Drohe ihnen mit dem Anwalt!
Mahnung + Recht - neue und gute Antworten
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0Zalando - Mahnung zur Zahlung einer nie erhaltenen WareAntwort von
Katzina Also auf jeden Fall erst mal schriftlich Widerspruch gegen diese Mahnung einreichen, immer schriftlich!!!, damit Du auch einen Nachweis hast. Per Mail hast Du ja schon geantwortet, ich weiß aber nicht, ob ein Schreiben per E-mail - immer mit WIDERSPRUCH kennzeichnen - gerichtlich später Bestand hat. Also deshalb würde ich einen Brief schreiben. Wie die anderen User schon sagten, muß Zalando natürlich nachweisen, daß man es an Dich geschickt hat. Vielleicht hat es auch ein Postbote irgendwo abgegeben und vergessen, Dir einen Zettel ins Postfach zu legen - das kommt hier auch öfters vor.Auch von abhandengekommenen Sachenhat bei der Post man schon gehört - also laß Dich nicht unterkriegen, ich würde auf keinen FAll zahlen, da Du die Sendung ja nicht erhalten hast.Grüße, Katzina
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0Zalando - Mahnung zur Zahlung einer nie erhaltenen WareAntwort von
Julchen212Julchen212
Gibt es denn keine Telefonnummer? Solche Dinge würd ich eher telefonisch klären, als per E-Mail. Da DU die Ware nie erhalten hast, war das erst eine Verspätung der Leistung, dann, wenn es nach angemessener Zeit nicht kam, eine Schlechtleistung. Das heißt, dass erstmal Du Rechte aus dem Schuldverhältnis hast.Du musst Zalando eine "zweite Andienung" gewwährleisten, d.h. sie müssen die Möglichkeit bekommen, ihrer Lieferungspflicht nachzukommen. Dies in einer angemessenen Frist, falls nicht ausgemacht war, dass Du die Artikel bis zu einem best. Datum brauchst. Also setz Dich nochmal in Kontakt mit denen, zahlen würde ich vorerst nicht. WIe Zalando es dann mit dem Lieferdienst regelt, ist ihre Sache.
Kommentar von
Franziska1107 danke werd mich morgen im laufe des tagen telefonisch an Zalando wenden, ich hoff es gibt was aus, auf eventuelle Schwierigkeiten kann ich nämlich gut und gerne verzichten....
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1Zalando - Mahnung zur Zahlung einer nie erhaltenen WareAntwort von
thailaothailao
Wenn du die Ware erhalten hättest müßtest du den Empfang bestätigen, beim Postboten, frage die doch mal wer den Empfang bestätigt hat.
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0Rechnung ohne MahnungAntwort von
MismidMismid
eine Rechnung wurde verschickt. Diese hast du aber nicht geöffnet da du ein Paket zurückgeschickt hast. Eine Mahnung ist nicht erforderlich um in Verzug zu geraten. Mahngebühren können daher ab Verzug gestellt werden.
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MalikAlMautMalikAlMaut Doch, doch, geöffnet habe ich es, nur war auf der Rechnung nur dieser eine Artikel
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0Rechnung ohne MahnungAntwort von
trixieminzetrixieminze
Worauf bezog sich die eine Rechnung ? Darüber lässt Du uns im Unklaren !
Kommentar von
MalikAlMautMalikAlMaut Entschuldige, ich meinte, dass die rechnung nur den einen Artikel aufführte, den ich dann auch zurückgeschickt habe.
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0Rechnung ohne MahnungAntwort von
GuppyfischGuppyfisch
du hast 2 artikel bestellt die in 3 packete aufgeteilt waren auf einem packet war der lieferschein mit der rechnung. aber dummerweise hast du genau das packet mit lieferchein zurück geschikt. hmm also du kannst anrufen und freundlichst erklähren was lost ist und fragen ob es auch ohne gebüren geht wenn nicht musst du alles zahlen. empfehlenswert ist nicht lange zögern sondern zahlen sonst kommt die 2 und 3 mahnung (was deutlich teurer ist) .
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0Rechnung ohne Mahnung
Bezog sich die beigelegte Rechnung auf den einen Artikel, zwei Artikel oder auf alle drei Artikel?
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MalikAlMautMalikAlMaut Eben nur den einen
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AlicBaAlicBa Na dann bin ich der Ansicht, dass man Dir keine Mahngebüren in Rechnung stellen kann. Vorschlag: Zahl die Preise für die zwei behaltenen Artikel und nicht die Mahngebühren. Dem Unternehmen/Verkäufer teilst Du mit, dass Du für die behaltenen Artikel noch keine Rechnung bekommen hattest, Du Dich deshalb noch nicht im Verzug befunden haben kannst und deshalb die Mahngebühren auch unberechtigt sind. Weitere Aufforderung, die Mahngebühren zu bezahlen, weist Du mit eben dieser Begründung zurück. Es muss aber auch stimmen, dass auf der Rechnung nur der eine Artikel in Rechnung gestellt worden ist!
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MalikAlMautMalikAlMaut Danke, so sagt mir das auch mein Gerechtigkeitssinn, nur wäre es besser, wenn ich denen unter die Nase reiben könnte, dass das der Gesetzgeber auch so sieht... (... --> tut er das?)
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AlicBaAlicBa Ja. Mit "Gesetz" und "unter die Nase reiben" kommt oft nicht so gut. Die Sachbearbeiter von dort haben davon doch bestimmt sowieso keine Ahnung. Verlass dich auf Deinen Gerechtigkeitssinn. Dennoch liefert § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Hinweise. Hier vielleicht Absatz 4. -> Anhand des Gesetzes: Du hast es nicht zu vertreten, dass Dir keine Rechnung geschickt worden ist, dann kannst Du auch nicht in Verzug geraten.
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MalikAlMautMalikAlMaut Nein ich weiß, so war das auch nicht gemeint... Dank dir erstmal auf jeden Fall
Genau diesen § hab ich auch schon gelesen, nur weiß ich nicht, ob mit der Annahme der Ware für mich eine Verpflichtung entstanden ist, mich zu kümmern, wohin ich wieviel Geld bezahlen muss...?
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AlicBaAlicBa Du hast nie die Verpflichtung jemandem hinterher zu laufen und ihm Dein Geld aufzudrängen. Auch wenn Du es wirklich schuldest. Man muss nur aufpassen, dass man nicht in Verzug gerät und das kann aber erst der Fall sein, wenn der andere das Geld fordert oder ein bestimmter Zeitpunkt für die Zahlung vereinbart ist (Fälligkeit); siehe § 286 BGB. Allein mit der Annahme der Ware kann kein Verzug eintreten, Du bist nicht verpflichtet Dich zu so zu kümmern wie Du es hier meinst -> Achtung: Es kann manchmal auch anders sein, da muss in die Verträge geschaut werden.
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0Rechnung ohne MahnungAntwort von
ginatilanginatilan
und auf eine Rechnung gewartet...
die hast du doch schon bekommen, siehe deine eigene Aussage:
n und nur dem einzeln verschickte Artikel war eine Rechnung beigelegt.
du wirst die Mahnungsgebühren bezahlen müssen.
Kommentar von
AlicBaAlicBa naja. etwas vorschnell beurteilt.
Kommentar von
ginatilanginatilan hättest du in deiner Frage etwas wichtiges nicht vergessen:
Entschuldige, ich meinte, dass die rechnung nur den einen Artikel aufführte, den ich dann auch zurückgeschickt habe.
hätte ich auch anders geantwortet.
Kommentar von
AlicBaAlicBa Wie hättest Du denn dann geantwortet?
Kommentar von
ginatilanginatilan so ungefähr wie du hier
Bezog sich die beigelegte Rechnung auf den einen Artikel, zwei Artikel oder auf alle drei Artikel?
Kommentar von
AlicBaAlicBa :)
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0Muss ich das bezahlen? (Habe im Internet ausversehen etwas gekauft)HilfeAntwort von
sambagirlsambagirl
Berufe dich auf § 119BGB wegen Irrtum
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0Anruf von Creditreform - "Forderungsverwaltung"
Hallo. Die Creditreform ist ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches grundsätzlich von Jedermann zur Beitreibung " angeblicher " Forderungen beauftragt werden kann. Die Silbe " privat " signalisiert dir schon mal, dass dieses Unternehmen nicht mehr Rechte oder Pflichten hat, als dein Bäcker oder Friseur um die Ecke. Sie darf also auf keinen Fall irgendwelche Daten deines Telefonanbieters heraussuchen, was ohne richterlichen Beschluss ohnehin nicht möglich ist. Wenn der Auftraggeber denen persönliche Daten wie Name und Anschrift zur Verfügung gestellt hat, ist das auch schon so ziemlich alles, was Sie über dich wissen dürfen. Wenn der Auftraggeber eine Forderung nicht gerichtlich tituliert hat, also du bisher keinen Mahnbescheid erhalten hast, ist diese Forderung spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres 2011 verjährt. Natürlich wird die Creditreform immer versuchen auf die Unwissenheit der Schuldner herum zu reiten. Aber davon brauchst du dich nicht einschüchtern zu lassen. Mit anderen Worten; ignoriere den Verein in jeglicher Form. Keine Rückrufe oder irgendwelche schriftlichen Stellungnahmen! Kopf hoch und liebe Grüße vom Seestern *
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0hohe Inkassogebühren plötzlich NACH Begleichung der HauptforderungAntwort von
marcy1979 Um das Ganze hier abzuschliessen:
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt indem ich gegen die Kosten widersprochen habe und als Anlage Aktenzeichen zu verschiedenen, ähnlichen Fällen beigelegt.
Völlig unbeeindruckt davon, sendete das Unternehmen mir eine nachvollziehbare Auflistung der Forderung / Kosten.
Um das Ganze zu erledigen zahlte ich schließlich einfach - Im Grunde habe ich die Forderung ja selbst verursacht und somit auch die Kosten zu tragen.
Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge ...
Schnell kommen zu so einer Forderung Gebühren in unüberschaubarer Höhe, Mahnschreiben, Anwalt, Gericht, usw...
Nun hab ich einfach meine Ruhe ...
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0Anruf von Creditreform - "Forderungsverwaltung"Antwort von
sambagirlsambagirl
Hallo,
ziemlich komisch, dass Creditreform da anruft. Eigentlich ist dies noch ein seriöses Inkassobüro unter den Schwarzen Schafen
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0Anruf von Creditreform - "Forderungsverwaltung"Antwort von
rainerendresrainerendres
EC und Pin ?!
Ein Storno ist da bekanntermasen ausgeschlossen
Seltsam
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1Anruf von Creditreform - "Forderungsverwaltung"Antwort von
JeanRuttiJeanRutti
Du solltest auf jedenfall nichts am Telefon klären und dort schon gar nicht zurück rufen. Wenn sie etwas von dir wollen, sollen sie sich die Mühe machen und deine Anschrift raus bekommen und es dir schriftlich zu kommen lassen. Nur gegen etwas schriftliches kannst du widerspruch einlegen.I Creditreform ist ein nkassounternehmen, die haben schon oft Forderungen ein zutreiben die es gar nicht gab.
Kommentar von
Sushiman20 Ok, so werd ich das erstmal machen... vielleicht macht es Sinn, das Unternehmen anzurufen, das die Forderung angeblich "verursacht" hat....?
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2Anruf von Creditreform - "Forderungsverwaltung"Antwort von
RainerRolandRainerRoland
Du solltest schonmal auf den Kontoauszügen gucken, ob die Buchung seinerzeit auch erfolgt ist und ob es nciht evtl. noch eine andere Rechnung des Anbieters gibt, die Du übersehen hast.
Kommentar von
rainerendresrainerendres Storno bei PIN Eingabe ist eigentlich ausgeschlossen
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0Zustellung des Vollstreckungsbescheids in MahnverfahrenAntwort von
tomann3 selber durch einen Gerichtsvollzieher zustellen" und Zustellung durch das Gericht"?
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1Stayfriends - Unpostalische Mahnungen rechtens?Antwort von
suzisorglossuzisorglos
Durch Nichtzahlung eines fälligen Betrages gerätst Du automatisch in Verzug. Eine Mahnung in Textform (die Du ja aber erhalten hast) ist dazu nicht erforderlich. Auf deutsch: Es muss gar nicht gemahnt werden! Du solltest also diesmal zahlen - billiger wird's nicht mehr. Und Dich dann 'mal mit Deinen Verträgen befassen, ggfs. die Einstellungen bei Stayfriends so ändern, dass zum nächsten Jahrestag die Mitgliedschaft tatsächlich ausläuft. Alternativ kannst Du auch fristgerecht eine Kündigung senden. Ein rechtliches Vorgehen gegen Stayfriends halte ich hier für wenig aussichtsreich, denn dort hat man sich rechtskonform verhalten.
brauch ich vom widerspruch ne abschrift bzw ne gesonderte Bestätigung auch wenn ich die per post verschicke falls die bestreiten jemals den Widerspruch zugestellt bekommen zu haben ?
Ja, Franziska1107, wäre angeraten. Man sollte ja auch Widersprüche stets mit Einschreiben und Rückschein senden, habe ich bisher aber noch nicht getan, weil es mir zu teuer war. Füge in Deinem Schreiben (Widerspruch) , daß Du eine Bestätigung dieses Schreibens wünschst. Laß Dich nicht unterkriegen, Katzina