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my.downloads.de kenne ich auch schon.Ist ein Verbrecher der das Betreibt.Die seite wurde auch gesperrt und der sitzt jetzt hoffentlich so 10Jährchen im Knast,würde ihm jedenfalls gut tun ;-) )
Du lieferst von privat an privat und kassierst nicht bei Übergabe? Bissi naiv, oder? Schreib halt in die Mahnung "bezugnehmend auf die Lieferung vom (wenigstens Empfang quittieren lassen???) möchte ich Sie um umgehende Zahlung des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von ...bitten. Ihrer Zahlung sehe ich bis... entgegen."

Du kannst ihn ganz formlos (per Einschreiben als Zustellnachweis) anschreiben und den offenen Betrag anmahnen. Dabei solltest Du aber unbedingt eine Frist setzen. Du kannst aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dir Vordrucke (auch online ausfüllbar) findest Du im Internet.
ein bischen schlecht, wenn niergend steh, dass ihr untereinander ein kauf ausgemacht habt. um dagegen angehen zu können, hätte es schriftlich gemacht werden müssen. Sie können es versuchen nochmal eine Rechnung nachträglich mit der Mahnung zu schreiben, aber dann auch bitte Auftragsnummer oder Rechnungsnummer dabei schreiben. Aber wenn die Person dann nicht zahlt, dann muss es wohl zur Anzeige gebracht werden.

schreib einfach eine Beschreibung der Ware und Datum der Lieferung/Abholung und alle Daten rein, die du weisst.... wenn es keine Rechnung gibt, gibt es eben keine - da bringt auch nix nachträglich schicken!
Das erste würde ich machen oder mich bei einem Anwalt wenden
Als Privatperson kannst du das auch formlos machen.
Starker Tobak! Ich würde den ganzen Vorgang an einen Anwalt übergeben, wenn A das gerichtliche Mahnverfahren selbst eingeleitet hat. Sonst an den Anwalt, den A wegen des Verfahrens schon hatte.

Genau die selbe Post habe ich auch bekommen. Ich hätte angeblich etwas downloaden sollen auf my-download.de für 96,00€ + 5,00€ Mahngebüren. Also ich werde es jetzt einfach ignorieren & abwarten, ob noch einmal Post kommt.
Danke Pepsi142, ich werde morgen mal Anzeige erstatten. Solchen Leuten muß man das Handwerk legen. LG Frischfrosch
Bitte um Zusendung das von Dir unterschriebenen Vertrages. Und weise Sie darauf hin, dass wenn dieser nicht existiert, diese Rechnung einen Straftatbestand gem. §263 Punkt 2 Darstellt.

zunächst einfach ignorieren. wenn an deine postadresse ein gerichtlicher mahnbescheid gehen sollte (wird es wahrscheinlich nicht) musst du widerspruch einlegen. wenn dir das zu unsicher ist, wende dich einfach an die verbraucherzentrale, die firma ist dort schon aktenkundig!
Verbraucherzentrale anrufen, ob über diese firma etwas bekannt sei, und was man machen kann. verbraucherzentrale.de

ich würde Tee trinken gehen :-)
Ignorier es einfach.
druck das aus, geh zur Polizei und zeig sie an wegen versuchtem Betrug. Kostet dich nix, du hast was unternommen und die haben danach echt ein Problem :) Kannst dich auch an die Verbraucherzentrale wenden.. oder beides..