Der Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Der Abzugsbetrag sind 48% der Jahresrente aus dem Jahr nach dem Rentenbeginn.
Der Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Der Abzugsbetrag sind 48% der Jahresrente aus dem Jahr nach dem Rentenbeginn.
Natürlich nicht, was glaubst du denn, warum die Griechen pleite sind ?
Anscheinend sind sie aber inzwischen dabei, eine Art Finanzverwaltung aufzubauen.