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Es muss ja unterschriften geben von denen die das Päkchen angenommen haben. Im zweifelsfall lass dir eine Kopie der unterschriften Faxen. Somit hast du den nachweis. Ging mir auch mal so anhand aufklärung das ICH dies nicht angenommen habe bin ich aus der sache raus gewesen.
Ob man mahnen muss oder nicht, haengt von zweierlei Dingen ab. Handelt es sich um ein Dauerschuldverhaeltnis (regelmaessig wiederkehrende Zahlungen in gleicher Hoehe, z.B. Mietforderungen), dann muss ueberhaupt nicht gemahnt werden, weil sich die Faelligkeit der jeweiligen Zahlung entweder aus dem entsprechenden Vertrag oder aus dem Gesetz ergibt. Der Schuldner geraet automatisch in Verzug.
Handelt es sich hingegen nicht um ein Dauerschuldverhaeltnis, dann kommt es darauf an, ob sich der Schuldner bereits im Verzug befindet oder nicht. Wurde in der Rechnung ein kalendermaessig bestimmter Faelligkeitstermin angegeben (z.B. "Zahlbar bis zum 31.01.2010), dann tritt an diesem Tag automatisch Zahlungsverzug ein und eine Mahnung ist entbehrlich. Wurde in der Rechnung aber kein kalendermaessig bestimmter Faelligkeitstermin angegeben (z.B. "Zahlbar innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum"), dann muss der Schuldner erst mittels einer Mahnung in Verzug gesetzt werden (unter Setzung einer neuen Frist mit kalendermaessig bestimmtem Fristende).
Gruss DerCAM
Sobald ein Kunde in offiziell Verzug ist muss gar nicht mehr gemahnt. Man kann sofort einen Vollstreckungstitel über die Geldforderung erwirken. Am bequemsten geht das über www.online-mahnantrag.de
Eigentlich gar nicht, aber gerne wird folgendes gesehen
Aber eigentlich ist man gar nicht verpflichtet zu mahnen den Geldschulden sind sogenannte Bring/Schickschulden.
Man kann direkt den gerichtlichen Mahnbescheid einleiten, aber höflicher ist es dennoch 1x "außergerichtlich" zu mahnen.
Insbesondere da der Mahnbescheid mit Gebühren verbunden ist.
Man muss gar nicht mahnen. Wenn Zahlungsverzug da ist, kann man auch den Mahnbescheid machen. Wann Zahlungsverzug ist, hängt von den Vereinbarungen oder den AGB ab. Das ist eben meist der Fall sofort nach oder bei Lieferung.

vom Grunde her gar nicht, aber so eine Mahnung sollte schon mindestens erfolgt sein.
Hast du denn in der Artikelbeschreibung auch Vorauskasse vereinbart?
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Möglicherweise wartet dein Käufer auf Ware und Rechnung...

Die Frage ist auch worum es sich handelt. Um ein paar Socken oder um einen Artikel der in der ersteigerten Summe kein 2. mal am Mann zu bringen wäre und man diese einzigartige Change wahren möchte . Die Verkaufsprovision wird bei Nichtannahme zurückerstattet so das ein Klageweg mehr Unannehmlickeiten und kOsten verusacht als nutzen.
Der Artikel würde jedenfalls nicht nochmal zu diesem Preis rausgehen, daher möchte ich am Vertrag festhalten.
Gerd2 am 31. Januar 2010 00:37 wie ich ersehen habe geht es um schlappe 105 Euro die wie ich vermutet zu einem einzigartigen Preis zum evtl. tatsächlichen Wert ersteigert wurde. Das wird der Käufer wohl anschliessend auch bemerkt haben. Ich sag mal, es gibt andere Dinge im Leben die es wert sind zu regeln. Abhaken und neu anbieten ist die ruhigste Variante. Ist besser als anschliessend die Angebote einer Herz Lungenmaschine einzuholen.
Wie wärs einfach wenn auf meine Fragen eingegangen wird und nicht immer der Weg des kleinsten Widerstands gewählt wird. Ich muss doch für mich selbst entscheiden, ob ich wegen 105 EUR weitere Schritte unternehme oder nicht!
Gerd2 am 31. Januar 2010 00:47 Dann entscheide doch bitte selber und warte die Fristen ab die Ebay bei Nichtannahme einräumt und beauftrage dann einen RA der die Dir zustehenden Rechte einklagt. Dein Rechtsempfinden in allen Ehren und es ist auch nachvollziebar, nur ist den damit verbundenden Ärger auch wert ? Bei Neueinstellung bekommst Du evtl. 30 Euro weniger , auf dem Klageweg legst Du garantiert einiges mehr drauf trotz Rechtszusprechung.
PBFan am 31. Januar 2010 12:05 hast du mit einem zweit account selbst auf den artikel geboten um den preis in die höhe zu bringen oder warum glaubst du wird der preis auf keinen fall mehr so hoch kommen? vllt hat das der käufer ja bemerkt was du gemacht hast?????

Würde mir so viel Ärger nicht machen. Kannst die Verkaufsprovision von eBay zurück erhalten und dann neu eunstellen.
bei ebay melden.
hab ich bereits getan, aber wie gesagt, ich möchte dem Grunde nach am Vertrag festhalten.
du kannst ihn über ebay verwarnen lassen, aber du wirst da viel Stress haben, wenn du an dem Kaufvertrag festhälst, schließ den Fall und setze es neu rein. Es gibt immer wieder Leute, die nicht bezahlen, Spaßbieter z.B., da lohnt sich der ganze Ärger nicht. Bei mehreren Vetrwarnungen wird der Käufer eh gesperrt. Rein rechtlich gesehen bist du im Recht, aber du zahlst nachhher drauf, ich würde es sein lassen, aus eigener Erfahrung!LG!
Ja womit genau bin ich im Recht? Mir kommt es vor allem auf den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an...was ich da wählen muss, bzw wie ich beim Verkauf stehe, muss ich oder der Käufer zuerst leisten, hängt der Anspruch nicht von einer Gegenleistung ab, dass ist es wo ich nicht weiter weiß =/!
der Mahnbscheid wird dir nichts nützen, da du die Ware ja nicht verschickt hast. Ich hatte das auch schon öfter, ebay hilft dir nicht weiter, die gehen nicht persönlich auf dein Anliegen ein. Erspar dir den Ärger und Stress, der Käufer wird eh nicht zaheln und wahrscheinlich ist bei ihm eh nix zu holen.P.S. Sperr den für weitere Käufe in deiner Käuferverwaltung. LG!

um wiviel geld geht es den bei diesem kauf?
Es geht um 105 EUR. Für manche sicherlich kein Grund sich aufzuregen, aber ich sehe das ein wenig anders.
Die Kosten müssten, wenn ich mit dem Mahnbescheid Erfolg habe, vom Käufer getragen werden. Wenn dieser nämlich im Verzug ist, dann muss er sämtliche Kosten die im Zusammenhang stehen auch tragen!
PBFan am 31. Januar 2010 00:31 also ich würde mich wegen 100 euro da nicht weiter bemühen, es ist in ebay normal das es viele spaßbieter geben die einfach wild darauf losbieten und sachen kaufen und sich nicht mehr melden, das ist einfach so, und denke das du da auch keine große chance hast da weiter zu kommen, weil spaßbieten nie ihre richtige adresse angeben und wo soll dann dein mahnbescheid hingehen? bekommt ein unschuldiger mit er post? als ich würde dir davon abraten und den artikel einfach nochmals in ebay reinstellen, so hast du am ende vllt ein paar euro verloren durch die auktion,aber durch den stress ganz sicher viel geld gespart
ich habe ja wie gesagt ne Mahnung per Einschreiben/Rückschein geschickt, dann werde ich ja wissen ob die Adresse stimmt oder nicht ;)! Und ich möchte nicht sagen "mach ich nicht" bevor meine Fragen nicht geklärt wurden.
Wenn jemand für den Artikel geboten hat, muss er ihn auch bezahlen, steht auch irgendwo bei ebay
Tribunator am 31. Januar 2010 00:12 Ja, wenn nicht darf man soweit ich weiß eine ANzeige erstatten.Aber um sicher zu gehen , ließ bitte nochmal die AGB von ebay durch.Vielleicht steht da etwas zu deinem Problem, und kontaktiere den Support.
Ich hatte auch vor kurzem eine unberechtigte Mahnung von Premium Content GmbH bekommen. Hab dann mit Musterbrief der Verbraucherzentrale widersprochen sowie die Staatsanwaltschaft und die Bank von Premium Content informiert.
Heute kam dann per Mail eine weitere Mahnung, versandt von RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement. Hatten wohl einen Fehler in meiner Adresse, so dass die Post zurückkam.
Hab dann heute dieser Gesellschaft folgendes geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Postanschrift (die hatte ich Ihrer Mandantin bereits mitgeteilt) zwecks Mahngescheid bzw. Gerichtsverfahren: xxx Ich denke, eine baldige gerichtliche Klärung der Angelegenheit wäre auch für die Öffentlichkeit von Interesse. Eine Rechung ist mir von Ihrer Mandantin nie zugegangen, ledigliche eine Mahnung bisher - diese habe ich aber auch gleich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Über Ihr heutiges Schreiben werde ich an die Staatsanwaltschaft München mit der Bitte um Prüfung, ob der Tatbestand der Beihilfe zum Betrug erfüllt ist, sowie an die Rechtsanswaltskammer weiterleiten.
Grüße auch an Ihre Mandantin, die ich dann sicher bald vor Gericht kennenlernen werde Schöne Grüße
xx
PS: Oder ist Ihre Mandantin bereits Inhaftiert, da sie nun über Sie schreiben läßt?"
Ich werde auch die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling informieren, auf deren Konto ich überweisen soll.
"NICHT ZAHLEN!" Ich, Jos Notwen,bin auch Opfer,aber bezahlt habe ich kein Cent. "INTERNET" ,eine wunderbare menschliche Erfindung, muss nicht den Abzocker überlassen ein Glücksspiel daraus zu machen. Es ist nicht normal "durch Setzen eines entsprechenden Häckhens auf der Anmeldeseite" (sihe Allgemeine Geschäftsbedingungen/Zustandekommen des Vertrages von My-Downloads)wird ein Vertrag abgeschlossen. Der Gesetzgeber muss einsteigen!

ignorieren, nicht zahlen eventuell polizei oder rechtsanwalt einschalten.
Demokratie am 28. Januar 2010 20:06 die haben auch keine angst vor anzeige, glaube ich
Hallo haben heute auch zwei solche Briefe bekommen an unseren 12jährigen Sohn adressiert. Verbraucherschutz sagt, sowie auch die Polizei, liegen lassen, die hören von ganz alleine wieder auf. Nur musst du dich drauf einstellen das von anderen Firmen sowas auch kommt, die verkaufen sich wohl untereinander die Daten. Wir haben am letzten samstag so eine Mahnung auch von online Download bekommen Inhaber Michael Bardenhagen und ist auch schon negativ bekannt. !! NICHT ZAHLEN !!
Wenn Euch das in Österreich Passiert dann meldet Euch beim Internet-Ombudsmann der Republik Österreich. Nach Auskunft des Konsunentenschutzes der Arbeiterkammer trudeln pro Monat 2000 Beschwerden über diese Abzock-Firmen ein. Ein wirksames Mittel ist es an die Sparkassen oder Banken ein Aufklärungs-Mail zu schicken. Wenn das gezielt, auch andere User die nicht betroffen sind, durchführen wird es für die Abzock-Firmen sehr eng.Solche Mails findet mann auch wenn man sucht im Internet.
mahngebühren nur von ämtern und öffentlichen stellen zahlen, sonst nie! NIE!
Ich hatte seit Ende November 2009 bis Anfang Januar 2010 Ärger mit diesem Laden. Man behauptete ganz frech, ich hätte einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen. Man präsentierte mir eine Rechnung von erst 96 und dann 101 Euro. Ich erhielt Ende November die erste Nachricht mit einer Rechnung, der ich am gleichen Tag per Antwortmail widersprach. Premium-Content stellte sich dumm, und behauptete, sie hätten jetzt keine Zeit. Ich bekam auf dem Postweg Anfang Januar 2010 eine Mahnung über 101 Euro und war so genervt, daß ich zur Verbraucherzentrale ging. Das kostete mich zwar 20 Euro, was mir aber jetzt egal war. Dort war aber das Treiben von Premium-Content, oder My-Downloads längst bekannt. Man riet mir, alles, was von dort kommt zu ignorieren, denn der Vertrag, selbst, wenn es einer wäre, ist nicht rechtens. Ich hätte eine Bestätigung, mit einer 2-wöchigen Widerspruchsfrist bekommen müssen, die ich dann auch wahrgenommen hätte. Ich habe jetzt Ruhe. Und nach allem, was ich im Internet lese, wurde diesen Ganoven das Handwerk gelegt.