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Stimmt nicht.
Hier findest du glaub ich das was du suchst: http://www.rollerstadt.de/board3-motorrollerrollertuning/board42-gesetzerechtslage/
Nun, was verstehst du unter ABE? Einen fetzen Papier zu dem Spiegel mit Blinkern?
Wenn der ne E-Nummer hat, reicht das^^
Lichttechnische Einrichtungen sind in §49a StVZO geregelt. Deine Blinker sind nicht erlaubt. Die Buße beträgt €20 (BKatV 221.2) Echte Blinker, also welche zum Abbiegen, mögen die Sicherheit ein wenig positiv beeinflussen, gibt es schon Blinklichter, dann werden sie nix bringen. Die Blinkis, die dauernd leuchten (sieht man auch viel an Fahrrädern) sind nervig und bringen keinen Sicherheitsvorteil.
Wenn Du der Meinung bist, das Zeugs hätte einen Vorteil, dann kannst Du natürlich eine Einzelabnahme machen lassen. Ist aber teuer!

Geldbuße da es nicht verkehrssicher ist. Und das ist aber deine Pflicht dies vor der Fahrt zu kontrollieren.


Den Airbag kannst du abklemmen, darfst du aber nicht. Das ist ein Sicherheitsrelevantes Bauteil und du bekommst keinen TüV mehr. Kauf dir ein Airbag - Sportlenkrad. Das wäre in etwa das gleiche, als wenn du die Sicherheitsgurte ausbaust, weil sie dich nerven! Zudem DARF eine Werkstatt den Airbag gar nicht lahmlegen, dann machen die sich strafbar.

Da gibts verschiedene Möglichkeiten: Entweder du kaufst ein Sportlenkrad mit Airbag oder ein normales mit einem Rückrüstsatz. Dabei wird die Kontaktspule überbrückt. Dazu brauchst du aber eine Freigabe des Autoherstellers, eine ABE für dein Lenkrad und einen TÜV, der dir das einträgt. Ausserdem gibts Sportlenkräder auf die dein Airbag ( original ) passt. Es ist die Frage, ob du für die Optik auf Sicherheit verzichten willst - und was deine versicherung dazu meint.

Der TÜV hat Recht , Sicherheit geht vor sportlichem feeling.

ich denke, die vom tüv haben mehr ahnung als deine bekannten. ich persönlich möchte auf den airbag nicht verzichten.

Da gibt es keine andere Möglichkeit - es sei denn, Ihr findet jemanden, der den Airbag irgendwie ins Lenkrad einbauen kann. Dürfte aber recht teuer werden.
Wenn Ihr aber so rumfahrt, also ohne Eintrag vom TÜV und Ihr kommt in eine Verkehrskontrolle, kann es passieren, dass die Polizei das Auto mit sofortiger Wirkung stillegt - im Klartext: den Weiterweg könnt ihr dann zu Fuss antreten.

wenn der tüv nein sagt, warum willst du es als weiter versuchen? das problem ist halt echt, dass der airbag dann raus muss und somit keine sicherheit mehr bringt. verständlich, dass der tüv dagegen ist. und im nachhinein eine ABE holen ist mehr als gefährlich, da du nicht weißt, ob du sie bekommst
princess9907 am 11. November 2009 08:53 Ja sicher...ich kann da auch gut mit Leben, aber meine bessere Hälfte will es versuchen und möcht halt wissen, ob es mit ner ABE geht
setus am 11. November 2009 09:03 versuchen kann man alles - nur hinterher nicht heulen wenn's in die Hose geht.