Kreditsicherung:
Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten.
Möglichkeiten der Kreditsicherung:
(1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch;
(2) Sicherungsübereignung von Mobilien, bes. des Warenlagers;
(3) Verpfändung bzw. Beleihung von sonstigen Vermögenswerten, z.B. Lombardierung von Wertpapieren;
(4) Bürgschaftsübernahme durch Dritte (Bürgschaft);
(5) Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren auf Ziel.
Danke!
Anders / besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.