Inkasso + Mahnung - neue und gute Antworten

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von Specht Specht

    Du bist mir schon so ein Genie-"Nickname" So, als erstes legst Du ein Widerspruch ein, dafür hast Du eine 4 Wochen Frist. Natürlich mußt Du persönlich zur Arge gehen und das "ruhig" versuchen abzuklären. Du könntest noch die Arbeitslosen-Telefonhilfe in Anspruch nehmen Tel Nr. gebührenfrei für Hamburg 0800 111 0 444 oder 040 22 75 74 73. Mir fällt bestimmt noch etwas ein.

    Kommentar von genie4321 genie4321

    Fakt ist: Ich habe keinen Cent. zahlen kann ich so oder so nicht.

    Kommentar von Specht SpechtSpecht

    Das ist momentan auch total egal, ob Du zahlen kannst oder nicht.

    Kommentar von genie4321 genie4321

    Ich gehe um 8 sofort zur Arge heute in die Leistungsabteilung und gucke was ich machen kann, wenn ich zu hause bin ruf ich sofort bei Inkasso an.

    Wir sind alles Menschen. Wenn die in der Arge nen Fehler gemacht haben und seit mehr als 1 Jahr die 25 Euro monatlich wie anfangs festegelgt nicht abziehen kann ich da nix für. Bin bereit den Restbetrag von der Kautionsdarlehnung zu zahlen, aber ich kanns nicht auf einmal. In 2 5 Euro Schritten wäre das klasse. Denkst du das ist möglich?

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von DerBitterfelder DerBitterfelder

    geh zum anwalt keine angst brauchst nix bezahlen musst nur Kontoauszüge mitnehmen und dein Antrag von der Agentur f. Arbeit

    Kommentar von genie4321 genie4321

    Welche Kontoauszüge von was?

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von janaina88 janaina88

    Hy mach dir keine Panik das haben die die Affen auch mit mir abgezogen wenn du Unterlagen hast wo drinn steht das du das abgezahlt hast oder tust können die dir nix Ruf da morgen ab und Schilder denn denn Vorfall Las dich nicht einschüchtern die werden dich schuldig stellen an Telefon bleib hart und bleib dabei das du dir keine Schuld bewusst bist sollte das alles nicht klappen Rate ich dir sofort aber wirklich sofort Anwalt hoffe das klappt alles

    Kommentar von genie4321 genie4321

    Ich habe keine Unterlagen. Ich habe nur den ersten H4 Bescheid von Juni 2010. Da wurde irgendwo mal festgelegt dass ich die kaution abbezahle. Da habe ich nicht weiter drüber nachgedacht. Sie haben mir noch immer wieder mein H4 verlängert ohne was zu sagen, ohne zu sagen: ''Halt sie zahlen gar nicht mehr ab''. Warum stellt sich sowas von alleine ein?

    PS: Ich bin eh zahlungsunfähig, hab nicht mal 100 Euro aufm Konto.

    Und meine Erstausstattung kann ich jetzt auch nicht mehr nachweisen nach so langer Zeit. Die Belege wurden da kopiert und hab sie hier nicht mehr!!!

    Kommentar von janaina88 janaina88

    Ja das glaub ich dir so ging es mit auch 😥😥😥aber wenn das Job Center nix gemerkt hat dann sind die auch schult weil die von deiner Leistunge das Geld abziehen müssen für denn Dahlen und wenn das Job Center das nicht mach meldet sich die rigional direktzion bei dir geh morgen zum Job cente

    Kommentar von genie4321 genie4321

    Ja ich hatte auch das Gefühl dass das schon seit 1 Jahr nicht abgezogen wurde, aber habe nichts gesagt. Müssen die soch schon sehen bei den H4 Bescheiden. Warum sollte sich das einfach eo einstellen? Unfassbar

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von Malustra Malustra

    Da solltest Du wohl einen Termin mit dem Inkassobereich vereinbaren und Deine Situation darlegen.

    Aber gib Gas!

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von Ladyofpain Ladyofpain

    anwalt aber erstmal persöhnlich mit denen sprechen und versuchen zu verstehen wenn sie recht haben einsicht zeigen und gemeinsahm nach ner möglichkeit suchen das geld abzuzahlen

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    Mahnung von der Bundesagentur für Arbeit nach fast 2 Jahren! Hilfe!
    Antwort von Sweetdaniel Sweetdaniel

    Steht in dem Brief das der vom 2.2.2012 ist? Schau doch auch mal auf den Poststempel der Briefmarke auf dem Briefumschlag. Und gehe morgen früh gleich zum Arbeitsamt und sage das der Brief gestern erst ankam (zeige auch den Poststempel falls das Datum von gestern draufstehen sollte), und das du das nicht zahlen kannst, es auch abgemacht war, monatlich 25 Euro abzubezahlen (hast du das schriftlich alles noch da? wenn ja alles gleich mitnehmen und denen vorzeigen). Viel Glück!

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    Mahnschreiben von Stayfriends
    Antwort von whiteTree whiteTree

    Forderungen von 2008 sind verjährt. Nachträgliche AGB-Änderungen, wonach eine Mitgliedschaft sich plötzlich stillschweigend verlängert, sind auch womöglich ungültig. Würde ich mit zum Verbraucherschutz gehen.

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Hallo Also meines wissen ist es doch so, dass Sie die Zustellung der Rechnung nicht beweisen müssen, da sie sobalsd es verschickt wurde der Brief als zugestellt gilt und sie den Briefversand nicht beweisen müssen. Somit hätte ich ja auch schlechte Karten

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Hallo Ok also würde ich jetzt die 40,40€ überweisen an das Inkasso Unternehmen mit dem Vermerk, dass es nur die Hauptforderung ist. Also kann ich dann stark damit rechnen, dass noch weitere Mahnung etc. kommen werden? Die könnten das doch dann weitergeben an ein Gerichtsverfahren oder? Das wäre ja dann nochmal sehr erhebliche Kosten für mich oder wie verhät sich das genau? Meinst du die Inkassokosten werden bei dennen so einfach ausgebucht, ohne diese per Gerichtsbeschluss eintreiben zu wollen?

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Dann lässt du dich wegen eines vielleicht 1:1000-Risikos so ohne weiteres abzocken. Im absolut schlimmsten und extremst unwahrscheinlichsten Fall dürften die Kosten bei ca. 300-400 Euro liegen. Ist das mit der Parkplatzabzocke nicht schlimm genug?

    Denk dran: Du hast keine Rechnung gekriegt, also liegt kein Verzug vor, DIE müssen den Rechnungszugang/Verzug beweisen! Ohne Verzug absolut keine Inkassogebühren! Inkassogebühren sind ohnehin selbst bei Verzug sehr fragwürdig, ob sie überhaupt dem Schuldner auferlegt werden können; ich würde sie sogar bei bestehendem Verzug einfach nicht zahlen und das Risiko eingehen.

    Natürlich wird das Inkasso weiter mahnen, Drohungen schicken und neue Kosten aufschlagen, die aber nach vorheriger Verweigerung definitiv nichtig sind. Jedes weitere Antworten ans Inkasso ist dann Papierverschwendung.

    Wenn sie merken, dass man nichts zahlt, werden sie a) die Sache ausbuchen, oder b) es vielleicht ein Jahr später noch mal versuchen, c) einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen, dem man widersprechen muss und d) danach vielleicht, sehr unwahrscheinlich, klagen. Womit sie noch lange nicht den Prozess gewonnen haben; manche Inkassos ziehen ihre Klagen zurück, sobald sie merken, dass man sich ernsthaft mit Anwalt verteidigt.

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Überweise die 40,40 (falls unstrittig) zweckgebunden an infoscore mit dem Zusatz im Überweisungsträger " Nur Hauptforderung"

    Die Gebühren des ext Masseninkassodienstleister Infoscore sind natürlich nicht durchsetzungsfähig !! Nervende bausteinmahnbriefe wg der Inkassogebühren kommen meistens trotzdem - Schläft ein bzw irgendwann ausgebucht

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Sollte ich einfach den Forderungsbetrag für das Falschparken von 40,40 € bezahlen an das Inkasso und der Rest einfach nicht bezahlen und weiterschauen, oder sollte ich doch alles bezahlen?

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Ja - aber zweckgebunden überweisen sonst verrechnet der Inkassoladen gem BGB 367 zuerst mit den eignen Märchengebühren !!

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Die rechtsprechung ist sehr inkassounfreundlich

    Hier 3 neuere AZ

    Das Amtsgericht Kehl hat in einem Urteil vom 26.04.2011 (Az. 4 C 19/11) die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros generell abgelehnt. ...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt. AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln igrundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich . “Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Hallo Also die Hauptforderung steht drine mit 40,40€ welche ich ja auch bezahlen würde, aber ich seh nicht ein warum ich 99,35 bezahlen soll ohen jemand irgendwas bekommen zu haben an erinnerung oder Rechnung oder ähnliches. Leider habe ich mir aber auch schon überlegt, dass ich ja leider nicht beweisen kann, dass ich keine Rechnung etc. bekommen habe.( was ich wirklich nicht bekommen habe) Danke für den hilfreichen link, aber da steht viel über ContiPark drin, aber mitlerweile geht das ganze ja über ein Inkasso unternehmen und leider muss das Geld ja an die überwiesen werden, welche es weiterleiten und nicht an ContiPark. Was soll ich nun tun?

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Erstmal: dies ist meine persönliche Einschätzung, was ich bei so einer Forderung machen würde, keine Rechtsberatung! Die würde ich mir ggf. bei der Verbraucherzentrale oder einem -für das Thema qualifizierten- Anwalt holen. Dann unbedingt alles mitnehmen, auch noch mal die alte Post durchsuchen, ob man vielleicht was übersehen hat!

    Also, wenn ich mich entschließen würde, eine Grundforderung zu zahlen, aber keine Mondgebühren für Inkasso zahlen will, zumal ich keine Rechnung bekommen hab, kann ich den Betrag mit einem bestimmten Verwendungszweck überweisen, durch den klar hervor geht, was ich zahle.

    Allerdings muss ich prüfen, was ich (falls ich die Forderung akzeptiere) unbedingt zahlen muss:

    • die Forderung selbst
    • gesetzlichen Verzugszins und Mahnkosten des Gläubigers nur, wenn tatsächlich Verzug vorliegt, was ohne Rechnung nicht der Fall ist.

    Wichtig ist der Verwendungszweck, sonst rechnen die Inkassos erst auf ihre Fantasiegebühren. Theoretisch können sie so eine Zahlung ablehnen, tun sie aber i.d.R. nicht, Hauptsache, irgendwie Geld...

    Dann würde ich dem Inkasso gegenüber per Einschreiben+Rückschein das Vorliegen eines Verzugs mangels jeglicher Rechnung oder Mahnung bestreiten, und grundsätzlich jegliche Inkassogebühr... sieht so aus, als ob der Gläubiger den Verzug beweisen müsse. Es ist ja kein einvernehmliches Geschäft, von dem beide Seiten Kenntnis hatten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug

    Inkassogebühren sind ohnehin höchst strittig, ob sie überhaupt bezahlt werden müssen, in den versendeten Mahnungen meist maßlos überhöht und ohne eingetretenen Verzug überhaupt nicht als Forderung gegenüber dem Schuldner gerechtfertigt. Ein Einklagen reiner Inkassogebühren ist finanziell für die sehr riskant und in der Summe der Fälle zahlen sie damit wohl eher drauf. Vor allem dann, wenn gar kein Verzug vorliegt...

    Ein Inkasso wird nach einer Hauptforderungs-Zahlung wahrscheinlich weiter mahnen und drohen und immer neue Fantasiekosten ansetzen. Nach einem Widerspruch sind aber neue Kostenforderungen für Inkassomahnungen hinfällig; eigentlich sollte es dann, wenn die es ernst meinen sollten, gleich an Anwalt und Gericht. Meist haben die auch noch ihre Hausanwälte, die nochmal Drohungen und Forderungen schicken - kümmern muss man sich dann aber erst um den gerichtlichen Mahnbescheid, wenn er denn kommen sollte. Das aber unbedingt und unverzüglich, genau lesen!

    Sowas ist nie 100% sicher, es gibt immer ein Restrisiko, dass man eine Klage am Hals hat und die auch noch erfolgreich ist. Die Alternative wäre, sich widerstandslos mit wahrscheinlich ungerechtfertigten Wucherkosten abzocken zu lassen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man (ganz oder dem unberechtigten Teil) widersprechen, sonst werden auch unrechtmäßige Forderungen (z.B. Inkasso-Wuchergebühren) darin rechtsgültig! Wenn's tatsächlich vor Gericht geht, muss man sich auf jeden Fall mit Anwalt verteidigen.

    Wenn die Eintreiber keinen Vollstreckungsbescheid erwirken und kein Urteil, man nichts anerkennt oder weitere Teilzahlungen leistet, ist die Sache gewöhnlich mit dem 1.1.2016 verjährt. So lange würde ich den Papierkram mindestens aufbewahren; wenn sie danach nochmal dafür fordern, würde ich einfach nur auf Verjährung bestehen und jegliche Zahlung verweigern (Achtung, Verjährung verfällt, wenn man was anerkennt oder teilzahlt!).

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Ich war 3 jahre in einem großen Inkassounternehmen tätig

    Mir ist keine einzige Klage expl wg Inkassogebühren bekannt geworden

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von whiteTree whiteTree

    Lass mich raten, Contipark-Parkplatz? Typisch für zwielichtige Parkplatz-Firmen, die privat Parkplätze mit Parkscheinautomaten betreiben und auf Zeitüberschreitungen oder Parken ohne Parkschein lauern. U.a. an Bahnhöfen aktiv.

    Mit Strafzetteln von Polizei und Ordnungsamt hat das nichts zu tun, die verlangen private "Vertragsstrafen", die leider auch in einigen Fällen vor Gericht Bestand hatten.

    Auf keinen Fall würde ich Inkassokosten bezahlen, wenn ich nicht vorher eine normale Rechnung bekommen habe! Es kann ohne Rechnung kein Verzug eintreten, der Inkassogebühren (wenn überhaupt , umstritten) rechtfertigen könnte. Die müssen auch klar die Hauptforderung benennen, sonst ist das wohl kaum gültig. Und die Inkassogebühren sind wahrscheinlich zu hoch und müssten selbst im ungünstigsten Fall nicht in der Höhe bezahlt werden.

    Verhandlungen am Telefon mit solchen Inkassos sind Unsinn, die werden niemals einen Widerspruch oder eine Ablehnung akzeptieren, sondern immer nur auf vollständiger Bezahlung jedes willkürlichen Wuchers bestehen. Ggf. Rechtsberatung nehmen!

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree
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    Inkasso ohne jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben
    Antwort von whiteTree whiteTree

    Rücklastgebühren: ein Link:

    http://www.bayerische-staatszeitung.de/index.php?id=128&no_cache=1&tx_tt...[ttnews]=1357&txttnews[backPid]=115

    Wel die ja wohl mit der größte Posten sind - es geht hier explizit auch um O2.

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Nein meine Mutter hat natürlich den Brief bekommen nicht ich.

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    Inkasso ohne jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten zu haben
    Antwort von whiteTree whiteTree

    Ist die Schuld von O2, würde ich sagen. Laufen die Sachen auf die gleiche Kundennr.? Dann würde ich mir davon garnichts annehmen und nur die 81 Cent mit Überweisungszweck Rechnung Nr. xxxx vom xx.xx.xxxx an O2 überweisen, dem Inkasso bzgl. aller weiteren Forderungen widersprechen (Einschreiben+Rückschein), damit sie nicht bei Schufa & Co eintragen dürfen.

    Wichtig: Kündigung (bzw. Bestätigung) vom Surfstick aufbewahren, das ist der Beweis, dass die die neue Adresse hatten!

    Die Inkassoforderung ist vollgestopft mit Fantasieposten. Grundsätzlich nicht bezahlen muss man:

    • Kontoführungskosten, das auch noch doppelt.
    • Outboundgebühren (neue Fantasiegebühr, lese ich zum ersten Mal!)

    Zusatzkosten können überhaupt nur geltend gemacht werden, wenn ein Verzug eintrat; wenn also O2 da wirklich zweimal die gleiche Person wie zwei unterschiedliche Kunden behandelt hat und wirklich nicht feststellen konnte, dass es die gleiche Person war.

    Sehr zweifelhaft sind folgende Posten:

    • Gläubigermahnspesen, wofür? Die können zwar Mahngebühren von max. 3-5 Euro für einen Brief verlangen, aber nicht mehr und nicht für weitere Briefe, wenn die ersten "unbekannt verzogen" zurück kommen.
    • Rücklastgebühren: zu hoch (max. 10-15€), und dann auch noch 3mal versucht: reine Kostenschinderei. Hätten sie nach dem ersten Versuch einstellen müssen.

    Inkassogebühren sind grundsätzlich umstritten und werden von vielen Gerichten verneint, das ist aber nicht einheitlich. Ein "unbekannt verzogen" kann durchaus ein Grund für die Einschaltung sein, der auch Kosten rechtfertigt - aber nicht, wenn das Mobilfunkunternehmen die Konto- und Adressänderung verschlampt.

    Die Gebühr für den 1. Inkassobrief + Kopierkosten sind über 50€, also eindeutig zu hoch. Inkassokosten sind, wenn überhaupt, max. bis zum Anwaltskosten-Äquivalent (RVG) beim Schuldner eintreibbar. Bei Beträgen unter 300€ sind das deutlich unter 50€.

    Adressermittlungskosten wären legitim, wenn tatsächlich die Schuld beim Kunden läge, Höhe überprüfen (Einwohnermeldeamt, Kosten für Adressauskunft erfragen). Aber nicht, wenn eine Kündigungsbestätigung schon an die neue Adresse geschickt wurde.

    Die werden sicher noch weiter mahnen, um ihre künstlich aufgeblähten Kosten einzutreiben. Ggf. gerichtl. Mahnbescheid unverzüglich widersprechen (genau lesen)! Bei Klage, oder wenn O2 die Dienstleistung verweigert, Anwalt nehmen!

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Also ich bin gefahren und habe das geparkt und meine Mutter ist der Halter des Fahrzeugs.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    und dann hast du Post bekommen? Ah ja^^

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Nichts gegenüber den Inkassoheinis oder dem Forderungssteller sagen, wer gefahren ist! Gegebenenfalls eine Reihe Strohmänner (-frauen) suchen, die alle zu der Zeit mit dem Auto unterwegs gewesen sein könnten, um sie vor Gericht als mögliche Fahrer zu benennen (Ziel: Identität des echten Fahrers verschleiern!)

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von fs112 fs112

    An dem Verfahrensablauf gibt es erstmal nichts zu rütteln. vermutlich hattest du eine Rechnung am Fahrzeug, die jemand weggenommen hat. An diesen Privatparkplätzen nichts zu bezahlen ist schon länger etwas teurer als die Discounttarife an öffentlichen Parkflächen.

    Ist deine Entscheidung, ob du riskierst, verklagt zu werden, oder einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhalten - dies könnte eine mögliche Folge der Nichtzahlung sein.

    Wenn du verklagt wirst, prüft ein Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung, aber erst dann findet die Überprüfung statt.

    Anders als bei Verstößen im ruhenden Verkehr der StVO ist bei solchen Privatparkverträgen der Fahrer des Fahrzeugs mit dem Platzbetreiber einen Vertrag eingegangen, und nicht automatisch der Halter.

    Wurde denn der Fahrer festgestellt...?

    Hierzu gibt es schon genügend Material im Netz zu lesen.

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Die Inkassogebühren sind ohne Rechnung auf jeden Fall abzulehnen. Eine Rechnung am Scheibenwischer kann der Wind wegblasen oder jemand klauen, das ist keine Zustellung! Die Abzocke mit überwachten Privatparkplätzen, wo man sich mit dem Lauern auf Fehlverhalten und durch "Vertragsstrafen" mehr Einkünfte erwartet als mit "ehrlichen" Parkgebühren, ist eine grassierende Pest, und da jetzt gleich noch mit Inkassowucher zu kommen, eine weitere Steigerung.

    Es gibt im Netz in der Tat etliche Infos dazu, man kann u.U. sogar ganz rauskommen, ist aber nicht einfach. Das mit der Feststellung Fahrer/Halter kann dabei ein hilfreicher Trick sein, um sich dem Nepp zu entziehen.

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Achtung, der Halter eines Fahrzeugs ist nach Ansicht vieler Gerichte verpflichtet, bei der Ermittlung des Fahrers zu helfen und dies auch deutlich zu machen. Es gab auch schon Einzelfälle, in denen von Halterhaftung ausgegangen wurde, ist aber nicht die Regel.

    Ich vermute mal, wenn ein Halter sagt: mein Sohn war mit ein paar Kumpels unterwegs, dann ist er zumindest dann aus dem Schneider, wenn mehrere Leute als Fahrer in Frage kommen. Ist aber eine schwierige Detailfrage, braucht man echte Rechtsberatung zu, die kann hier keiner leisten. Man kann riskieren, erst dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen und in den Prozess zu gehen (unbedingt mit Anwalt!), dann wird es im ungünstigsten Fall teurer, mit Glück kommt man ohne Kosten raus. Oder man entscheidet sich sofort für Rechtsberatung (z.B. Verbraucherzentrale) und entscheidet sich dann für ein bestimmtes Vorgehen. Dieses Thema beschäftigt einige Anwälte schon länger...

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von TeamBob TeamBob

    Von der DB Bahn AG nehme ich stark an, weil ich auf einen Bahnhof der DB geparkt hatte in diesen Zeitraum.

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    Strafzettel per Inkasso Unternehmen ( ohne Erinnerungsbescheid )
    Antwort von kluetje kluetje

    Dieses Inkasso-Unternehmen scheint für seine Machenschaften bekannt zu sein...

    http://tinyurl.com/7l5mglg

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