PKW + Verkehr - neue und gute Antworten

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    wie viel muss ich bezahlen ?
    Antwort von Crack Crack
    • 120€ Bußgeld
    • 3 Punkte
    • 23,50€ Gebühren

    Solltest Du noch in der Probezeit sein dann folgen Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

    Darüber hinaus droht ein Fahrverbot von 1 Monat wenn Du innerhalb des letzten Jahres bereits mit 26km/h oder mehr geblitzt worden bist.

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    wie viel muss ich bezahlen ?
    Antwort von snoopyne snoopyne

    120€ und 3 Punkte: http://www.bussgeldkataloge.de/

    wenn du vorher schonmal geblitzt worden bist, kann es auch Fahrverbot geben...aber das steht auch da..

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    RatgeberHelden Antwort von IXXIac IXXIac

    Hallo

    sondern ich mich auf einer Kreuzung drehen will

    gerade in dem Fall ist Warnblinken extreeem schlecht weil dann keiner weiss in welche Richtung man abbiegen will oder was los ist. Wer auf einer Kreuzungen Warnblinkt tut das nur bei einer Panne wenn nix geht und man das Auto am schnellsten aus der Kreuzung räumen will.

    Wer sich in einer Kreuzung verfranzt und dort umdrehen will tut es besser indem er 2 oder 3 mal abbiegt und wieder zurückfährt. U Turns sind im Prinzip immer eine hohes Risiko vor allem da wo kein Platz ist oder es eh verboten ist.

    Nun denn in Deutschland ist es ja noch Toll da binken die Auofahrer und machen auch das Licht an. In deren Teilen Europa ist blinken eher selten und Standlicht die Maximalbeleuchtung.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von compi14 compi14

    Wie JLOETHE schon schrieb, bei LKW-Fahrern ist es eher üblich, die Warnblinkanlage einzuschalten, wenn man z.B. in einer Baustelle auf oder an einer befahrenen Straße:

    • rückwärts fährt
    • auf der Strasse wendet
    • baubedingt auf einer Fahrspur steht oder die gesamte Strasse vorübergehend blockiert

    Das hat mich in meiner langjährigen Praxis nie irgendwie in Konflikt mit der Polizei kommen lassen. Ein Streifenwagen hält da genau so "brav" an und wartet, wie jeder Andere auch.

    Bei normalem Halt an der Straße nutze ich allerdings auch den rechten Blinker.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von DitmarMD DitmarMD

    Also, wenn man sich nur drehen oder wenden will, sollte man lieber den normalen Blinker einschalten, aber ansonsten bin ich auch der Meinung, die Warnblinkanlage lieber 1x mehr als zu wenig einzuschalten. Wenn es eine unübersichtliche Lage oder Situation ist, wird man bei den Ordnungshütern sicher auch Gnade finden.

    Kommentar von lamplight lamplightlamplight

    Vielen Dank. Aber es kommt leider auf den jeweiligen Ordnungshüter an. Dass ist das Problem. Viele Grüße Lamplight und viel Erfolg bei den Reportagen!!

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von archilles66 archilles66

    JotEs hats top beschrieben - kleine Ergänzung...

    Mißbrauch von Licht und Signaleinrichtungen: 5.- €

    Die meißten in der Stadt die mal irgend wo oft verkehrswiedrig halten/parken, Post/Paketboten oft ständig dürften die nicht in betrieb nehmen...

    Kommentar von encothom encothomencothom

    jop da haste volkommen recht wenn man nur was auladen will oder in 2 reihe parkt ist das verboten hat mich dazemal 10 euro gekostet ^^

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    Hallole zusammen

    En von den Gültigen gesetzestexten abweichendes verhalten wird zum beispiel bei rückwärtzfahrenden LKW fahrern durchgeführt weil diese nicht den gesammten verkehrsraum einsehen können und beispielsweise mit Hängerbetrieb so als Hinderniss auftreten können . Des weiteren ist jegliche Art von verkehrsicherungspflichten davon berührt . keiner wird Dir einen strick draus drehen wenn du mit einem langsammeren gespann ode einem Bus wendest und dabei eventuell zurückstossen mußt. . willst du aber erlaubnisswidrig Wenden wird man dich nicht wegen möglicher Warnbinkanlagennutzung verdonnern sondern wegen verkehrsgefährdendem Wenden.

    Sobald eine gefährdung anderer durch Dein Fahrzeug auftreten kann ist die Warnblinkanlage einzuschalten ...Fertig und so einfach zu erklären.. Joachim ( mit 3,8 Millionen gefahrenen km auf LKW und PKW)

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Hilfreichste Antwort von JotEs JotEs

    Dazu aus der StVO:

    § 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
    Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

    .

    § 15a Abschleppen von Fahrzeugen
    (3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

    .

    § 16 Warnzeichen
    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

    Die §§ 15 und 15a schreiben vor, wann Warnblinklicht eingeschaltet werden muss.

    § 16 ist zu entnehmen, dass Warnblinklicht z.B. dann eingeschaltet werden darf, wenn man andere durch sein Fahrzeug gefährdet. Das kann beim Rückwärtsfahren durchaus gegeben und Warnblinklicht daher zulässig sein, insbesondere dort, wo man in der Regel nicht mit Rückwärtsfahrern rechnet, etwa auf Ortsdurchgangsstraßen.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Doch, das Einschalten in den von dir genannten Fälle ist nicht von der StVO abgedeckt. Der Grund ist die besondere Auffälligkeit, die die Warnblinkanlage haben soll und die verloren ginge, wenn Hinz und Kunz sie bei jedem irgendwie speziellen Rangiermanöver einschalten würden. Allerdings darf bzw. muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, wenn du das letzte Fahrzeug eines Staus bist. Ausschalten nicht vergessen, wenn's wieder läuft.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von kutzge kutzge

    warum sollte man warnblink anmachen um zu drehen. Zum halten vllt. schon das machen busse zumindest.

    Kommentar von lamplight lamplightlamplight

    Hi, ja schon, aber ich war vor nem Monat in einem anderen Bundesland unterwegs, da ist das ja noch schlimmer. Wenn man keine Ahnung hat, wo man ist, und man muss drehen. Dann denke ich, sollte das doch jeder sehen, dessen Sehstärke durchaus etwas getrübt sein kann.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    Warnblink nur bei Panne oder als Warnung bei Unfall. Wenn du irgendwo umdrehen willst, hast du einen Blinker.

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von Chilles91 Chilles91

    Die Warnblinkanlage darf nur eingeschaltet werden,wenn man eine Panne hat. und NUR dann.

    Halten sich aber nicht viele dran,ich auch nicht.

    by the way, wer macht ne Warnblinkeranlage an,wenn man an der Kreuzung drehen will?

    Kommentar von lamplight lamplightlamplight

    LKW z.B. Außerdem, irgendein blinder knallt dir rein, so sieht er dich hoffentlich" etwas besser^^

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    Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
    Antwort von radwor radwor

    man darf nicht.

    aber,ich mache das

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von thovimv thovimv

    Die Kfz Versicherung hat zwei Funktionen. Auf der einen Seite zahlt sie berechtigte SchadenersatzAnsprüche, auf der anderen Seite weist sie aber auch unberücksichtigte Ansprüche zurück. Nimm doch einfach Deine Versicherung in Anspruch. Dafür bezahlst Du schließlich auch Deine Beiträge. Nach der Prüfung der Versicherung kannst Du das Geld Deiner Versicherung zurückzahlen, damit Du nicht hochgestuft wirst.

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von schulle2 schulle2

    Übergib das Deiner Versicherung und weise darauf hin, daß an der Sache was faul ist ( Türen links und rechts beschädigt?).

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Es kommt doch darauf an, welches Auto das war. Für 3500 Euro bekommt man ja schon etwa einen halben Dacia. Eine neue Tür und Seitenschürze (was soll denn das sein?) auf der von Dir beschädigten Seite mit lackieren ist ok, aber auf beiden Seiten?

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Hast Du den Schaden denn schon der Versicherung gemeldet,das muss innerhalb von24 Stunden geschehen.Ob die Kleinen Beulen ausreichen die Tür auszuwechseln entscheidet die Versicherung..Sie wird den ganzen Schaden Abwickeln,und Dich anschreiben ,ob Du selber bezahlen willst.Du wirst durch die Verzögerung noch den Versicherungsschutz verlieren.Dich retten die Bilder wohl davor.Melde den schaden Heute noch,wenn nicht geschehen.

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Hast du den Schaden noch nicht deiner PKW Haftpflichtversicherung gemeldet? Diese Versicherung ist dafür zuständig. Sie zahlen den Schaden, den du verursacht hast.

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Sofort der Versicherung melden und auf eventuellen Betrug hinweisen!

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Wenn ich einen neuen Wagen habe,muss ich kein Ausbeulen dulden.Jetzt auf Betrug zu starten ist falsch.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Wenn die linke Fahrzeugtür beschädigt wurde und eine neue rechte Fahrzeugtür verlangt wird, dann kann wohl was nicht stimmen ... Da liegt es durchaus nicht fern, an einen Betrugsversuch zu denken.

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    Rat zu PKW-Unfall
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    ... bin von meiner Spur abgekommen und habe das neben mir fahrende Auto leicht berührt. Der sichtliche schaden ist: - eine ca. 5cm lange und ca. 1 centimeter tiefe delle bei beiden autos von den türgriffen - an drei punkten leichte kratzer... Auf dem schrieb stehen auch ersatzteile wie: Tür vorne links, Tür vorne rechts und Seitenschürze ...

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Wenn du nur die linke Seite touchert und beschädigt hast, ist es fraglich warum die tür vorne rechts gewechselt werden soll .... ich an deiner Stelle würde das ganze der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Die prüfen den Schaden (nach Aussagen beider Unfallbeteilguten und evtl. Zeugen) und den Kostenvoranschlag. Nachdem die den Fall geklärt haben, kannst du den Schaden innerhalb eines halben Jahres zurückkaufen und steigst nicht in den % .... so ersparst du dir Streit, Ärger und Arbeit.

    Verlängerung der Probezeit kann nur eine Behörde auferlegen ... ihr habt keine Polizei gerufen, also wird in diesem Zusammenhang nichts kommen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Selbst mit Polizei wären Probezeitmaßnahmen ausgeschlossen, da fahrlässig verursachte Unfälle dieser Art lediglich mit 35 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden, sodass es zu keiner Eintragung im VZR kommt (erst ab einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro) und somit auch keine Probezeitmaßnahmen ergriffen werden können.

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