Recht + Zinsen - neue und gute Antworten

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    Was ist ein Repozins? WICHTIG Für MORGEN!! (Wirtschaft&Recht -Prüfung)
    Hilfreichste Antwort von emily2001 emily2001

    Haasallooo,

    Hier von Zeitenwende, CH (Schweiz)

    Ein bisschen Repo und noch viel mehr

    Dienstag, 7. Juli 2009

    "Vor ein paar Tagen hieß es, die EZB habe ein Rekordvolumen von 442 Milliarden Euro in die Finanzmärkte gepumpt. Doch wie funktioniert das eigentlich und wird damit das Ziel, die Wirtschaft mit billigen Krediten zu beleben auch tatsächlich erreicht?

    Das wichtigste Geschäft zwischen der Zentralbank und den Banken ist das Repo-Geschäft (Repurchase Agreement). Dabei kauft die Zentralbank von einer Geschäftsbank Wertpapiere und vereinbart schon beim Kauf, dass diese Bank die Wertpapiere später wieder zurückkauft. Die Bank erhält auf diese Weise einen Kredit, die Zentralbank vorübergehend die Wertschriften. Für den Kredit verlangt die Zentralbank einen Zins, den Repo-Zins.

    Seit die Krise nun die Wirtschaft im Griff hat, wurde die Kriterien für die Repos immer mehr aufgeweicht. Einerseits sank die Qualität der Wertschriften kontinuierlich, welche die Banken zur Verfügung stellen müssen, und andererseits wurde die Laufzeit dieser Kredite erweitert. Bei beiden Massnahmen führt das zu einem Risikotransfer von den Geschäftsbanken zur Zentralbank. Doch offenbar können sie nicht anders, wie das neuliche Beispiel zeigt:

    Angesichts der noch immer geringen Kreditvergabe der Banken untereinander hatte die Zentralbank im Mai beschlossen, die Laufzeit der Refinanzierungsgeschäfte auf zwölf Monate auszuweiten. Davor konnten sich die Geschäftsbanken maximal für sechs Monate Geld bei der EZB leihen. Die Nachfrage war riesig. 442 Milliarden Euro wurden gesprochen - ein neuer Rekord. Der bisherige Höchststand datiert vom Dezember 2007 und belief sich auf 348,6 Mrd. Euro. (Quelle: EZB pumpt Rekordbetrag in den Markt)

    Durch die tiefen Zinsen des Repos und deren verlängerten Laufzeit vergrössert sich die Marge der Banken. Ob sie diese an die Kunden weitergeben, hängt vom Markt ab und dieser Markt ist angesichts der Krise nicht besonders willig. Die Banken wollen sich in der aktuellen Situation nicht mit einer aggressiven Kreditvergabe in eine schlechte Position bringen. Das weiss auch der Bundesbankpräsident Axel Weber:"

    Hoffe, es wird dir helfen !!!

    Du mußt mehr Beharrlichkeit an den Tag legen !

    Gruß, Emmy

    Kommentar von xxEyesOnMExx xxEyesOnMExx

    Hey Emmy!! Danke viel mal, dass du das jetzt extra für mich gesucht hast! War jetzt bis um 18:00 in der Schule -.- ¨ Ich muss mich jetzt dann wieder hinsetzen und Gas geben in W&R :@

    Deine Antwort hilft total! Danke, danke, danke! Ich wünsche dir einen wunderschönen Abend! Ganz liebe Grüsse <33

    und danke nochmal ;)

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Danke für die Bewertung !

    Emmy

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    Zinsen aus Rechnung nach Ratenzahlung
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Das nennt sich Vorfälligkeitszins bzw. Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist in § 490 (2) BGB gesetzlich geregelt und greift auch bei der Kündigung von Verbraucherdarlehen, sofern die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.

    Ich würde dennoch mal nachfragen und um Aufklärung bitten.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn
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    Was ist ein Repozins? WICHTIG Für MORGEN!! (Wirtschaft&Recht -Prüfung)
    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    du könntest selber recherchieren !

    Schau mal unter : " Die Umsetzung der Geldpolitik "

    Ich habe etwas gefunden, indem ich nur "Repozins" bei Google angegeben habe...

    also :

    1. bei Google angeben : "Repozins"

    2 . dann schauen unter "Die Umsetzung der Geldpolitik "

    Gruß, Emmy

    Kommentar von xxEyesOnMExx xxEyesOnMExx

    Hey

    Die Prüfung wurde gottseidank verschoben... Auf Mittwoch. Ich habe Repozins im Wikipedia eingegeben und dann nichts gefunden... dann hab ich es im Google eingegeben und es kam nichts bestimmtes was den Repozins GENAU definierte... Aber ja... danke dass du dir die Mühe gemacht hast. Ich such dann heute Abend nochmal Liebe Grüsse <3

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Wenn du genau verfährst, wie es gesagt habe, dann findest du eine Menge...

    Wie kommt es, daß ich es sofort finde, mußt du dich fragen !

    Schau mal unter UMSETZUNG DER GELDPOLITIK !

    Emmy

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Anwalt1952 Anwalt1952

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

    Sie stellen hier die Frage, ob es rechtens ist, dass die Forderung nun 140 Euro beträgt. Haben Sie sich denn, schon einmal die Frage gestellt, ob es rechtens ist, dass Sie die 40,00 Euro vor 2 Jahren nicht bezahlt haben und das Unternehmen auf dem Schaden sitzen geblieben ist? Ich denke nicht.

    Ungeachtet dessen, kann ich aus Ihrer Auflistung keine genauen Zusammenhang erkennen, wie die Kosten entstanden sind. Daher kann nur Pauschal eine Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.

    Sollte ein Inkassobüro mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Legitimation vorliegt. Verlangen Sie die Vollmacht des Inkassobüro, so dass es ersichtlich ist, dass die Vertretung auch nachgewiesen werden kann.

    Nach dem diese vorliegt, rate ich Ihnen den Betrag der Hauptforderung, sofern diese berechtigt ist, an den Betreiber direkt zu überweisen, aber nicht an das Inkasso Büro. Denn Inkassokosten werden von den Deutschen Gerichten als nicht erstattungsfähig erachtet( u.a. AG Berlin-Mitte Urteil vom 01.09.2009 Aktenzeichen 8 c 118/09, Urteil des AG Osnabrück vom 11.01.2001 Aktenzeichen 44 C 307/00, Urteil des AG Wiesbaden vom 15.11.2007 Aktenzeichen 92 C 3458/07-22)

    Ferner weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Falle angenommen werden kann, dass es sich hier um einen Betrug handelt. Hier sagt das STGB :

    § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anwalt1952

    Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.

    Kommentar von Kleinalrik KleinalrikKleinalrik

    Auch hier wieder: Klasse Ratschlag der trotz der dürftigen Ausgangslage Geld wert ist!

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Auch hier wieder: Klasse Ratschlag

    sehe ich auch so Kleinalrik, insbesondere für den "anwaltlichen Hinweis; "Denn Inkassokosten werden von den Deutschen Gerichten als nicht erstattungsfähig erachtet".

    Dazu von einem Laien wie ich es bin folgendes;

    Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, auch wenn einzelne Amtsgerichte sie noch immer generell verweigern. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 07.09.2011 (1 BvR 1012/11 = AnwBl. 2012, 278) mit aller Deutlichkeit hierzu Stellung genommen:

    "Die Kosten eines Inkassobüros können - wenn gleich im Einzelnen manches umstritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 -, NJW 2005, S. 2991 <2994> m.w.N.) - nach vielfacher höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, unbeschadet bestimmter Einschränkungen, grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden

    Quelle: http://www.inkassokosten.com/einfuehrung-inkassokosten.html

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Du musst folgende Positionen bezahlen:

    • Hauptforderung (40,- €)
    • Mahngebühren von 2,50 € pro Mahnschreiben, sofern du eins erhalten hast
    • Verzugszinsen von 4,86 € (Ausgehend vom Kaufdatum 01.01.2010 da du das korrekte Datum nicht gennant hast)

    Bei den Ermittlungsgebühren bin ich nicht ganz sicher, würde aber sagen sie sind nur in der Höhe angemessen und einforderbar, welche ein Rechtsanwalt nach dem RVG dafür hätte abrechnen dürfen. Daher solltest du diesbezüglich einen Widerspruch erklären.

    Inkassokosten musst du nicht bezahlen, falls sich ein Inkassobüro bei dir meldet.

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von jogidererste jogidererste

    Also wenn Du sicher bist, dass Du keine Mahnung bekommen hast, dann zweifel ich dran dass es so o.k ist. Allerdings solltest Du dir im Klaren sein, dass Du am kürzeren Hebel sitzt wenn es ein Ursache für die Rechnung gibt. Soll heißen-wenn Du was kaufst musst Du natürlich dafür zahlen. Wenn Du also jetzt eine Mahnung bekommst über140€ dann kannst Du zwei Dinge tun: 1.) geh zum Anwalt und lass dich beraten, vor allem wenn es sich nicht um eine Mahnung sondern um Mahnbescheid handelt. Dann hast eine Frist in der Du Widerspruch einlegen kannst. Hast Du das verpasst wird die Forderung wirksam anerkannt. Deshalb gleich zum Anwalt. 2.) Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast dann bezahle die 140,- denn auch der Anwalt kostet Geld. Du kannst dann oftmals noch versuchen einen etwas geringeren Betrag als sogenannten Vergleich auszuhandel oder Raten vereinbaren.

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Ebu129 Ebu129

    Nope mach gar nichts, die hätten früher eine Mahnung schicken müssen. Nach einem Jahr verjährt das. Würde aus Sicherheitsgründen lieber doch bezahlen, wenn die mit ihren mehreren Anwälten kommen gewinnen große Firmen fast immer.

    Kommentar von jogidererste jogidererstejogidererste

    Verjährt sicher nicht so schnell!

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Verjärhung tritt nach 3 Jahren ein. Forderungen aus 2010 verjähren also am 31.12.2013!!!

    Die Bentragung des gerichtlichen Mahnbescheids oder die Klageerhebung setzt die Verjährung außer Kraft!

    Wird die Forderung tituliert durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist sie 30 Jahre lang vollstreckbar.

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Harmonie2008 Harmonie2008

    Der Gläubiger (Verkäufer) hat Anspruch auf sein Geld plus aller angefallenen Kosten und Zinsen. Sie können jedoch versuchen den "Geld-Eintreiber" um Stundung, Teilzahlung oder einen Vergleich zu bitten. Am besten ist allerdings Sie zahlen - schließlich haben Sie die Sachen auch verschuldet.

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Mismid Mismid

    eine Mahnung ist nie Erforderlich sondern nur ein Entgegenkommen als freundliche Erinnerung. Wenn der Zahlungsanspruch besteht, dann muß man sämtliche durch die verspätete Zahlung entstandenen Kosten auch bezahlen

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von creator78 creator78

    Erstmal Verzugszinsen, Mahngebühren (mehrmals) und dann will das Inkassounternehmen deines Vertrauen :) auch noch mal ordentlich abgreifen. Sieht schlecht aus, mach vielleicht eine Ratenzahlung und lasse dir das Messer vergolden:)

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    Das ist Betrug.Die hätten wenigstens mahnen müssen.Und 100 Euro Zinsen nach 2 Jahren? Ich würde erst mal nur die 40 Euro bezahlen. Ein Gericht wird auch zu der Erkenntnis kommen,das es so nicht geht Du hast die ganze Sache ja nur vergessen und nicht willentlich nicht bezahlt.Hoffe ich jedenfalls.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Ich muss nicht mahnen wenn ich nicht will, ich kann auch einfach 30 Tage warten dann ist mein Schuldner im Verzug und ich kann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Mahnungen sind rechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben! Wenn er noch Gerichts und Anwaltskosten zusätzlich bezahlen will, kostet es zusätzlich noch ein paar hunderter mehr!

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Ein Gericht wird aber in einer solchen Konstellation zu der Erkenntnis kommen,dass es so nicht geht.Sie hätten wenigstens mal mitteilen müssen,dass das Geld nicht eingegangen ist. Das Gericht könnte das alles als üble Masche interpretieren.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Wenn der Gläubiger sich erst mit der Bank des Schuldners um Herausgabe der Adresse streiten muss damit er zu seiner berechtigten Forderung kommt und daher auch nicht früher irgendwelche Post zuschicken konnte, was soll er machen?

    Übrigens: Beim gerichtlichen Mahnverfahren schaut kein Richter nach ob die Forderung berechtigt ist, das ist vollautomatisch...

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Dein letzter Kommentar ist ja wohl überflüssig. Normalerweise weis man,wer einen Geld schuldet und von einen Mahnverfahren habe ich nichts gesagt. Ich rede von dem Prozess nach dem widersprochenen Vollstreckungsbescheid. Ich sag ja nicht ,dass der nicht zahlen muss,aber so wie es gelaufen ist,könnte ein Gericht bemängeln.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Man muss schon dämlich genug sein einem Mahnbescheid nicht zu widersprechen damit überhaupt die Gefahr besteht, dass einem ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert.

    Auf den Vollstreckungsbescheid kann man nur Einspruch einlegen (14 Tage Notfrist), keinen Widerspruch.

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Ja und?

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Klar. Du musst dafür sorgen das Dein Konto gedeckt ist.

    Kommentar von Harmonie2008 Harmonie2008Harmonie2008

    DH

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von KoenigMF KoenigMF

    Kommt die Rechnung zwei Jahre zu spät oder hast du einfach verpeilt sie damals zu bezahlen? Wenn ja, sicherlich.

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    Rechnung von 39.90 ist nun nach knapp zwei jahren, ohne Mahnung bei 140 Euro..ist das rechtens?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Natürlich ist das rechtens.

    Aber meiner Meinung noch nicht teuer genug.

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    Gibt es Anspruch auf Entschädigung bei entgangenen Zinsen?
    Antwort von findesciecle findesciecle

    Ich verstehe nicht - dass hier Leute klar "nein" sagen!

    Selbstverständlich hast du laut BGB in solchen Fällen Anspruch auf Zinsen!

    a) wenn das nicht im VErtrag anders geregelt ist - und ich gehe davon aus, dass in deinem Vertrag steht, dass da im Falle einer Irrtums Zinsen zu ungunsten des Vertragspatners nicht anfallen

    b) dürfte dein Zinsgewinn bei Telefonanbieter oder VErsicherung so gering sein, dass sich die Überlegung gar nicht lohnt!

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    Gibt es Anspruch auf Entschädigung bei entgangenen Zinsen?
    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    Nein, du hättest die Möglichkeit gehabt die Lastschriften zurückzugeben und die Fehlbuchungen dann mit dem Unternehmen zu klären. Gerade aus den Gründen KANN man ja die Lastschriften zurückgeben, wenn sie eben niht ordnungsgemäß sind

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    Gibt es Anspruch auf Entschädigung bei entgangenen Zinsen?
    Antwort von Kleinalrik Kleinalrik

    Nein, entgangene Guthabenzinsen können nicht eingefordert werden (zumal die auch bei einem Girokonto, von dem die erhöhten Gebühren abgebucht wurden, verschwindend gering sind).

    Du kannst aber die Sollzinsen geltend machen, die du für die Inanspruchnahme deines Dispos bezahlen musstest. Und das ist ungleich mehr als die läppischen Habenzinsen.

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    Gibt es Anspruch auf Entschädigung bei entgangenen Zinsen?
    Antwort von user003 user003

    ja vermutlich schon. doch wie viel wird das denn ausmachen. ein paar euro vielleicht?

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