Recht + Rente - neue und gute Antworten

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Hört sich ziemlich krass an... auch mein Rat: such dir ne wohnung oder wg und zieh aus, dann beantragst du alle diese Gelder auf dein Konto. Jugendkonto der sparkasse ist kostenlos soweit ich weiß. Mfg

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    Antwort von Menuett Menuett

    Während Deiner Ausbildung hast Du einen Anspruch auf 680€ inkl. Kindergeld. Deine Halbweisenrente muß jetzt eh an Dich gehen, dass Kindergeld kannst Du beantragen wenn Du ausziehst. 90€ kannst Du von Deinem Verdienst behalten, alles darüber kann Dir vom Unterhalt abgezogen werden. Für den Rest ist der überlebende Elternteil zuständigt. Dein Erbe vom verstorbenen Elternteil muß Dir mit 18 ausgezahlt werden. Vom lebendigen Elternteil ist da noch nichts zu erben. Geh zum Amtsgericht und besorge Dir einen Beratungsschein. Mit dem gehst Du zum Anwalt, der klärt Dich genauer über Deine Rechte auf.

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    Antwort von strandkind strandkind

    du bist 18 und hast einige einkünfte.gehe davon aus das es reichen würde eine eigene wohnung zu unterhalten.dann würde dir das kindergeld und die waisenrente allein zustehen.sollte es knapp werden gibt es wohngeld.also ausziehen.

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Als Halwaise bekommst du eine Halbwaisenrente, so lange du in Ausbildung bist. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Beiträge der Versicherte geleistet hatte. Wenn das nicht ausreicht kannst du AlG 2 beantragen. Das Kindergeld steht deinen Eltern (Halbwaise??) zu. Davon kann man allerdings keine Kinder vollkommen unterhalten. Es ist also durchaus angebracht, dass du dich an den Haushaltskosten beteiligst, wenn du dazu in der Lage bist.

    Kommentar von Menuett Menuett

    So einfach bekommt sie kein Hartz 4. Sie muß ohne Job eigentlich bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern wohnen. Dann kann sie Schülerbafög beantragen.

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    Antwort von solveyg solveyg

    also deine frage ist jetzt schon etwas durcheinander.

    bist du das kind? und warum wirst du ausgebeutet?

    und teilauszahlung - an wen denn?

    Kommentar von Sore10 Sore10Sore10

    ja, ich bin die 18-jährige! Sorry für die Verwirrung! ;D

    Kommentar von Sore10 Sore10Sore10

    Ich bin für den kompletten (also wirklich den kompletten) Haushalt alleine zuständig und kann das ganze echt nicht mehr so tragen. Es kommt dann noch hinzu, dass ich nicht mal die o.b. Gelder bekomme, nicht mal einen Teil davon, obwohl die mir ja zustehen...Teilauszahlung meine ich, wäre fair, sie stellen mir ja ein Zimmer und ich weiß, dass das nicht umsonst ist...

    Kommentar von solveyg solveygsolveyg

    also jedes kind ("") hat Anspruch auf Taschengeld. wieviel das ist liegt im ermessen der ..... . wenn du weisst wieviel das im ganzen ist, hast du die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu suchen und auszuziehen. wenn das aber nicht reichen würde, und du noch ne Unterstützung bräuchtest. kann es sein das du nicht so einfach ausziehen kannst. oder erst mit 25

    also was kannst du tun?

    wie wäre es wenn du sowas wie ne Regelung zuhause schaffst, bei der alle was machen müssen?

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    Realistische Unterhaltskosten....? UND: auf welches Geld kann ich bestehen?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Du kannst ja ausziehen und dann bekommst Du das ganze Geld.

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Du kannst nicht erwarten, hier einen Lexikoneintrag zu bekommen. Dafür gibts Online-Lexika wie Wikipedia.

    Wenn Du hier eine KONKRETERE Frage stellst, bekommst Du auch Antworten. Dazu bin ich definitiv gerne bereit.

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    Zuverdiebst als Renter mit 67 Jahren
    Antwort von derajax derajax

    Was ist das denn für eine Vollrente? Eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente? Bei einer Altersrente kannst Du hinzuverdienen soviel du möchtest. Bei einer EM Rente hast Du gewisse Freibeträge, musst aber damit rechnen, das wenn du 857 EUR im Monat hinzuverdienst die Rentenversicherung sich eventuell wundert, wenn du eine volle EM bekommst und dennoch über 800 EUR verdienen kannst...

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    Zuverdiebst als Renter mit 67 Jahren
    Antwort von diroda diroda

    Bei Ehepaaren sind für bis zu 15 668 Euro gemeinsames Jahreseinkommen keine Einkommensteuer zu zahlen. http://www.bild.de/ratgeber/geld-karriere/finanzstrategie-sparen/wann-muessen-re... Steuern und Sozialversicherungbeiträge sind wie bei Arbeitnehmern.

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Nur der Rentenversicherungsbeitrag fällt weg.

    Kommentar von rudolfweiher rudolfweiherrudolfweiher

    Diroda das sind Antworten ;die lob ich mir. MFG Rudi

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    Zuverdiebst als Renter mit 67 Jahren
    Antwort von antnschnobe antnschnobe

    Nur ein Tipp: Sollte sich hier keiner zu Wort melden, gäbe es noch diese Möglichkeit, nachzufragen bei: http://www.finanzfrage.net/

    Kommentar von derajax derajaxderajax

    Noch ein Tip.. einfach bei bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse und dem Finianzamt nachfragen.. auf deren Antwort würd ich mich mehr verlassen als auf eine von Finanzfrage.net. Alleine schon weil Du eine schriftliche Antwort bekommst und Dich darauf dann auch berufen kannst.

    Kommentar von antnschnobe antnschnobeantnschnobe

    Sehr richtig. Das wäre die Ideallösung! DH!

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    Türkische Rente?
    Antwort von Lissa Lissa

    Fragt einfach mal bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth nach.

    Das ist die Verbindungsstelle zur Türkei und dort wird man vermutlich auch etwas zur türkischen Rente sagen können:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/DRVNB/de/Navigation/Rente/A...

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von Cibag Cibag

    Das Arbeitslosengeld II(Hartz4) wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und hat die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt.(http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)

    Beantragt wird das Geld natürlich nicht beim Finanzamt, sondern bei den Jobcentern der Arbeitsagentur.

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn du dich mit der sozialpolitik in deutschland beschäftigst solltest du die fachwörter eigentlich kennen bzw. solltest du die bedeutung der fachwörter lernen.

    ... oder willst du hier einfach nur auf schnelle und einfache weise deine hausaufgaben erledigen?!

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von TornadoBull TornadoBull

    Hartz 4 ist für Leute die zu faul sind sich eigene Gedanken zu machen und auch zu faul vorhandene Hilfen zu Wissensbildung zu nutzen.

    Die bekommen keine Arbeit und müssen dann Hartz 4 beantragen.

    Ich hoffe Du erkennst den Sarkasmuns http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus in meiner Antwort.

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von Fragemaus97 Fragemaus97

    Ich frage mich immer wieder:Für was gibt es Google und für was Wikipedia?

    Jetzt müssen die Menschen schon nicht mehr ihr Hirn anstrengen sondern können es da finden und sind trotzdem zu faul&lassen es andere machen.

    ich werde es wohl nie verstehen...

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von DerCowboy DerCowboy

    Jetzt sollen wir hier referieren weil du zu faul bist, es nachzulesen?

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    Hartz 4 - Was ist das ?
    Antwort von Julchen212 Julchen212

    Und weshalb sollten wir nicht auf Wikipedia verweisen? Da steht doch alles super drin.

    Kommentar von medionwm3 medionwm3

    weil es da tausend fachwörte stehen die ich nicht verstehe ich will nur kurz und knapp mal wissen was harz 4 bedeutet!

    Kommentar von Julchen212 Julchen212Julchen212

    Na, wenn Du so groß schreibst, dass Du Dich mit Sozialpolitik in Deutschland befasst, dürfte das kein Problem sein... Eigentlich müsstest Du seit Deiner Jugend täglich die Nachrichten verfolgen und hättest dann gar keinen Anlass, diese Frage zu stellen.

    In der Schule lernt man doch "Skimming and Scanning", Du musst also gar nicht alles verstehen. Das wichtigste steht da drin und ist auch ohne die Kenntnis von Fachbegriffen verständlich, dazu reichen Grundschulkenntnisse der deutschen Sprache. Des Weiteren ist beinahe jedes Fremdwort zu einem weiteren Artikel verlinkt, der dieses erklärt. Was soll man da anderes annehmen als Faulheit.

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    Wie, wo, welche Form der Rente bekommen???
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo derschei,

    sie schreiben:

    Vorteile durch Schwerbehinderung. Was ist der Unterschied zwischen Frührente, Erwerbsminderungsrente u Erwerbsunfähigkeitsrente? Gibts da noch andere Formen? Wie kann ich das bekommen, wenn ich kaum arbeitsfähig bin aber auf der anderen Seite bisher kaum etwas eingezahlt habe? Also wie kann ich da was wo bekommen?<

    1)

    Frührente = Erwerbsminderungsrente!

    2)

    Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Rentenreform im Jahr 2.000 zum 31.12.2000 durch die teilweise- und volle Erwerbsminderungsrente zum 1.1.2001 ersetzt.

    3)

    Die Erwerbsminderungsrente ist ungefähr 1/3 geringer wie die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente und die Zugangskriterien wurden massiv verschärft.

    4)

    Versicherungsrechtlich müßen in den letzten 5 Versicherungsjahren mindestens 36 Pflichtbeitragsmonate vorliegen.

    5)

    Medizinisch muß das noch vorhandene Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden, auf Dauer, pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!

    6)

    Für vor dem 1.1.1961 Geborene gibt es noch einen sehr eng gefaßten Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit, was im Erfolgsfall eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit bedeuten würde.

    7)

    Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keinen Vertrauensschutz mehr!

    Unter folgendem Link der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung, "das Netz für alle Fälle!"

    Dort finden Sie alle relevanten Details zu Ihren Fragen.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicat...

    Für bedürftige Menschen, welche von der Rentenversicherung keine Leistungen erhalten, gibt es das Recht auf Grundsicherung!

    Hierfür ist Ihr zuständiges Sozialamt zuständig.

    Bei Problemen wenden Sie sich am Besten an die Online-Beratung der Caritas Deutschland, dort erhalten Sie weitere, kompetente Hilfestellungen und Rat.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

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    Wie, wo, welche Form der Rente bekommen???
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es gibt nur noch die Erwerbsminderungsrente

    Diese wird unterschieden, ob du noch mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden täglich irgendeine Beschäftigung ausüben kannst (halbe EM-Rente), oder aber weniger als 3 Stunden täglich (volle EM-Rente)

    Voraussetzung ist dass du mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen kannst und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 36 Pflichtbeiträge.

    Vorzeitog ins Altersruhegelb kannst du nur mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat und dies frühestens 3 Jahre vor dem Regelrentenalter.

    Nur wenn du um mindestens 50 % schwer beschädigt bist, kannst du 24 Monate früher in Rente gehen, OHNE ABSCHLÄGE

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    Wie, wo, welche Form der Rente bekommen???
    Antwort von blackleather blackleather

    Frührente: §§ 36 Satz 2, 37 Satz 2, 236 Abs. 1 Satz 2, 236a Abs. 1 Satz 2, 237 SGB VI

    Erwerbsminderungsrente: §§ 43 Abs. 1, 240 Abs, 1, 241 SGB VI

    Erwerbsunfähigkeitsrente: § 43 Abs. 2 SGB VI

    Ja, es gibt noch andere Formen, z.B. 240 Abs, 1 SGB VI

    Wenn du bisher kaum etwas eingezahlt hast, bekommst du auch kaum Rente. Vor allem aber kommt es darauf an, dass du die für die jeweilige Rentenart vorgeschriebene Wartezeit (z.B. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hast.

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