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lass dir die Rechnung zukommen lassen und prüfe dann anhand der rechnungsnummer, ob du diese bezahlt hast. wenn ja, gut, wenn nein, nicht gut, dann musst du nämlich für alle kosten aufkommen.
Hi, an deiner Stelle würde ich das Schreiben einfach nicht beachten. Habe auch schon einmal von einem Inkassounternehmne einen Brief bekommen und sollte 150 € bezahlen. Das habe ich dann nicht gemacht, weil ich weder das Inkassounternehmen kannte noch irgendetwas mit dem Unternehmen zu tun hatte dem ich angeblich Geld schuldete. mfg

Dazu kann ich nur sagen, DU musst doch wissen, was Du der Quelle schuldest. Dann warte doch nicht erst auf X Mahnungen oder ein Inkasso. Bezahle einfach Deine Schulden, dann ist gut.
WennDeine Kundennummer falsch ist, müßte ja auch die Empfängeradresse falsch sein, oder wie soll ich das verstehen??
danbernt am 1. November 2009 10:39 na gut, die addresse ist tatsächlich falsch, die eigentlich ist richtig, aber dahinter steht "zimmer 707" obwohl im ganzen haus nur 10 wohnungen sind! ich habe wirklich alles bezahlt!
hilti am 1. November 2009 10:51 Was denn nun, ist die Adresse richtig oder falsch? Ist wenigstens Dein Name richtig? Wäre die Adresse falsch, hättest Du den Brief ja gar nicht gekriegt. Oder gibt es vielleicht in dem Haus noch einen ähnlichen Namen. Bei 10 Wohnungen kann schon mal 'ne Verwechslung vorkommen???

eben drum. Falsche Kundennummer. So ging es einer Bekannten von mir. Sie hat dann dort angerufen, es wurde alles verglichen und so hat man das Missverständnis aus der Welt geräumt.

Such Deine Belege raus, leg die extra und sitz die Sache aus, wenn wirklich alles erledigt ist. Eines Tages kommt der Gerichtsvollzieher, dem legst Du alles vor, er schaut das durch und darf dann unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers darf dann das Inkassounternehmen zahlen
danbernt am 1. November 2009 10:43 aber ich weiss noch nicht einmal für was ich denen das geld schulde! ich mein ich würde doch sicherlich wissen wenn ich etwas so teures bestellt hätte
monja1995 am 1. November 2009 11:11 Du hast geschrieben, dass Du alles bezahlt hast und jetzt plötzlich bist Du nicht mehr sicher. Also such Deine Unterlagen raus und prüfe die

meld dich mal bei denen haben immoment genug stress da kann sowas passieren
Chwasc am 1. November 2009 10:34 DH
Sofort schriftlich, vielleicht auch per Einschreiben, auf die falsche Kd-Nr. hinweisen und beweisen , z. B. alte Rechnungskopie von Quelle mit der korrekten Re-Nr. beifügen und um schriftliche Bestätigung bitten. Wenn die aufgeführten Artikel aber richtig sind, z. B. Kopie deines Kontoauszuges - Saldo und nicht wichtige Daten schwärzen - oder bestätigte Bankquittung in Kopie mitsenden.
monja1995 am 1. November 2009 10:34 Einem Inkassounternehmen würde ich gar nichts beweisen. Die sollten erstmal beweisen, dass das was sie wollen rechtens ist
Warum ein Problem hochschaukeln, wenn man es einfach lösen kann?
danbernt am 1. November 2009 10:35 ok, wir haben da schon angerufen, quelle hat gemeint, die hätten das an das inkasso unternehmen abgetreten, und haben da kein einsehen mehr darauf!
nee, hat nicht das Inkassobüro beweispflicht? Das heißt, müssten die nicht den Betrag aus der Rechnung vom....anmahnen? Dann erst musst du deine Zahlung beweisen in Form von Kopien.
Das ist doch mit dem Schreiben vom inkasso schon geschehen.
Die Gebühren des extern beauftragten accredis Inkassobüros sind nicht durchsetzungsfähig !! Zahl die Hauptforderung inkL der Zinsen auf das altbekannte Konto mit dem Zusatz im Überweisungsträger " Nur HF " und warte auf das nächste Schreiben des Inkassobüros. Weise dann die restforderung per Einschreiben mangels Vorlage der Gläübigervollmacht zurück . Schläft ein bzw wird nach 2 bis 3 Baustinbriefen ausgebucht

Wenn es um einen klar fälligen Betrag oder Miete geht muss du vor der Beauftragung eines Inkassobüros keine Mahnung erhalten. Weiter stellt eine Bank oder ein anderer Gläubiger keine teueren Ermittlungen an, um dich zu finden.(siehe dreimal umgezogen) Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass das Inkassobüro dich findet und die Bank villeicht nicht. Und dass Banken mit Inkassobüros arbeiten ist auch keine Seletenheit. Hier sind ja mal wieder Ratgeber am Start die richtig Ahnung haben und schön Ihren Frust auf Inkassobüros rauslassen... Nur schade, dass sich die Leute immer von denen leiten lassen und sich dann hinterher wundern wenn sie hohe Kosten zahlen MÜSSEN.
Gruß Ihr Nichtzahlerhelden, die unsere Wirtschaft ankurbeln.
Hallo Du Inkassofetischist ;)
Wegen Inkassogebühren extern beauftragter IBs wird es kaum vor Gericht gehen ! Das ist Dir aber schon klar ? Inkassogebühren werden aus gutem Grund von den Gerichten dezimiert bzw sogar ganz gestrichen
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit xxxxxx Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Schau mal hier: www.schuldeninfo.info. Da findest Du alles zu dem Thema.

Ich melde mich hier noch einmal und würde dir jetzt letztendlich empfehlen doch zur Polizei zu gehen. Denn wenn du dort keine Auskunft erhälst - versuche es aber nochmal bei der jetzigen Bank,persönlich,-und du keine Gründe vorliegen hast die dir erklären das sich ein derart hoher Betrag angesammelt hat, dann wende dich an eine Instanz die das auch verfolgen kann.
ich hab schon versucht das unternehmen zu erreichen...geht aber keiner ran!! Will nun ne mail an die bank schicken. Oder kann ich auch einfach zu irgendeiner Postbank gehen!?! meine "alte" is nämlich 600km weit weg...
Mich ärgert das nur und ich versteh das ganze nicht
Trollkind am 30. Oktober 2009 16:31 Also wenn das inkasso büro krumme dinge macht, sollte man da eher nicht anrufen.Ruf deine Ex-Bank doch an...
jo soeben erledigt. Der mitarbeiter meinte er könne und dürfe mir am telefon keine Auskunft geben und das wird schon alles seine Richtigkeit haben. ich dreh noch durch hier mit dem Mist....wofür wollen die Geld von mir? soll ich das ganze nu einfach ignorieren? hab schon im Netz geforscht gerade..das Inkassounternehmen macht diese Aktion anscheinend öfters und auch die Postbank ist nicht ohne!!! Sieht man ja am Telefonat!

aß die doch labern. Zu deiner Beruhigung rufst du dort bei derPost an und stellst das sicher. Und das schreiben schickst du denen auch zu, per E-Mail. Es steht Weihnachten vor der Tür und da wollen die Kriminellen noch besonders dick absahnen.

Ruf doch mal das Inkassobüro an, die können dir nährer Auskunft geben. wenn die summe zu hoch ist, kann man raten mit ihnen vereinbaren.hab ioch auch schon gemacht. es sei denn es ist unberechtigt, dann ab zum anwalt.

Frag doch mal die Bank...die müssens ja wissen....kann mir nicht vorstellen, dass die bank mit einem windigen Inkasso büro zu tun hat...
Mit den Freunden hab ich auch grad zu tun. Schreiben ignorieren. Bei meinen Eltern geht das schon ein Jahr. Auf keinen Fall das Geld überweisen. Die machen da ein linkes Ding und wissen das auch. Du brauchst also keine Angst vorm Gericht haben. Bis dahin ziehen die das eh nicht durch. http://rotglut.org/

Niemals auf solche e-mails zurück antworten.. Sie können dir eh nichts machen wenn sie dich Verklagen wollen dann machen sie sich auch strafbar in dem sie illegale Streams anbieten.
also nach paar e-mails lassen sie schon so oder so wieder los.
hier der katzenjens erklärt schon einige sachen die sehr hilfreich sind http://www.youtube.com/watch?v=auCN7XK2vts&feature=channel
Bloß nicht zahlen!!! Das sind Abzocker, die hören irgendwann wieder auf, machen vorher aber richtig Wind. Erst reagieren wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann Widerruf ankreutzen und abwarten. Selbst wenn Du vor Gericht verlierst (kam noch nicht vor) wäre das günstiger, als wenn Du jetzt die Inkassogebühren noch mitzahlst. Halte Durch!!!
Schreib Ihnen vieleicht nochmals, dass Sie grade eine Straftat gem. StGB §263 (2) begehen, solltest Du noch eine weitere Zahlungsaufforderung erhalten wirst Du die Sache dem Staatsanwalt übergeben.