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Nicht warten! Mit der rechtschutz zum Anwalt, sofort. Sonst laufen die Fristen weg.

SOFORT ANWALT oder MIETERVEREIN hinzuziehen. Fristlose Kündigung heisst "FRISTLOS" und nicht in 3 Wochen, auch schon "SCHWACHSINNIG" vom Vermieter. Da liegt etwas anderes vor. Eine fristlose Kündigung in diesem Fall, bekommt man vor Gericht NUR mit einem sog. Lärmprotokoll durch, d.h. ein oder mehrere Beschwerdeführen, habe die lauten Geräusche protokolliert (Datum, Uhrzeit, wie lange usw.)das sollten Sie sich einmal zeigen lassen, bzw. Ihren Vermieter darauf hin ansprechen.
Dieses Lärmprotokoll wurde und wird geführt... Ich habe es mir beim Gespräch zeigen lassen allerdings sind die Anschuldigungen total aus der Luft geholt...wie zB. es wird Nachts 3:30 Uhr mit dem Ball in meiner Wohnung gespielt....und nur so etwas in der Art...
Ich muss sagen der Vermieter war sehr erstaunt über meine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Anschuldigungen......Er ist auch bereit die Kündigung zurück zu ziehen wenn es sich als Flop rausstellt. Und das wird es...
Zumal die gewisse Person die Mieter im Eingang abfängt und sich mit denen über diese Angelegenheit unterhällt und sie versucht auf ihre Seite zu ziehen....Aber wenn über mir der Herr nichts hört kann die zwei Etagen über mir erst Recht nichts hören.
albatros am 18. November 2008 18:49 das ist der richtige weg. es gibt mitmieter, denen gefällt die nase eines anderen mieters nicht und erfinden dummes zeugs ohne ende. könntest diese sogar wegen falscher verdächtigung bzw. verleumdung anzeigen.
Ja ich habe auch schwer das Gefühl das wir hier nicht ins Bild passen, alles nur ältere Mieter hier....Aber der werd ich den Zahn noch ziehen
Mal noch ne Frage.
IN der Regel gilt doch das 14tägige Widerrufsrecht oder?
Muss ich das we mit reinrechnen oder nur den Samstag?
albatros am 18. November 2008 18:47 was meinst du mit "widerrufsrecht" in diesem zusammenhang. meinst du evtl. "widerspruchsfrist"? das wären ja wohl grundsätzlich andere sachverhalte.
Nabend.....
Ich dank euch erstmal fü die zahlreichen Antworten....
Ich hatte heute das Gespräch mit dem Vermieter und ich muss sagen mit dem Mann kann man reden, aber ich war trotzdem sehr vorsichtig mit dem was ich sagte....
Wir sind jetzt so verblieben, das es ein klärendes Gespräch mit allen Mitern des Eingangs gibt. Und ich freue mich darauf.
du wurdest abgemahnt und hast dich dagegen verwehrt. ich hoffe schriftlich.
in der kündigung muß genau der grund benannt sein, also nicht einfach lärm, sondern eine stimme, mehrere stimmen, musik...von bis...
ansonsten die kündigung als "unbegründet" zurückweisen. schriftlich. per einschreiben oder hinterlegen (zeugen).
ist die kündigung begründet, wird sie in der regel als ausserordentliche kündigung (fristlose) gleichzeitig mit frist ausgesprochen. darüberm schreibst du nichts. ich gehe mal davon aus daß dein vermieter keinen rechtsberater hat.
gegen eine kündigung kann man widerspruch einlegen. ich halte dies hier auch für angebracht. dann muß der vermieter um die kündigung durchzusetzen eine (mit hohem kostenrisiko verbundene) räumungsklage anberaumen. hier hat er - so wie du den fall schilderst - schlechte karten.
im übrigen nimm die 78 euro in die hand, den mietvertrag und allen schriftverkehr und geh zum mieterverein. meist wird dir dort gegen eine kleine schreibgebühr auch der entsprechende schriftsatz gefertigt.
Es wird geschreiben das ich in den und den Nächten die Nachtruhe durch laute Streitgespräche so nachhaltig gestört habe, das andere Nutzer im Hauseingang nicht schlafen konnten.
Es wird geschreiben das ich in den und den Nächten die Nachtruhe durch laute Streitgespräche so nachhaltig gestört habe, das andere Nutzer im Hauseingang nicht schlafen konnten.
Das schlimmste bzw falscheste, was du machen kannst, ist, dich darauf zu verlassen, im Gespräch Dinge klären zu können. Das versuchten schon viele, doch dabei verstreichen dann Fristen, in denen du noch etwas unternehmen kannst.
Auf ein Gespraech mit dem Vermieter bauen, kannst du immer noch, aber du brauchst als erstes ganz schnell(!!!) einen Anwalt, der diese fristlose Kündigung erst einmal stoppen kann. Dann muß dein Anwalt bei deinem Vermieter feststellen, ob und wie weit überhaupt Beweise gegen dich vorliegen. Den Namen derjenigen, die sich über den Lärm beschweren, solltet ihr vom Vermieter verlangen, um eine Anzeige nach § 186 udn §187 StGB ins Auge fassen zu können. Das würde ich auch dem Vermieter sagen. In wie weit sich der Vermieter strafbar macht, wenn er ohne Beweise fristlos kündigt, müßte man erst einmal nachsehen, aber dafür ist dann ein Anwalt da.
Scheue im Moment nicht vor den Kosten eines Anwaltes zurück, ohne Anwalt wirst du viel tiefer in der Tinte sitzen, - es sei denn, die Beschuldigungen sind wahr.
DAs ist meine Meinung als Laie, der aber schon mit einigem zu tun hatte.
Kann ich eine Einsicht in das Lärmprotokoll verlangen?
Hauptsächlich möchte ich ihm mitteilen, das ich mir bezüglich der Anschuldigungen keiner Schuld bewusst bin und ich gern ein Gespräch mit den betroffenen MIetpartein haben möchte.

das wäre mir neu das aufgrund einer vermutung eine fristlose kündigung erfolgen soll. sei erst mal beruhigt. mietverträge sind so leicht nicht aufzuheben. schon gar nicht bei kindern. geh zum rechtsanwalt. der soll dem vermieter seine kosten gleich in rechnung stellen.
Zumal der Vermieter auch noch beleidigend wurde. Denn ich habe mit ihm telefoniert zwegs eines Gesprächstermins und dieser konnte leider nicht sofort stattfinden. Hm da war ich schon ziemlich fix und fertig. Daraufhin rief meine Chefin nochmals bei dem Vermieter an um es nicht doch noch möglich zu machen. Aber es war nicht möglich. Meine Chefin sagte ihm gleich, dass sie sich diese Anschuldigungen bei mir gar nicht vorstellen kann, da meinte er das er von regelrechten Orgien ausgeht die ich feiern tue...Hallo....... Meine Chefin war erstmal platt nach dieser Aussage....da sprach sie meine bevorstehende Facharbeiterprüfung an....da meinte der Vermieter doch glatt ich bräuchte eh nicht zu dieser Prüfung zu fahren denn da ich ständig solche Orgien feiern tue schaff ich die Prüfung eh nicht.
Ist das nicht schon ne Beleidigung?
thebrain am 17. November 2008 00:07 sicherlich. mit dem ist nicht zu reden soviel is klar.
Wende Dich am besten an den Mieterschutzbund. Ich habe zwar nicht so ganz viel Ahnung vom Mietrecht, aber so einfach wird man einen Mieter nicht los, erst recht nicht mit Kind. L.G.

Eine einmalige Abmahnung genügt; aber die Störung muss so sein, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört ist und dem Vermieter muss es unzumutbar sein, das Mietverhältnis weiterzuführen; ist aber wohl ein Beweisfrage; im Zweifel muss geklärt werden, wann es zu Verstößen gekommen ist und warum sie angeblich Dir 100 %igzuzuordnen sind. (hast Du die Kündigung schriftlich mit Begründung bekommen, ohne Begründung ist sie wirkungslos)
Habe die Kündigung mit Begründung bekommen, da sind sogar Zeiten an denen es gewesen sein soll aufgelistet. Es soll auch ein Lärmprotokoll vorhanden sein.
Guppy194 am 16. November 2008 23:33 das kann natürlich eng werden; hilfe bringt da nur noch rechtlicher Beistand; falls Du nicht selbst ausziehst, wird es wohl eine Räumungsklage geben die dann wohl von einem Rechtsanwalt verfasst sein wird; du tust Dir dann selbst schwer ohne eigenen juristischen Beistand.
keiner darf dich mit einem kind raus schmeisen die müsse dir wenigstens die zeit lassen eine neue wohnung zu suchen