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Hallo, seit diesem Jahr können Gewinne mit Verlusten aus gleichen Einkunftsarten zeitlich unbegrenzt miteinander verrechnet werden. Der Weg zur Rückerstattung zuviel gezahlter Abgeltungssteuer führt über die Einkommensteuererklärung - eine andere Möglichkeit sehe ich da leider nicht.
Wenn Du keinen Freistellungsauftrag ausgefüllt und bei deiner Bank abgegeben hast, ist Dir bereits Abgeltungssteuer abgezogen worden. Sofern Du unter den 800 Euro liegst, kannst Du die Steuer mit deiner Steuererklärung im nächsten Jahr zurück holen.

Hast du aber keinen Freistellungsauftrag erteilt, so ist das Geld nicht verloren. Im Rahmen der Einkommens/Lohnsteuererklärung bekommst du den Betrag zurück, wenn der Freibetrag nicht erreicht wird.
Soll wohl lauten:
Bis der Freibetrag erreicht/verbraucht ist. Darüber wird die Steuer nach Deinem Gesamteinkommen für die Finanzeinnahmen berechnet.
Stell den Freistellungsantrag bei der entsprechenden Bank. Wenn nicht, musst du erst mal Abgeltungssteuer zahlen, die du dir dann über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen kannst (sehr umständlich!)
Stellst Du keinen Freistellungsauftrag, wird die Bank Dir am Jahresende die Steuer vom Ertrag abziehen. Du muß praktische jeder Bank einen Freistellungsaufrag erteilen. Aufpassen, dass alle zusammen nicht den Freibetrag übersteigen.
nee, net ganz richtig :
schau mal hier nach http://www.dewion.de/altersvorsorge/lebensversicherungen-2005.shtml
Also, es gibt, wie schon öfter genannt, die 801€ Freibetrag für einen Ledigen, was man am Kapitalmarkt verdienen kann, ohne es zu versteuern. Ansonsten wird alles darüber hinaus dann direkt mit 25% + Soli (5,5% auf den Betrag der Abgeltungssteuer - also bei 400€ Einnahmen wären das 100€ Abgeltungssteuer + 5,5% von diesen 100€, also 5,5€ Soli. Die Steuer ist somit 105,5€ oder 26,375%!!!) besteuert. Kirchensteuer ist da jetzt mal nicht berücksichtigt!
Spekulationsfrist will die FDP wieder einführen, denn das wäre der einzige Weg gewesen, dem zu entgehen. Außer Du legst das Geld schwarz im Ausland an ;-)
Was bisher alle Antwortenden vergessen haben: Liegt der persönliche Spitzensteuersatz unter 25%, kann beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, dass Kapitalgewinne oberhalb des Freibetrags wie bisher zum persönlichen Steuersatz besteuert werden. Dann gibts Geld zurück.
um den sofortigen Abzug zu vermeiden muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser kann auch auf verschiedene Banken verteilt werden, darf aber gesamt die bereits erwähnten Freibeträge nicht überschreiten. Ansosten besteht nur die Möglichkeit die zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer über den Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich zurück zu erhalten.

Alles was über den Sparer-Pauschbetrag von 801 €pro Jahr liegt wird mit einer Abgeltungssteuer beaufschlagt. Da gibt es keine Ausnahmen.
Hinzufügen wrde ich der Antwort von Shakotai noch, dass wenn man jetzt gut und gerne zwischen 30.000 und 60.000 Euro anlegen kann ohne Steuern zahlen zu müßen, da die Zinsen z.Z. alles andere als Anlagefreundlich sind. Und bei einem Zinsertrag von 1000 Euro zahlt man eh nur 56 Euro Abgeltungssteuer (801 Eur Freibetrag, zu versteuernder Zinsertag 199 Euro, 25% + 2,7%). Ich denke damit kann man noch leben!
Wie Doppelherz schon erwähnte: Wenn Ihre Zinseinnahmen im Jahr 801 Euro (genau genommen sind es 750 Euro Sparerfreibetrag plus 51 Euro Werbungskostenpauschale) nicht überschreiten, dann müssen Sie keine Zinsertragssteuer bezahlen. Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von 1602 Euro (inkl. Werbungskostenpauschale) gewährt. Der Abgeltungssteuer entkommen können sie 'eigentlich' nicht, sie haben nur die Möglichkeit entweder (nach deutschem Recht) die Abgeltungssteuer aufzuschieben, so dass sie erst zur Auszahlung fällig wird. Oder aber ihr Geld im Ausland anzulegen, wo es entsprechend keine oder geringere Abgeltungssteuern gibt sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen. In diesem Falle wird es im Entstehungsland des Ertrages besteuert und nicht noch mal in Deutschland. Letzte Möglichkeit, Investition in Abgeltungssteuerfreie Anlagen.

Wenn ich das richtig sehe, hat man einen Freibetrag von 801 Euro (als Single, Ehepartner das Doppelte), ab diesem wird die Steuer in Höhe von 25% zuzüglich Soli auf die Abgeltungssteuer erhoben. Dieser Freibetrag entspricht sozusagen dem früheren Sparer-Freibetrag.

Die Abgeltungssteuer wird auf alle anfallenden Erträge erhoben und wird automatisch abgeführt.