Wenn die Wohnung nicht angemessen ist, wird das JobCenter KEINE Kostenübernahmeerklärung abgeben. Dann wäre es ja dennoch verpflichtet, die volle Miete incl. Nebenkosten zu übernehmen. Schriftlich bekommst du da garantiert nichts.
Hartz IV + Recht - neue und gute Antworten
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0Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?Antwort von
AnOnYmUsYAnOnYmUsY
Da bestehen unklarheiten. mit fg
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0Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?Antwort von
GerdausBerlinGerdausBerlin
Generell gilt laut SGB X: "§ 34 Zusicherung - (1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form."
Also bitte man einfach beim alten Jobcenter um eine schriftliche Zusicherung der vollen Mietkosten-Übernahme - die muss das Jobcenter aber nicht abgeben, wenn die neue Bude unangemessen teuer ist: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind ..."
Ansonsten bleibt einem nur noch der Versuch, dem Vermieter zu erklären, dass die Differenz zwischen er angemessenen Miete, die das Jobcenter übernimmt, und der tatsächlichen Miete, die der Vermieter fordert,
aus der eigenen Tasche berappen wird, also aus dem vorhandenen Schonvermögen und/oder aus der Regelleistung bzw. aus dem ALG II für Mehrbedarf (was etwa bei Alleinerziehenden kein Problem sein dürfte).
Gruß aus Berlin, Gerd
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2Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?
Vollkommen unklarer Sachverhalt.
Ist die Wohnung unangemessen, darf das Jobcenter im Grundsatz die Kostenübernahme nicht bestätigen. Daher kommt es schon darauf an, was dem Mieter in Bezug auf das Umzugsbegehren exakt gesagt wurde.
Letztlich kann sich der Vermieter auf die Übernahmeerklärung auch ein Ei backen, da die ihm gegenüber keinerlei Pflicht des Jobcenters begründet; soll heißen: das Jobcenter muss nur solange und insoweit leisten, als der Antragsteller einen Anspruch hat. Bei Sanktion, die ggf. in die KdU reinreicht oder ähnlichen Dingen wird der Vermieter genauso dicke Backen machen wie ohne Erklärung. -
0Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?Antwort von
isomatteisomatte
Was Dir irgendeiner Mündlich erzählt,kannst Du in die Tonne kloppen ! Nur eine schriftliche Bestätigung der ARGE-über die Kostenübernahme,ist für Dich und den Vermieter ausschlaggebend ! Du bzw.Dein Vermieter,haben einen Bescheid bekommen,in dem steht,die Wohnung ist unangemessen . Das heißt auf gut Deutsch,die Wohnung ist zu teuer und die Kosten dafür werden von der ARGE- nicht übernommen .
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0Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?Antwort von
strandkindstrandkind
wenn die wohnung nicht angemessen ist übernimmt sie auch nicht die kosten der wohnung und daher entwerder eine andere suchen oder der vermieter geht mit der miete runter bis zur angemessenheit.heißt 1 person 45 qm und jede weiter 15 qm sowie die kaltmiete nach örtlichen mietspiegel.
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0Bestätigt der Jobcenter dem Vermieter die Finanzierung einer nicht angemessenen Wohnung?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Es kommt NATÜRLICH auf das Schriftliche an. Meinst Du die Frage denn noch ernst? Du hast leere Wort und ein Schriftstück gegenteiligen Inhalts?
Wenn es das verweigert, spricht das ja wohl Bände.
Das JC kann und soll eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft ausstellen. Damit müsste der Vermieter zufrieden sein.
Mehr kann man allgemein nicht sagen. Man müsste schon mehr wissen.
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0Hartz 4 - Was ist das ?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Du kannst nicht erwarten, hier einen Lexikoneintrag zu bekommen. Dafür gibts Online-Lexika wie Wikipedia.
Wenn Du hier eine KONKRETERE Frage stellst, bekommst Du auch Antworten. Dazu bin ich definitiv gerne bereit.
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2Wieso steht mir Kindergeld zu?
Einmal mehr fischen zahlreiche User im Trüben, dabei ist es ganz einfach:
(4) Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) der BG angehören, ist grundsätzlich als Einkommen der kindergeldberechtigten Person zuzuordnen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an es weitergeleitet wird. Der Nachweis kann in einfachster Form (z. B. Überweisungsbeleg, Kopie eines Dauerauftrages, Erklärung des Kindes, Abzweigung durch Familienkasse) erbracht werden (siehe auch FH zu § 12a).
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...
Abzweigung durch die Familiekasse ist nicht nötig; sobald du das Kindergeld nachweislich weiterleitest, darf es bei dir nicht mehr angerechnet werden.
Widerspruch und ggf. Neufeststellungsantrag für vergangenewn Zeitraum.
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3Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Wenn Deine Tochter noch mit Dir zusammen wohnte, wäret Ihr eine "Bedarfsgemeinschaft". Dann würde Kindergeld, das ihren "Bedarf überstiege", bei Dir angerechnet werden.
Wenn sie ausgezogen ist, seid Ihr allerdings keine BG mehr. Dann bildet sie - ggf. zusammen mit ihrem Freund - eine neue BG.
Darum ist der Bescheid in aller Regel falsch und Du solltest Widerspruch einlegen.
Kommentar von
Maltine danke, werden erst mal schriftlich änderung beantragen, bleibt nur die frage, wer das tun muß, meine tochter oder ich?......oder noch besser widerspruch und änderung gleichzeitig beantragen
Kommentar von
derdorfbengelderdorfbengel Du musst keine "Änderung beantragen". Beantragt hast Du die Leistung bereits mit dem Antrag. Beachte bitte, dass es alles einfacher macht, wenn Du immer die richtigen Begriffe verwendest. Ich habe Dir nicht ohne Grund angeraten, WIDERSPRUCH EINZULEGEN.
Wenn Du Anträge stellst, die es gar nicht gibt, verwirrst Du im Verfahren. Die Folgen davon trägst natürlich immer Du.
Den Widerspruch kannst Du natürlich selbst einlegen, da Du durch falsche Höhe der Berechnung Deiner Leistung die Geschädigte bist.
Lege den Widerspruch gegen den letzten falschen Bewilligungsbescheid ein. Füge am besten auch Nachweise darüber bei, dass die Tochter nicht mehr bei Dir wohnt. Das kann ein Mietvertrag sein oder eine schriftliche Bestätigung ihres Freundes.
Den Widerspruch muss das JC binnen längstens drei Monaten bearbeiten.
ABER: bedenke, dass bei Auszug der Tochter auch der Anteil an den Kosten der Unterkunft wegfällt, den das Amt bisher für sie gezahlt hat. Du hast jetzt eine Person weniger im Haushalt, für die die Angemessenheit der Miete bestimmt wird. Für eine Person weniger kann es natürlich sein, dass die Miete dann als nicht mehr angemessen gelten könnte. Ob das so ist, kann natürlich niemand riechen.
Kommentar von
Maltine Vielen Dank!
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1Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
isomatteisomatte
Deine Tochter bekommt Ihr Ausbildungsgeld + BAB,wenn Du Harz 4 bekommst , ( nehme ich mal an,das es so ist ) . Wenn Sie also zum Freund gezogen ist,behalte das Kindergeld für Dich und Deine anderen 2 Kinder . Sie hätte ja auch bei Dir bleiben können,hat Sie halt Pech gehabt . Soll Sie bei der Familienkasse selbst Beantragen,das Ihr Kindergeld an Sie selbst Überwiesen wird,Sie kann ja den wahren Grund dafür angeben,das Dir jeden Monat das Geld fehlt und Du es Ihr nicht mehr gibst . Da bekommt Sie es dann auch selber aufs Konto gezahlt und Dir wird es nicht mehr angerechnet .
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1Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
Stefanie1986Stefanie1986
Da es dir zusteht, wird es auch bei dir angerechnet. Du musst bei der Kindergeldkasse beantragen, dass diese das Geld gleich an deine Tochter auszahlen. Dann rechnet das Amt es nicht mehr bei dir an.
Kommentar von
Maltine danke, habe bereits bei der familienkasse gebeten, das kindergeld gleich an meine tochter zu zahlen, wurde aber abgelehnt, mit der begründung, für mehrere kinder wird das kindergeld generell nur zusammen an eine person ausbezahlt
Kommentar von
derdorfbengelderdorfbengel Du hast vermutlich telefonisch "gebeten".
Dabei wurde Dir das mitgeteilt, was am wenigsen Arbeit macht.
Du musst schriftlich beantragen, das Kindergeld künftig an Deine Tochter abzuzweigen.
Auf die Anrechnung durch das Jobcenter wirkt sich das allerdings überhaupt nicht aus. Das ist eine andere Behörde, also anderer Vorgang.
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0Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
kittykatze90kittykatze90
Ja ist sie, weil du nicht verpflichtet bist es deiner Tochter weiterzugeben. Klär das mit der Familienkasse, das Kindergeld kann auch direkt an deine Tochter ausbezahlt werden und dann dürfte es auch nicht mehr angerechnet werden
Kommentar von
Maltine danke, habe bereits bei der familienkasse gebeten, das kindergeld gleich an meine tochter zu zahlen, wurde aber abgelehnt, mit der begründung, für mehrere kinder wird das kindergeld generell nur zusammen an eine person ausbezahlt
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0Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
Bayram38 Nein sie könnten das Geld behalten, da der Anspruch auf Kindergeld bei dem/den Erziehungsberechtigeten liegt.
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0Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
wolfman257wolfman257
Ja, denn das Kindergeld steht DIR zu, solange deine Tochter in der Ausbildung ist. Behalte es für dich.
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1Wieso steht mir Kindergeld zu?Antwort von
MamamaussMamamauss
Wissen die beim Amt, dass deine Tochter nicht bei dir wohnt?
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Maltine ja....
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0Hartz 4 - Was ist das ?Antwort von
CibagCibag
Das Arbeitslosengeld II(Hartz4) wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und hat die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt.(http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)
Beantragt wird das Geld natürlich nicht beim Finanzamt, sondern bei den Jobcentern der Arbeitsagentur.
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0Hartz 4 - Was ist das ?Antwort von
ivonne82ivonne82
wenn du dich mit der sozialpolitik in deutschland beschäftigst solltest du die fachwörter eigentlich kennen bzw. solltest du die bedeutung der fachwörter lernen.
... oder willst du hier einfach nur auf schnelle und einfache weise deine hausaufgaben erledigen?!
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1Hartz 4 - Was ist das ?Antwort von
TornadoBullTornadoBull
Hartz 4 ist für Leute die zu faul sind sich eigene Gedanken zu machen und auch zu faul vorhandene Hilfen zu Wissensbildung zu nutzen.
Die bekommen keine Arbeit und müssen dann Hartz 4 beantragen.
Ich hoffe Du erkennst den Sarkasmuns http://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus in meiner Antwort.
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1Hartz 4 - Was ist das ?Antwort von
Fragemaus97Fragemaus97
Ich frage mich immer wieder:Für was gibt es Google und für was Wikipedia?
Jetzt müssen die Menschen schon nicht mehr ihr Hirn anstrengen sondern können es da finden und sind trotzdem zu faul&lassen es andere machen.
ich werde es wohl nie verstehen...
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12a-SGB-II-Unbilligkeitsverordnung.pdf