrt, so dass z. B. Rollstuhlfahrer nicht mehr vorbei kommen, kann auch abgeschleppt werden. Ansonsten frage einen Anwalt. Wenn Du im Automobilclub bist, können sie Dir dort auch noch Informationen geben. Evtl. beinhalltet der Club auch Rechtsschutz, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich.
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2Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
GermanGirl2011GermanGirl2011
Ob du die Rechnung in Raten bezahlen kannst musst du mit dem Abschleppunternehmen ausmachen.
Ich finde es richtig, das du abgeschleppt wurdest. So etwas sollte viel öfter mal passieren! Manche Autofahrer meinen wirklich sie können überall parken nur um nicht einen Meter zu viel zu laufen!
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1Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
hartmutde2001hartmutde2001
Wenn du daran vorbei gehen kannst,O.K. Wie aber sieht es mit Leuten,die mit Kinderwagen unterwegs sind?.
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1Parken auf Gehweg mit Behinderung, abgeschleppt! Widerspruch einlegen?Antwort von
wolfman257wolfman257
Mit den Raten msst du den Abschlepper fragen, manche machen es, andere nicht. Den Widerspruch würde ich sein lassen, das bringt dir nur unnötige Kosten.
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2Anhörungsschreiben wegen FalschparkensAntwort von
JotEsJotEs
In dem Schreiben werden meinen Eltern beschuldigt die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben
Das glaube ich nicht. Lies mal richtig. Dort steht sicher nicht: "Ihnen wird vorgeworfen, ...", sondern etwas Ähnliches wie: "Dem Führer Ihres Fahrzeuges wird vorgeworfen, ...".
Das ist aber auch nicht von Bedeutung, denn wenn es um 20 Euro geht, dann handelt es sich um eine Verwarnung. Diese aber ist erledigt, wenn das festgesetzte Verwarnungsgeld fristgerecht, in richtiger Höhe und zuordenbar auf dem Konto der Bußgeldstelle eingeht. Wer das Geld gezahlt hat, interessiert niemanden.
Die Kostenrechnung für das Abschleppen wird vermutlich noch nachkommen. Da das Ordnungsamt die Abschleppmaßnahme angeordnet hat, wird der Abschleppunternehmer seine Rechnung an das Ordnungsamt schicken. Dieses wiederum erstellt daraus eine Kostenrechnung, die dem Halter zugeschickt wird. Das aber dauert eben seine Zeit.
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1Anhörungsschreiben wegen FalschparkensAntwort von
MisterKnowitallMisterKnowitall
Die 20 € sind die Strafe für das Falschparken und das kannst natürlich auch du bezahlen. Die Abschleppfirma müßte sich mit Ihren Forderungen direkt an Dich (Deine Eltern) wenden. In der Regel bezahlt man aber beim Abholen des Auto´s. Vielleicht haben die das vergessen oder haben Gnade vor Recht walten lassen. Wart´ es ab.
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1Anhörungsschreiben wegen FalschparkensAntwort von
LoewensprungLoewensprung
kannste gleich abdrücken, Fall erledigt
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1Anhörungsschreiben wegen FalschparkensAntwort von
haiderlehaiderle
Wenn es keine Punkte gibt, kannst Du auch einfach überweisen. Zu den Abschleppkosten würde ich einfach abwarten, vielleicht hast Du Glück und sie habens verpennt.
oder Rollstuhlfahrer ...