Ich gehe mal davon aus, dass Du die zweijährige FOS machst, deren Besuch einen Berufsabschluss nicht voraussetzt.
So lange Du bei den Eltern - oder einem Elternteil - lebst, bist Du definitiv nicht BAföG-berechtigt.
Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du nicht mehr bei Ihnen lebst. In der Regel ist BAföG dann nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Klasse, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von der Wohnung Deiner Eltern (beider Elternteile!) aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen). Familienbedingte Hintergründe zählen dabei in aller Regel nicht. Ausbildungsbedingte Gründe - z.B. die Ausrichtung - können hingegen schon zählen.
Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich gerne einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.
Da diese Regelungen nun mal nicht unkompliziert sind, wäre es aber auch nicht falsch, sich vom BAföG-Amt beraten zu lassen.
Wenn grundsätzlich kein BAföG, wärest Du allerdings nicht automatisch wegen einer BAföG-Ausbildung von HartzIV oder WG ausgeschlossen; beides zusammen geht aber wohl nicht. Wie es mit diesen Ansprüchen dann konkret aussähe, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.
Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).
Das Einkommen Deiner Eltern ist grundsätzlich anzurechnen.
Das KG sollte Dir zus. zustehen.
der erste satz: DH