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Wurde die Küche als Bestandteil der Wohnung mitvermietet oder war die einfach nur so vorhanden? Wenn die Küche mitvermietet wurde ist der Vermieter zuständig, falls die Küche einfach als Relikt vom Vormieter dringeblieben ist, wirst Du selber zahlen oder ohne Spülmaschiene leben müssen.
Ansonsten zahlt immer der Auftraggeber der Reperatur.

Da ein Geschirrspüler kein fester Bestandteil der Wohnung ist, musst du das bezahlen.
Das ist falsch! Es kommt alleine darauf an, ob die Sache gemietet wurde oder nicht

Gefühlsmässig würde ich sagen, der Vermieter. Wenn die Heizung defekt ist, muss ja auch der Vermieter die Kosten tragen, und die Spülmaschine gehört auch zum Mietobjekt...LG

Ich finde im Moment Streifenmuster mit 2-3 Farben total genial! Schaue auch gerne Einrichtungssendungen um mir Ideen zu holen! Sonst wirklich in den Baumarkt gehen und sich anregungen holen! wenn du tapeten möchtest gibt es in verschiedenen Fachhandeln auch Tapetenbücher... meist sind die Muster auch einfach nachzumalen! Viel Spaß dabei!

Ich finde im Moment Streifenmuster mit 2-3 Farben total genial! Schaue auch gerne Einrichtungssendungen um mir Ideen zu holen! Sonst wirklich in den Baumarkt gehen und sich anregungen holen! wenn du tapeten möchtest gibt es in verschiedenen Fachhandeln auch Tapetenbücher... meist sind die Muster auch einfach nachzumalen! Viel Spaß dabei!

meiner schester habe ich eine beige wand mit türkisen Kugeln letztens erst an die Wan gezaubert!Sieht genial aus!
mit nem schwamm die farbe immer nur auftupfen das sieht schön aus

Letztes Jahr, als wir unsere Wohnung renoviert haben, hab ich meinen bunten Vorhang zum Malergeschäft mitgenommen. Weil ich nicht wußte welchen Farbton. Die Verkäuferin hat den Vorhang abgescannt. Und die bunte Farbe(hab zweifarbig gestrichen) paßt genau.Ich war sehr erstaunt. Auch hatte sie sehr viele Anregungen was gerade in ist.
In Baumärkten gibt es von den Firmen, die Farben vertreiben, richtig schöne Prospekte. Dort sind z.B. Wischtechniken erklärt. Frag einfach mal nach bei Obi & Co.
Wenn die Küche mitvermietet wurde gehört sie ja auch dem Vermieter.
ja hat er doch geschrieben! Aber wenn die Küche vom Vormieter stammt wird sie nicht vermietet, sondern ist in das EIgentum des Mieters übergegangen